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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98   

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BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 GG; § 18 AEG; § 20 AEG; § 74 VwVfG; § 41 BImSchG; § 42 BImSchG; 43 BImSchG; § 1 16.BImSchV
    Planfeststellung; Schallschutz; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Erhöhung des Beurteilungspegels; Abwägungsgebot; Fiktion fehlender Lärmzunahme; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; E

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Erhöhung des Beurteilungspegels; Abwägungsgebot; Fiktion fehlender Lärmzunahme; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 81
  • NVwZ 2000, 567
  • DVBl 2000, 796
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Die Anwohner haben jedenfalls dann, wenn die zu erwartenden Immissionen für sie eine Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigung darstellen können, einen Anspruch darauf, daß diese Belange in die Abwägung eingestellt und angemessen berücksichtigt werden (im Anschluß an Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).«.

    So verhielt es sich jedoch nicht, wie der erkennende Senat bereits in seinem denselben Planfeststellungsabschnitt betreffenden Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350 >353 f.<) festgestellt hat.

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350 ff.) ausgeführt.

    Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtslage (ebenso bereits BVerwGE 107, 350 ff.).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Vielmehr läßt sich die Grenze nur aufgrund wertender Betrachtung des Einzelfalles ziehen (vgl. BGHZ 122, 76 >80/81< mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Werden hier entsprechend diesen Maßstäben bei den Klägern zu 3 und 4 die vom Bundesgerichtshof für Mischgebiete entwickelten Annäherungswerte von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204 >206<; BGHZ 122, 76 >82/83<) herangezogen, ergibt sich für deren Grundstücke Nienbergen 30 und Thune 14 selbst dann noch eine Überschreitung, wenn der Nachtwert für das letztere Grundstück wegen der Außenbereichslage zusätzlich um einen Wert von 2 oder 3 dB(A) erhöht wird.

    Auch die für das in einem Wohngebiet liegende Grundstück der Kläger zu 9 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nachts über 60 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert oder diese schon erreicht (vgl. BGHZ 97, 361 >366<; 122, 76 >81<).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    ee) Der darin liegende Mangel bei der Abwägung ist offensichtlich im Sinne des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG ; denn er betrifft die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials und ergibt sich ohne weiteres aus der Planbegründung (vgl. BVerwGE 64, 33 >38<).

    Er war hinsichtlich der Kläger zu 3, 4 und 9 auch von Einfluß auf das Abwägungsergebnis; denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, daß hinsichtlich dieser Kläger ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 >38 379 f.<; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Da weder § 41 Abs. 1 BImSchG noch das planerische Abwägungsgebot den Betroffenen einen Anspruch auf bestimmte Schallschutzmaßnahmen gewährt, ist es grundsätzlich sachgerecht, das Begehren, im Rahmen der Planfeststellung für Bau oder Änderung einer Verkehrsanlage aktiven Schallschutz zu erhalten, im Wege einer Neubescheidungsklage entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verfolgen (vgl. BVerwGE 87, 332 >345 ff.<; 104, 123 >134<).

    Da bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern ein Unterschied vom 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden kann (vgl. BVerwGE 104, 123 >130 f.<), befinden sich die Kläger zu 4 bei den für ihr Grundstück prognostizierten nächtlichen Außenpegeln von 69/70 dB(A) in einem kritischen Bereich.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Wie sich aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschriften ergibt, ist ein baulicher Eingriff nur dann erheblich, wenn in die Substanz des Schienenweges, d.h. der Gleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich einer Oberleitung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, S. 67 ), eingegriffen wird, soweit es sich nicht lediglich um Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen oder um kleinere Baumaßnahmen handelt.

    Diese Begrenzung der Reichweite der dargestellten Fiktion wahrt einerseits die genannten Interessen des Vorhabenträgers, beläßt aber andererseits auch den Anwohnern jedenfalls dann, wenn die zu erwartenden Einwirkungen für sie Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können und dies substantiiert geltend gemacht wird oder sich der Planfeststellungsbehörde angesichts der konkreten Situation aufdrängen muß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - NVwZ 1999, S. 67 >68<), den Anspruch auf Einstellung und angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen in der Abwägung.

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Auch diesen Gesichtspunkt wird die Planfeststellungsbehörde in ihre Abwägung einzubeziehen und dabei zu berücksichtigen haben, daß für die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel nach dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung Dauerschallpegel am Ohr des Schläfers in einem Bereich zwischen 30 und 35 dB(A) und Pegelspitzen in der Größenordnung von 40 dB(A) nicht überschritten werden sollten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - >Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 9 f.< mit weiteren Nachweisen aus der Lärmforschung).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Er war hinsichtlich der Kläger zu 3, 4 und 9 auch von Einfluß auf das Abwägungsergebnis; denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, daß hinsichtlich dieser Kläger ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 >38 379 f.<; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Werden hier entsprechend diesen Maßstäben bei den Klägern zu 3 und 4 die vom Bundesgerichtshof für Mischgebiete entwickelten Annäherungswerte von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204 >206<; BGHZ 122, 76 >82/83<) herangezogen, ergibt sich für deren Grundstücke Nienbergen 30 und Thune 14 selbst dann noch eine Überschreitung, wenn der Nachtwert für das letztere Grundstück wegen der Außenbereichslage zusätzlich um einen Wert von 2 oder 3 dB(A) erhöht wird.
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Auch die für das in einem Wohngebiet liegende Grundstück der Kläger zu 9 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nachts über 60 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert oder diese schon erreicht (vgl. BGHZ 97, 361 >366<; 122, 76 >81<).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
    Wird berücksichtigt, daß sich für nicht der Lärmquelle zugewandte Gebäudeseiten Außenpegelreduzierungen von bis zu 7 dB(A) ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 8 S. 17 f.) und daß der Kläger hierzu nichts Substantiiertes vorgetragen hat, fehlt es an ausreichenden Anhaltspunkten dafür, daß die Planfeststellungsbehörde bei ordnungsgemäßer Abwägung zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
  • BGH, 23.10.1986 - III ZR 112/85

    Pflicht zur entschädigungslosen Hinnahme von Verkehrslärmimmissionen

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen …

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    Rn. 166 Vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, NVwZ 2000, 567 = JURIS-Dokumentation (RdNr. 65) unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25. März 1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76.
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne …

    Rn. 66 Für derartige Schutzauflagen ist kein Raum, wenn das planfestzustellende Vorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft führt (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/86 f.; BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 - NVwZ 2009, 50/51).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung in dem Fall anerkannt, dass eine Eisenbahnstrecke, die ehedem die kürzeste Verbindung zwischen dem mitteldeutschen Raum und den Nordseehäfen darstellte, als Folge der deutschen Teilung abschnittsweise vollständig demontiert und der Verkehr schließlich zur Gänze eingestellt worden war (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350; U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 82; U.v. 12.4.2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die neu zu erwartenden Einwirkungen für die Betroffenen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen (…vgl. zu diesem weiteren Erfordernis BVerwG, U.v. 28.10.1998 a.a.O. S. 357; U.v. 17.11.1999 a.a.O. S. 88: U.v. 12.4.2000 a.a.O. S. 114).

    Vorliegend fehlt es jedenfalls bereits an der Voraussetzung, dass sich die Geräuschvorbelastung der Umgebung, die sich aus dem zulässigen Nutzungsumfang eines Schienenwegs ergibt, zu einer bloßen Fiktion verflüchtigt hat, die in der Realität keinerlei Entsprechung mehr fand (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 17.11.1999 a.a.O. S. 87).

    Insoweit sollen am Ohr einer schlafenden Person zwischen 30 und 35 dB(A) liegende Dauerschallpegel nicht überschritten werden (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 f.).

    Dieser Maximalpegel liegt zwar deutlich oberhalb des Wertes von 40 dB(A), den Pegelspitzen unter gesundheitlichem Aspekt nicht überschreiten sollen (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90).

    Denn die diesbezüglichen Verpflichtungen von Betreibern einer Eisenbahninfrastruktur sind in den §§ 41 f. BImSchG und den auf der Grundlage von § 43 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen abschließend festgelegt (vgl. zum kodifikatorischen Charakter dieser Regelungen z.B. BVerwG, U.v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367/371; U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/88; U.v. 21.5.2003 - 9 A 40.02 - NVwZ 2003, 1381;… U.v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 - NVwZ 2012, 1120 Rn. 29).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …

    Bei der Wiederinbetriebnahme von Gleisen, die aufgrund einer Unterbrechung des betreffenden Schienenwegs infolge der deutschen Teilung zwar nicht entwidmet, aber außer Betrieb gestellt und abgebaut oder in einer dem Abbau gleichkommenden Weise verfallen waren, findet die Berücksichtigung der bisherigen planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung dort ihre Grenze, wo über die tatsächliche Vorbelastung hinausgehende Einwirkungen zu erwarten sind, die Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können (vgl. BVerwGE 107, 350 und Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Rechtsprechung des Senats zu möglichen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen in solchen Fällen (vgl. BVerwGE 107, 350 und Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen) kann auf die Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit nicht entsprechend angewandt werden.

    Jedenfalls bei der Wiederinbetriebnahme von Gleisen, die aufgrund einer Unterbrechung des betreffenden Schienenweges infolge der deutschen Teilung außer Betrieb gestellt und abgebaut oder in einer dem Abbau gleichkommenden Weise verfallen waren, findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Berücksichtigung der bisherigen planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung dort ihre Grenze, wo über die tatsächliche Vorbelastung hinausgehende Einwirkungen zu erwarten sind, die Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können, und dies substantiiert geltend gemacht wird oder sich der Planfeststellungsbehörde angesichts der konkreten Situation aufdrängen muß (vgl. BVerwGE 107, 350 ; Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - S. 20).

    Die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - (BVerwGE 107, 350) und 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Lärmbeeinträchtigungen bei der Wiederinbetriebnahme zuvor teilungsbedingt stillgelegter Bahnstrecken gilt auch für Anwohner solcher Streckenabschnitte, die nicht insgesamt, sondern nur durch den Abbau oder die Vernachlässigung eines Gleises teilweise stillgelegt waren und bei denen teilungsbedingt eine erhebliche Reduzierung der Verkehrsmenge eingetreten war.

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   BVerwG, 04.11.1998 - 11 A 4.98   

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BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 11 A 4.98 (https://dejure.org/1999,21703)
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