Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 61 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, RL 2013/33/EU, Art. 267 AEUV, Art. 15 GrCh
Ausländerrecht: Vereinbarkeit des § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG mit Unionsrecht | Asylbewerber aus dem Senegal; Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; Rücknahme des Asylantrags; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizwirkung für einen unionsrechtlichen ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylG § 61 Abs. 2, RL 2013/33/EU Art. 15, GR-Charta Art. 15 Abs. 1
Berufungszulassungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Unionsrecht, Rücknahme des Asylantrags, Unzulässigkeit, sichere Herkunftsstaaten, Aufnahmerichtlinie, Europäische Grundrechtecharta
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 61 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, RL 2013/33/EU, Art. 267 AEUV, Art. 15 GrCh
Ausländerrecht: Vereinbarkeit des § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG mit Unionsrecht | Asylbewerber aus dem Senegal; Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; Rücknahme des Asylantrags; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizwirkung für einen unionsrechtlichen ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Asylbewerbers aus dem Senegal auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; Vorliegen eines qualifizierten Verstoßes gegen Unionsrecht durch das Beschäftigungsverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Asylbewerbers aus dem Senegal auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; Vorliegen eines qualifizierten Verstoßes gegen Unionsrecht durch das Beschäftigungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 61 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, RL 2013/33/EU, Art. 267 AEUV, Art. 15 GrCh
Ausländerrecht: Vereinbarkeit des § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG mit Unionsrecht | Asylbewerber aus dem Senegal; Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; Rücknahme des Asylantrags; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizwirkung für einen unionsrechtlichen ...
Verfahrensgang
- VG München, 11.10.2016 - M 10 K 16.207
- VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (18)
- VGH Bayern, 29.11.2016 - 10 ZB 16.906
Keine Unvereinbarkeit des Beschäftigungsverbots für Asylbewerber aus sicheren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Die Umsetzung der Richtlinienbestimmung des Art. 15 RL 2013/33/EU durch den Gesetzgeber in § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG als Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist durch den Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe nicht ausgeschlossen (s.o. 1.1.1; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 10 ZB 16.906 - juris Rn. 5;… B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 5).Bei den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr handelt es sich aber um keine Rechtsvorschrift des nationalen Rechts, sondern lediglich um Vorgaben zur Ausübung des in der nationalen Rechtsvorschrift eingeräumten Ermessens (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 10 ZB 16.906 - juris Rn. 7).
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Rn. 8 (EuGH, U.v. 5.3.1996 - C-46/93, C-48/93, Brasserie du pêcheur -, U.v. 30.9.2003 - C-224/01, Köbler - BGH, U.v. 20.1.2005 - III ZR 48/01 -, U.v. 22.1.2009 - III ZR 233/07 -, jeweils juris).Rn. 9 Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist nur dann hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, U. v. 5.3.1996, a.a.O., juris Rn. 45, 55;… BGH, U. v. 18.10.2012 - III ZR 196/11 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Rn. 8 (EuGH, U.v. 5.3.1996 - C-46/93, C-48/93, Brasserie du pêcheur -, U.v. 30.9.2003 - C-224/01, Köbler - BGH, U.v. 20.1.2005 - III ZR 48/01 -, U.v. 22.1.2009 - III ZR 233/07 -, jeweils juris).Die vom Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Haftung eines Mitgliedstaats für Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht gelten dabei für alle Staatsgewalten unabhängig davon, ob der schadensverursachende Verstoß dem Gesetzgeber, den Gerichten oder der Verwaltung des Mitgliedstaats anzulasten ist (BGH, U.v 18.10.2012 - III ZR 196/11 - juris Rn. 18 unter Verweis auf EuGH, U.v. 30.9.2003, a.a.O., Rn. 31 f.).
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Rn. 9 Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist nur dann hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (…EuGH, U. v. 5.3.1996, a.a.O., juris Rn. 45, 55; BGH, U. v. 18.10.2012 - III ZR 196/11 - juris Rn. 16 m.w.N.).Die vom Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Haftung eines Mitgliedstaats für Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht gelten dabei für alle Staatsgewalten unabhängig davon, ob der schadensverursachende Verstoß dem Gesetzgeber, den Gerichten oder der Verwaltung des Mitgliedstaats anzulasten ist (BGH, U.v 18.10.2012 - III ZR 196/11 - juris Rn. 18 unter Verweis auf EuGH, U.v. 30.9.2003, a.a.O., Rn. 31 f.).
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07
Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Rn. 8 (EuGH, U.v. 5.3.1996 - C-46/93, C-48/93, Brasserie du pêcheur -, U.v. 30.9.2003 - C-224/01, Köbler - BGH, U.v. 20.1.2005 - III ZR 48/01 -, U.v. 22.1.2009 - III ZR 233/07 -, jeweils juris).Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen bzw. zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger ::0::eingeführt oder aufrechterhalten wurden (…OVG Berlin-Bbg, U.v. 30.6.2016 - OVG 1 B 2.14 - juris Rn. 81; BGH, U.v. 22.1.2009 - III ZR 233/07 - juris Rn. 22).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH, U.v. 6.10.1982 - CILFIT, C-283/81 - juris Rn. 21;… U.v. 17.5.2001 - TNT Traco, C-340/99 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 9.9.2015 - João Filipe Ferreira da Silva e Brito u. a./Estado português, C-160/14 - juris Rn. 38 ff.) muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.2016 - 2 BvR 221/11 - juris Rn. 30). - EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. EuGH, U.v. 6.10.1982 - CILFIT, C-283/81 - juris Rn. 21;… U.v. 17.5.2001 - TNT Traco, C-340/99 - juris Rn. 30 ff.; U.v. 9.9.2015 - João Filipe Ferreira da Silva e Brito u. a./Estado português, C-160/14 - juris Rn. 38 ff.) muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.2016 - 2 BvR 221/11 - juris Rn. 30). - BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH nach Art 267 …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. EuGH, U.v. 6.10.1982 - CILFIT, C-283/81 - juris Rn. 21;… U.v. 17.5.2001 - TNT Traco, C-340/99 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 9.9.2015 - João Filipe Ferreira da Silva e Brito u. a./Estado português, C-160/14 - juris Rn. 38 ff.) muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.2016 - 2 BvR 221/11 - juris Rn. 30). - EuGH, 17.05.2001 - C-340/99
EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. EuGH, U.v. 6.10.1982 - CILFIT, C-283/81 - juris Rn. 21; U.v. 17.5.2001 - TNT Traco, C-340/99 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 9.9.2015 - João Filipe Ferreira da Silva e Brito u. a./Estado português, C-160/14 - juris Rn. 38 ff.) muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.2016 - 2 BvR 221/11 - juris Rn. 30). - BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Rn. 8 (EuGH, U.v. 5.3.1996 - C-46/93, C-48/93, Brasserie du pêcheur -, U.v. 30.9.2003 - C-224/01, Köbler - BGH, U.v. 20.1.2005 - III ZR 48/01 -, U.v. 22.1.2009 - III ZR 233/07 -, jeweils juris). - BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15
Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem …
- BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14
Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß
- VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631
Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat
- VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689
Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis
Rn. 10 Die Unanwendbarkeit der Anspruchsgrundlage des § 61 AsylG aus den dargelegten Gründen hat im Übrigen zur Folge, dass sich - worauf der Senat ebenfalls mit Schreiben vom 24. Januar 2023 hingewiesen hat - das (allein) darauf gestützte Klagebegehren erledigt hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.1605 - Rn. 8 m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 1) und die Verpflichtungsklage damit unzulässig geworden ist.Rn. 12 Die Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens ergibt sich aus § 83b AsylG (…vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 10 ZB 18.85 - juris Rn. 8; B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 25;… B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris Rn. 4;… B.v. 1.12.2015 - 19 CE 15.2311 - juris Rn. 9;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.9.2016 - 3 S 73.16 u.a. - juris Rn. 4).
- VG München, 23.10.2019 - M 9 K 19.4677
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG
Die Aufnahmerichtlinie ist bereits durch den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG umgesetzt (BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16). - VG Augsburg, 19.10.2021 - Au 6 K 21.366
Erfolgloser PKH-Antrag für eine Klage auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Rn. 30 Das Interesse an einer Entlastung der sozialen Sicherungssysteme (vgl. zu diesem Aspekt im Rahmen des § 61 Abs. 2 Satz 2 AsylG BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16), indem der Zugang von Personen, deren vollziehbare Ausreisepflicht mittels Abschiebung vorübergehend nicht durchgesetzt werden kann, zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert wird, ist voraussichtlich nicht derart gewichtig, dass nur die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ermessensfehlerfrei wäre.Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ebenfalls ein legitimes Interesse daran besteht, keine Anreizwirkungen durch eine zu weite Öffnung des Arbeitsmarktes zu befördern (vgl. als Aspekt im Rahmen des § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16).
- VG Würzburg, 04.02.2020 - W 10 K 18.31208
Unzulässige Klage wegen fehlendem Feststellungsinteresse
Denn ein solcher Anspruch besteht vorliegend unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, was sich auch ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 5 m.w.N.).Aus Art. 15 der Richtlinie 2013/33/EU folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch des jeweiligen Asylbewerbers auf Erteilung einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungserlaubnis, wenn die zuständige Behörde nicht nach neun Monaten über seinen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes entschieden hat (vgl. dazu im Einzelnen BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 11 ff.).
- VG München, 07.03.2019 - M 12 K 18.5982
Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung
Ein Anspruch auf Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ergibt sich auch nicht aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 15 RL 2013/33/EU; denn Art. 15 RL 2013/33/EU wurde mit § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt (vgl. hierzu ausführlich Bay VGH, B.v. 21.4.17 - 10 ZB 16.2281 und VG München, U.v. 12.1.2016 - M 4 K 15.3550).Zum einen ist Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU wie oben bereits dargelegt im vorliegenden Fall nicht anwendbar, zum anderen ist im Hinblick auf den in Art. 15 Abs. 2 RL 2013/33/EU normierten Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers nicht ersichtlich, dass Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU Ermessensgrenzen aufstellt bzw. Ermessensgesichtspunkte nennt, die der Beklagte im Wege einer richtlinienkonformen Anwendung von Art. 61 Abs. 2 AsylG im Rahmen seines Ermessens zu berücksichtigen gehabt hätte (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16).
- VG Würzburg, 16.12.2019 - W 10 K 17.33371
Keine Genehmigung einer Berufsausbildung - Asylbewerber
Denn ein solcher Anspruch besteht vorliegend unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, was sich auch ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 5 m.w.N.).Aus Art. 15 der Richtlinie 2013/33/EU folgt sich kein unmittelbarer Rechtsanspruch des jeweiligen Asylbewerbers auf Erteilung einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungserlaubnis, wenn die zuständige Behörde nicht nach neun Monaten über seinen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes entschieden hat (vgl. dazu im Einzelnen BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 11 ff.).
- VG München, 28.02.2019 - M 12 K 18.4576
Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung
Art. 15 Abs. 2 RL 2013/33/EU verbietet weder die Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer noch migrationspolitischer Gesichtspunkte (BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 12 f.).Zum einen ist Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU - wie oben bereits dargelegt - im vorliegenden Fall nicht anwendbar, zum anderen ist im Hinblick auf den in Art. 15 Abs. 2 RL 2013/33/EU normierten Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers nicht ersichtlich, dass Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU Ermessensgrenzen aufstellt bzw. Ermessensgesichtspunkte nennt, die der Beklagte im Wege einer richtlinienkonformen Anwendung von Art. 61 Abs. 2 AsylG im Rahmen seines Ermessens zu berücksichtigen gehabt hätte (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 16).
- VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen …
Rn. 22 Zwar sind die Ausführungen des Bevollmächtigen zu Art. 15 Abs. 1 RL EU 2013/33 nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, unzutreffend (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris). - VG Potsdam, 16.03.2021 - 8 K 3117/19 Die Aufnahmerichtlinie ist bereits durch den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG umgesetzt (BayVGH, Beschluss vom 21. April 2017 - 10 ZB 16.2281 - juris, Rn. 16).
- VG München, 05.08.2017 - M 4 E 17.3597
Vorläufiger Rechtsschutz bei der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Dass § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG eine Ermessensentscheidung der Behörde vorsieht, hält sich im Rahmen des von der Richtlinie der Mitgliedstaaten eingeräumten Umsetzungsspielraums und ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. hierzu ausführlich: BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 22; VG München, U.v. 12.1.2016 - M 4 K 15.3550 - juris). - VG Minden, 29.10.2019 - 7 L 871/19
- VG München, 23.11.2022 - M 10 K 19.2794
Versagung einer Beschäftigungserlaubnis - Fortsetzungsfeststellungsklage
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