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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12921
OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 S 1 UmwRG, § 87b VwGO, § 6 S 4 UmwRG, § 6 S 2 UmwRG
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage einer anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigung gegen eine einem Ackerbaubetrieb erteilte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    6 Satz 1; 6 Satz 4; 6 Satz 2 UmwRG, 87b VwGO
    Verbandsklage, Klage nach dem UmwRG, Klagebegründungsfrist, Fristverlängerung;, gesetzliche Frist, Unwirksamkeit der Verlängerung, materielle Präklusion, Möglichkeit der Beteiligung, Antrag auf Akteneinsicht, Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, Grundsatz des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 23.05.2024 - 7 C 1.23

    Unzulässige Verlängerung der Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Die gesetzliche Frist des § 6 S 1 UmwRG ist eine im Grundsatz nicht verlängerbare Frist und kann allein nach § 6 Satz 4 UmwRG verlängert werden (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 23).

    Die Beteiligung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ist eine Beteiligung im Sinne von § 6 S 4 UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20).

    Fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung nach § 6 S 4 UmwRG, ist die Gewährung der Verlängerung wirkungslos, da die innerprozessuale Präklusion kraft Gesetzes und als zwingende Rechtsfolge eintritt und nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20).

    Rn. 15 Die gesetzliche Frist des § 6 Satz 1 UmwRG ist eine im Grundsatz nicht verlängerbare Frist und kann allein nach § 6 Satz 4 UmwRG verlängert werden (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 23).

    Auch die Beteiligung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ist eine Beteiligung im Sinne von § 6 Satz 4 UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20).

    Rn. 16 Fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung, ist die Gewährung der Verlängerung wirkungslos, da die innerprozessuale Präklusion kraft Gesetzes und als zwingende Rechtsfolge eintritt und nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20 u.a. mit Verweis auf BT-Drs. 18/12146, S. 16; so im Zeitpunkt der hiesigen Klageerhebung auch schon OVG Hamburg…, Urteil vom 29. November 2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 153; OVG Münster…, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 - juris Rn. 25 f.; VGH München…, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 67).

    Maßgeblich ist insoweit die Rechtslage zum Zeitpunkt der Fristversäumung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 27).

    Etwas anderes folgt hier auch nicht aus dem in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Recht auf ein faires Verfahren, der es gebietet, bei falscher richterlicher Auskunft die Anforderungen an eine Entschuldigung bzw. an die Bemühungen um eine Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 28).

    Auch im Übrigen ist für den Senat nicht ersichtlich, dass es bei dieser Frage in Rechtsprechung und Literatur divergierende Auffassungen gegeben hätte, zumal auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2024 (7 C 1/23) knapp bejaht und damit die Vorinstanz bestätigt hat, dass die Klägerin die Möglichkeit der Beteiligung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens hatte, ohne hierfür Argumente anzuführen oder abweichende Rechtsprechung oder Literatur zu zitieren.

  • VGH Bayern, 06.11.2024 - 22 CS 24.925

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Antrag des Genehmigungsinhabers …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Die bloße Erhebung der Anfechtungsklage samt Klageantrag und beigefügten Bescheiden kann die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweise nicht ersetzen (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. November 2024 - 22 CS 24.925 - juris Rn. 37).

    Die von ihm zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. November 2024 (22 Cs 24.925) trägt insoweit nicht, denn danach sollen nicht verfahrensspezifische allgemeine oder übergreifende Auskunfts-, Akteneinsichts- und Informationsansprüche wie beispielsweise aus dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz keine "Möglichkeit der Beteiligung" im Sinne des § 6 Satz 4 UmwRG darstellen, wenn der jeweilige Kläger nicht von ihnen Gebrauch gemacht habe.

    Des Weiteren müssen die durch einen solchen allgemeinen bzw. verfahrensübergreifenden Auskunfts-, Akteneinsichts- oder Informationsanspruch erlangten Informationen tatsächlich den später erlangten Prozessstoff adäquat abbilden, damit eine Fristverlängerung ausgeschlossen ist (VGH München, Beschluss vom 6. November 2024 - 22 CS 24.925 - juris Rn. 49, 51).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Ein Prozessbevollmächtigter darf sich bei klarer Rechtslage grundsätzlich nicht auf eine falsche Auskunft durch das Gericht verlassen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - juris Rn. 16).

    Etwas anderes folgt hier auch nicht aus dem in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Recht auf ein faires Verfahren, der es gebietet, bei falscher richterlicher Auskunft die Anforderungen an eine Entschuldigung bzw. an die Bemühungen um eine Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - juris Rn. 11; BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 28).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Die Ermittlung des Sachverhalts "mit geringem Aufwand" kommt deshalb nur in Betracht, wenn die klägerische Beschwer derart auf der Hand liegt, dass sich die Angabe von Klagegründen im Einzelfall als bloße Förmlichkeit erweisen würde (VGH München…, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 8 A 21.40033 - juris Rn. 50 m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 10. Mai 2023 - 5 K 448/21 OVG - juris Rn. 60).

    Rn. 29 5. Dem Antragsteller ist auch sonst nicht von Amts wegen Wiedereinsetzung in die Klagebegründungsfrist nach § 60 VwGO gewähren, denn eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 6 Satz 1 VwGO wird durch die speziellere Regelung des § 6 Satz 2 UmwRG in Verbindung mit § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO systematisch gesperrt (…Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 105. EL 2024, UmwRG § 6 Rn. 83; so auch OVG Greifswald, Urteil vom 10. Mai 2023 - 5 K 448/21 OVG - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 22 ZB 23.1071

    Zur innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Steht nach Ablauf der Klagebegründungsfrist des § 6 S 1 UmwRG nicht klar und unverwechselbar fest, unter welchen tatsächlichen Gesichtspunkten die behördliche Entscheidung angegriffen wird, fehlt es auch an der Tatsachengrundlage für eine Prüfung der vorgebrachten rein rechtlichen Argumente, die vom Wortlaut der Präklusionsbestimmung nicht direkt erfasst werden (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 7. August 2023 - 22 ZB 23.1071 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Fehlt es daher - wie hier - an fristgerecht vorgebrachten tatsächlichen Angriffspunkten gegen die Erlaubnis, hat der Kläger also den Prozessstoff nicht fristgemäß fixiert, fehlt es auch an der Tatsachengrundlage für eine Prüfung der vorgebrachten rein rechtlichen Argumente, die vom Wortlaut der Präklusionsbestimmung nicht direkt erfasst werden (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 7. August 2023 - 22 ZB 23.1071 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Einer entsprechenden Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 - juris Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Rn. 16 Fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung, ist die Gewährung der Verlängerung wirkungslos, da die innerprozessuale Präklusion kraft Gesetzes und als zwingende Rechtsfolge eintritt und nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängt (BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20 u.a. mit Verweis auf BT-Drs. 18/12146, S. 16; so im Zeitpunkt der hiesigen Klageerhebung auch schon OVG Hamburg, Urteil vom 29. November 2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 153; OVG Münster…, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 - juris Rn. 25 f.; VGH München…, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 67).
  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Der Rechtsanwalt muss sich anhand einschlägiger Fachliteratur über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informieren (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. September 2023 - 11 N 76/20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23

    Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Auch kommt es nicht darauf an, ob binnen der Klagebegründungsfrist Akteneinsicht genommen werden konnte, denn der Gesetzgeber hat die Frist nicht von einer vorherigen Kenntnis der Verwaltungsvorgänge abhängig gemacht, sondern - nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes - allein an den Zeitpunkt der Klageerhebung angeknüpft und damit zum Ausdruck gebracht, dass er diesen Zeitraum ungeachtet der Frage einer Akteneinsicht regelmäßig als ausreichend ansieht (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7/23 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2025 - 11 S 29.22
    Rn. 16 Fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung, ist die Gewährung der Verlängerung wirkungslos, da die innerprozessuale Präklusion kraft Gesetzes und als zwingende Rechtsfolge eintritt und nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängt (BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1/23 - juris Rn. 20 u.a. mit Verweis auf BT-Drs. 18/12146, S. 16; so im Zeitpunkt der hiesigen Klageerhebung auch schon OVG Hamburg…, Urteil vom 29. November 2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 153; OVG Münster…, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 - juris Rn. 25 f.; VGH München, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 11 B 13/20

    Vorliegen der Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40033

    Zur zehnwöchigen Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - 11 A 2168/20

    Anpflanzung einer freiwachsenden Feldhecke im Rahmen eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Legehennenanlage; 39.990 Tierplätze; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

  • BVerwG, 21.02.2023 - 4 A 2.22

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung - Überspannung eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - 11 S 23.15

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 11 S 10.23

    Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen in Brandenburg

  • VGH Hessen, 24.04.2024 - 11 B 1570/23

    Zur Präklusionswirkung bei Versäumung der Klagebegründungsfrist nach § 6 UmwRG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - 11 N 76.20

    Ablehnung der Zulassung der Berufung wegen formunwirksamer Antragstellung

  • VG Berlin, 04.02.2021 - 1 L 128.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflage für Versammlung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2025 - 3 S 872/25

    Fehlen einer nach § 6 UmwRG berücksichtigungsfähigen Klagebegründung; Geltung des …

    Dies scheitert schon daran, dass eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 6 Satz 1 UmwRG durch die speziellere Regelung des § 6 Satz 2 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO systematisch gesperrt wird (vgl. OVG B.-Bbg., Beschl. v. 27.05.2025 - 11 S 29/22 -, juris Rn. 29;… OVG M.-V., Urt. v. 10.05.2023 - 5 K 448/21 OVG -, juris Rn. 58;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 107. EL Mai 2025, § 6 UmwRG Rn. 78).
  • OVG Sachsen, 27.08.2026 - 7 B 48/25

    Abänderungsverfahren; Änderung Rechtslage; Beteiligte

    § 18e Abs. 3 Satz 1 AEG findet im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zwar keine unmittelbare Anwendung; über die Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache entfaltet die Regelung aber dieselben Wirkungen im Eilverfahren (für § 6 UmwRG OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27. Mai 2025 - 11 S 29/22 -, juris Rn. 9;… HessVGH, Beschl. v. 24. April 2024 - 11 B 1570/23 -, juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 22.12.2025 - 9 B 637/22

    Eilantrag der Gemeinde Wesertal gegen Windpark Reinhardswald erfolglos

    Gleichwohl wirkt sich diese Präklusionsregelung über die summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache im Rahmen der nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotenen Interessenabwägung mittelbar auf die dazugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 24. April 2024 - 11 B 1570/23 -, zit. nach juris Rn. 15 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2025 - 11 S 29/22 -, zit. nach juris Rn. 9;… Winkler in: Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 6. Auflage 2023, § 6 UmwRG Rn. 3; Marquard, NVwZ 2019, 1162 (1164)).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025 - 11 S 29.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12966
OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12966)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12966)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2025 - 11 S 29.22 (https://dejure.org/2025,12966)
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