Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB, Art 3 Abs 1 GG
Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook in der Fassung vom 19.04.2018 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Facebook; Nutzungsbedingungen; Kündigung
- rechtsportal.de
Facebook; Nutzungsbedingungen; Kündigung
Kurzfassungen/Presse (13)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen "Gemeinschaftsstandards" - Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzeraccount regelmäßig nur nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen
- lto.de (Kurzinformation)
Facebook-Nutzungsverträgen: Kündigung ohne Abmahnung nur ausnahmsweise
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der von Facebook gekündigte Nutzeraccount
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzerkonto nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen - Facebook darf Nutzerkonto nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Inhaltliche Anforderungen an AGB für soziale Netzwerke bei Sperrungen von Nutzerkonten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzeraccount in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- haufe.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzer-Account nicht ohne Abmahnung sperren
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Wann kann Facebook Nutzerkonten sperren?
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19
- OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Rn. 93 Mit Schriftsatz vom 04.10.2021 hat die Beklagte ergänzend zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vorgetragen.Denn der dort bestimmte Entfernungs- und Sperrungsvorbehalt ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).
Rn. 103 (1) Bei den Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards der Beklagten handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 32).
Die Beklagte darf die aus ihrer strukturellen Überlegenheit folgende Entscheidungsmacht nicht dazu nutzen, willkürlich einzelne Meinungsäußerungen zu untersagen (BGH a.a.O. - III ZR 179/20 - juris Rn. 81).
In solchen Fällen kann die Anhörung des Nutzers zur Verminderung des Risikos einer Fehlbewertung beitragen (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 86).
Rn. 144 Im Fall einer zeitlich begrenzten Nutzungsbeschränkung kann die - nach vorstehenden Ausführungen erforderliche - vorherige Anhörung des Nutzers nur in "eng begrenzten Ausnahmefällen" entbehrlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 87).
Nach Maßgabe der o.g. Grundsätze ist die Beklagte zwar verpflichtet, den Nutzer über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos umgehend zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 85).
Die wesentlichen Fragen zur Unwirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sind durch die Urteile des BGH vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) geklärt.
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Rn. 93 Mit Schriftsatz vom 04.10.2021 hat die Beklagte ergänzend zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vorgetragen.Denn der dort bestimmte Entfernungs- und Sperrungsvorbehalt ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).
Die wesentlichen Fragen zur Unwirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sind durch die Urteile des BGH vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) geklärt.
- OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20
Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Auch im Übrigen steht die Beklagte etwaigen Vertragsverstößen der Nutzer nicht wehrlos gegenüber, da in diesem Fall die gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Reaktion bei einer Pflichtverletzung des anderen Teils eingreifen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021 - 4 U 484/20 ).Rn. 130 Es kann daher auch offenbleiben, ob die Kommunikationsstandards der Beklagten als solche wirksam vereinbart wurden (bejahend: OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021 - 4 U 484/20 ) und ob es sich bei der "I. B." um eine "Hassorganisation" im Sinne der Kommunikationsstandards der Beklagte handelt sowie ob der Kläger diese "unterstützt" hat.
- LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19
Kündigung durch Facebook wegen Unterstützung von Hassorganisation
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24.06.2020, Az. 14 O 140/19 , unter Aufhebung der Kostenentscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 71 unter Abänderung des am 24.06.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Mannheim, Az. 14 O 140/19 , in vollständig abgefasster Form am 22.10.2020 zugestellt,.
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Denn Gerichte sind - ebenso wenig wie zu einer geltungserhaltenden Reduktion unangemessener Klauseln - nicht dazu berechtigt, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klausel zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt hätte, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13 - juris Rn. 107;… vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O.). - BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Notwendiger Inhalt einer vorherigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Dabei ist zwar keine ausdrückliche Kündigungsandrohung erforderlich, jedoch muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht (BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11 - NJW 2012, 53). - OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19
Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es zwar grundsätzlich zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19Pre - GRUR-RR 2020, 174). - BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, hier also bei der Frage, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne vom Nr. 4.2 der Nutzungsbedingungen vorliegt, sind aber die Grundrechte der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 BvR 792/03 - juris). - OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
§ 708 Nr. 10 ZPO findet keine Anwendung, da das Urteil keine vermögensrechtliche Streitigkeit betrifft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013 - 4 U 78/13 - NJW-RR 2014, 423 ). - BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Streit über die Sperrung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Rn. 164 Für die außergerichtlich mit Anwaltsschreiben vom 23.01.2020 (Anlage K 29) geltend gemachte Wiederherstellung des Nutzerkontos ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 S. 2 RVG ein Geschäftswert von 5.000 EUR anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 - MMR 2021, 235). - BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
- OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes: …
- OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19
Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform
- OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
Auf die diesbezüglichen grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 29.7.2021, III ZR 179/20, ZUM 2021, 953, 957 ff., und III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612, 618 ff.), denen sich der erkennende Senat bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeschlossen hat ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20 ), wird zustimmend Bezug genommen.Auch im Übrigen stand die Beklagte etwaigen Vertragsverstößen der Nutzer nicht wehrlos gegenüber, da in diesem Fall die gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Reaktion bei einer Pflichtverletzung des anderen Teils eingreifen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021, 4 U 484/20 ; OLG Karlsruhe Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20 ).
Rn. 260 Das Landgericht hat außerdem zu Recht darauf hingewiesen, dass der von dem Kläger geltend gemachte pauschale Anspruch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung wegen eines - wie ausgeführt - strafbaren und damit kraft Gesetzes unzulässigen Inhalts nicht besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20 , GRUR-RS 2022, 1154).
§ 708 Nr. 10 ZPO findet keine Anwendung, weil das Urteil keine vermögensrechtliche Streitigkeit betrifft (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20 ).
- OLG Celle, 04.10.2024 - 5 U 228/24
Verfügungsgrund bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Die (auch im Berufungsrechtszug von Amts wegen zu prüfende) internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt aus Art. 17 Abs. 1c, Abs. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (vgl. z.B. OLG Dresden…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 4 U 1049/23, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 96).aa) In der Instanz-Rechtsprechung wird die Regelung in Ziffer 4.2 der Nutzungsbedingungen der Verfügungsbeklagten - wohl einhellig - als wirksam erachtet (vgl. z.B. OLG Dresden…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 4 U 1049/23, juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 137 ff.; OLG Brandenburg…, Urteil vom 25. Januar 2022 - 3 U 119/20, juris Rn. 43 ff.).
cc) Soweit die Verfügungsbeklagte auf Seiten 30 f. ihrer Berufungsbegründung (Bl. 147 f. d. E-Akte) unter Bezugnahme auf den Wortlaut von Ziffer 4.2 ihrer Nutzungsbedingungen argumentiert, dass eine vorherige Abmahnung vorliegend entbehrlich gewesen sei (vgl. dazu z.B. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 142 f.), greift das im Ergebnis nicht durch.
- OLG Hamm, 03.06.2025 - 21 U 62/23
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Unterlassung- und …
Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es dabei grundsätzlich zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 163; OLG München…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 2109).
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Rn. 162 Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es indes zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Februar 2022 - 10 U 17/20 , Rn. 163 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 24. Mai 2023 - 5 U 80/22, Rn. 69; OLG München…, Urteil vom 09. April 2024 - 18 U 4603/22 Pre, Rn. 130, jew. zit. nach juris). - OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Kreistagswahl - Ansprüche eines Nutzers einer Social-Media-Plattform im …
Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt geht es hierbei nicht um einen Erfüllungsanspruch auf Aufhebung der Sperre und [...] Wiedereinstellung des Beitrags, zu dessen Durchsetzung Anwaltskosten nur über § 280 Abs. 1, 2 i. V. m § 286 BGB und damit erst nach einer entsprechenden Mahnung ersatzfähig sind, sondern um den nach einer vertraglichen Pflichtverletzung zu beanspruchenden Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB (BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20, Rn. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 163). - OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Zumutbarkeit einer Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass bei einer …
Gegen dieses ihm am 03.02.2020 zugestellte Urteil hat der Kläger Berufung bei dem Oberlandesgericht Hamm eingelegt (Az.: I-10 U 17/20) und seinen Teilanspruch nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz mit Beschluss vom 09.06.2020 weiterverfolgt.Auch das klägerseits gegen das Teilurteil des Landgerichts vom 13.01.2020 geführte Berufungsverfahren I-10 U 17/20 habe nicht zu einer weiteren Hemmung der Verjährung geführt.
- LG Lübeck, 02.06.2023 - 15 O 2/23
Nutzerkonto - Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen die Löschung eines bereits …
In der Rechtsprechung ist insoweit mittlerweile anerkannt, dass Facebook ein Nutzerkonto grundsätzlich nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen und sodann die Daten löschen darf (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20 -, GRUR-RS 2022, 1154). - OLG Celle, 21.08.2025 - 5 U 271/23
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines Nutzerkontos in einem sozialen …
aa) In der Instanz-Rechtsprechung wird die Regelung in Ziffer 4.2 der Nutzungsbedingungen der Beklagten - wohl einhellig - als wirksam erachtet (vgl. z. B. OLG Dresden…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 4 U 1049/23, juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 137 ff.; OLG Brandenburg…, Urteil vom 25. Januar 2022 - 3 U 119/20, juris Rn. 43 ff.).
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