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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,130
BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BImSchG § 41; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle C der Anlage 2 zu § 3; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; DIN 4150 Teil 2; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 7
    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders überwachtes Gleis"; Gleispflegeabschlag; Schallschutz; Vorrang aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung; Vorbelastung; Lärmsanierung; Einsparung an Kosten für den passiven ...

  • Judicialis

    BImSchG § 41; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs.... 1 Nr. 2; ; 16. BImSchV Tabelle C der Anlage 2 zu § 3; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; DIN 4150 Teil 2; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Änderung eines Schienenweges - Besonders überwachtes Gleis - Gleispflegeabschlag - Schallschutz - Vorrang aktiven Lärmschutzes - Verhältnismäßigkeitsprüfung - Abwägung - Vorbelastung - Lärmsanierung - Einsparung an Kosten für den passiven Lärmschutz - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders überwachtes Gleis"; Gleispflegeabschlag; Schallschutz; Vorrang aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung; Vorbelastung; Lärmsanierung; Einsparung an Kosten für den passiven ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Schallschutz entlang einer Bahnstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 370
  • NVwZ 2001, 71
  • DVBl 2000, 1342
  • DÖV 2000, 1013 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung (im Anschluß an BVerwGE 104, 123 ; gegen BVerwGE 108, 248 ).

    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die DB AG erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    1.4.1 In seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff.) hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden.

    Es wäre ein Mißverständnis, wenn man der Aussage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden (BVerwGE 104, 123 ), Gegenteiliges entnehmen wollte.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges; …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    1.2 Die Bedenken, die die Klägerin ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert hat, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (…a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung (im Anschluß an BVerwGE 104, 123 ; gegen BVerwGE 108, 248 ).

    Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts, wonach § 41 BImSchG insgesamt striktes Recht enthält (vgl. BVerwGE 108, 248 ).

    Der 4. Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - (BVerwGE 108, 248) gegen diese Auffassung des erkennenden Senats ausgesprochen.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 ; 47, 330 ).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Trotz ihrer Vorbelastung können die Streckenanlieger sich im Falle der Grenzwertüberschreitung nunmehr darauf berufen, durch den zu erwartenden Lärmanstieg schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt zu sein (vgl. Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Denn eine vorgefundene, rechtmäßig verursachte Vorbelastung muß an sich grundsätzlich als zumutbar hingenommen werden (stRspr; z.B. Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 ).
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    SU-Variante (= ausgelegte Planung) 8 941 Mittelwandvariante DB 14 358 Grundlagenvariante Arbeitsgruppe 14 739 Orientierungsvariante Städteplaner 64 126 Maximalvariante (mit tw. Einhausung) 122 433 Maximalvariante (nur Lärmschutzwände) 75 807.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Das bloße Bestreiten, daß Kosten in dieser Höhe anfallen, steht der - unzulässigen - Behauptung einer Tatsache gleich, für deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger …

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer …

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht …

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der …

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …

    o Indes hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem - gesetzlich vorgegebenen - Vorrang des aktiven Schallschutzes auch gefolgert, dass die Unverhältnismäßigkeit aktiven Schallschutzes jedenfalls nicht aus einer bestimmten Kostenrelation zwischen aktivem und passivem Schallschutz abgeleitet werden darf (BVerwG, Urt. v. 15. März 2000, Az.: 11 A 42/97 - juris Rn. 81 ff.;… ebenso m.w.N. Bracher, in: Landmann/Rohmner, Umweltrecht, 52. EL. 2007, § 41 Rn. 70 m.w.N., vgl. aber auch Rn. 71 zur Kombination von aktivem und passivem Schallschutz).
  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    - Ein zusätzlicher Korrekturwert nach der Fußnote (Amtl. Anm.) zu Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV in Höhe von 3 dB(A) für die Maßnahme "Besonders überwachtes Gleis (BüG)" kann nach wie vor gerechtfertigt sein (Anschluss an BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370 sowie an BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140 und vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65).

    So haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof einen Gleispflegeabschlag von im Mittel 3 dB(A) als nachgewiesen angesehen, soweit klotzgebremste Nahverkehrszüge nicht mehr verkehren; sie sind dabei aber bisher - ebenso wie die Beklagte und die Beigeladene - von einer arithmetischen Berechnung dieses Mittelungsbetrages ausgegangen (vgl. hierzu BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; BayVGH vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65; vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 30 ff.).

    Der Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung erfordert nicht, dass eine Eingriffsschwelle festgelegt wird, die jede Schwankung in der Lärmbelastung vermeidet, wichtig ist nur, dass ein bestimmter Gleispflegeabschlag nicht überschritten wird (BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Daraus ergäbe sich ein weiterer anzurechnender Lärmminderungseffekt von ca. 0,6 dB(A) (vgl. auch BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370;… BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34).

    Der Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung erfordert nicht, dass eine Eingriffsschwelle festgelegt wird, die jede Schwankung in der Lärmbelastung vermeidet; die Eingriffsschwelle muss nur sicherstellen, dass die Schleifarbeiten durchgeführt werden, bevor durch eine Verriffelung der Schienen der lärmmindernde Effekt des BüG verloren geht (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Dies ist der Sinn der Fußnotenregelung in Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Bei der Zugrundelegung eines solchen Durchschnittswerts von 51 dB(A) nimmt der Verordnungsgeber in Kauf, dass es Schienenzustände gibt, die hinsichtlich der Fahrgeräuschpegel im Vergleich zu einer glatten oder auch durchschnittlich guten Schiene (weit) erhöhte dB(A)-Werte aufweist (theoretisch gegenüber der glatten Schiene um 15 dB(A) und mehr [vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O. m.w.N.]).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Kenntnis der Tatsache, dass die Schleifabstände mehrere Jahre betragen können, den Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung durch das BüG als geführt angesehen, und zwar nach Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Das Verfahren einer Messung mit einem Schallmesswagen ist auch seitens des Umweltbundesamts anerkannt (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; ferner Vorbemerkung der gutachterlichen Stellungnahme vom 15.12.2004).

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des planfestgestellten Lärmschutzkonzepts geht der Verwaltungsgerichtshof entsprechend seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 37 ff.) und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; ferner Urteil vom 3.3.2004 UPR 2004, 275) von folgenden Grundsätzen aus: Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§ 41 Abs. 1 BImSchG), wobei prinzipiell ein Anspruch auf Vollschutz durch aktive Schallschutzmaßnahmen besteht.

    Demgemäß ist beim Ausbau einer vorhandenen Strecke der Vorbelastung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung in angemessener Weise Rechnung zu tragen (BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; vgl. auch VGH BW vom 11.2.2004 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 74).

    Ein solches Lärmschutzkonzept hat die Rechtsprechung wiederholt im Grundsatz gebilligt, sei es auf der streitgegenständlichen Strecke (…vgl. BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 37 ff.), sei es auf Eisenbahnstrecken, auf denen zumindest Lärmschutzwände mit Wandhöhen von 4 m erreicht wurden (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; VGH BW vom 11.2.2004 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 74), und zwar teilweise bei weit gravierenderen Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes um bis zu 18 dB(A) (…vgl. VGH BW vom 11.2.2004 a.a.O.).

    Das vom Bundesverwaltungsgericht statuierte Erfordernis der "schrittweisen Abschläge" ist nicht so zu verstehen, dass - unabhängig von dem Ergebnis der Variantenuntersuchung - für jeden Meter oder gar halben Meter Wandhöhe eine Kosten-Nutzen-Analyse geliefert werden muss (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; vgl. auch die obigen einführenden Ausführungen).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 …und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 …und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    Rn. 90 Bei der Ermittlung derjenigen Variante aktiven Lärmschutzes, bei der mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu erzielen ist, können solche Varianten als wirtschaftlich unverhältnismäßig ausgeschieden werden, bei denen einerseits die Kosten im Vergleich zu anderen Varianten stark ansteigen, andererseits aber nur noch eine geringe Zahl von Wohneinheiten zusätzlich geschützt wird (sog. Sprungkosten; vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 33 S. 80 f. [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 110, 370]).

    Stehen bestimmte Maßnahmen aktiven Lärmschutzes nicht zur Auswahl, weil bereits aufgrund einer Grobprüfung feststeht, dass sie nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) oder - wie hier die Verwendung offenporigen Asphalts und einer lärmmindernden Wandverkleidung - in jedem Fall ausgeführt werden sollen, ist der Aufwand für diese Maßnahmen für den Kosten-Nutzen-Vergleich der noch offenen Varianten ohne Bedeutung.

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