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| EGMR, 25.09.2007 - 13301/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BUSSMANN v. GERMANY
Art. 6, Art. 8, Art. 14+6, Art. 14, Art. 14+8 MRK
Inadmissible (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Daraus folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Rechtssache Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 41, 26. - EGMR, 13.07.2000 - 25735/94
Fall E. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Der Gerichtshof erinnert daran, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des Familienlebens darstellt, selbst wenn die Beziehung zwischen den Eltern zerbrochen ist, und innerstaatliche Maßnahmen, die die Betroffenen an diesem Zusammensein hindern, einen Eingriff in das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht darstellen (siehe u. a. Urteil Johansen ./. Norwegen vom 7. August 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-III, S. 1001-1002, Rdnr. 52, und Rechtssache Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 43, EGMR 2000-VIII). - EGMR, 26.02.2002 - 46800/99
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Die Versagung von Prozesskostenhilfe kann jedoch einer Verweigerung des Zugangs zu einem Gericht gleichkommen, wenn ein Vertragsstaat bei der Schaffung einer Rechtsordnung nicht gewährleistet, dass Personen unter seiner Hoheitsgewalt die wesentlichen Garantien nach Artikel 6 Abs. 1 der Konvention gewährt werden (siehe Rechtssache Del Sol ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 46800/99, Urteil vom 26. Februar 2002, Rdnr. 21).
- EGMR, 23.09.1994 - 19823/92
HOKKANEN v. FINLAND
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Februar 2004; Urteil Hokkanen ./. Finnland vom 23. September 1994, Serie A, Band 299-A, S. 20, Rdnr. 55; und Urteil Bronda ./. Italien vom 9. Juni 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-IV, Rdnr. 59; und, sinngemäß , Rechtssache Elsholz , a. a. O., Rdnr. 48). - EGMR, 10.05.2001 - 28945/95
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Insbesondere kann der Elternteil nach Artikel 8 nicht beanspruchen, dass Maßnahmen getroffen werden, die der Gesundheit und Entwicklung des Kindes schaden würden (siehe Rechtssachen Elsholz , a. a. O., Rdnr. 50 sowie T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich , Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71). - KAG Münster, 28.01.2010 - 25/09
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
25/09/08 ENTSCHEIDUNG über die ZULÄSSIGKEIT der Individualbeschwerde Nr. 13301/05 V. B. gegen Deutschland ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT der Individualbeschwerde Nr. 13301/05 V. B. gegen Deutschland. - EGMR, 19.06.2003 - 46165/99
NEKVEDAVICIUS v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
Von entscheidender Bedeutung ist bei jedem Fall dieser Art zweifellos die Überlegung, was dem Kindeswohl am besten dient (siehe Rechtssache Nekvedavicius ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46165/99).
- BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in …
Rn. 25 (d) Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGK 17, 407 ), wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 ; s. auch EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 13301/05 -, B. v. Deutschland, Rn. 30, juris).
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