Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
E-Commerce-Mentoring mit Mastermind Calls vermittelt keine bestimmten Kenntnisse und Fähigkeiten - Zur Anwendung des FernUSG auf Coaching-Verträge (hier verneint).
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§ 13 BGB, § 14 Abs 1 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 309 Nr 12 Buchst b BGB
Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf Online-Coaching ohne Überwachung des Lernerfolgs - hagendorff.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FernUSG § 7 Abs. 1 ; FernUSG § 1
Anspruch auf Zahlung aus einem Ferunterrichtsvertrag; Entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende zumindest überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: E-Commerce-Mentoring - Zur Anwendung des FernUSG auf Coaching-Verträge
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Coaching ohne Überwachung des Lernerfolgs bedarf nicht der Zulassung nach § 12 FernUSG - Coaching-Anbieter hat Anspruch auf Vergütung
- maxgreger.de (Kurzinformation)
Entscheidung zugunsten von Online-Coaches (FernUSG nicht anwendbar)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf Online-Coaching ohne Überwachung des Lernerfolgs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung aus einem Ferunterrichtsvertrag; Entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende zumindest überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22,abgeändert:
- LG Hamburg, 04.09.2023 - 304 O 277/22
- LG Hamburg, 11.10.2023 - 304 O 277/22
- OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2849
- MDR 2024, 700
- MIR 2024, Dok. 019
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Rn. 27 Anders gelagert war offensichtlich der vom BGH am 15.10.2009 entschiedene Fall (III ZR 310/08, zitiert nach juris), auf den der Beklagte Bezug nimmt: Hier sollte ein "Lehrgang" durchgeführt werden, mit "Lehreinheiten", "Lehrmaterialsendungen", die Vertragspartner wurden als "Absolventen" bezeichnet, die nach Beendigung des "Studiums" ein "Zertifikat" erhalten sollten.Zwar ist dieses Tatbestandsmerkmal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen, da mit dem FernUSG der Schutz der Lehrgangsteilnehmer gestärkt werden und die Enttäuschung der Bildungswilligkeit verhindert werden sollte (BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08, zitiert nach juris).
Ausreichend sein soll, dass der Lernende das Recht hat, eine Überwachung des Lernerfolges einzufordern, um den Lernerfolg kontrollieren zu lassen (BGH Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08).
Rn. 30 Ein solches Verständnis von der Norm widerspricht auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2009 (III ZR 310/08, zitiert nach juris).
- BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Rn. 39 Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, zitiert nach juris).Rn. 40 Der BGH schließt aus der in § 13 2. Hs BGB gewählten Formulierung des Gesetzgebers, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel zu Gunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind (BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, zitiert nach juris): "Zwar trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass nach dem von ihm objektiv verfolgten Zweck ein seinem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft vorliegt.
Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist." (BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Rn. 26 Im Rahmen eines Coachings wird aber nicht systematisch didaktisch aufbereiteter Lehrstoff vermittelt, sondern es erfolgt eher eine individuelle und persönliche Beratung und Begleitung (Lach, Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, zitiert nach juris).Rn. 31 Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 - 3 U 85/22 entgegen.
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 , abgeändert:.Rn. 11 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023 - 304 O 277/22 den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 04.11.2022 mit der Nummer … unter Reduzierung von EUR 357, 00 aufrechtzuerhalten;.
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Der Existenzgründer ist nur dann nicht als Unternehmer einzustufen, wenn er Geschäfte tätigt, die nicht der Vorbereitung der Existenzgründung, sondern der Vorbereitung der Entscheidung, ob überhaupt eine selbständige Tätigkeit aufgenommen werden soll, dienen (…MüKo / Micklitz, BGB, 9. Aufl. 2021, § 13 Rn. 62, 63; BGH Beschluss vom 24.02.2005 - III ZB 36/04 zitiert nach juris). - BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Nach der Existenzgründer-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Existenzgründer grundsätzlich als Unternehmer einzustufen, auch wenn das Geschäft lediglich im Zuge der Aufnahme der gewerblichen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wird (BGH Urteil vom 15.11.2007 - III ZR 295/06). - BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Rn. 38 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beklagte den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, liegt aber beim Beklagten, da er sich auf den Schutz der Normen beruft (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 110/06, zitiert nach Beck Online;… Grüneberg / Ellenberger, BGB, 81. Aufl. 2022, § 13 Rn. 4).
- BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24
Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum …
Rn. 23 Auf die verschiedentlich diskutierte Frage, inwieweit sogenannte Coaching- oder Mentoring-Angebote, bei denen der Schwerpunkt auf der individuellen und persönlichen Beratung und Begleitung des Kunden liegt, auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG gerichtet sind (…vgl. hierzu OLG Celle, NJW-RR 2025, 113 Rn. 22; dass., Urteil vom 4. Februar 2025 - 13 U 52/24, unter II. 1. b), n.v.; OLG Hamburg, NJW 2024, 2849 Rn. 24; OLG Oldenburg, Urteil vom 17. Dezember 2024 - 2 U 123/24, unter II. (1), n.v.; LG Frankenthal, BeckRS 2024, 20522 Rn. 11; LG Ravensburg, MMR 2024, 273 Rn. 22; AG Traunstein, MMR 2024, 815 Rn. 27-36; Faix, MMR 2023, 821, 824; Lach, jurisPR-ITR 12/2023 Anm. 4 unter C; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24 Rn. 14-17; Mertens, MMR 2024, 656, 656 f; Schwab/Sablotny, NJW 2024, 2802 Rn. 6-8), kommt es nicht an, weil vorliegend die Wissensvermittlung gegenüber einer individuellen und persönlichen Beratung und Begleitung des Teilnehmers deutlich im Vordergrund steht. - OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
Rückzahlung der Kursgebühr bei Nichtigkeit eines Online-Coaching-Vertrags wegen …
Rn. 36 Die Frage, ob die bloße Möglichkeit Fragen zu stellen, ausreicht, oder ob die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG voraussetzt, dass auch eine weitergehende Lernkontrolle durch den Lehrenden stattfindet (so OLG Hamburg v. 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn. 29;… OLG Köln v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 56; vgl. zu dieser Diskussion auch OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24), kann daher offenbleiben. - OLG Celle, 24.09.2024 - 13 U 20/24
Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern betreffend …
Vorliegend dürfte der Kläger diese Entscheidung aber bereits getroffen haben, bevor er trotz seiner finanziellen Probleme den kostspieligen Kurs buchte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23, juris Rn. 42 f.).Zwar wird insbesondere ein Coaching im klassischen Sinne zumindest nicht typischerweise unter diesen Begriff fallen, sofern es beispielsweise aus individuellen strukturierten Gesprächen zwischen einem Coach und dem sog. Coachee besteht und als Ziel etwa die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven, die Anregung zur Selbstreflexion oder die Überwindung von Konflikten verfolgt, wobei der Coach als neutraler, kritischer Gesprächspartner fungiert (vgl. zum Begriff des Coaching etwa https://de.wikipedia.org/wiki/Coaching; abgerufen zuletzt am 25. September 2024; krit. zur Anwendung des FernUSG auf derartige Verträge etwa: Lach, jurisPR-ITR 12/2023 Anm. 4; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 26 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23, juris Rn. 26).
Verschiedene insoweit kritische Entscheidungen (OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 51 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23, juris Rn. 28 ff.; OLG München, Hinweisbeschluss vom 16. Mai 2024 - 3 U 984/24, WRP 2024, 1260, 1262 [OLG München 16.05.2024 - 3 U 984/24e]) dürften maßgeblich auf den dortigen Besonderheiten beruhen, dass dort Coaching-Verträge zu beurteilen waren, bei denen die Wissensvermittlung nicht im Vordergrund stand (…vgl. etwa OLG Hamburg, a.a.O. Rn. 26).
- OLG Stuttgart, 04.02.2025 - 6 U 46/24
Verbrauchereigenschaft bei kombiniertem Vertrag und Online-Unterricht als …
Rn. 41 Zwar hatte das gebuchte Mentoring-Programm den Aufbau einer eigenen Online-Marketing-Agentur zum Ziel und diente folglich der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (darauf abstellend OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 -, Rn. 43, juris).Rn. 75 Danach ist ausreichend, wenn der Vertrag regelmäßig stattfindende Videokonferenzen und den Zugang zu einer Online-Chat-Gruppe vorsieht und dem Teilnehmer dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, durch mündliche Fragen zu dem anhand der Lernplattform zu erlernenden Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs zu erhalten ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 -, Rn. 35 , juris; OLG Celle…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 13 U 20/24 -, Rn. 33, juris, a.A. OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 -, Rn. 28 ff., juris; OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23 -, Rn. 55, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 26. November 2024 - 1 U 41/24 -, juris).
- OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24
Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem …
Nach dieser Ansicht würde § 7 FernUSG hier nicht greifen, weil der Beklagte kein Verbraucher ist, sondern nach § 14 BGB Unternehmer, da er bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (zur Einordnung: BGH…, Beschluss vom 24.02.2005, III ZB 36/04, Rn. 8; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2024, 10 U 44/23, Rn. 39, juris;… Bachmann in: MüKoBGB, 10. Aufl., § 13, Rn. 218, beck-online) handelte. - OLG Nürnberg, 05.11.2024 - 14 U 138/24
Prozeßbevollmächtigter, Versäumnisurteil, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Rn. 27 aa) Es könnte zwar bereits zweifelhaft sein, ob es sich bei einem "Coaching-Vertrag" um einen Vertrag handelt, aufgrund dessen bestimmte Kenntnisse vermittelt werden sollten (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2024 - 10 U 44/23, juris Rn. 22 ff.). - OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein …
Damit liegt der Sachverhalt anders als in dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall, in dem ein "E-C.-M." angeboten wurde, bei dem der wesentliche Vertragsinhalt darin bestand, dass der Teilnehmer Fragen stellen und mit Hilfe der Anbieterin einen "P. o. D. O-S." aufbauen konnte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 , juris Rn. 24).Damit liegt der Sachverhalt gerade anders in den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Köln, in denen die dortigen Teilnehmer lediglich die Möglichkeit hatten, während der "Live-Calls" oder in "WhatsApp"-Gruppen Fragen zu stellen, das Fragerecht also nicht der Lernkontrolle durch den Lehrenden diente (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I- 2 U 24/23, juris Rn. 56 ff.; ferner Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 , juris Rn. 29 ff.).
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Rn. 46 Das Landgericht legt die Norm im Anschluss an Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Urt. v. 20. Februar 2024, 10 U 44/23, juris 28 ff.) sowie des Oberlandesgerichts Köln (…Urt. v. 6. Dezember 2023, 2 U 24/23, juris Rn. 52 ff.) dahingehend aus, dass der mündliche Kontakt zwischen Anbieter und Teilnehmer nicht ausreiche, denn der Erfolgsüberwachung wohne ein gewisses Kontrollelement inne.Damit liege der Sachverhalt gerade anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (2 U 24/23) und Hamburg (10 U 44/23), in denen die Teilnehmer lediglich die Möglichkeit gehabt hätten, während der "Live-Calls" oder in den "W...-App"-Gruppen Fragen zu stellen, das Fragerecht also nicht der Lernkontrolle durch den Lehrenden gedient habe.
- OLG Naumburg, 26.11.2024 - 1 U 41/24
Dienstvertrag über ein Coaching-Programm: Anwendbarkeit der gesetzlichen …
Vielmehr räumte sie dem Teilnehmer die Möglichkeit ein, individuelle Fragen zu den Inhalten des Steuercoachings zu stellen, was keine Lernerfolgskontrolle darstellt (…vgl. auch OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 5. Juli 2024, 19 U 65/24, Rn. 47; OLG Hamburg Urteil vom 20. Februar 2024, 10 U 44/23, Rn. 28;… OLG München GRUR-RS 2024, 19897, Rn. 17). - OLG Celle, 09.07.2025 - 24 U 12/25
Rückerstattung von Vergütungen für Coaching-Leistungen
Steht hingegen bei einem Coaching nicht der Erwerb theoretischen Wissens oder systematisch didaktisch aufbereiteten Lehrstoffs im Mittelpunkt, das die Teilnehmer erst in einem weiteren Schritt in die Praxis umsetzen können, sondern die persönliche Beratung und individuelle Unterstützung bei der Lösung bestimmter Probleme, so handelt es sich nicht um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten und damit nicht um Fernunterricht im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23, NJW 2024, 2849 Rn. 24; OLG München…, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 3 U 984/24, WRP 2024, 1260 [OLG München 16.05.2024 - 3 U 984/24e] Rn. 17 [zum Tatbestandsmerkmal der Lernzielkontrolle]; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 26 f). - BayObLG, 20.07.2026 - 102 AR 102/26
Örtliche Zuständigkeit, Fernunterrichtsvertrag, Doppelrelevante Tatsachen, …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2025 - 10 U 42/25
Erfordernis einer Genehmigung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung …
- AG Traunstein, 20.06.2024 - 319 C 42/24
Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf einen Coaching-Vertrag
- OLG Stuttgart, 18.07.2024 - 6 U 34/24
Widerruf eines Online-Coachingvertrages
- OLG Düsseldorf, 11.02.2025 - 10 U 138/24
Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts; Rückzahlung des auf einen …
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 12 U 115/24
Rückzahlung einer geleisteten Vergütung wegen Nichtigkeit i.R.e. …
- OLG Oldenburg, 08.05.2025 - 14 U 177/24
- LG Hannover, 16.12.2024 - 18 O 107/24
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 2301; BGB § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; BGB § 2336
Pflichtteilsentziehung; Nachlassteilhabe; Unzumutbarkeit; Jugendstrafe - rechtsportal.de
BGB § 2333 Abs. 1 ; BGB § 2301
Zumutbarkeit einer Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass bei einer Verurteilung wegen schweren Raubes; Verhalten des grundsätzlich pflichtteilsberechtigten Abkömmlings im konkreten Einzelfall als schwere Missachtung der Familiensolidarität
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 13.01.2020 - 6 O 316/17
- LG Bochum, 13.03.2023 - 6 O 316/17
- OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Oldenburg, 08.07.2020 - 3 W 40/20
Anforderungen an die Begründung der testamentarischen Entziehung des Pflichtteils …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Vielmehr genügt die Angabe eines zutreffenden "Sachverhaltskerns" beziehungsweise "Kernsachverhaltes" (vgl. BGH…, Urteil vom 27.02.1985 - IVa ZR 13683 - Rn. 19-21, juris; eingehend OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2020 - 3 W 40/20 - Rn. 8, juris).Im Zweifel ist durch Auslegung der Verfügung zunächst zu bestimmen, auf welche Vorgänge die Entziehung gestützt werden soll, bevor geprüft werden kann, ob diese Vorgänge hinreichend konkret angegeben wurden (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2020 - 3 W 40/20 - Rn. 8 f., juris;… BeckOGK/Rudy, Stand: 01.09.2023, BGB, § 2336 Rn. 13).
Grundsätzlich kann hierfür auch - vorbehaltlich einer Verzeihung gemäß § 2337 BGB - eine Jahrzehnte zurückliegende Tat genügen (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2020 - 3 W 40/20 - Rn. 5, juris), zumal es aufgrund seiner Testierfreiheit auch grundsätzlich Sache des Erblassers ist, über den Zeitpunkt seiner Testamentserrichtung zu entscheiden.
- OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Gegen dieses ihm am 03.02.2020 zugestellte Urteil hat der Kläger Berufung bei dem Oberlandesgericht Hamm eingelegt (Az.: I-10 U 17/20) und seinen Teilanspruch nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz mit Beschluss vom 09.06.2020 weiterverfolgt.Auch das klägerseits gegen das Teilurteil des Landgerichts vom 13.01.2020 geführte Berufungsverfahren I-10 U 17/20 habe nicht zu einer weiteren Hemmung der Verjährung geführt.
- BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16
Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO setzt keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises voraus, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 -, Rn. 14, juris; BGH…, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, Rn. 16, juris).
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Pflichtteil
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Im Übrigen ist § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen, da die bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass durch den Pflichtteil schon aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten im Grundsatz unentziehbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00 -, Rn. 60, juris). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO setzt keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises voraus, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, Rn. 16, juris). - OLG Hamm, 22.02.2007 - 10 U 111/06
Enterben ist gar nicht so einfach
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Der Grund der Entziehung ist etwa dann nicht ausreichend in der Verfügung angegeben worden, wenn der Erblasser sich mit seinen Worten nicht auf bestimmte Vorgänge (unverwechselbar) festgelegt und den Kreis der in Betracht kommenden Vorfälle nicht auch nur einigermaßen und praktisch brauchbar eingegrenzt hat (…vgl. BGH und OLG Oldenburg jeweils a.a.O.; Senatsurteil vom 22.02.2007 - 10 U 111/06 - Rn. 84, juris). - BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83
Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2024 - 10 U 44/23
Dies trägt dem außerordentlichen Gewicht und dem demütigen Charakter der Pflichtteilsentziehung, die einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27.02.1985 - IVa ZR 136/83 - Rn. 24, juris), sowie der bewussten Verwendung des unbestimmten, für Wertungen im Einzelfall offen formulierten Begriffs der "Unzumutbarkeit" durch den Gesetzgeber nicht hinreichend Rechnung.
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