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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22974
OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,22974)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,22974)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,22974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    JVEG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Mangelhaftigkeit eines durch gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess erstellten Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung auf 0,00 EUR; Gelegenheit zur Nachbesserung einer unverwertbaren Begutachtung; Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in einem Bauprozess

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung auf 0,00 EUR Gelegenheit zur Nachbesserung einer unverwertbaren Begutachtung Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in einem Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Sachverständigengutachten mangelhaft?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Gutachten mangelhaft? (IBR 2022, 597)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.11.2010 - VI ZB 79/09

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Anspruchserweiterung auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Maßgeblich ist insoweit die Differenz zwischen dem gerichtlich festgesetzten und dem vom jeweiligen Rechtsmittelführer (weiterhin) begehrten Betrag, wobei sich die Minimalsumme nicht durch eine nachträgliche Erweiterung des erstinstanzlich Geforderten erreichen lässt (…so BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 13; vgl. zu § 16 Abs. 2 ZSEG LSG Erfurt, Beschl. v. 09.01.2001 - L 6 B 49/00 SF, BeckRS 2001, 30806651; zu § 567 Abs. 2 ZPO BGH, Beschl. v. 16.11.2010 - VI ZB 79/09, LS und Rdn. 3, juris = BeckRS 2011, 1160;… z.T. a.M. BeckOK-KostR/Bleutge aaO Rdn. 25).
  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Seine Beschwer, die - wie bei prinzipiell jedem Rechtsmittel (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 29.06.2004 - X ZB 11/04, LS, juris Rdn. 2 = BeckRS 2004, 06838; ferner Weber/Groh, Rechtswörterbuch, 28. Ed., Stichwort Beschwer) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört (…zu § 68 GKG vgl. Toussaint/Toussaint aaO GKG § 68 Rdn. 7 f. m.w.N.), besteht hier bereits deshalb, weil er laut der angefochtenen Entscheidung für seine Tätigkeit keinerlei Vergütung erhalten soll.
  • BGH, 15.12.1975 - X ZR 52/73

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung nach erfolgreicher Ablehnung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Mangelhaftigkeit nach dem Verständnis des Gesetzes bedeutet in diesem Kontext - anders als etwa im Werkvertragsrecht, das bei Heranziehung von Sachverständigen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JVEG zu Beweiszwecken keine Anwendung findet (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.12.1975 - X ZR 52/73, Rdn. 4, juris = JurionRS 1975, 11348;… ebenso BeckOK-KostR/ Bleutge aaO, § 1 Rdn. 26) - nicht die Abweichung des Ist-Zustandes eines Arbeitserfolgs i.S.d. § 631 Abs. 2 BGB von einer durch das Prozessgericht oder die Parteien erwarteten Soll-Beschaffenheit, vor allem mit Blick auf die sachliche Richtigkeit oder inhaltliche Überzeugungskraft, und erfordert weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden des Anspruchsberechtigten (arg.
  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    eines 2. KostRMoG, BT-Drucks. 17/11471 [neu], S. 133, 259; ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.05.2018 - 10 W 63/18, Rdn. 4, juris = BeckRS 2018, 15368; OLG Naumburg, Beschl. v. 27.12.2019 - 12 W 72/19, Rdn. 15, juris = BeckRS 2019, 44260; BDZ/Binz aaO Rdn. 8; Schneider, JVEG, 4. Aufl., § 8a Rdn. 11; Toussaint/Weber aaO Rdn. 9 und 51; Ulrich, DS 2021, 77, 78 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 624/13

    Familiensache: Rechtsbeschwerde der Staatskasse gegen die Erstattung der Kosten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Die Anrufung der obersten Gerichtshöfe des Bundes als Beschwerdegericht ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 JVEG explizit ausgeschlossen; der Instanzenzug endet stets beim Oberlandesgericht (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.04.2015 - XII ZB 624/13, Rdn. 4 f., juris = BeckRS 2015, 8914).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 11 W 23/21

    Versagung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen erfolgreicher …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Als Anspruchsberechtigter i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 JVEG und Beteiligter des Festsetzungsverfahrens ist der gerichtliche Sachverständige - anders als die Parteien des jeweiligen Ausgangsrechtsstreites (arg. § 4 Abs. 9 JVEG; vgl. OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 07.07.2021 - 11 W 23/21, Rdn. 2, juris = BeckRS 2021, 19052) - beschwerdeberechtigt (…so Schneider, JVEG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 56;… Toussaint/Weber, KostR, 52. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 43;… vgl. ferner BeckOK-KostR/Bleutge, 38. Ed., JVEG § 4 Rdn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2018 - 10 W 63/18

    Voraussetzungen des Entfallens des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    eines 2. KostRMoG, BT-Drucks. 17/11471 [neu], S. 133, 259; ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.05.2018 - 10 W 63/18, Rdn. 4, juris = BeckRS 2018, 15368; OLG Naumburg, Beschl. v. 27.12.2019 - 12 W 72/19, Rdn. 15, juris = BeckRS 2019, 44260; BDZ/Binz aaO Rdn. 8; Schneider, JVEG, 4. Aufl., § 8a Rdn. 11; Toussaint/Weber aaO Rdn. 9 und 51; Ulrich, DS 2021, 77, 78 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    In Beschwerdesachen, in denen - wie im streitgegenständlichen Fall (…vgl. BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 12 f.) - weder Antrags- noch Begründungszwang besteht, ist nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, regelmäßig davon auszugehen, dass die Entscheidung der Vorinstanz mit dem Ziel ihrer Aufhebung respektive Abänderung in vollem Umfange der bestehenden Beschwer angefochten wird, es sei denn, aus der (überobligatorisch eingereichten) Rechtsmittelbegründung lässt sich eindeutig ein entgegenstehender Wille entnehmen (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.12.1998 - 3Z BR 290/98, juris Rdn. 13 = BeckRS 1998, 30921 574;… Beschl. v. 19.09.2000 - 3Z BR 204/00, juris Rdn. 7 = BeckRS 2000, 30131 739;… ferner Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rdn. 34 f.;… Müther in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl., § 64 Rdn. 7.1;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rdn. 8).
  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00

    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    In Beschwerdesachen, in denen - wie im streitgegenständlichen Fall (…vgl. BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 12 f.) - weder Antrags- noch Begründungszwang besteht, ist nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, regelmäßig davon auszugehen, dass die Entscheidung der Vorinstanz mit dem Ziel ihrer Aufhebung respektive Abänderung in vollem Umfange der bestehenden Beschwer angefochten wird, es sei denn, aus der (überobligatorisch eingereichten) Rechtsmittelbegründung lässt sich eindeutig ein entgegenstehender Wille entnehmen (…vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.12.1998 - 3Z BR 290/98, juris Rdn. 13 = BeckRS 1998, 30921 574; Beschl. v. 19.09.2000 - 3Z BR 204/00, juris Rdn. 7 = BeckRS 2000, 30131 739;… ferner Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rdn. 34 f.;… Müther in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl., § 64 Rdn. 7.1;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rdn. 8).
  • LSG Thüringen, 09.01.2001 - L 6 B 49/00

    Beschwerde ; Absenden ; Beschwerdewert ; Auslegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22
    Maßgeblich ist insoweit die Differenz zwischen dem gerichtlich festgesetzten und dem vom jeweiligen Rechtsmittelführer (weiterhin) begehrten Betrag, wobei sich die Minimalsumme nicht durch eine nachträgliche Erweiterung des erstinstanzlich Geforderten erreichen lässt (…so BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 13; vgl. zu § 16 Abs. 2 ZSEG LSG Erfurt, Beschl. v. 09.01.2001 - L 6 B 49/00 SF, BeckRS 2001, 30806651;… zu § 567 Abs. 2 ZPO BGH, Beschl. v. 16.11.2010 - VI ZB 79/09, LS und Rdn. 3, juris = BeckRS 2011, 1160;… z.T. a.M. BeckOK-KostR/Bleutge aaO Rdn. 25).
  • OLG Hamburg, 08.05.2024 - 4 W 48/24

    Voraussetzungen des Entfallens des Vergütungsanspruchs eines gerichtlich …

    Für eine Versagung oder Beschränkung der Sachverständigenvergütung nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG genügen nicht bloße inhaltliche Mängel, sondern ein Gutachten muss aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar sein und unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen können (Anschluss OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2022 - 11 W 17/22 und OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 12 W 72/19).

    Voraussetzung für eine Versagung oder Beschränkung der Vergütung sind demnach nicht bloß inhaltliche Mängel, sondern dass ein Gutachten aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und mithin unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. September 2017 - 12 W 130/17 - BeckRS 2017, 142299; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 12 W 72/19 - BeckRS 2019, 44260; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2022 - 11 W 17/22 - BeckRS 2022, 22065;… BeckOK KostR/Bleutge, 45. Ed. 1.4.2024, JVEG § 8a Rn. 10).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2024 - L 10 KO 2110/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gutachterliche …

    Dies erfordert nach überwiegender Auffassung weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden des Anspruchsberechtigten, denn Absatz 5 ("Die Absätze 3 und 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Berechtigte die Verletzung der ihm obliegenden Hinweispflicht nicht zu vertreten hat") bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier einschlägigen Absatz 2 (OLG Brandenburg 03.08.2022, 11 W 17/22; OLG Naumburg 27.12.2019, 12 W 72/19; OLG Düsseldorf 24.05.2018, 10 W 63/18;… Weber in Toussaint, a.a.O., Rn. 51;… Schneider, JVEG, 4. Aufl., § 8a Rdn. 11; differenzierend OLG Bamberg 27.06.2022, 2 WF 79/22: Grundlage des Verzichts auf ein gesondertes Verschuldenserfordernis ist die § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG immanente gesetzliche Vermutung, dass die mangelhafte Leistung auf einem verschuldeten Verstoß des Sachverständigen gegen seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens beruht;… a.A. Hartmann in Hartmann, Kostengesetze online, 4. Lieferung, JVEG § 8a Rn. 4 ff.).
  • OLG Celle, 27.08.2024 - 2 W 117/24

    Unkenntnis von DIN-Normen macht Gutachten nicht unbrauchbar!

    Voraussetzung für eine Versagung der Vergütung ist vielmehr, dass das Gutachten aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und mithin unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. September 2017 - 12 W 130/17, BeckRS 2017, 142299; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 12 W 72/19, BeckRS 2019, 44260; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2022 - 11 W 17/22, BeckRS 2022, 22065;… BeckOK KostR/Bleutge, aaO JVEG § 8a Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19300
OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Teilungsversteigerungsverfahren: Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Rn. 4 Eine Gegenvorstellung kommt insbesondere in Betracht, wenn Entscheidungen angegriffen werden, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11;… Wulf, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 44. Edition, Stand: 01.03.2022, § 567 Rn. 19).

    So ist anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind; eine Änderung kann nur im Wege der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, nicht aber auf eine Gegenvorstellung durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat (BGH…, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 10).

    Rn. 7 weil sich durch sie unmittelbar die materielle Rechtslage hinsichtlich des Eigentums an dem Grundstück ändert (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Beschlüsse sind der materiellen Rechtskraft fähig, wenn sie in formeller Rechtskraft erwachsen und inhaltlich eine der Rechtskraft fähige Entscheidung enthalten (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dieser zielt darauf ab, einen kontradiktorischen Parteienstreit endgültig zu befrieden, der über denselben Streitgegenstand nicht wiederholt werden soll (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03, juris Rn. 9).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen; diese können aber nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13).

    So ist anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind; eine Änderung kann nur im Wege der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, nicht aber auf eine Gegenvorstellung durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Daher kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, juris Rn. 39;… Jacobs, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage 2018, § 567 Rn. 30).
  • BGH, 01.10.2009 - V ZB 37/09

    Aufhebung der Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Rn. 7 weil sich durch sie unmittelbar die materielle Rechtslage hinsichtlich des Eigentums an dem Grundstück ändert (BGH…, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Dies folge aus dem auch auf das selbständige Beweisverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 325 ZPO (BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09, juris Rn. 21).
  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    gem. § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.04.2018 - 2 B 227/18, BeckRS 2018, 9397) - zu klären.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19292
OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 20a IfSG, §§ 485 ff ZPO, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
    Selbständiges Beweisverfahren, sofortige Beschwerde, rechtliches Interesse, Corona-Impfstoff, Infektionsschutzgesetz, Amtshaftung

  • rechtsportal.de

    Selbständiges Beweisverfahren; sofortige Beschwerde; rechtliches Interesse; Corona-Impfstoff; Infektionsschutzgesetz ; Amtshaftung

  • rechtsportal.de

    Selbständiges Beweisverfahren; sofortige Beschwerde; rechtliches Interesse; Corona-Impfstoff; Infektionsschutzgesetz ; Amtshaftung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein "rechtlichen Interesse" bei alleiniger Möglichkeit der Verwaltung zu Amtshandlungen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22
    Dem vom Bundesgerichtshof am 24.09.2013 entschiedenen Fall, VI ZB 12/13, lag eine bereits abgeschlossene stationäre Behandlung des Antragsstellers in einer Klinik der Antragsgegnerin zugrunde.

    In dem Fall hat der Bundesgerichtshof ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren (auch dann) angenommen, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen (BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13 -, Juris Rz. 18).

  • BGH, 19.05.2020 - VI ZB 51/19

    Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22
    Dabei müssen diese Tatsachen auch im Fall des § 485 Abs. 2 ZPO einen hinreichenden Bezug zu dem dem Streitfall zugrundeliegenden Sachverhalt aufweisen, vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - VI ZB 51/19 -, Juris Rz. 18.

    Der vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.05.2020 entschiedene Fall, VI ZB 51/19, betraf einen möglichen Behandlungsfehler aus einer ärztlichen Behandlung mit einer ärztlichen Aufklärung, die ebenfalls bereits stattgefunden hatten und die tatsächliche Grundlage für das Schadensersatzbegehren des Antragstellers abgaben.

  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22
    Rn. 39 Für die Konstellation der Sachverständigenhaftung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO, der der Vorbereitung eines Sachverständigenhaftpflichtprozesses nach § 839a BGB dienen soll, mangels eines rechtlichen Interesses grundsätzlich unzulässig ist, solange der Vorprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Partei dort Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, mit denen sie eine Korrektur des ihrer Meinung nach grob fehlerhaften Gutachtens erwirken kann (BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - III ZB 14/06 -, Juris Rz. 12).

    Rn. 41 man zur Vorbereitung eines Haftpflichtprozesses eine Begutachtung über dieselben Beweisfragen zulassen würde, die in einem als Primärrechtsschutz zu führenden Vorprozess ebenfalls und vorrangig zu klären wären und noch gar keiner Klärung zugeführt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - III ZB 14/06 -, Juris Rz. 13).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2022 - 11 W 17/22
    Die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gewährt aber nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz (BGH, Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91 -, Juris Rz. 34).
  • OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25

    Sachverständiger muss Sanierungsplanung erstellen!

    § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist weit auszulegen, um das wesentliche Ziel der Vermeidung eines Rechtsstreits zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2019 - I-24 W 4/19 ; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2022 - I-11 W 17/22 ; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - I-17 W 38/13 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 5 W 29/22 ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 16 W 9/16 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 W 15/13 ; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 E 81/12 ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 ).
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