Rechtsprechung
| BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlerhaftes Testament; Auslegung eines Testaments als Entwurf oder Einzeltestament; Gemeinschaftliches Ehegattentestament mit Schlusserbeinsetzung; Wirksamkeit des Widerrufs durch einseitige letztwillige Verfügung; Testierfreiheit; Umdeutung eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung; Eindeutig; Auslegungsfähig; Auslegungsbedürftig; Rechtsfrage; Nachprüfung; Gericht der weiteren Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 780/89
- LG Traunstein, 20.11.1990 - 4 T 1625/90
- BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 332
- FamRZ 1992, 353
- Rpfleger 1992, 11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Dies muß im Verfahren der weiteren Beschwerde wegen § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO erfolglos bleiben (BayObLGZ 1982, 59/68 f. m.w.Nachw.).Diese Auslegung ist jedenfalls möglich, zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1982, 59/64 m.w.Nachw.).
- BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Maßgebend ist der Wille der Erblasserin, der auch hier nach den Grundsätzen der Testamentsauslegung zu erforschen ist (BGH NJW-RR 1987, 1410). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Sie darf im Verfahren der weiteren Beschwerde nur beschränkt nachgeprüft werden, nämlich ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1988, 42/47 und ständige Rechtsprechung).
- BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86
Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1987, 23/28) und wird im Rechtsbeschwerdeverfahren auch nicht angegriffen. - BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Ob eine Verfügung von Todes wegen eindeutig und daher nicht auslegungsfähig oder aber unklar und damit auslegungsbedürftig ist, unterliegt als Rechtsfrage der Nachprüfung des Gerichts der weiteren Beschwerde (BayObLGZ 1983, 213/218). - BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Gleichfalls ohne Rechtsfehler hat die Beschwerdekammer auch die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 angeordnet, denn auch dieser war Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (BayObLGZ 1990, 294/299 m.w.Nachw.). - BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88
Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat und sich dessen bewußt war, diese könne als sein Testament betrachtet werden (BayObLG NJW-RR 1989, 1092 m.w.Nachw.). - BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Über die Abweisung dieses Erbscheinsantrags hat nunmehr das Nachlaßgericht zu befinden (BayObLGZ 1981, 69/71), das insoweit an die Beschwerdeentscheidung gebunden ist (…Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 40).
- BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00
Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament
a) Einen dahingehenden Willen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 332; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 145 m.w.N.) hat das Beschwerdegericht ohne Rechtsfehler der Testamentsurkunde selbst entnommen, da das Schriftstück im Eingang die Namen beider Ehegatten bezeichnet, im Plural abgefaßt ist und eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung enthält.b) Wie das Beschwerdegericht weiter zutreffend zugrundelegt, ist die Verfügung vom 30.5.1988 als gemeinschaftliches Testament nicht wirksam geworden, weil die Beteiligte zu 1 als Ehefrau die Erklärungen des Erblassers nicht unterschrieben hat (§ 2267 Satz 1, § 125 Satz 1 BGB; vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410; BayObLG NJW-RR 1992, 332/333;… Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2267 Rn. 2).
b) Für die Frage, ob nur der Entwurf eines gescheiterten gemeinschaftlichen Testaments oder wirksame einseitige Verfügungen vorliegen, kommt es auf den Willen desjenigen an, der die Erklärung niedergelegt hat (vgl. BHG NJW-RR 1987, 1410;… MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. § 2267 Rn. 25 und § 2265 Rn. 5;… Erman/Schmidt BGB 10. Aufl. § 2267 Rn. 3, Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2265 Rn. 5); dabei ist die Auslegungsregel des § 2084 BGB nicht anwendbar (BayObLG NJW-RR 1992, 332/333).
Soweit es sich um wechselbezügliche Verfügungen im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB handelt, die eine beiderseitige Verfügung an sich voraussetzen, ist zwar nach herrschender Meinung die Auslegung (Umdeutung) als Einzelverfügung nicht von vornherein ausgeschlossen; im allgemeinen spricht aber schon die Lebenserfahrung gegen die isolierte Geltung als Einzelverfügung (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 332/333; KG Rpfleger 1969, 93;… MünchKomm/Musielak § 2265 Rn. 9, Dittmann/Reimann/Bengel/Mayer Testament und Erbvertrag 3. Aufl. § 2267 Rn. 37).
- OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14
Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten …
Es muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat und sich dessen bewusst war, diese könne als sein Testament betrachtet werden (BayObLG NJW-RR 1992, 332/333). - OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen …
So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).
- OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers; …
Das Schriftstück nennt im Eingang beide Ehegatten und ist mit den Worten "wir" und "unser" , also im Plural abgefaßt (vgl. dazu KG DNotZ 1938, 810 = JW 1938, 3119; KG DNotZ 1943, 137; BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …Die Frage, ob in Fällen dieser Art die Erklärung des Ehegatten, der das von ihm vorgesehene gemeinschaftliche Testament bereits unterschrieben hat, als Einzeltestament aufrechterhalten werden kann, hängt nach allgemeiner Meinung im Hinblick auf § 140 BGB von dem Willen dessen ab, der die Erklärung niedergeschrieben hat, Kann festgestellt werden, daß er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrechterhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410 = DNotZ 1988, 178; BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …
Selbst wenn man mit dem Landgericht davon ausgeht, daß in der Urkunde wenigstens andeutungsweise auch eine gegenseitige Erbeinsetzung zum Ausdruck gekommen ist, so schließt dies nicht schlechthin die Möglichkeit aus, daß die Wirksamkeit der von der Erblasserin getroffenen Verfügungen nach dem mutmaßlichen Willen der Erblasserin sofort eintreten und nicht von einer entsprechenden Erklärung ihres Ehemannes abhängig sein sollte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …
- OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95
Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen …
War dagegen von ihm nur eine wechselbezügliche Verfügung gewollt, so ist eine Umdeutung nicht möglich (BGH NJW-RR 1987, 1410; BayObLG NJW-RR 1992, 332). - OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von Wänden als Sachmangel
Soweit er darüber hinaus versichert hat, dass ihm verborgene Mängel nicht bekannt seien, stellt eine solche Versicherung keine Zusicherung des Inhalts dar, dass solche Mängel nicht vorhanden seien (vgl. BGH NJW-RR 1992, 332; NJW 1995, 1549).
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