Rechtsprechung
| BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 19/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1985, 251
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 29.10.1985 - BReg. 1 Z 65/85
Gleiche Beivornamen für Kinder derselben Eltern bei wenigstens zwei weiteren …
Es hätte nämlich auch die Entscheidung des Landgerichts nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, wenn sie mit demselben Inhalt im ersten Rechtszug ergangen wäre (BGHZ 30, 132/133; BayObLGZ 1951, 657/660; Senatsbeschluß vom 2.7.1985 - BReg. 1 Z 19/84 S. 4, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 39, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 26, je zu § 29 FGG; Massfeller/Hoffmann PStG RdNr. 20, Pfeiffer/Strickert PStG RdNr. 7, je zu § 49).Von den Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens ( § 127 Abs. 2 , § 131 Abs. 1 Nr. 1 KostO ) ist die Beteiligte zu 3 gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 KostO , § 67 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 25.2.1977 (BGBl I S. 377) befreit, weil sie im öffentlichen Interesse tätig geworden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 2.7.1985 - BReg. 1 Z 19/84 S. 12 m.w.Nachw.).
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