Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 4 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthV, § 12 BeschV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 E 20.1183
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 S 20.1214
- VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 S 20.1214
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Rn. 7 Mit Beschlüssen vom 7. August 2020 lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Au 1 S 20.1214) und auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bzw. Duldung ab (Au 1 E 20.1183).Rn. 8 Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht im Verfahren Au 1 S 20.1214 aus, der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO sei nur teilweise statthaft.
Diese sei im Verfahren Au 1 S 20.1214 abgelehnt worden.
- BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09
Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Das Verwaltungsgericht hat aber zu Recht festgestellt, dass die Bedingung bestandskräftig und damit, obwohl nicht mit einer angemessenen Auslauffrist versehen, wirksam ist, weil die Antragstellerin nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Visums Rechtsmittel eingelegt hat (§ 58 Abs. 2 VwGO;… vgl. Kerstin Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 12 AufenthG Rn. 6; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 - juris Rn. 15).Dass die weitere Bedingung "erlischt mit Bezug von öffentlichen Leistungen" nicht zur Nichtigkeit der Nebenbestimmung führt, ergibt sich bereits aus der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993
Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Dies wäre grundsätzlich bei einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK der Fall; eine Trennung von Ehegatten, die die übliche Dauer des Visumverfahren nicht übersteigt, ist aber regelmäßig zumutbar (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn.5 m.w.N.).Der Ausländer hat es zudem durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er z.B. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 Abs. 3 AufenthV einholt (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 E 20.1183
Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Rn. 7 Mit Beschlüssen vom 7. August 2020 lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Au 1 S 20.1214) und auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bzw. Duldung ab (Au 1 E 20.1183).Das Verwaltungsgericht setzte sich auch in Widerspruch zu seiner Begründung im Verfahren auch 1 E 20.1183, wenn es annehme, dass das Visumverfahren zügig im Heimatland der Beschwerdeführerin nachgeholt werden könne, aber vom Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG ausgehe.
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Das bedeutet für die Auslegung des Ausnahmetatbestands des Vorliegens eines gesetzlichen Anspruchs (i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) auf Erteilung der angestrebten Aufenthaltserlaubnis, dass sich ein solcher aus der typisierten gesetzlichen Regelung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ergeben muss und Ausnahmetatbestände insoweit unberücksichtigt bleiben müssen (…Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 AufenthG Rn. 152; BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18
Familiennachzug zu Deutschen
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Rn. 33 2.1.4 Zudem kann grundsätzlich vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder an der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (vgl. VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21). - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Eine solche Nebenbestimmung ist aber in der Regel als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis unmittelbar mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eintritt, ohne dass dem Betroffenen eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird (VGH BW, B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris). - BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
Dabei ist unerheblich, ob sich die Antragstellerin bei der Einreise am 12. September 2018 bewusst war, dass ihr Visum erloschen war (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines …
Aus § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV folgt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Aufenthaltstitel voraussetzt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 31), wenn nicht eine Ausnahmeregelung die Antragstellung im Inland zulässt.Von der Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann gemäß Satz 2 dieser Bestimmung jedenfalls abgesehen werden, wenn der Ausländer gänzlich ohne Visum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris) oder lediglich mit einem den nunmehr beabsichtigten Aufenthaltszweck nicht erfassenden und somit nicht mit dem "erforderlichen" Visum eingereist ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris) sowie im Falle einer Wiedereinreise, nachdem ein früher erteiltes Visum erloschen war (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris).
Rn. 61 Dementsprechend werden bewusste Verletzungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, die auf einen dem Ausländer nicht zustehenden Vorteil zielen, in der Regel nicht geringfügig sein (…zum Gewicht dieser Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 58 , m. w. N.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 30).
- VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (…vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19;… Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21;… Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18;… Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35;… Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20;… Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9;… Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7;… Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5;… Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 …und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5;… OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 …und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34). - OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2025 - 6 MB 31/25
Türkei; Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung der Erteilung einer …
Ihre Zulässigkeit ergibt sich im Übrigen aus § 12 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (VGH München, Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 22; VGH Mannheim;… Beschl. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn. 18 f.;… Dienelt/Niehaus, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 12 AufenthG Rn. 18).
- VGH Bayern, 16.06.2026 - 10 CE 26.960
Einstweiliger Rechtsschutz, Anspruch auf Verbleib im Bundesgebiet während …
Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, dass die Nebenbestimmung "Erlischt mit Beendigung der Tätigkeit" zu einer zum Zwecke der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erteilten Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich zulässig und hinreichend bestimmt ist (BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 22).Auch eine Ausreisefrist von zwei Wochen ist nicht in jedem Fall ermessensgerecht; die Verwaltungsvorschrift zu § 12 AufenthG bezeichnet diese Frist lediglich als Mindestfrist (Nr. 12.2.3. VwAufenthG; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 22).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22
Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen
Rn. 13 (1) Unter einem "Anspruch" i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG ist - wie bei § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV - ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2014 a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20, 1915 - juris Rn. 31). - LSG Hessen, 25.08.2025 - L 7 AS 326/25
SGB II
Diese Zustimmung stelle eine auflösende Bedingung (Nebenbestimmung) im Sinne des § 12 Abs. 2 AufenthG dar (Hinweis auf VGH München, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 CE 20.1914).Anders verhielt sich dies in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. September 2020 - 10 CE 20.1914 - entschiedenen Fall, in dem der Aufenthaltstitel ausdrücklich eine Nebenbestimmung enthielt, wonach der Aufenthaltstitel mit "Beendigung dieser Tätigkeit oder mit Bezug öffentlicher Leistungen" erlösche (…vgl. VGH München, a. a. O., juris RdNr. 2) .
- VG München, 05.07.2021 - M 25 S 21.2428
Zumutbarkeit der Nachholung des erforderlichen Visumsverfahrens
Auch der Umstand, dass die Stadt H dem Antragsteller gleichwohl am 24. Februar 2021 - also nach Ablauf des Visums - eine bis 23. Juni 2020 gültige Fiktionsbescheinigung ausgestellt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis, da eine Fiktionsbescheinigung nur eine deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2020 - 10 CE 20.1914; 10 CS 20.1915 - beckonline BeckRS 2020, 24613 Rn. 24;… BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - beckonline BeckRS 2013, 53428 Rn. 13;… Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 AufenthG, Rn. 35f.).Ausgehend von diesem Zweck, sind Ausnahmen von der Visumspflicht prinzipiell eng auszulegen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 201914, 10 CS 20.1915 - beckonline BeckRS 2020, 24613 Rn. 31).
- VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943
Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels
Nach der Rechtsprechung des Senats stellen vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 30); bestätigt wird dies dadurch, dass der Gesetzgeber in § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a AufenthG falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ausdrücklich als schwerwiegendes Ausweisungsinteresse festlegt. - VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass- …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellen vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52). - VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212
Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der …
Aus § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in Verbindung mit § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV folgt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Aufenthaltstitel voraussetzt (vgl. § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: "zu bestimmen, dass der Aufenthaltstitel … nach der Einreise eingeholt werden kann" u. § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV: "besitzt", vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914 u.a. - juris Rn. 31), wenn nicht eine Ausnahmeregelung die Antragstellung im Inland zulässt. - VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 6 S 22.1147
Ausweisung einer geduldeten, bestandskräftig abgelehnten äthiopischen …
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2386
Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung …
- VG München, 18.03.2022 - M 12 S 22.589
Dauerhafte Rückgabe eines elektronischen Aufenthaltstitels
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2385
Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung …
- VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 CS 21.1957
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - mangels Antragstellung bei der Behörde …
- VG Schleswig, 25.07.2024 - 11 B 16/24
- VG München, 10.08.2023 - M 12 K 22.4008
Straftaten bis 90 Tagessätzen sind beim Chancen-Aufenthaltsrecht außer Betracht
- VG München, 27.07.2021 - M 4 K 21.3080
Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei Verurteilung zu einer Geldstrafe
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