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| VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24 |
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- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 12-IV-24; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 12- IV-24; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Wird - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gerügt, gehört auch die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 2021 - Vf. 215-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 15.02.2021 - 215-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Wird - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gerügt, gehört auch die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 2021 - Vf. 215-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 12-IV-24
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 12-IV-24; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 112-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 10-IV-24
Hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 55-IV-25 Besteht die Möglichkeit, ein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 10-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 51-IV-25 Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 10-IV-24; Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 65-IV-25 Besteht die Möglichkeit, ein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 10-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 63-IV-24 Besteht die Möglichkeit, ein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 65-IV-25 [HS]/Vf. 66-IV-25 [e.A.]; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 10-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
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