Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20 (HS), 131-IV-20 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27986
VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20 (HS), 131-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,27986)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 130-IV-20 (HS), 131-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,27986)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 130-IV-20 (HS), 131-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,27986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem baurechtlichen Verfahren

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf formalen Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Erlangung effektiven Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).

    Es ist deshalb grundsätzlich mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz zu vereinbaren, wenn Gerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungsakts nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).

    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Eilentscheidung zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen oder eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Soweit sie unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2008 (4 B 60.07) von einer Gebietsunverträglichkeit des Vorhabens ausgingen, stellten sie weder dar, dass das Vorhaben zur Verfremdung des Gebietscharakters führe, noch, dass ein Vorhaben dieser Art generell geeignet sei, das Wohnen in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet zu stören.

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, weil in den angefochtenen Beschlüssen nicht ansatzweise zu erkennen sei, aus welchen Rechtsgründen von der vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Februar 2008 (4 B 60.07) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nebst jener anderer Oberverwaltungsgerichte abgewichen werde.

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 5-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf formalen Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Erlangung effektiven Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).

    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Eilentscheidung zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen oder eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 81-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Denn mit Blick auf Art. 38 Satz 1 SächsVerf und Art. 78 SächsVerf werden Grundrechtsverletzungen gerügt, die sich auf das Eilverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - Vf. 45-IV-20 [HS]/Vf. 46-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 5-IV-19; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995, BVerfGE 93, 1 [12]).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; Beschluss vom 22. Mai 2014 - Vf. 20-IV-14 [HS]/Vf. 21-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).

  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Eilentscheidung zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen oder eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Denn mit Blick auf Art. 38 Satz 1 SächsVerf und Art. 78 SächsVerf werden Grundrechtsverletzungen gerügt, die sich auf das Eilverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - Vf. 45-IV-20 [HS]/Vf. 46-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 5-IV-19; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995, BVerfGE 93, 1 [12]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; Beschluss vom 22. Mai 2014 - Vf. 20-IV-14 [HS]/Vf. 21-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
    Ihre Ausführungen betreffen insoweit die Anwendung materiellen Rechts und keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ;

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 45-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 14-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]/Vf. 131-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV09).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20

    Verfassungsbeschwerde wegen durch das Landgericht Leipzig unterlassener

    Dass der Beschwerdeführer diese Auffassung nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 178-IV-20
    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 133-IV-20 [HS]; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]/Vf. 131-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV17; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht