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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.2024 - 10 U 74/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22370
OLG Hamm, 11.07.2024 - 10 U 74/23 (https://dejure.org/2024,22370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2024 - 10 U 74/23 (https://dejure.org/2024,22370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2024 - 10 U 74/23 (https://dejure.org/2024,22370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 2278; BGB § 242; BGB § 162 Abs. 2
    Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag; Rücktritt; Pflegeverpflichtung; unzulässige Rechtsausübung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 162 Abs. 2, 242, 2278
    Auslegung einer Erbeinsetzung in einem Erbvertrag als vertragsmäßig; Treuwidrigkeit einer Rücktrittserklärung wegen Nichterfüllung einer Pflegeverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2278 ; BGB § 2274 ; BGB § 2276 ; BGB § 2275
    Rechtmäßigkeit einer Rücktrittserklärung vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer im Erbvertrag zwischen dem Erblasser und den Erben vereinbarten Pflegeverpflichtung

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24

    Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem …

    Die Regelung des § 3 Abs. 3 FernUSG, wonach die Informationspflichten des Anbieters gegenüber Verbrauchern über die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 312 ff. BGB hinaus besonders ausgestaltet werden, soll ebenfalls dafür sprechen, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nur Verbraucher vor Unternehmern schütze (OLG Nürnberg…, Urteil vom 05.11.2024, 14 U 138/24, Rn. 24 ff.; OLG München…, Urteil vom 17.10.2024, 29 U 310/21, Rn. 43 f.; LG München I…, Urteil vom 12.02.2024, 29 O 12157/23, Rn. 53, insoweit nicht beanstandet durch Hinweisbeschluss nach § 522 ZPO des OLG München vom 16.05.2024, 3 U 984/24, Rn. 15, jeweils juris; Laukemann/Förster, a.a.O., 28 f. unter Verweis auf unveröffentlichten Beschluss des KG Berlin vom 22.06.2023, 10 U 74/23).
  • OLG Celle, 24.09.2024 - 13 U 20/24

    Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern betreffend …

    (2) Der Senat schließt sich dieser Bewertung trotz der hiergegen in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Laukemann/Förster WRP 2024, 24, 28 f. unter Verweis auf einen unveröffentlichten Beschluss des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 - 10 U 74/23 und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2023 - 2-21 O 323/21, juris Rn. 74; zweifelnd wohl auch OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 45 ff., das aber die Frage offen gelassen hat) an.
  • OLG Nürnberg, 05.11.2024 - 14 U 138/24

    Prozeßbevollmächtigter, Versäumnisurteil, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Danach soll das FernUSG den Teilnehmer am Fernunterricht unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes sichern und sich in die übrigen Bemühungen zum Schutz der Verbraucher wie z.B. das Abzahlungsgesetz und die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Rechts der Reiseveranstalter oder der Immobilienmakler einreihen (…BT-Drs. 7/4245, S. 13 und 32; vgl. auch Hinweis des Kammergerichts Berlin vom 22.06.2023 - 10 U 74/23, Bl. 51 f. d. OLG-Akte).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23

    Online-Coaching - Klägerin bekommt Geld zurück

    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (…BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - 10 W 51/24
    Rn. 35 Die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes setzt nicht voraus, dass der Teilnehmer des Fernunterrichts Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (…so OLG Celle, Urt. v. 01.03.2023 - 3 U 85/22 - juris Rn. 50;… LG Hamburg, Urt. v. 19.07.2023 - 304 O 277/22 - juris Rn. 42; Lach, jurisPR-ITR 12-2023 Anm. 4;… Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht 3. Auflage 2020 § 2 Rn. 31; Bülow, NJW 1993, 2387, 2888; Faix, MMR 2023, 821, 825;… offen gelassen von OLG Köln, Urt. v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 44 - 48; ablehnend KG, Hinweis vom 22.06.2023 - 10 U 74/23 - n.V.;… LG Frankfurt, Urt. v. 15.09.2023 - 2-21 O 323/21 - n.V. jeweils auszugsweise zitiert in WRP 2024, 101; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 27).

    Entgegen der Ansicht des Senatsvorsitzenden des Kammergerichts in dem Hinweisschreiben vom 22.06.2023 (a.a.O.) und des Landgerichts Frankfurt (…a.a.O.) kann unter Berücksichtigung dieser Umstände ein eindeutiger Wille des historischen Gesetzgebers, den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu beschränken, nicht festgestellt werden.

  • OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24

    Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein …

    bb) Der Senat beabsichtigt, sich dieser Bewertung trotz der hiergegen in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Laukemann/Förster WRP 2024, 24, 28 f. unter Verweis auf einen unveröffentlichten Beschluss des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 - 10 U 74/23 und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2023 - 2-21 O 323/21, juris Rn. 74; zweifelnd wohl auch OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 45 ff., das aber die Frage offen gelassen hat) anzuschließen.
  • BGH, 05.02.2026 - III ZR 74/25

    Fernunterrichtsschutzgesetz

    Hinsichtlich des Meinungsstands in der Rechtsprechung wird für die Äußerung einer gegenteiligen Rechtsauffassung keine gegenteilige, von entsprechenden Erwägungen getragene Entscheidung, sondern lediglich eine Verfügung des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 (10 U 74/23, BeckRS 2023, 41873) zitiert (…vgl. Faix aaO S. 825 f).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - 21 O 323/21
    Angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers und der daraus folgenden Umsetzung im FernUSG muss davon ausgegangen werden, dass das FernUSG nur Anwendung findet im Falle eines Vertragsschlusses zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (vgl. KG, Hinweis vom 22.06.2023 - 10 U 74/23, Anlage B11, Vennemann in Nomos-BR/Vennemann FernUSG, 2. Aufl. 2014, FernUSG § 3 Rn. 5).
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