Rechtsprechung
| VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).Dieser Wille muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4 m. w. N.;… Urteile vom 22.06.2011 - 1 C 11/10 -, juris, Rn. 14 ff., …und vom 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, juris, Rn. 15;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 31, Rn. 18).
Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls; die abstrakte Festlegung weiterer, über die vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten Obersätze hinausgehender Kriterien für das Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Eheleuten ist nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4).
- BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10
Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Das formale Band der Ehe allein reicht nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zu Gunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11/10 -, juris, Rn. 14).Dieser Wille muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; Urteile vom 22.06.2011 - 1 C 11/10 -, juris, Rn. 14 ff., …und vom 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, juris, Rn. 15;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 31, Rn. 18).
Der Antragstellerin, die für das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11/10 -, juris, Rn. 16), hat nicht substantiiert dargelegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nach ihrer Einreise dennoch fortgeführt wurde.
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Dies ist jedoch nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen anzunehmen, wenn noch außerordentliche individuelle Umstände hinzutreten (vgl. EGMR, Urteil v. 28.06.2011 - 8319/07 - (Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681; BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).Die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist dann erreicht, wenn sich die betroffene Person in extremer materieller Not befinden würde, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, wobei auch die Verletzlichkeit für Misshandlungen und die Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit in den Blick zu nehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.0.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25 = NVwZ 2013, 1167, 1177; EGMR…, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 (Sufi und Elmi/ Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681, Rn. 282 f.).
- EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Dies ist jedoch nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen anzunehmen, wenn noch außerordentliche individuelle Umstände hinzutreten (vgl. EGMR, Urteil v. 28.06.2011 - 8319/07 - (Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681; BVerwG…, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).Die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist dann erreicht, wenn sich die betroffene Person in extremer materieller Not befinden würde, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, wobei auch die Verletzlichkeit für Misshandlungen und die Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit in den Blick zu nehmen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.0.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25 = NVwZ 2013, 1167, 1177; EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 (Sufi und Elmi/ Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681, Rn. 282 f.).
- BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Zusätzlich ist erforderlich, dass im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 B 118/96 -, juris, Rn. 7;… vgl. auch Zeitler in HTK-AuslR, aaO, Rn. 6 m. w. N.).Zwar ist berücksichtigungsfähig, ob dem Ausländer aufgrund der Herkunft aus fremden Rechts- und Kulturkreisen im Falle der Rückkehr erhebliche Nachteile wegen des Scheiterns der Ehe drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 B 118/96 -, juris, Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 2 B 21.10
Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis; Tod des …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Denn Aufenthaltserlaubnis und Visum sind nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes jeweils eigenständige Aufenthaltstitel (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - OVG 2 B 21.10 -, juris, Rn. 16 m. w. N.;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 31 Rn. 35;… Zeitler in HTK-AuslR, § 31 AufenthG, Abs. 1, Stand: 17.11.2021, Rn. 10).Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Begrifflichkeiten konsequent verwendet und eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 7 AufenthG als Voraussetzung eines Verlängerungsanspruchs nach § 31 Abs. 1 AufenthG vorsieht, nicht aber ein nationales Visum (ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - OVG 2 B 21.10 -, juris, Rn. 16 f.).
- BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16
Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Entsprechend wird der Streitgegenstand einer Klage bzw. hier eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufenthaltszwecke bestimmt und begrenzt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 1 C 10.16 -, juris, Rn. 29; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 08.04.2022 - 4 MB 13/22 - …und vom 04.08.2021 - 4 LA 102/20 -, juris, Rn. 16). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Auch die Tatsache, dass in den Fällen des § 31 AufenthG eine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Beteiligung des Bundesamts nicht vorgesehen ist (vgl. § 72 Abs. 2 AufenthG), spricht dafür, dass die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf solche Gefährdungen beschränkt sind, die aus der Auflösung der Ehe folgen oder mit dem vorangegangenen ehe- und familienbedingten Aufenthalt zumindest mittelbar im Zusammenhang stehen (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, BVerwGE 134, 124-139, juris, Rn. 27, 28;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 31, Rn. 61). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13
Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer …
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Zwar werden hiervon auch grundsätzlich Gefahrenlagen aufgrund schlechter humanitärer Verhältnisse erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2013 - A 11 S 697/13 -, juris, Rn. 79 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638
Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in das Herkunftsland - etwa die Begründung eines neuen Wohnsitzes - und Nachteile, die sich aus den dortigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben, sind in aller Regel nicht ausreichend, eine besondere Härte zu begründen (vgl. VGH München, Beschluss vom 14.06.2016 - 10 CS 16.638 -, juris, Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 13 ME 458/18
Schutzwürdige Belange; Dreijahresfrist; Ehegatte; weiteres Festhalten; …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes
- VGH Bayern, 25.06.2018 - 10 ZB 17.2436
Erfolglose Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines …
- VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 ZB 18.30367
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und bewaffneter Konflikt bzw. …
- BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09
Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer …
- VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11
Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
- VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise
- VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Schleswig, 28.09.2022 - 11 B 84/22 ist als neuerlicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bereits unzulässig, da ihm die Rechtskraft der Entscheidung der Kammer vom 17.05.2022 (Az. 11 B 3/22) entgegensteht (…vgl. etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 17.09.2020 - 6 B 290/20 -, juris Rn. 1;… VG München, Beschl. v. 29.11.2001 - M 1 S 01.70162 -, juris Rn. 15;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 126).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 105b S 2 AufenthG, § 82 Abs 1 S 1 VwGO, § 44 Abs 1 VwVfG, § 78 Abs 1 AufenthG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AufenthG
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
105b Satz 2; § 78 Abs. 1; 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; 9; 3 Abs. 1 AufenthG, 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO, 44 Abs. 1, 43, 41 VwVfG
Elektronischer Aufenthaltstitel, Scheckkarte, Niederlassungserlaubnis, (mögliche) Identitätstäuschung, gültiger und anerkannter Reisepass, Aufenthaltsetikett (Klebeetikett), Ablauf der Gültigkeit, Neuausstellung, Übergangsvorschrift, berechtigtes Interesse, ...
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 14.06.2018 - 3 K 810/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Auch § 48 VwVfG liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass ein durch arglistige Täuschung erwirkter Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern nur rücknehmbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 - juris, Rn. 21 f. sowie - zur Wirksamkeit einer durch Identitätstäuschung erschlichenen Einbürgerung - Urteil vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 - juris, Rn. 15 ff.).Macht die Ausländerbehörde indes - wie hier - von den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten keinen Gebrauch, kann sie dem Ausländer die von ihr selbst folgenlos hingenommene Täuschung nicht entgegenhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 - juris, Rn. 26 f.).
- VG Augsburg, 23.05.2019 - Au 6 E 19.549
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines kosovarischen Staatsangehörigen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Regelmäßig liegt daher in der Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 AufenthG lediglich die Bescheinigung einer schon bestehenden Niederlassungserlaubnis, nicht aber ihre Neuerteilung (vgl. zu alledem: VG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Februar 2021 - 2 K 6701/20 - juris, Rn. 33 f.; VG Augsburg, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549 - juris, Rn. 53 ff.; VG München…, Urteil vom 26. Juli 2022 - M 4 K 19.357 - juris, Rn. 45; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42).Nach § 78 Abs. 1 AufenthG in der Fassung vom 21. Februar 2024 wird ein Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG, d.h. die Niederlassungserlaubnis (§ 9), als eigenständiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt, wobei der Ausländer nach der Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei einen Anspruch auf Herausgabe des ausgestellten Dokuments hat (…vgl. hierzu Zühlcke, HTK-AuslR / § 78 AufenthG / Allgemein, Stand: 23. Februar 2024, Rn. 12; VG Stuttgart…, Urteil vom 10. Februar 2022 - 11 K 2620/21 - juris, Rn. 55; VG Augsburg, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549, Au 6 K 19.547 - juris, Rn. 53 ff.; VG Aachen…, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 4 L 573/14 - juris, Rn. 35).
- VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Auch der Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Klebeetikettes erschüttert den Bestand der Niederlassungserlaubnis nicht, denn die Erlöschenstatbestände des § 51 AufenthG sind hiervon unabhängig (vgl. hierzu auch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42).Regelmäßig liegt daher in der Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 AufenthG lediglich die Bescheinigung einer schon bestehenden Niederlassungserlaubnis, nicht aber ihre Neuerteilung (vgl. zu alledem: VG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Februar 2021 - 2 K 6701/20 - juris, Rn. 33 f.; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549 - juris, Rn. 53 ff.; VG München…, Urteil vom 26. Juli 2022 - M 4 K 19.357 - juris, Rn. 45; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42).
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 63 ff.) verlangt nicht, dass jede durch Täuschung erlangte Rechtsposition rückgängig gemacht werden muss, sondern nur, dass eine Rechtsordnung die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit nicht untergraben darf. - VG Aachen, 24.10.2014 - 4 L 573/14
Einstweilige Anordnung; Herausgabe; elektronischer Aufenthaltstitel; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Nach § 78 Abs. 1 AufenthG in der Fassung vom 21. Februar 2024 wird ein Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG, d.h. die Niederlassungserlaubnis (§ 9), als eigenständiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt, wobei der Ausländer nach der Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei einen Anspruch auf Herausgabe des ausgestellten Dokuments hat (…vgl. hierzu Zühlcke, HTK-AuslR / § 78 AufenthG / Allgemein, Stand: 23. Februar 2024, Rn. 12; VG Stuttgart…, Urteil vom 10. Februar 2022 - 11 K 2620/21 - juris, Rn. 55; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549, Au 6 K 19.547 - juris, Rn. 53 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 4 L 573/14 - juris, Rn. 35). - OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18
Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Tritt eine Person als Kläger unter einer unwahren Identität auf, wird dieser Zweck zumindest dann nicht in Frage gestellt, wenn er unter dieser Identität - wie hier - am Rechtsleben teilnimmt, mithin unter dieser tatsächlich lebt und erreichbar ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Juni 2021 - 3 A 891/18.A - juris, Rn. 20 m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG). - VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Regelmäßig liegt daher in der Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 AufenthG lediglich die Bescheinigung einer schon bestehenden Niederlassungserlaubnis, nicht aber ihre Neuerteilung (vgl. zu alledem: VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 2021 - 2 K 6701/20 - juris, Rn. 33 f.; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549 - juris, Rn. 53 ff.; VG München…, Urteil vom 26. Juli 2022 - M 4 K 19.357 - juris, Rn. 45; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42). - VG Stuttgart, 10.02.2022 - 11 K 2620/21
Erfolglose Klage auf Erstattung der Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten aus …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Nach § 78 Abs. 1 AufenthG in der Fassung vom 21. Februar 2024 wird ein Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG, d.h. die Niederlassungserlaubnis (§ 9), als eigenständiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt, wobei der Ausländer nach der Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei einen Anspruch auf Herausgabe des ausgestellten Dokuments hat (…vgl. hierzu Zühlcke, HTK-AuslR / § 78 AufenthG / Allgemein, Stand: 23. Februar 2024, Rn. 12; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2022 - 11 K 2620/21 - juris, Rn. 55; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549, Au 6 K 19.547 - juris, Rn. 53 ff.; VG Aachen…, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 4 L 573/14 - juris, Rn. 35). - VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357
Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Regelmäßig liegt daher in der Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 AufenthG lediglich die Bescheinigung einer schon bestehenden Niederlassungserlaubnis, nicht aber ihre Neuerteilung (vgl. zu alledem: VG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Februar 2021 - 2 K 6701/20 - juris, Rn. 33 f.; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549 - juris, Rn. 53 ff.; VG München, Urteil vom 26. Juli 2022 - M 4 K 19.357 - juris, Rn. 45; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42). - BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14
Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22
Auch § 48 VwVfG liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass ein durch arglistige Täuschung erwirkter Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern nur rücknehmbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 - juris, Rn. 21 f. sowie - zur Wirksamkeit einer durch Identitätstäuschung erschlichenen Einbürgerung - Urteil vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 - juris, Rn. 15 ff.). - VGH Hessen, 16.12.2020 - 9 B 2282/20
Bekanntgabe der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer persönlichen …
- VG Berlin, 31.08.2026 - 19 L 344.26 Die Ausstellung einer Aufenthaltstitel-Urkunde ist in der Sache grundsätzlich im Wege der Leistungsklage zu erwirken, (nur) in den Fällen des § 105b Aufenthaltsgesetz - AufenthG -, in denen es der Prüfung eines berechtigten Interesses bedarf und der Entscheidung über die Ausreichung der Aufenthaltstitel-Urkunde regelnder Gehalt zukommt, im Wege der Verpflichtungsklage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2024 - OVG 11 B 3/22 - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
Auch unbeschadet dieser besonderen Vorschriften ist eine Aufenthaltstitel-Urkunde mit dem Inhalt der Aufenthaltstitel-Erlaubnis nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit der Aufenthaltstitel-Urkunde zumindest grundsätzlich erneut auszustellen, wenn der Aufenthaltstitel nicht erloschen ist ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2024 - OVG 11 B 3/22 - juris Rn. 27 ).
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