Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97 (2) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 ... Abs. 3; ; GG Art. 103; ; AtG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 30; ; VwGO § 103 Abs. 2; ; VwGO § 96 Abs. 1; ; VwGO § 98; ; VwGO § 108; ; VwGO § 112; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 404 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; ZPO § 412; ; StrSchV § 28 Abs. 3; ; StrSchV § 44 Abs. 1; ; StrSchV § 45
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Atomrecht - Widerlegbarkeit der der Erteilung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Brennelement-Zwischenlager zugrunde liegenden Einschätzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Atomrecht - Erteilung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/98
- BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
- BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
- BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97 (2)
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 654
- DVBl 1998, 1191 (Ls.)
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Zur Frage, wann die der Erteilung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Brennelement-Zwischenlager zugrundeliegende Einschätzung der zuständigen Behörde, die Behältersicherheit genüge dem Gebot der Schadensvorsorge (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG), durch prozesausles Vorbringen eines Anfechtungsklägers widerlegbar erscheint (im Anschluß an BVerwGE 78, 177 ).In Anlehnung an das - von ihm auch in Bezug genommene (UA S. 75) Brokdorf-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 78, 177 ff.) hat das Oberverwaltungsgericht sich sodann - ohne Eintritt in eine Beweisaufnahme - auf "einen Nachvollzug der gedanklichen Operationen der Genehmigungsbehörde" (…a.a.O. S. 181) beschränkt.
Materiellrechtlich hat das Oberverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG (vgl. BVerwGE 78, 177 ff.) - nicht geprüft, ob die Behältersicherheit im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt; es hat vielmehr nur erwogen und entschieden, "ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (…a.a.O. S. 180).
- BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Dieses Vorgehen mag als ein Verstoß gegen § 103 Abs. 2 VwGO zu werten sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5).Zusätzlich kann, soweit dies noch erforderlich sein sollte, im Rahmen der Beratung, die sich an die mündliche Verhandlung anschließt, eine ergänzende Unterrichtung der ehrenamtlichen Richter stattfinden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Hierzu sind Ermittlungen angezeigt, um sich über das Vorgehen der Vorinstanz Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9; Beschluß vom 17. Dezember 1990 - BVerwG 5 CB 42.90 - Buchholz 310 § 20 VwGO Nr. 1 ).Daß im vorliegenden Fall eine Unterrichtung im erforderlichen Umfange stattgefunden hat, ist anzunehmen; denn grundsätzlich ist von der Ordnungsmäßigkeit des Vorgehens der Tatsacheninstanz auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 71, 38 ) sind in dem Fall, daß - wie hier - ein Tatsachengericht die gedanklichen Operationen der Genehmigungsbehörde bei der Feststellung des Standes von Wissenschaft und Technik nachvollzieht, entsprechend heranzuziehen.Auch hier geht es nämlich darum, ob es dem Sachverständigen gelungen ist, dem Gericht die besonderen Erfahrungen oder Erkenntnisse des jeweiligen Fachgebiets bzw. die hieraus herzuleitenden Schlußfolgerungen zu vermitteln (vgl. BVerwGE 71, 38 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89
Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ; …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
OVG Münster vom 30.10.1996 - Az.: OVG 21 D 2/89.Ak -.BVerwG 11 B 30.97 OVG 21 D 2/89.AK.
- BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88
Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Bei einem Richterwechsel ist es nach § 103 Abs. 2 VwGO auch in derartigen Fällen im allgemeinen ausreichend, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des bisherigen Prozeßverlaufs in der neuen mündlichen Verhandlung vorträgt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34). - BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91
Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Soweit die Kläger mit ihrem Schriftsatz vom 22. April 1998 auf Tatsachen hinweisen, die ihnen nach Erlaß des Urteils bekanntgeworden sind, ist dieser Vortrag nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 91, 104 ). - BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Es gibt keinen prozeßrechtlichen Grundsatz des Inhalts, daß die einmal in der mündlichen Verhandlung mit einer Sache befaßten ehrenamtlichen Richter bis zur Entscheidung mit dieser Sache befaßt bleiben müssen; dies gilt auch im Falle einer Beweisaufnahme (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56) oder einer Anhörung von Sachverständigen, die - wie hier - außerhalb einer Beweisaufnahme stattgefunden hat. - BVerwG, 17.12.1990 - 5 CB 42.90
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung - Altersgrenze für …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97
Hierzu sind Ermittlungen angezeigt, um sich über das Vorgehen der Vorinstanz Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9; Beschluß vom 17. Dezember 1990 - BVerwG 5 CB 42.90 - Buchholz 310 § 20 VwGO Nr. 1 ). - BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels …
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89
Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …
- BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
- VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016
Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG, die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f.).
Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
sen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657).
Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
- VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019
Standort-Zwischenlager
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG, die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f.).
Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
Er darf sich auf sachverständige Begutachtungen stützen, ohne die vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657).
Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010
Standort-Zwischenlager
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG, die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f.).
Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
Er darf sich auf sachverständige Begutachtungen stützen, ohne die vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657).
Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656).
- VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
Standort-Zwischenlager
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG , die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f. [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Er darf sich auf sachverständige Begutachtungen stützen, ohne die vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
- VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG , die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.
Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f. [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Er darf sich auf sachverständige Begutachtungen stützen, ohne die vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …
Der Antrag ist bereits unzulässig, da Tatsachenbehauptungen, die von einer Partei ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt werden, eine gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung nicht auszulösen vermögen (BVerwG, Beschl. v. 2.7.1998 - 11 B 30.97 - NVwZ 1999, 656). - OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 6/04
Krümmel und Brunsbüttel: Klagen abgewiesen
Dabei sind die Schutzmaßstäbe entsprechend den zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelten Grundsätzen dem Gefahrenpotential zu entnehmen, das bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Behältern der vorliegend in Rede stehenden Art in Rechnung zu stellen ist(…vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.10.1996 - 21 D 2/89.AK -, zitiert nach juris Rdnr. 148; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, NVwZ 99, 654, 655).Ob die Behörde die sonach maßgeblichen Grenzen bei ihrer Entscheidung eingehalten hat, ist nach der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des Gerichts zu entscheiden, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 a.a.O. S. 655/656 m.w.N. aus seiner Rechtsprechung;… Senat, Urt. v. 03.11.1999 a.a.O.).
Er darf sich grundsätzlich auf sachverständige Gutachten stützen, ohne die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 ff;… BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 a.a.O., Rdnr. 94).
Eine solche Unterscheidung lag auch dem "Ahaus"-Urteil des OVG Münster vom 30.10.1996, a.a.O., sowie dem diesem nachfolgenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.1998 (a.a.O.) zugrunde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Fragen bisher keiner höchstrichterlichen Klärung zuführen müssen, weil sie sich in den nachfolgenden Revisions-(Nichtzulassungs-) Verfahren nicht entscheidungserheblich stellten, u.a. und insbesondere auch deshalb nicht, weil die Vordergerichte in der Sache bei den getroffenen Schutzvorkehrungen gegen gezielte Flugzeugabstürze und/oder Hohlladungsbeschüsse (unabhängig von deren Zuordnung zum Restrisikobereich) Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, die zu Lastendes Klägers hätten gehen können, nicht festgestellt hätten und diese Feststellungen einerrechtlichen Beanstandung nicht unterlägen (vgl. Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, 1999, 654 ff zum "Ahaus"- Urteil des OVG Münster a.a.O.;… Beschl. v. 05.01.2005 - 7 B 135/04 -, NVwZ 2005, 817 f zum Urt. des VGH Baden-Württemberg a.a.O.;… Beschl. v. 09.02.2005 - 7 B 160/04 -, zitiert nach Juris zum Urt. des VGH München v. 07.10.2004 a.a.O.;… Beschl. v. 24.08.2006 - 7 B 38.06 - zum "Grundremmingen Il"-Urteil des VGH München v. 02.01.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
Rn. 55 aa) Ein Beweisantrag ist unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1998 - 7 B 79.98 - juris und vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04
Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel
Dabei sind die Schutzmaßstäbe entsprechend den zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelten Grundsätzen dem Gefahrenpotential zu entnehmen, das bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Behältern der vorliegend in Rede stehenden Art in Rechnung zu stellen ist (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.10.1996 21 D 2/89.AK -, zitiert nach juris Rdnr. 148; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 11 B 30/97 -, NVwZ 99, 654, 655).Er darf sich grundsätzlich auf sachverständige Gutachten stützen, ohne die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.07.1998 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 ff;… BayVGH, Urt. v. 09.01.2006 a.a.O., Rdnr. 94).
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Fragen bisher keiner höchstrichterlichen Klärung zuführen müssen, weil sie sich in den nachfolgenden Revisions-(Nichtzulassungs-) Verfahren nicht entscheidungserheblich stellten, u.a. und insbesondere auch deshalb nicht, weil die Vordergerichte in der Sache bei den getroffenen Schutzvorkehrungen gegen gezielte Flugzeugabstürze und/oder Hohlladungsbeschüsse (unabhängig von deren Zuordnung zum Restrisikobereich) Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, die zu Lasten des Klägers hätten gehen können, nicht festgestellt hätten und diese Feststellungen einer rechtlichen Beanstandung nicht unterlägen (vgl. Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 ff zum Ahaus - Urteil des OVG Münster a.a.O.;… Beschl. v. 05.01.2005 7 B 135/04 -, NVwZ 2005, 817 f zum Urt. des VGH Baden-Württemberg a.a.O.;… Beschl. v. 09.02.2005 - 7 B 160/04 -, zitiert nach Juris zum Urt. des VGH München v. 07.10.2004 a.a.O.;… Beschl. v. 24.08.2006 - 7 B 38.06 - zum Grundremmingen II -Urteil des VGH München v. 02.01.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt nur vor in bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluß vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.). - VG Freiburg, 17.05.2023 - 9 K 385/23
Rundfunkbeitragserhebung; Beitrags-Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter …
- OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03
Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll …
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19
Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als …
- BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13
Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines …
- BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14
Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98
Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und kernbrennstoffhaltigen …
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12
Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk …
- BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; …
- BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen …
- BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12
Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne …
- BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/04
- BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20
Heranziehung eines Beisitzers zur Ausbildung von mehr als zwei …
- BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13
Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als …
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11
Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein …
- BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos …
- BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Meldeverfahren; Phase 2; Liste der Gebiete von …
- VGH Bayern, 31.07.2025 - 19 ZB 25.484
Antrag auf Zulassung der Berufung, Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch …
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21
Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40019
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40018
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40020
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40017
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
- VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
MTV - I want a famous face
- BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 R 4062/10
- BVerwG, 16.12.2003 - 4 B 105.03
Überleitung alter Bebauungspläne
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2024 - 21 D 98/17
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Klagen gegen das …
- VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - 20 B 1426/00
Castor-Behälter dürfen weiterhin ins Brennelement-Zwischenlager Ahaus
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - 10 S 1555/24
Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung atomrechtlicher Änderungsgenehmigungen; …
- BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20
Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im …
- BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06
- VG Berlin, 20.06.2017 - 10 L 667.17
Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar
- OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 10 S 1314/24
Klagen gegen atomrechtliche Änderungsgenehmigungen für Standort-Zwischenlager …
- BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 59.18
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen der Begehung eines …
- VG Berlin, 20.11.2015 - 23 K 864.14
Unzulässigkeit eines materiellen Prüfverfahrens bei erneuter Asylantragstellung …
- VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 17 K 5099/15
Subjektives Recht eines Dritten auf einen fehlerfreien Verwaltungsvollzug der …
- BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
Abstrakte Beantwortbarkeit von Fragen bzgl. unlauterer Machenschaften bei …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
Beamter; Beihilfe; Implantate für Schneidezähne; ästhetische Einbuße
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
- OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04
Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit
- BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 33.06
- VG Karlsruhe, 30.03.2017 - 2 K 4651/16
Vergleich von Beamtenbeurteilungen
- BVerwG, 13.08.2002 - 4 B 45.02
Verletzung der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht bei fehlendem …
- VG Würzburg, 19.04.2016 - W 4 K 15.908
Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung und Betrieb einer Anlage zur …
- VGH Hessen, 08.12.2011 - 4 C 2108/10
Antragsbefugnis wegen drohendem Mehrverkehr; Ausschluss eines Gemeindevertreters …
- BVerwG, 15.12.2003 - 4 B 104.03
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines bestimmten Gewerbes - Bindungswirkung …
- OVG Sachsen, 27.11.2023 - 1 A 144/23
Bewilligung; Verlängerung; Übertragung; Berechtsamsbuch; Gesamtrechtsnachfolge; …
- BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05
Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Einschaltung eines zusätzlichen …
- BVerwG, 30.10.2002 - 4 BN 45.02
Pflicht zur Auslegung eines im Bebauungsplanverfahren eingeholten …
- VG Würzburg, 15.12.2015 - W 4 K 14.1136
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren
- VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.597
Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 1
- VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Unredlicher Grundstückserwerb in …
- OVG Sachsen, 15.12.2025 - 1 A 463/24
Außenbereich; Privilegierung; gewerblicher Betrieb; Aufklärungspflicht; …
- VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
Erfolglose Verfahrensrüge bei Videoverhandlung
- OVG Niedersachsen, 05.01.2016 - 2 LA 285/15
Dublin; Erkenntnismittel; Urteil; rechtliches Gehör
- OVG Sachsen, 12.09.2011 - 1 A 66/11
Zuwendung, Widerruf, Zweckverfolgung, Verschulden
- VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer …
- BVerwG, 29.01.2014 - 3 B 43.13
Pflicht zur Beweiserhebung bei Aufdrängung der Erhebung
- VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848
Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer …
- VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.598
Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 2
- VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der …
- VG Würzburg, 19.05.2016 - W 2 K 15.30772
Sicherheitslage in Afghanistan - Kein Anspruch auf Zuerkennung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 32/18
Anspruch einer Kommune gegen den Betreiber eines Transportbehälterlagers für …
- VG Augsburg, 21.04.2017 - Au 7 K 16.1188
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Arnsberg, 11.11.2003 - 8 K 4925/02
Ausgestaltung der Höhe einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser …
- OVG Sachsen, 13.10.2015 - 1 A 287/15
Zuwendung; Widerruf; rechtliches Gehör
- OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Befangenheit eines Richters bei seiner vorinstanzlichen Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Analoge Anwendung des Ausschließungsgrundes nach § 41 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die angefochtene Entscheidung, an der der Richter nicht beteiligt ...
- rechtsportal.de
VwGO § 54; ZPO § 41 Nr. 6 § 42 § 48
Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der vorinstanzlichen Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 268
- DÖV 1998, 427
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter
Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Der hier allein in Betracht kommende Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt, an der Richter V. nicht beteiligt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 25.96 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 1 m.w.N.).Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herangeht, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat; § 41 Nr. 6 ZPO will lediglich verhindern, daß ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (vgl. BVerfGE 78, 331 ). - BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ). - BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84
"Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1993 - 21 B 1563/92
Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Er habe auch an dem Beschluß vom 26. April 1993 - 21 B 1563/92.
- BVerwG, 15.07.2026 - 4 VR 1.26
Befangenheit wegen Vorbefassung?
Verständiger Anlass zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Misstrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 S. 4 m. w. N.). - BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
Sie ist bei der Auslegung der vorgenannten Bestimmungen zu berücksichtigen und kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Sachverhalt, der bewusst keinen gesetzlichen Ausschlussgrund darstellt, ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Ablehnungsrecht begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ;… Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 57).Rn. 25 b) Verständiger Anlass zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Misstrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht vielmehr erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BGH…, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16 - juris Rn. 5;… Stackmann, in: MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 20).
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15
Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter …
Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Fälle der vorliegenden Art scheidet aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1997 - 11 B 30.97 -, NVwZ-RR 1998, 268).
- LSG Sachsen, 26.03.2015 - L 3 SF 136/13
Richterablehnung; Entscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 SGG - Ausschluss von der …
Lediglich ergänzend wird angemerkt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. z. B. BSG…, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 13, m. w. N) und des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - DÖV 1998, 427 = NVwZ-RR 1998, 268 = Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 = JURIS-Dokument Rdnr. 6) mit der gesetzlichen Wertung des abschließenden Charakters des Ausschlussgrundes in § 41 Nr. 6 ZPO auch nicht vereinbar wäre, wenn der bloße Umstand der Vorbefassung eines Richters mit der Sache geeignet wäre, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen. - BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im …
Anlass zu einem solchen Misstrauen wegen einer Art "Vorbefassung" (mit einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit gegen einen anderen Beklagten) bestünde mithin nur und erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung der Richterin gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängen würde (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 [5 PKH 1.09 ] - Buchholz 310 § 152a Nr. 8). - OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 6 U 212/23
Keine Befangenheit bei Mitwirkung an Versäumnisurteil in erster Instanz
Das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ-RR 1998, 268) hat entschieden, dass ein Richter, der nicht an einem angefochtenen Urteil, aber an einer vorinstanzlichen Entscheidung über einen Antrag über vorläufigen Rechtsschutz mitgewirkt hat, nicht befangen ist. - BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19
Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für …
Der Umstand, dass sich die Richterin in ihrer vormaligen Funktion als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht in der Vorinstanz mit der Sache befasst und an einer Vorberatung mitgewirkt hat, führt weder zum Ausschluss der Richterin im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kraft Gesetzes gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 6 ZPO noch ergibt sich daraus die Besorgnis ihrer Befangenheit i.S.d. § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 S. 4 und vom 13. August 2004 - 8 B 58.04 - Buchholz 303 § 41 ZPO Nr. 6 S. 2). - VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Überzeugender scheint es jedoch, das Tatbestandsmerkmal "Sache" in Nr. 4 des § 41 ZPO gleichlautend zu dessen Nr. 6 und damit "eng" auszulegen (vgl. zur Auslegung von § 41 Nr. 6 VwGO in Bezug auf § 80 Abs. 5 VwGO etwa BVerwG, B.v. 2.10.1997 - 11 B 30.97 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 13;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.1.2010 - OVG 3 B 5.09 - juris Rn. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13 Ihre Mitwirkung an früheren, vom Kläger initiierten Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (L 3 KA 57/09 B ER und L 3 KA 27/13) betrifft keinen "früheren Rechtszug" iSv § 41 Nr. 6 ZPO (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 02. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - juris;… Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl, § 60 Rn 4f); außerdem betrafen diese Eilverfahren nicht das vorliegend streitgegenständliche Quartal.
- OVG Sachsen, 15.07.1999 - 1 S 308/99
Aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs auch bei nachträglicher Ergänzung …
Diese Regelung soll nur verhindern, dass ein Richter seine eigene Entscheidung überprüft, die Befassung anlässlich eines früheren Rechtsstreits erfüllt den Tatbestand dagegen nicht (BVerwG, Beschl. v. 2.10.1997, NVwZ-RR 1998, 268; Beschl. v. 26.7.1995, NVwZ-RR 1996, 122). - VGH Bayern, 06.07.2026 - 22 A 26.40028
Richterablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Unparteilichkeit, Vorbefassung, …
- BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 23.07
Ablehnungsgesuch gegen Richter
- BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 58.04
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verhinderung der …
- BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 97.04
Ausschluss eines Einzelrichters von der Ausübung seines Richteramts bei …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2003 - 3 LB 52/03
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese i.R.d. …
- OVG Niedersachsen, 29.04.2022 - 14 OB 134/22
Selbstablehnung eines Richters nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 48 ZPO
- BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 59.04
Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Befangenheit …
- OVG Sachsen, 15.09.2025 - 12 A 262/24
Ausschluss/Befangenheit; Beamtenbeisitzer; Angehöriger derselben Dienststelle; …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 S 19.164
Ablehnung von Mitgliedern eines Spruchausschusses wegen Befangenheit oder eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2010 - 3 B 5.09
Befangenheitsgesuch (zurückgewiesen); Vorbefassung; Selbstablehnung; Mitwirkung …
- BSG, 02.05.2012 - B 1 KR 106/11 B
- VGH Bayern, 23.12.2004 - 13 A 04.2868
Flurbereinigungsgericht/Befangenheit; Besetzung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
Befangenheit eines Einzelrichters nach Beendigung der ersten Instanz; Besorgnis …
- VGH Bayern, 25.08.2008 - 13 A 08.1688
Flurbereinigungsgericht; Ablehnung; Befangenheit
- OVG Sachsen, 05.02.2024 - 2 A 362/22
Richterablehnung; Ausschluss wegen Befangenheit; Vorbefassung
- VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22
- VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Androhung eines weiteren Zwangsgeldes ohne vorherige Beitreibung eines bereits …
- VGH Bayern, 25.08.2008 - 13 S 08.1369
Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses
- VG Trier, 08.03.2001 - 2 K 936/00
Befangenheitsrüge wegen früherer Ablehnung der Bewilligung von …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnungsanzeige bei Identität des Ablehnungsgrundes - Ausschließungsgrund wegen Mitwirkung an einem ablehnenden Beschluss in der Vorinstanz
- rechtsportal.de
VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2 § 48
Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit, neuerliches Ablehnungsgesuch - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89
Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.10.1996 - Az.: OVG 21 D 2/89.Ak -.BVerwG 11 B 30.97 OVG 21 D 2/89.AK.
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
Daß der Ablehnungsgrund seinerzeit nicht von den Klägern, sondern im Wege der Anzeige nach § 48 ZPO von dem betroffenen Richter selbst in das Verfahren eingeführt wurde, ändert nichts an der Identität des Gegenstandes der nach den §§ 41 ff. ZPO zu treffenden Zwischenentscheidung über die Frage der Befangenheit (vgl. BVerfGE 89, 28 ). - BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
Das gilt auch dann, wenn andere mit der Sache befaßte Richter die diesen Beschluß tragende Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
Das gilt auch dann, wenn andere mit der Sache befaßte Richter die diesen Beschluß tragende Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55). - BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71
Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat durch seinen Beschluß vom 2. Oktober 1997 bereits unanfechtbar entschieden, daß der in Rede stehende Ablehnungsgrund keine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO rechtfertigt, so daß diese Frage nicht zulässigerweise erneut zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG II B 33.71/II C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1993 - 21 B 1563/92
Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
Er habe auch an dem Beschluß vom 26. April 1993 - 21 B 1563/92.AK - mitgewirkt, mit dem ablehnend über den Antrag des Klägers zu 1 entschieden worden sei, die aufschiebende Wirkung seiner zusammen mit dem Kläger zu 2 erhobenen Klage gegen den ersten Nachtrag vom 17. März 1992 wiederherzustellen, soweit die Aufbewahrung von bestrahlten THTR-Brennelementen betroffen war.
- BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Zugleich wird es auch als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn Ablehnungsgesuche erneut auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den bereits - rechtskräftig - entschieden worden war, dass er die Befangenheit des abgelehnten Richters nicht begründete (…vgl BSG Beschluss vom 22.12.2021, aaO; BGH Beschluss vom 17.3.2008 - II ZR 313/06 - juris; BVerwG Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30/97 - juris RdNr 10). - BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - …
Zugleich wird es auch als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn Ablehnungsgesuche erneut auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den bereits - rechtskräftig - entschieden worden war, dass er die Befangenheit der abgelehnten Richter nicht begründete (vgl BGH Beschluss vom 17.3.2008 - II ZR 313/06 - juris; BVerwG Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30/97 - juris RdNr 10; vgl auch BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12 mwN). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.05.2025 - VerfGH 109/22
Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem …
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, das erneut auf einen Sachverhalt gestützt wird, über den bereits - rechtskräftig - in dem Sinne entschieden worden war, dass er die Befangenheit des abgelehnten Richters nicht begründe, rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (vgl. etwa BSG…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - B 9 SB 74/21 B, juris, Rn. 13, m. w. N.; BGH Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris; BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 11 B 30.97, juris, Rn. 10).
- LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 20/17
Verfahrensrecht: Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs und einer Gegenvorstellung
Rn. 10 Der Befangenheitsantrag ist, soweit der Kläger auf die früheren Befangenheitsanträge Bezug nimmt, offensichtlich unzulässig, weil bereits mit den rechtskräftigen Beschlüssen vom 19.09.2017 unanfechtbar entschieden worden ist, dass die vom Kläger vorgebrachten Ablehnungsgründe die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.1998, Az. 11 B 30/97). - LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 23/17
Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Gerichtsbescheid, Rechtsmittel, …
Rn. 11 Der Befangenheitsantrag ist, soweit der Kläger auf die früheren Befangenheitsanträge Bezug nimmt, offensichtlich unzulässig, weil bereits mit den rechtskräftigen Beschlüssen vom 19.09.2017 unanfechtbar entschieden worden ist, dass die vom Kläger vorgebrachten Ablehnungsgründe die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.1998, Az. 11 B 30/97). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2006 - 4 B 292/06
Befangenheitsantrag in Sportwettenverfahren abgelehnt
Rn. 26 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 11 B 30.97 -, Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 3, S. 7; OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 5 B 595/01 - m.w.N. - OVG Saarland, 22.12.2005 - 1 R 19/04
Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der in gleichgelagertem Fall ein …
Mit Blick auf die Anzeige vom 5.10.2005 ist, wie sich insbesondere aus § 42 Abs. 3 ZPO ergibt, ein von einem Antrag eines Verfahrensbeteiligten unabhängiges objektives Überprüfungsverfahren in Gang gekommen, das zu einer Entscheidung zwingt, bei der derselbe Maßstab wie im Falle des Anbringens eines Ablehnungsgesuches gilt, dazu BVerwG, Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30.97 -, BayVBl. 1999, 60, und BGH, Beschluss vom 5.3.2001 - I ZR 58.00 -, juris.
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 08.07.1997 - 11 B 30/97 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.07.1997 - 11 B 30/97
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 3 M 26/97
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
Rn. 20 Ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1988 - 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 mit weiteren Nachweisen und vom 14. April 2000 - 9 B 92.00 -, AuAS 2000, 123.
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