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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 03.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06, 1 Ws 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10697
OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06, 1 Ws 76/06 (https://dejure.org/2006,10697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2006 - 1 Ws 75/06, 1 Ws 76/06 (https://dejure.org/2006,10697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06, 1 Ws 76/06 (https://dejure.org/2006,10697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StGB § 78 c Abs. 1; ; StGB § ... 130 Abs. 2 Nr. 1 a; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 130 Abs. 2 Ziff. 1 a; ; StGB § 185 f; ; StGB § 193; ; StPO § 172; ; StPO § 172 Abs. 3; ; BbgPG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1a; StPO § 172
    Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der in einem Leserbrief aufgestellten Behauptungen zu einer vermeintlich höheren Straffälligkeit Angehöriger der Sinti und Roma; Voraussetzungen für die Annahme einer Aufstachelung zum Hass im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 77
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ob ein gemäß § 185 f StGB strafbares Verhalten vorliegt oder die Strafbarkeit entsprechend § 193 StGB ausgeschlossen ist, beurteilt sich deshalb nach einer insoweit gebotenen Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall (BVerfGE 12, 125; 24, 282; NJW 1992, 2815; 2000, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89; NStZ 1987, 554), welche die grundlegende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für die Konstituierung eines demokratischen Gemeinwesens zu beachten hat (vgl. BVerfGE 7, 198; 12, 113; BVerfG NStZ 2001, 26).

    Ausgenommen vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG sind dabei grundsätzlich nur herabsetzende Äußerungen, bei denen die Diffamierung der betroffenen Person oder Bevölkerungsgruppe im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272; NJW 1991, 1475; 99, 204 f.; NStZ 2001, 26; 640 f.), die keinen sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass erkennen lassen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben (BVerfG NJW 1991, 1529; BGH NJW 1987, 2227; OLG Frankfurt NJW 1977, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW 1996, 1002).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ob ein gemäß § 185 f StGB strafbares Verhalten vorliegt oder die Strafbarkeit entsprechend § 193 StGB ausgeschlossen ist, beurteilt sich deshalb nach einer insoweit gebotenen Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall (BVerfGE 12, 125; 24, 282; NJW 1992, 2815; 2000, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89; NStZ 1987, 554), welche die grundlegende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für die Konstituierung eines demokratischen Gemeinwesens zu beachten hat (vgl. BVerfGE 7, 198; 12, 113; BVerfG NStZ 2001, 26).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Die Vorschrift knüpft an Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG an; geschützt ist danach der unverzichtbare Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit, der auch im Verhältnis zum Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; NStZ 2003, 655, 656).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ausgenommen vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG sind dabei grundsätzlich nur herabsetzende Äußerungen, bei denen die Diffamierung der betroffenen Person oder Bevölkerungsgruppe im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272; NJW 1991, 1475; 99, 204 f.; NStZ 2001, 26; 640 f.), die keinen sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass erkennen lassen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben (BVerfG NJW 1991, 1529; BGH NJW 1987, 2227; OLG Frankfurt NJW 1977, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW 1996, 1002).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Hierunter wird gemein hin ein Verhalten verstanden, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, eine gesteigerte, über bloße Verachtung und Ablehnung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (BGHSt 40, 97, 102).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ob ein gemäß § 185 f StGB strafbares Verhalten vorliegt oder die Strafbarkeit entsprechend § 193 StGB ausgeschlossen ist, beurteilt sich deshalb nach einer insoweit gebotenen Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall (BVerfGE 12, 125; 24, 282; NJW 1992, 2815; 2000, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89; NStZ 1987, 554), welche die grundlegende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für die Konstituierung eines demokratischen Gemeinwesens zu beachten hat (vgl. BVerfGE 7, 198; 12, 113; BVerfG NStZ 2001, 26).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ob ein gemäß § 185 f StGB strafbares Verhalten vorliegt oder die Strafbarkeit entsprechend § 193 StGB ausgeschlossen ist, beurteilt sich deshalb nach einer insoweit gebotenen Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall (BVerfGE 12, 125; 24, 282; NJW 1992, 2815; 2000, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89; NStZ 1987, 554), welche die grundlegende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für die Konstituierung eines demokratischen Gemeinwesens zu beachten hat (vgl. BVerfGE 7, 198; 12, 113; BVerfG NStZ 2001, 26).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Die Vorschrift knüpft an Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG an; geschützt ist danach der unverzichtbare Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit, der auch im Verhältnis zum Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; NStZ 2003, 655, 656).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Insbesondere kann offen bleiben, ob das Delikt angesichts der hier zu beurteilenden Äußerung in einem Leserbrief der kurzen presserechtlichen Verjährung unterliegt oder angesichts des Ausnahmecharakters dieser speziellen Verjährungsvorschriften aufgrund der Kundgabe einer Privatperson, die nicht in die Medienproduktion eingebunden ist, davon auszunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 44, 209, 215 ff).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Ausgenommen vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG sind dabei grundsätzlich nur herabsetzende Äußerungen, bei denen die Diffamierung der betroffenen Person oder Bevölkerungsgruppe im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272; NJW 1991, 1475; 99, 204 f.; NStZ 2001, 26; 640 f.), die keinen sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass erkennen lassen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben (BVerfG NJW 1991, 1529; BGH NJW 1987, 2227; OLG Frankfurt NJW 1977, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW 1996, 1002).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung; …

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Presse; Baudezernent; Tatsachenbehauptung; Kritik; Diffamierung

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 1 Ws 669/94
  • OLG Stuttgart, 09.03.1977 - 1 Ws 112/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit; Zulassung einer …

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 54/87

    Berechtigte Interessen - Ehrschutz - Rechtsstaatliches Gebot

  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

  • OLG Koblenz, 05.04.1984 - 1 Ws 224/84
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 1 Ws 7/86
  • OLG Köln, 04.01.1972 - Zs 71/71
  • OLG Hamm, 02.06.1972 - 3 Ws 120/72
  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 5 ORs 34/23

    Beschimpfung als Neger keine Volksverhetzung; Beschimpfung als Zigeuner keine …

    Rn. 18 Diese Tatbestandsalternative knüpft an Art. 1 Abs. 1 GG an und schützt damit den unverzichtbaren Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 18, juris m.w.N.).

    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris).

  • OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23

    Volksverhetzung; böswillig verächtlich machen; verleumden; Böswilligkeit; …

    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …

    Rn. 26 cc) Weiteres, den Tatbestand maßgeblich einschränkendes Merkmal (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06, 1 Ws 76/06 -, juris Rdnr. 19;… Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 51;… Fischer, a. a. O., § 130 Rdnr. 12; jeweils m. w. Nachw.) ist das Erfordernis, dass die Äußerung des Täters die Menschenwürde anderer angreift.
  • OLG Jena, 27.10.2025 - 3 Ws 308/25

    Bewertung der Formulierung "Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" …

    Rn. 17 Das Merkmal eines Angriffs auf die Menschenwürde knüpft an Art. 1 Abs. 1 GG an und schützt den unverzichtbaren Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 Rn. 18 [juris] mit weit.
  • OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25

    Ausreichende Begründung der Feststellung der böswilligen Verächtlichmachung einer …

    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 15.5.2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris;… OLG Hamm, Beschluss v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris;… Senat, Beschluss v. 12.12.2023 - III-3 ORs 65/23 Rn. 9, juris).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2025 - 1 ORs 43/25

    Volksverhetzung; Menschenwürde; Sinti; Roma; Zum Angriff auf die Menschenwürde …

    Der an Art. 1 Abs. 1 GG anknüpfende Angriff muss sich gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richten (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93, juris, Rn. 15; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006, 1 Ws 75/06, juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.06.2025 - 203 StRR 67/25

    Revisionsgericht, Kammerbeschluss, Meinungsfreiheit, Urteilsgründe, Bayerisches …

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266-319, juris Rn. 125; BayObLG…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 204 StRR 574/21 -, juris Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2023 - 206 StRR 1/23 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-5 ORs 34/23 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, juris Rn. 17;… Schäfer/Anstötz a.a.O. § 130 Rn. 110).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25

    Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen …

    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Diffamierung und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris;… OLG Hamm Besohl, v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23, BeckRS 2023, 19889 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen …

    Für ein gem. § 130 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiges Verhalten kommt es nicht darauf an, in welcher Form der betreffende Angriff erfolgt, so dass die dortigen Tatvarianten auch durch eine Veröffentlichung im Internet verwirklicht werden können (…Münchner Kommentar/Schäfer, StGB, 2. Aufl., § 130 Rdnr. 20; Leipziger Kommentar/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rdnr. 36 und Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 15.05.2006, Az. 1 Ws 75/06, bei juris, insoweit jeweils zu § 130 Abs. 1 StGB a. F.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20598
OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06 (https://dejure.org/2006,20598)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 Ws 75/06 (https://dejure.org/2006,20598)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 (https://dejure.org/2006,20598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren …

    Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (strafprozessuale Lösung; wie hier: OLG Koblenz OLGSt StPO § 464b Nr. 4; OLG Düsseldorf OLGSt StPO § 464b Nr. 5; Rpfleger 2004, 120 m. w. N.).

    Nachdem der BGH (…a.a.O.) der Geltung der §§ 304 ff. StPO für das Kostenfestsetzungsverfahren den Vorrang vor der entsprechenden Anwendung der zivilprozessrechtlichen Vorschriften eingeräumt hat, ist auch die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten (…wie hier: OLG Koblenz a.a.O.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2004, 120, 121 m. w. N.).

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Dies gilt aber nur insoweit, als die Vorschriften der ZPO strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107).
  • BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag …

    Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Allein daraus, dass ein solcher Antrag innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringen ist, ergibt sich keine unverhältnismäßige Erschwerung des Zugangs zum Gericht (vgl. BAG NJW 1989, 2708, 2709).
  • OLG Jena, 02.03.1999 - 1 Ws 27/99

    KfB

    Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
    Im Hinblick darauf hält der Senat ferner nicht länger daran fest, dass für die Einlegung des Rechtsmittels die zweiwöchige Frist des § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO maßgebend ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 02.03.1999, Az.: 1 Ws 27-28/99).
  • OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des …

    Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.09.2011 - 1 Ws 417/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Reise- und …

    Sie wurde insbesondere innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO eingelegt (vgl. zu deren Geltung Senatsbeschluss vom 3.5.2006, 1 Ws 75/06, juris).
  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des …

    Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ws 113/06

    Gebühren und Kosten: Unanfechtbarkeit der landgerichtlichen …

    Im Übrigen ist der Senat mit Beschluss vom 3.5.2006 (Az. 1 Ws 75/06) von seiner bisherigen Auffassung abgerückt, wonach für Rechtsmittel gegen strafrechtliche Kostenfestsetzungsentscheidungen ausschließlich die zivilprozessualen Regeln gelten.
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