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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25738
OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10 (https://dejure.org/2012,25738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2012 - 10 LC 107/10 (https://dejure.org/2012,25738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2012 - 10 LC 107/10 (https://dejure.org/2012,25738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG; § 51 Abs. 5 VwVfG; § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG
    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung; Unerträglichkeit der Aufrechterhaltung eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für einen Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung; Unerträglichkeit der Aufrechterhaltung eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für einen Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung; Unerträglichkeit der Aufrechterhaltung eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für einen Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 3851/95

    Ausgleichszahlung für Getreide;; Ausgleichszahlung; Erzeugungsregion; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 28. April 1997 (a.a.O.) zwar die Rechtswidrigkeit der den Bescheiden zugrunde liegenden Verordnung, aber gerade nicht die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide ausgesprochen.

    Der Verordnungsgeber habe in mehrfacher Hinsicht zumindest bedingt vorsätzlichen Verfassungsbruch begangen, indem er mit der KAVO eine verfassungswidrige Regelung erlassen, diese trotz Urteils des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1997 (a.a.O.) unverändert gelassen und schließlich mit der FZV eine im Wesentlichen gleiche und damit ebenfalls verfassungswidrige Regelung geschaffen habe, mit der Folge, dass die benachteiligten Landwirte über Jahre hinweg rechtsschutzlos gestellt worden seien.

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 28. April 1997 (a.a.O.) wie schon die Vorinstanz darauf hingewiesen, dass die in der KAVO enthaltene Regionalisierungsregelung nicht von der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 gedeckt sei.

    Daran ändere es nichts, dass das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 28. April 1997 (a.a.O.) einen Anspruch der damaligen Kläger auf weitergehende Zahlungen abgelehnt habe.

    Rn. 44 Der vom Kläger an den Verordnungsgeber gerichtete Vorwurf eines im Hinblick auf die Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1997 (a.a.O.) jahrelang begangenen vorsätzlichen Verfassungsbruchs treffe nicht zu, weil das Gericht die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliege, ausdrücklich als nicht entscheidungserheblich offen gelassen habe.

    Rn. 75 Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 1997 (- 3 L 3851/95 -, RdL 1997, 319 und - 3 L 6137/96 -, n.v.; offen gelassen in - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, 12) erstmals obergerichtlich entschieden, dass die in der KAVO geregelte Aufteilung des Bundesgebietes in Erzeugungsregionen und der weiteren Regionalisierung in Niedersachsen verfassungswidrig sei.

    Demzufolge sei in einem derartigen Fall nicht nur die Versagung der begehrten weitergehenden Leistung, sondern auch die Ablehnung des diesbezüglichen Antrags rechtlich nicht zu beanstanden (- 3 L 3851/95 -, Rn. 19 nach juris).

    Rn. 78 Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1997 (- 3 L 3851/95 -) zu dem im dortigen Verfahren hilfsweise gestellten Antrag, den Bescheid des Beklagten in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufzuheben, soweit die Bewilligung einer höheren Ausgleichszahlung abgelehnt worden ist, ausgeführt:.

    Rn. 82 Das Gericht hat in den entsprechenden Entscheidungen auch hinsichtlich der nicht bewilligten Fördermittel ausdrücklich entschieden, dass ein entsprechender Anspruch nicht bestand und die Ablehnung insoweit rechtmäßig war (Urteile vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, Rn. 11, 19 nach juris;… - 3 L 2724/96 -, Rn. 6, 16 nach juris; - 3 L 6137/96 -, Seite 11).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Rn. 4 Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.

    Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.

    Rn. 21 Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruht hätten.

    Rn. 26 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) könne die Herstellung einer verfassungsgemäßen Regelung sowohl durch eine rückwirkende Besserstellung sämtlicher Betriebe erfolgen, die einen Antrag gestellt hätten, als auch durch eine Beschränkung auf die Betriebe, deren Anträge noch nicht unanfechtbar entschieden seien.

    Rn. 52 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O., Rn. 35 nach juris) - im Zusammenhang mit Vertrauensschutzgesichtpunkten - darauf hingewiesen, dass bereits die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der KAVO von anderen Gerichten nicht geteilt worden seien.

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Rn. 8 Der Verordnungsgeber habe auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, mit dem bereits entschieden worden sei, dass die Regionalisierung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, bewusst nicht reagiert.

    Der Kläger könne sich nicht darauf berufen, dass der Staat von seiner eigenen, bewusst rechtswidrigen Untätigkeit profitiere, indem er als Verordnungsgeber auf die Feststellung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. April 1997 (- 3 L 2724/96 -), die Regionalisierung für Niedersachsen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, nicht mit einer Anpassung der KAVO und später der FZV im Sinne des Klägers reagiert habe.

    Rn. 75 Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 1997 (- 3 L 3851/95 -, RdL 1997, 319 und - 3 L 6137/96 -, n.v.; offen gelassen in - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, 12) erstmals obergerichtlich entschieden, dass die in der KAVO geregelte Aufteilung des Bundesgebietes in Erzeugungsregionen und der weiteren Regionalisierung in Niedersachsen verfassungswidrig sei.

    Rn. 82 Das Gericht hat in den entsprechenden Entscheidungen auch hinsichtlich der nicht bewilligten Fördermittel ausdrücklich entschieden, dass ein entsprechender Anspruch nicht bestand und die Ablehnung insoweit rechtmäßig war (…Urteile vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, Rn. 11, 19 nach juris; - 3 L 2724/96 -, Rn. 6, 16 nach juris; - 3 L 6137/96 -, Seite 11).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 4 Abs. 3 EUV (ex-Art. 10 EG) nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -, (Kühne & Heitz), Slg. 2004, I-837).

    Daher verlangt das Gemeinschaftsrecht auch nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet ist, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O., Rn. 24).

    Rn. 62 Der Europäische Gerichtshof hat hierzu entschieden, der in Art. 10 EG (jetzt: Art. 4 Abs. 3 EUV) verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit verpflichte eine Verwaltungsbehörde zur antragsgemäßen Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung mit dem Ziel, der mittlerweile vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn die Behörde nach nationalem Recht befugt sei, diese Entscheidung zurückzunehmen, die Entscheidung infolge eines Urteils eines in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts bestandskräftig geworden sei, das Urteil auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruhe, die erfolgt sei, ohne dass der Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht worden sei, obwohl der Tatbestand des Art. 234 Abs. 3 EG (jetzt: Art. 267 Abs. 3 AEUV) erfüllt wäre und der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten Entscheidung des Gerichtshofs erlangt habe, an die Verwaltungsbehörde gewandt habe (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 2008 - C-2/06 - (Kempter), Slg. 2008, I- 411).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Diese erfordert vielmehr Änderungen im Bereich des materiellen Rechts, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29 m.w.N.; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226; Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 -, BVerwGE 95, 86, m.w.N.).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226 m.w.N.).

    Rn. 66 Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 -, a.a.O.) dann schlechthin unerträglich, wenn die Behörde gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dadurch verstößt, dass sie in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen in der Regel von ihrer Befugnis zur Rücknahme Gebrauch macht, hiervon jedoch in anderen Fällen ohne rechtfertigenden Grund absieht (dazu unter aa.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226 m.w.N.).

    Anders als bei der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 1 VwVfG ist es in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, a.a.O.; Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, NVwZ 2008, 1024).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Anders als bei der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 1 VwVfG ist es in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, a.a.O.; Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, NVwZ 2008, 1024).

    Für die Beurteilung der offensichtlichen Rechtswidrigkeit als eines das Rücknahmeermessen reduzierenden Umstandes ist nicht auf die Verhältnisse in dem Zeitpunkt abzustellen, in dem die Rechtswidrigkeit offensichtlich geworden ist, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides, der zurückgenommen werden soll (BVerwG, Urteil vom 20. März 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Rechtsschutz gegen Verordnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Darüber hinaus hätte er eine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland richten können mit dem Ziel festzustellen, dass er durch die KAVO in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 -, BVerfGE 115, 81).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Dass infolgedessen materiell-rechtliche Unionsrechtsnormen nicht in jedem Einzelfall realisiert werden können, wird als Folge der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten grundsätzlich hingenommen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04, C-422/04 - (i-21 Germany und Arcor), Slg. 2006, I-8559, Rn. 57).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
    Diese erfordert vielmehr Änderungen im Bereich des materiellen Rechts, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29 m.w.N.; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226; Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 -, BVerwGE 95, 86, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Anforderungen an die Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich …

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a. - Rechtsmittel - Drittwirkung eines …

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger …

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10

    Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch …

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung …

    Durch die Beachtung dieses Grundsatzes lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können.[vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.8.2012 - 10 LC 107/10 - EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - EuGH, Urteil vom 14.9.1999 - C-310/97 P][vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.8.2012 - 10 LC 107/10 - EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - EuGH, Urteil vom 14.9.1999 - C-310/97 P] Der § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG betrifft die Ausübung der von der Unionsordnung verliehenen Rechte allenfalls mittelbar.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2017 - 8 B 1445/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.9.2018 - 9 K 4563/18 - juris][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2017 - 8 B 1445/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.9.2018 - 9 K 4563/18 - juris] Die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO) begann daher mit Ablauf der Auslegungsfrist am 17.2.2017 und endete mit Ablauf des 17.3.2017.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland; …

    Denn eine solche gerichtliche Entscheidung stellt grundsätzlich vorbehaltlich abweichender, hier aber nicht ersichtlicher spezieller Regelungen die Rechtslage klar und wirkt damit auch für die Vergangenheit und nicht erst in die Zukunft (vgl. Senatsurt. v. 29.8.2012 - 10 LC 107/10 -, juris, Rn. 52 ff.).
  • VG Karlsruhe, 04.09.2018 - 9 K 4563/18

    Wirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung nach BImSchG § 10 Abs 8; …

    Durch die Beachtung dieses Grundsatzes lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. NdsOVG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 LC 107/10 - juris Rn. 6; vgl. EuGH…, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - juris Rn. 96; EuGH, Urteil vom 14.09.1999 - C-310/97 P - Celex-Nr. 61997CJ0310).
  • VG Hannover, 11.12.2012 - 2 A 4726/11

    Bestandskraft; Ermessensreduzierung; schlechthin unerträglich; …

    Eine unbedingte Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides kann sich auch für das Gemeinschaftsrecht nur aus besonderen, zusätzlichen Gründen ergeben (OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.2012, 10 LC 107/10 m.w.N., juris).
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