Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29492
VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 (https://dejure.org/2016,29492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 (https://dejure.org/2016,29492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 (https://dejure.org/2016,29492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erstattungsfähigkeit der als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Rn. 11 Die Entscheidung über die Beschwerde obliegt hier nicht dem Berichterstatter, sondern dem Senat (BayVGH, B. v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris).

    Rn. 13 Gegen die Entscheidung des Gerichts über eine Erinnerung ist unter den Voraussetzungen der §§ 146 ff. VwGO die Beschwerde gegeben; eine Übertragung auf ein Mitglied des Senats ist nicht vorgesehen (vgl. BayVGH, B. v. 19.1.2007 a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 30.05.2006 - 3 So 38/06

    Kostenfestsetzungsverfahren - zur Prüfung, ob eine wirksame Bevollmächtigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Unter Zugrundelegung der vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht beschränkt ist (vgl. OVG Hamburg, B. v. 30.05.2006 - 3 So 38/06 - juris Rn. 1) ergibt sich, dass auch die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners erstattungsfähig sind; die Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind daher vom Verwaltungsgericht zu Unrecht abgeändert worden.

    Rn. 21 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der §§ 164, 165 VwGO grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die Bevollmächtigung des Prozessvertreters desjenigen Beteiligten, der die Festsetzung der zu erstattenden Kosten beantragt, wirksam erfolgt ist oder nicht (OVG Hamburg, B. v. 30.5.2006 - 3 So 38/06 - juris); vielmehr ist allein über die Erstattungsfähigkeit und die Höhe der zu erstattenden Kosten zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 9.3.2006 - 1 C 05.3053 - juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2001 - 8 OA 2480/01

    Anwalt; Anwalt in eigener Sache; Anwaltsgebühr; Auslage; eigene Sache; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Dies gilt auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts vertritt, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügen, so dass auch in derartigen Fällen grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich war (OVG Berlin-Bbg, B. v 1.2.2006 - OVG 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713; NdsOVG, B. v. 24.9.2001 - 8 OA 2480/01 - juris Rn. 3 für die anwaltschaftliche Vertretung einer Einrichtung der Rechtsanwaltsversorgung vor dem Verwaltungsgericht; BayVGH, B. v. 30.11.1977 - 83 I 77 - BayVBl 1978, 92;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 57 m. w. N.).

    Eine Ausnahme wird nur dann anerkannt, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beklagten, der sich durch eigene Juristen vertreten lassen kann, gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (VGH BW, B. v. 28.2.1991 - NC 9 S 98/90 - juris; NdsOVG, B. v. 24.9.2001, a. a. O.;… Neumann in Sodan/Ziekow, a. a. O., § 162 Rn. 57).

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Als Ausnahme vom Grundsatz des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO hätte eine Beauftragung eines Rechtsanwalts etwa erst dann gegen das Gebot sparsamer Prozessführung verstoßen und wäre damit rechtsmissbräuchlich gewesen, wenn das Gericht z. B. die Verwerfung eines Rechtsmittels bereits angekündigt hätte und daher nicht mehr zu besorgen gewesen wäre, ohne eigene anwaltliche Vertretung Rechtsnachteile zu erleiden (zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO: BGH, B. v. 26.1.2006 - III ZB 63/05 - juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Dies gilt auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts vertritt, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügen, so dass auch in derartigen Fällen grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich war (OVG Berlin-Bbg, B. v 1.2.2006 - OVG 1 K 72.05 - NVwZ 2006, 713;… NdsOVG, B. v. 24.9.2001 - 8 OA 2480/01 - juris Rn. 3 für die anwaltschaftliche Vertretung einer Einrichtung der Rechtsanwaltsversorgung vor dem Verwaltungsgericht; BayVGH, B. v. 30.11.1977 - 83 I 77 - BayVBl 1978, 92;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 57 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Eine Ausnahme wird nur dann anerkannt, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beklagten, der sich durch eigene Juristen vertreten lassen kann, gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (VGH BW, B. v. 28.2.1991 - NC 9 S 98/90 - juris;… NdsOVG, B. v. 24.9.2001, a. a. O.;… Neumann in Sodan/Ziekow, a. a. O., § 162 Rn. 57).
  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 C 05.3053

    Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch verjährt in 30 Jahren!

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474
    Rn. 21 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der §§ 164, 165 VwGO grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die Bevollmächtigung des Prozessvertreters desjenigen Beteiligten, der die Festsetzung der zu erstattenden Kosten beantragt, wirksam erfolgt ist oder nicht (OVG Hamburg, B. v. 30.5.2006 - 3 So 38/06 - juris); vielmehr ist allein über die Erstattungsfähigkeit und die Höhe der zu erstattenden Kosten zu entscheiden (BayVGH, B. v. 9.3.2006 - 1 C 05.3053 - juris Rn. 11).
  • VG Neustadt, 31.08.2017 - 5 O 965/17

    Anwendung der VwGO § 162 Abs 2 S 1 auf Gebühren und Auslagen eines von einer …

    Danach setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten in einem "Nachverfahren zum Hauptverfahren" fest, welches nur die Festsetzung der im Verhältnis der Beteiligten zueinander zu erstattenden Kosten betrifft, nicht dagegen die Kostenerstattung zwischen einem Beteiligten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt oder die Gerichtskosten (BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 -, NVwZ-RR 2017, 83).

    Rn. 6 Die Regelung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts vertritt, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügen, sodass auch in derartigen Fällen grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich war (BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 -, NVwZ-RR 2017, 83 m.w.N.).

    Rn. 7 Die kostenrechtliche Rechtsprechung durchbricht den Grundsatz der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten nur unter der strengen Ausnahmevoraussetzung, dass die Beauftragung des Rechtsanwaltes gegen das Gebot sparsamer Prozessführung verstößt und einen rechtsmissbräuchlichen Charakter aufweist (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388), sei es, dass sie offensichtlich nutzlos ist, sei es, dass sie lediglich dazu dient, dem Prozessgegner mit Hilfe der Kosten zu schaden (BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 -, NVwZ-RR 2017, 83; OVG Thüringen, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 4 VO 699/13 -, NVwZ-RR 2014, 701;… Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 162 Rn. 58).

    Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes verstößt ferner regelmäßig dann gegen das Gebot sparsamer Prozessführung, wenn das Gericht etwa die Verwerfung eines Rechtsmittels bereits angekündigt hatte und daher nicht mehr zu besorgen war, ohne eigene anwaltliche Vertretung Rechtsnachteile zu erleiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 -, NVwZ-RR 2017, 83 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05 -, NJW 2006, 2260).

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein …

    Rn. 15 1. Die gemäß § 165 i.V. mit § 151, § 146 Abs. 1, Abs. 3 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige und fristgerecht (§ 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO) eingelegte Beschwerde, über die der Senat in seiner vollen Besetzung zu entscheiden hat (BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 - juris Rn. 11 ff.;… B.v. 4.8.2016 - 4 C 16.755 - juris Rn. 10;… HessVGH, B.v. 24.7.2009 - 6 E 856/09 - juris Rn. 13), ist begründet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 7.18

    Überlange Verfahrensdauer; Entschädigung; Gerichtsverfahren; …

    Es handelt sich um ein dem Erkenntnisverfahren nachfolgendes, der Umsetzung der darin getroffenen Kostengrundentscheidung dienendes Sonderverfahren, das vor einem Gericht geführt wird (vgl. BSG…, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R - juris Rn. 13 ff.; s. auch VGH München…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 C 07.565 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 22 M 13.40022 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 4. August 2016 - 4 C 16.755 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973

    Terminsgebühr auch für Besprechung über Art und Weise der formellen Beendigung …

    Rn. 6 Die zulässige Beschwerde, über die gemäß § 150 VwGO der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 und 477 - NVwZ-RR 2017, 83 Rn. 13), ist begründet.
  • VG München, 08.09.2026 - M 31 M 26.7100

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren, Kostenfestsetzungsbeschluss, …

    Rn. 12 Dies gilt auch zugunsten von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie hier der Beklagten (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 - juris Rn. 17;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 26.6.2012 - 1 K 25.09 - juris Rn. 3;… VG München, B.v. 4.11.2025 - M 31 M 25.842 - juris Rn. 16), sowie im Allgemeinen ohne weiteres auch für kostenrechtliche Verfahren wie hier eine Kostenerinnerung (vgl. zu einer derartigen Situation beispielhaft VG München, B.v. 13.2.2020 - M 19 M 20.324 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 8 D 344/21

    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten; fristwahrende Klageerhebung; …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 9 KSt 6.04 -, juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28. Mai 2019 - 2 S 896/19 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 11 E 1038/16 -, juris Rn. 4; Bay.VGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477 -, juris Rn. 17; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 162 Rn. 57; Olbertz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2022, VwGO, § 162 Rn. 36; Kunze in BeckOK VwGO, Stand: 1. Oktober 2022, § 162 Rn. 66.
  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dies gilt auch zugunsten von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie hier der Beklagten (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 - juris Rn. 17;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 26.6.2012 - 1 K 25.09 - juris Rn. 3;… Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 56 f.;… Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 18 f., jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.10.2025 - Au 8 M 25.2837

    Terminsgebühr, Mitwirkung an Besprechung, Erledigungserklärung, …

    Nach § 164 VwGO setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten in einem "Nachverfahren zum Hauptverfahren" (BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 u.a. - juris Rn. 11) fest.
  • VG München, 20.12.2016 - M 6 M 15.5384

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Vorschriften, die eine Entscheidung des Gerichts durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter vorsehen (§ 66 Abs. 6 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG -, § 33 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte [Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG], § 56 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG), finden auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung (vgl. für das Beschwerdeverfahren BayVGH, B. v. 5.7.2016 - 10 C 15.474, 10 C 15.477; SächsOVG, B. v. 8.3.2016 - 3 E 10/16; a.A. offenbar noch BayVGH, B. v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563).
  • VGH Bayern, 08.11.2024 - 5 C 24.1812

    Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen …

    Rn. 2 II. Der Senat entscheidet über die Beschwerde des Antragstellers gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VwGO in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (st Rspr; vgl. nur BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 u.a. - NVwZ-RR 2017, 83 = juris Rn. 10 ff.;… VGH BW, B.v. 14.10.2024 - 11 S 1561/24 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 1 C 22.54

    Terminsgebühr für Besprechung mit "Dritten"?

  • VG München, 04.11.2025 - M 31 M 25.842

    Kostenerinnerung, Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren, …

  • VGH Bayern, 21.04.2022 - 22 C 21.1561

    Besetzung des Gerichts bei Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts …

  • VG München, 20.02.2025 - M 31 K 23.3611

    Kostenerinnerung, Unwirksame Erhebung zur Niederschrift bei der …

  • VG München, 20.02.2025 - M 31 M 25.969

    Kostenerinnerung, Unwirksame Erhebung zur Niederschrift bei der …

  • VG Würzburg, 06.07.2021 - W 6 M 21.786

    Terminsgebühr für Telefonat zur Erledigung eines Eilverfahrens

  • VG München, 17.09.2019 - M 6 M 19.3977

    Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts in einem …

  • VG Gießen, 15.10.2025 - 8 K 3853/24

    Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid auch für obsiegenden Anwalt

  • VG München, 28.10.2019 - M 6 M 19.5174

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG München, 30.07.2019 - M 26 M 19.2947

    Unterlegener Eilrechtsschutz gegen Rundfunkbeitrag: Inhaltliche Einwendungen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht