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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20 (https://dejure.org/2022,16459)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2022 - 12 B 17.20 (https://dejure.org/2022,16459)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 12 B 17.20 (https://dejure.org/2022,16459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 MRK, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 GG, § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 11 Abs 6 BArchG
    Gewährung des Zugangs zu an den ehemaligen Bundeskanzler adressierten Unterlagen unabhängig vom Grund des Informationsbedürfnisses; unzureichende Bestimmtheit des Auskunftsanspruchs bei fehlender Recherchemöglichkeit; keine Pflicht zur händischen Suche nach Dokumenten; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 MRK, Art 3 GG, Art 5 GG, § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 11 Abs 6 BArchG, § 10 Abs 1 S 1 BArchG, § 17 GVG
    Globalantrag - Bestimmtheit eines Antrags - notwendige thematische Eingrenzung - Standards der Aktenführung - Ausschöpfung der Recherchemöglichkeiten - Einsicht in Akten, die vor Antragstellung weggegeben wurden - Wiederbeschaffungspflicht - Zugang zu Findmitteln

  • lda.brandenburg.de PDF

    Verwaltungsaufwand, Bestimmtheit des Antrags, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Existenz von Unterlagen

  • fragdenstaat.de

    Konkurrierende Rechtsvorschriften - Bestimmtheit des Antrags - Verwaltungsaufwand - Existenz von Unterlagen

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsaufwand, Bestimmtheit des Antrags, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Existenz von Unterlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 12 B 4.19

    Bundessicherheitsrat; Rüstungsexporte; Militärdiktaturen; Argentinien; Chile;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Hinsichtlich des mit dem Antrag zu 4 unter anderem geltend gemachten Zugangs zu Findmitteln der VS-Registratur sei die Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, da die Klägerin in dem Verfahren OVG 12 B 4.19 beantragt habe, ihr hinsichtlich bestimmter Unterlagen des Bundessicherheitsrats Zugang zu den Find- und Recherchemitteln beim Bundeskanzleramt zu gewähren.

    Der Annahme des Verwaltungsgerichts, der Antrag zu 4 sei wegen doppelter Rechtshängigkeit zum Teil unzulässig, stehe entgegen, dass sich das Verfahren OVG 12 B 4.19 auf die Möglichkeit beschränke, in der VS-Registratur nach Unterlagen des Bundessicherheitsrats mit Bezug zu Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay in der Zeit zwischen 1972 und 1985 zu recherchieren.

    Der Zulässigkeit des Klageantrags zu 4 steht den Ausführungen des Verwaltungsgerichts entsprechend zum Teil entgegen, dass Streitgegenstand des derzeit beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängigen Verfahrens der Klägerin zum Aktenzeichen OVG 12 B 4.19/BVerwG 10 C 3.21 bereits ihr Zugang zu der VS-Registratur des Bundeskanzleramts ist (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).

    Danach überzeugt die Annahme der Klägerin nicht, der Streitgegenstand im Verfahren zu OVG 12 B 4.19 unterscheide sich von dem des hiesigen Verfahrens deshalb, weil Letzteres die Möglichkeit der Recherche in der VS-Registratur nach den Akten des ehemaligen Bundeskanzlers K... betreffe.

    Bei der von der Klägerin angestrebten eigenständigen und damit ausschließlich nach ihren subjektiven Vorstellungen ausgerichteten Durchführung der Recherche begründet auch der Umstand, dass das von ihr vorgegebene Ziel der Suche des hiesigen Verfahrens nicht exakt mit dem des Verfahrens zu OVG 12 B 4.19 übereinstimmt, keinen unterschiedlichen Klagegrund.

    Ein entsprechender Nutzungsanspruch ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz jedoch nicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 2020 - OVG 12 B 4.19 - juris Rn. 74).

  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Der Auffassung des Ausgangsgerichts, § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG begründe keine Wiederbeschaffungspflicht für entsprechende amtliche Unterlagen, entspricht es, dass das Informationsfreiheitsgesetz keine Ermächtigungsgrundlage enthält, die der Behörde die Befugnis verleiht, gegenüber dem privaten Dritten Informationen und amtliche Dokumente herauszuverlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538, juris En. 11; Schoch, a.a.O. § 1 Rn. 45).

    Dies spricht dagegen, dass der Nutzungsanspruch nach §§ 11 Abs. 6, 10 Abs. 1 Satz 1 BArchG sich auf amtliche Unterlagen erstreckt, die sich bei privaten Dritten befinden bzw. einen Anspruch gegenüber der Beklagten vermittelt, einen im Übrigen im Bundesarchivgesetz ebenfalls nicht geregelten Herausgabeanspruch gegenüber einem privaten Dritten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538, juris Rn. 11) durchzusetzen.

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Die Antwort auf die Frage, ob und inwieweit das Informationszugangsrecht des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eine auch den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG eröffnende Wiederbeschaffungspflicht von Akten begründen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 178/13 - juris Rn. 25), kann demnach nicht durch diese Verfassungsbestimmung vorgegeben sein.
  • BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 7.20

    Archivrechtlicher Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Find- und Recherchemittel sind, solange sie in Gebrauch sind, keine Unterlagen im Sinn der vorgenannten Regelungen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 6 A 7.20 u.a. - juris Rn. 61).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Der Streitgegenstand wird auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff bestimmt und als der prozessuale Anspruch verstanden, der durch die erstrebte, im Klageverfahren umschriebene Rechtsfolge und den Klagegrund, das heißt den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - NVwZ-RR 2017, 635, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Entgegen der Annahme der Klägerin führt das von ihr in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 (7 C 20.12 - NVwZ 2015, 669, juris) ebenfalls zu keiner anderen Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Unabhängig davon hat der Senat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Aktenführung nicht mit Mitteln des Informationsfreiheitsgesetzes durchgesetzt werden könne (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - juris Rn. 41 m.w.N.; ferner Schoch, a.a.O., § 1 Rn. 43, § 2 Rn. 41).
  • EGMR, 28.11.2013 - 39534/07

    ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG ZUR ERHALTUNG, STÄRKUNG UND SCHAFFUNG v. AUSTRIA

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Soweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 28. November 2013 - 39534/07) in der Ablehnung eines behördliche Entscheidungen betreffenden Auskunftsbegehrens, die mit vorgelagerten Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung begründet wurde, einen Verstoß gegen Art. 10 EMRK gesehen hat, weil solche Schwierigkeiten in der eigenen Verwaltungspraxis der Behörde begründet waren, führt auch dies nicht zu einer Verpflichtung der Beklagten zur händischen Suche nach Dokumenten.
  • BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21

    Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Der Zulässigkeit des Klageantrags zu 4 steht den Ausführungen des Verwaltungsgerichts entsprechend zum Teil entgegen, dass Streitgegenstand des derzeit beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängigen Verfahrens der Klägerin zum Aktenzeichen OVG 12 B 4.19/BVerwG 10 C 3.21 bereits ihr Zugang zu der VS-Registratur des Bundeskanzleramts ist (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).
  • BVerwG, 11.06.2019 - 6 A 2.17

    Umweltinformation; Verwaltungsvorgang; Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
    Nach der von ihr insoweit zitierten Rechtsprechung zum Umweltinformationsrecht finden die an den Antrag zu stellenden Anforderungen dort ihre Grenze, wo der Antragsteller mangels Kenntnis nicht in der Lage ist, die begehrten Informationen durch Benennung von Unterlagen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 6 A 2.17 - NVwZ 2019, 1211, juris Rn. 7 m.w.N).
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

  • BVerwG, 28.02.2019 - 6 B 140.18

    Antrag einer Journalistin gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16

    Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften

    Der Klägerin steht der Anspruch auf Zugang auch unabhängig von ihren Beweggründen für den Antrag zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juni 2022 - OVG 12 B 17/20 -, juris Rn. 28; VGH Kassel, Urteil vom 30. Juli 2015 - 6 A 1998/13 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    Der Gesetzgeber hat mit den §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA den Informationszugangsanspruch auch in den Fällen gewähren wollen, in denen sich eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben privater Dritter bedient und in diesem speziellen Fall einen Zugangsanspruch vorgesehen (vgl. zu den entsprechenden Regelungen des IFG: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - juris Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 3. Juni 2022 - OVG 12 B 17/20 - juris Rn. 40; Brink, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 1. Aufl. 2017, Rn. 104).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9683
VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).

    Dabei hat er es grundsätzlich versäumt, im Rahmen der ihm obliegenden Kompatibilitätsherstellung besondere Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale hervorzuheben, die ihm für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle und damit zugleich für die Bildung des erforderlichen Vergleichsmaßstabs wesentlich erscheinen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 9. Juli 2015 - 5 ME 95/15 - BeckRS 2015, 47898, Rn. 18 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dass es sich vorliegend um Ämter der B- bzw. R-Besoldung handelt, spielt insofern keine Rolle (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 -, juris, Rn. 40).

    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Auch die Berufung von Richterinnen und Richtern ist grundsätzlich an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (so bereits OVG Schleswig, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 -, juris, Rn. 19; Beschl. v. 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 -, juris, Rn. 37).

    Dabei sind sowohl der Richterwahlausschuss als auch das Ministerium an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 - juris, Rn. 39 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv, sondern lediglich als deklaratorisch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f; VGH Mannheim, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

    Dies hat zur Folge, dass es einer verbindlichen Feststellung des Antragstellers, dass die Beigeladene diese Anforderung der Bewährung "in besonderer Weise" erfüllt, nicht bedurfte (vgl. zur Abgrenzung zwischen konstitutiven und deklaratorischen Elementen im Rahmen eines Anforderungsmerkmals OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15

    Auswahlverfahren; ausschärfende Betrachtung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dabei hat er es grundsätzlich versäumt, im Rahmen der ihm obliegenden Kompatibilitätsherstellung besondere Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale hervorzuheben, die ihm für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle und damit zugleich für die Bildung des erforderlichen Vergleichsmaßstabs wesentlich erscheinen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 9. Juli 2015 - 5 ME 95/15 - BeckRS 2015, 47898, Rn. 18 ff.).
  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 13/20

    Stellenbesetzungsverfahren: Anforderungen an die Durchführung von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).".
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3.00 - juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dies gilt sowohl für Bundesrichterinnen und -richter, Vorsitzende Richterinnen und Vorsitzende Richter an Bundesgerichten oder die Ämter der Richterinnen und Richter im Landesdienst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 21/20

    Vizepräsident des Lübecker Landgerichts: Stellenbesetzung gestoppt

    Am 20. Februar 2020 hat der Antragsteller bei dem beschließenden Gericht um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ernennung des Beigeladenen zunächst unter dem Aktenzeichen 12 B 17/20 nachgesucht.

    Mit Beschluss vom 3. März 2020 hat das Gericht das vorliegende Verfahren vom Verfahren 12 B 17/20 abgetrennt.

    Wegen des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und dem Verfahren unter dem Az. 12 B 17/20 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners verwiesen.

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