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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29212
VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22 (https://dejure.org/2023,29212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 (https://dejure.org/2023,29212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 2023 - 14 S 2140/22 (https://dejure.org/2023,29212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG 2009, § 44 Abs 5 S 2 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 5 S 2 Nr 3 BNatSchG 2009
    Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windenergieanlage; Natura 2000-Gebiet; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Verträglichkeitsvorprüfung; individuenbezogen; habitatbezogen; signifikant erhöhtes Tötungsrisiko; Signifikanzansatz; Fledermaus; Gondelmonitoring; Nistkästen; Nisthilfen; CEF-Maßnahme; vorgezogene ...

  • rechtsportal.de

    Windenergieanlage; Natura 2000-Gebiet; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Verträglichkeitsvorprüfung; individuenbezogen; habitatbezogen; signifikant erhöhtes Tötungsrisiko; Signifikanzansatz; Fledermaus; Gondelmonitoring; Nistkästen; Nisthilfen; CEF-Maßnahme; vorgezogene ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Windenergie: Klage gegen Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage auf der "Holzschlägermatte" bei Freiburg

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    L. e.V. gegen Stadt Freiburg im Breisgau wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung (Windkraft)

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Die Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.08.2010 - 4 BN 6.10 - NuR 2010, 797, juris Rn. 4 m. w. N.), wobei dies anhand der konkret in Rede stehenden Natura 2000-Gebiete, genauer seiner Schutzziele und charakteristischen Arten, zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 41 m. w. N.).

    Diese eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung setzt die Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, Slg 2004, I-7405, juris Rn. 62 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - juris Rn. 54).

    Gegenstand der Erhaltungsziele sind die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und Zugvogelarten, wegen denen das Gebiet ausgewählt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 68, 77).

    Bei geschützten Arten dürfen vorhabenbedingte Beeinträchtigungen einschließlich Stressfaktoren die artspezifische Populationsdynamik keinesfalls so weit stören, dass eine Art nicht mehr ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 45).

    Allerdings können auch Projekte, die außerhalb eines Schutzgebiets realisiert werden sollen, gemessen an den gebietsbezogenen Erhaltungszielen und Schutzzwecken ein solches Gebiet - etwa durch Immissionen - erheblich beeinträchtigen, wenn sie auf den geschützten Raum selbst einwirken und sich auf den Lebensraum in den Schutzgebieten auswirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 36 m. w. N.).

    Hierzu verpflichtet aber auch das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip nicht; vielmehr müssen bei der Vorprüfung, ob eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 60 m. w. N.).

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Das Kriterium der Signifikanz ist insoweit auch nach Auffassung des Gesetzgebers nach einer wertenden Betrachtung auszufüllen, um letztlich naturschutzfachlich relevante Mortalitätsrisiken von weniger bedeutsamen bzw. naturschutzfachlich und planerisch vernachlässigbaren Individuenverlusten zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.03.2023 - 4 A 10/21 - juris Rn. 124).

    Da sich die Frage der Eignung von Fledermauskästen als Ausgleichsmaßnahme nach alledem weiterhin als umstritten oder jedenfalls weiter klärungsbedürftig darstellt, lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers gerade nicht feststellen, dass Fledermauskästen als Ausgleichsmaßnahme nunmehr nach allgemein anerkanntem Stand von Wissenschaft und Technik ungeeignet sind und die Entscheidung der Beklagten damit naturschutzfachlich unvertretbar wäre (vgl. auch HessVGH…, Urteil vom 17.02.2021 - 2 A 698/16 - juris Rn. 174; im Ergebnis zustimmend auch BVerwG, Urteil vom 31.03.2023 - 4 A 10.21 - juris Rn. 94 f. und OVG Rh.-Pf., Urteil vom 06.11.2019 - DVBl 2020, 459, juris Rn. 268).

    Dabei ist naturschutzfachlich vertretbar, von einer hinreichenden Eignung auszugehen, wenn die Einschätzung der Wirksamkeit der Fledermausnistkästen für die betroffene Fledermausart als "mittel" bewertet wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 31.03.2023 - 4 A 10.21 - juris Rn. 94 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in den Bundesländern in OVG NRW…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass regelmäßig auch an Standorten durchschnittlicher Aktivitäten besonders gefährdeter Fledermäuse eine Heraufsetzung der Windgeschwindigkeit für die Anschaltung einer Windenergieanlage rechtlich zwingend erforderlich ist, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für besonders gefährdete Fledermausarten zu vermeiden, zumal auch diese Fledermausarten schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten fliegen und währenddessen durch Abschaltungen von Windenergieanlagen geschützt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 73 ; OVG NRW…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 250 m. w. N.).

    Soweit der Kläger auf einzelne abweichende Studien verweist (insbesondere Lindemann et. al., Abschaltlogarithmen für Fledermäuse an Windenergieanlagen, Oktober 2018, NuL 50, 418), ist nichts dafür ersichtlich, dass sich hierauf gestützt neue allgemein anerkannte Standards entwickelt hätten und die von der LUBW empfohlene Vorgehensweise wissenschaftlich überholt und die Berufung der Beklagten hierauf mithin naturschutzfachlich unvertretbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn 74 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Rn. 37 Schließlich liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es zu einem Funktionsverlust der Schutzgebiete kommen könnte, weil die geplante WEA die Gefahr einer möglichen Verriegelung des Gebiets mit sich bringt oder eine Barrierewirkung dergestalt entfalten, dass die Vögel daran gehindert werden, das Schutzgebiet zu erreichen oder zwischen Nahrungs- und Rastplätzen, die sich jeweils in einem Schutzgebiet befinden, zu wechseln (vgl. OVG NRW, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - BauR 2021, 1105, juris Rn. 327 m. w. N.).

    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in den Bundesländern in OVG NRW, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246;… vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass regelmäßig auch an Standorten durchschnittlicher Aktivitäten besonders gefährdeter Fledermäuse eine Heraufsetzung der Windgeschwindigkeit für die Anschaltung einer Windenergieanlage rechtlich zwingend erforderlich ist, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für besonders gefährdete Fledermausarten zu vermeiden, zumal auch diese Fledermausarten schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten fliegen und währenddessen durch Abschaltungen von Windenergieanlagen geschützt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 73 ; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 250 m. w. N.).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Fehlt es in den einschlägigen Fachkreisen und der einschlägigen Wissenschaft an allgemein anerkannten Maßstäben und Methoden für die fachliche Beurteilung, kann die gerichtliche Kontrolle des behördlichen Entscheidungsergebnisses mangels besserer Erkenntnis der Gerichte an objektive Grenzen stoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 20).

    Es handelt sich damit nicht um eine gewillkürte Verschiebung der Entscheidungszuständigkeit vom Gericht auf die Behörde, sondern um eine nach Dauer und Umfang vom jeweiligen ökologischen Erkenntnisstand abhängige faktische Grenze verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 23).

    Vielmehr dient die Vorschrift maßgeblich dazu, dem verfassungsrechtlichen Postulat nach einer untergesetzlichen Maßstabsbildung für den Signifikanzsansatz des § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG Rechnung zu tragen (…vgl. BT-Drs. 20/2354, S. 14; vgl. zur Notwendigkeit einer untergesetzlichen Maßstabsbildung BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 24).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Rn. 43 Das Tötungsverbot ist zwar individuenbezogen, eine populationsbezogene Relativierung scheidet aus (vgl. EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-473/19 u. a. - NVwZ 2021, 545, juris Rn. 54 ff.; BVerwG…, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321, juris Rn. 19).

    Zwar ist ihm zuzugeben, dass der Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem in der vom Kläger zitierten Entscheidung festgestellt hat, dass es für die tatbestandliche Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nicht darauf ankommt, ob die in Rede stehenden Arten auf irgendeiner Ebene bedroht sind, und dass Populationserwägungen erst auf der Ebene der Ausnahmeerteilung eine Rolle spielen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-437/19 u. a. - NVwZ 2021, 545, juris Rn. 36 und 58; vgl. auch HessVGH…, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 301, juris Rn. 34 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind insbesondere artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des durchschnittenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen, darüber hinaus gegebenenfalls auch weitere Kriterien im Zusammenhang mit der Biologie der Art (vgl. zur Fernstraßenplanung BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380, juris Rn. 98, und zur Planung von Höchstspannungsleitungen BVerwG, Urteil vom 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768, juris Rn. 73 ff., m. w. N.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist im Allgemeinen - auch nach den Vorgaben des europäischen Unionsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 37 und Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380, juris Rn. 123).

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321, juris Rn. 43; HessVGH…, Beschluss vom 14.01.2021 - 9 B 2223/20 - NVwZ-RR 2012, 293, juris Rn. 10, jeweils m. w. N.;… a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.2012 - 10 S 2693/09 - VBlBW 2012, 431, juris Rn. 60 ff.).

    Rn. 43 Das Tötungsverbot ist zwar individuenbezogen, eine populationsbezogene Relativierung scheidet aus (vgl. EuGH…, Urteil vom 04.03.2021 - C-473/19 u. a. - NVwZ 2021, 545, juris Rn. 54 ff.; BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Bei geschützten Lebensraumtypen sind dauerhafte Flächenverluste - abgesehen von Bagatellverlusten im Einzelfall - immer erheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, juris Rn. 124 m. w. N.).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, juris Rn. 132).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
    Eine Gefahr, welche eine solche Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, liegt vielmehr vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betreffende Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg 2004, I-7405, juris Rn. 44), wenn also vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NVwZ 2012, 176, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Diese eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung setzt die Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, Slg 2004, I-7405, juris Rn. 62 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - juris Rn. 54).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

  • VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16

    Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des …

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

  • EuGH, 10.10.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • EuGH, 11.06.2020 - C-88/19

    Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter …

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Zulassung Rahmenbetriebsplan zur …

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …

  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20

    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen …

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; …

  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21

    Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2020 - 8 C 11089/19

    Gegen einen Bebauungsplan gerichteter Normenkontrollantrag; Wohnbebauung statt …

  • EuGH, 25.11.2021 - C-437/19

    Rechtsangleichung

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

  • VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20

    Windpark Wotan

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von …

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …

  • BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10

    Schluss auf hinreichend verfestigte Planung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2025 - 14 S 433/23

    Inanspruchnahme der Natura 2000-Gebiete "Schauinsland" und "Südschwarzwald" mit …

    Die Genehmigung und die Änderungsgenehmigung bilden mangels inhaltlicher Trennbarkeit eine untrennbare Einheit (…vgl. schon Senatsurteile vom 20.12.2023 - 14 S 219/23 - juris Rn. 89 und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 18 , jeweils m. w. N.).

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - NVwZ 2020, 480, 483, juris Rn. 43, …und vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179, juris Rn. 3; Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    Insoweit ist zwischen der Vorprüfung und der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 27 m. w. N.).

    Fehlt es in den einschlägigen Fachkreisen und der einschlägigen Wissenschaft an allgemein anerkannten Maßstäben und Methoden für die fachliche Beurteilung, kann die gerichtliche Kontrolle des behördlichen Entscheidungsergebnisses mangels besserer Erkenntnis der Gerichte an objektive Grenzen stoßen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 20; Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 ).

    Es handelt sich damit nicht um eine gewillkürte Verschiebung der Entscheidungszuständigkeit vom Gericht auf die Behörde, sondern um eine nach Dauer und Umfang vom jeweiligen ökologischen Erkenntnisstand abhängige faktische Grenze verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 23; Senatsurteil vom 31.08.2023 a. a. O.).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210, juris Rn. 113 m. w. N.;… Senatsurteile vom 20.12.2023 - 14 S 219/23 - juris Rn. 175 , und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 a. a. O.).

    Rn. 80 Soweit der Kläger in seiner Klagebegründung (potentielle) artenschutzrechtliche Kollisionsrisiken als erhebliche Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebiets anführt, indem er die artenschutzfachlichen Prüfradien zur Prüfung des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch für geeignet hält, einen Bereich zu definieren, in dem eine erhebliche Beeinträchtigung eines (potentiellen) Habitats nicht ausgeschlossen werden könnte, hat der Senat diese Übertragung der artenschutzrechtlichen Maßstäbe auf den Habitatschutz in der vom Kläger gewünschten Weise bereits in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 31.08.2023 (- 14 S 2140/22 -) zu den südlich auf der sog. Holzschlägermatte am Schauinsland nahegelegenen Anlagen abgelehnt (…a. a. O., Rn. 34 ff.):.

    Beide Ausarbeitungen sind jedoch auf die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände in § 44 BNatSchG bezogen und deshalb nicht auf das Habitatschutzrecht anwendbar (vgl. oben (2) (b) und hierzu bereits umfassend Senat, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 35 f.).

    Dichtezentren stehen auf der Tatbestandsebene allein der Zulässigkeit von - hier ebenfalls bezogen auf den Rotmilan nicht erforderlichen - Vermeidungsmaßnahmen entgegen (vgl. schon Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 61 ).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass regelmäßig auch an Standorten durchschnittlicher Aktivitäten besonders gefährdeter Fledermäuse eine Heraufsetzung der Windgeschwindigkeit für die Anschaltung einer Windenergieanlage rechtlich zwingend erforderlich ist, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für besonders gefährdete Fledermausarten zu vermeiden, zumal auch diese Fledermausarten schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten fliegen und währenddessen durch Abschaltungen von Windenergieanlagen geschützt werden (vgl. schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 49 m. w. N. für den benachbarten Standort Holzschlägermatte).

    Hierzu hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung im Parallelverfahren um zwei WEA auf der benachbarten "Holzschlägermatte" ausgeführt (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 48 ):.

    Für die Mückenfledermaus und die Bechsteinfledermaus schätzen die genannten Leitfäden die Eignung von Fledermauskästen übereinstimmend zwischen "gering" und "hoch" ein (MKULNV, S. 55; LBM, S. 64), womit die Annahme einer hinreichenden Eignung der Kästen grundsätzlich und so auch hier naturschutzfachlich noch vertretbar ist (…vgl. Senatsurteile vom 20.12.2023 - 14 S 218/23 - juris Rn. 136 , und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 74 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2026 - 10 S 950/25

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage …

    Rn. 21 4. Der Antragsteller konnte die Änderungsgenehmigung vom 02.02.2026 ohne Einhaltung der Klagefrist im Wege der zulässigen Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO in seine Klage bzw. den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes einbeziehen, da die Änderungsgenehmigung mit der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mangels inhaltlicher Trennbarkeit eine untrennbare Einheit bildet (vgl. für das Fachplanungsrecht BVerwG…, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 31.07 - juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 18 ).

    Allerdings können auch Projekte, die außerhalb eines Schutzgebiets realisiert werden sollen, gemessen an den gebietsbezogenen Erhaltungszielen und Schutzzwecken ein solches Gebiet - etwa durch Immissionen - erheblich beeinträchtigen, wenn sie auf den geschützten Raum selbst einwirken und sich auf den Lebensraum in den Schutzgebieten auswirken (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 36 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 28 ).

    Den Verwaltungsgerichten obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - juris Rn. 113; siehe zum Ganzen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 sowie Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 29 ).

    Schutzmaßnahmen, die der fachwissenschaftlichen Anerkennung entbehren oder die in der Art ihrer Ausführung nicht den aus fachwissenschaftlicher Sicht daran zu stellenden Anforderungen genügen, schließen den Eintritt der Verbotsfolge nicht aus (…vgl. Senatsurteil vom 28.04.2025 - 10 S 1455/23 - juris Rn. 58 ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Die artenschutzrechtliche Prüfung ist vielmehr auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten einschließlich der faunistischen Ausstattung beschränkt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.09.2025 - 7 C 10.24 - juris Rn. 28 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 66 ).

    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in anderen Bundesländern in OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246;… vgl. Senatsurteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 47 ).

    Letztendlich liefert die vom Antragsteller beauftragte gutachterliche Stellungnahme lediglich einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs, ohne zu belegen, dass sich insoweit ein von der Vorgehensweise der LUBW abweichender naturschutzfachlicher Standard für die Signifikanzermittlung entwickelt hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 48 ).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass regelmäßig auch an Standorten durchschnittlicher Aktivitäten besonders gefährdeter Fledermäuse eine Heraufsetzung der Windgeschwindigkeit für die Anschaltung einer Windenergieanlage rechtlich zwingend erforderlich ist, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für besonders gefährdete Fledermausarten zu vermeiden, zumal auch diese Fledermausarten schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten fliegen und währenddessen durch Abschaltungen von Windenergieanlagen geschützt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 49 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 250 m. w. N.).

    Denn es ist nichts dafür ersichtlich, dass sich mit Blick auf die vom Antragsteller erwähnten abweichenden Studien (insbesondere Lindemann et. al., Abschaltalgorithmen für Fledermäuse an Windenergieanlagen, Oktober 2018, NuL 50, 418) neue allgemein anerkannte Standards entwickelt hätten und die von der LUBW empfohlene Vorgehensweise wissenschaftlich überholt und die Berufung des Antragsgegners hierauf mithin naturschutzfachlich unvertretbar wäre (…vgl. Senatsurteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 74 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 50 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von …

    Rn. 89 Sie richtet sich gegen die ursprüngliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 29.12.2022 in der Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 16.11.2023 und der Entscheidung vom 17.11.2023, die mit der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mangels inhaltlicher Trennbarkeit eine untrennbare Einheit bilden (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 18 ; für das Fachplanungsrecht BVerwG…, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63, juris Rn. 23 f.).

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321, juris Rn. 43; HessVGH…, Beschluss vom 14.01.2021 - 9 B 2223/20 - NVwZ-RR 2012, 293, juris Rn. 10, jeweils m. w. N.; Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 ;… a. A. noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.2012 - 10 S 2693/09 - VBlBW 2012, 431, juris Rn. 60 ff.).

    Eine solche Betrachtung würde das Genehmigungsverfahren auf ein Nullrisiko zurückführen, was nicht gefordert werden kann (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 66 ).

    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in den Bundesländern in OVG NRW…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246; vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 47 ;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ).

    Dies gilt auch für die der Nebenbestimmung Nr. 8.27 zu Grunde liegende Annahme, dass ein Betriebsalgorithmus hinnehmbar sei, der auf eine Schlagopferzahl von höchstens 1, 99 Fledermäusen pro Jahr abziele (vgl. zu dieser Frage bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 48 ).

    Hier mangelt es bereits an einem nachvollziehbaren Bezugspunkt (vgl. auch insoweit bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 28 ).

    Dabei ist naturschutzfachlich vertretbar, von einer hinreichenden Eignung auszugehen, wenn die Einschätzung der Wirksamkeit der Fledermausnistkästen für die betroffene Fledermausart als "mittel" bewertet wird (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 31.03.2023 - 4 A 10.21 - juris Rn. 94 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 73 ).

    Dem Gedanken des § 45b Abs. 7 BNatSchG ist in diesen Fällen etwa im Rahmen der ökologischen Baubegleitung - durch die Herstellung eines möglichst großen Abstands zwischen Nisthilfen und WEA-Standort bei gleichzeitiger Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 72 ff.) - Rechnung zu tragen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von …

    Rn. 66 Sie richtet sich gegen die ursprüngliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 29.12.2022 in der Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 16.11.2023, die mit der ursprünglichen mangels inhaltlicher Trennbarkeit eine untrennbare Einheit bildet (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 18 ; für das Fachplanungsrecht BVerwG…, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63, juris Rn. 23 f.).

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321, juris Rn. 43; HessVGH…, Beschluss vom 14.01.2021 - 9 B 2223/20 - NVwZ-RR 2012, 293, juris Rn. 10, jeweils m. w. N.; Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 ;… a. A. noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.2012 - 10 S 2693/09 - VBlBW 2012, 431, juris Rn. 60 ff.).

    Eine solche Betrachtung würde das Genehmigungsverfahren auf ein Nullrisiko zurückführen, was nicht gefordert werden kann (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 66 ).

    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in den Bundesländern in OVG NRW…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246; vgl. Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 47 ;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ).

    Dies gilt auch für die der Nebenbestimmung Nr. 8.21 zu Grunde liegende Annahme, dass ein Betriebsalgorithmus hinnehmbar sei, der auf eine Schlagopferzahl von höchstens 1, 99 Fledermäusen pro Jahr abziele (vgl. zu dieser Frage bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 48 ).

    Hier mangelt es bereits an einem nachvollziehbaren Bezugspunkt (vgl. auch insoweit bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 28 ).

    Dabei ist naturschutzfachlich vertretbar, von einer hinreichenden Eignung auszugehen, wenn die Einschätzung der Wirksamkeit der Fledermausnistkästen für die betroffene Fledermausart als "mittel" bewertet wird (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 31.03.2023 - 4 A 10.21 - juris Rn. 94 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 73 ).

    Dem Gedanken des § 45b Abs. 7 BNatSchG ist in diesen Fällen etwa im Rahmen der ökologischen Baubegleitung - durch die Herstellung eines möglichst großen Abstands zwischen Nisthilfen und WEA-Standort bei gleichzeitiger Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 72 ff.) - Rechnung zu tragen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2024 - 10 S 1546/23

    Genehmigung einer WEA; Abwägung in Bezug auf die strittige Höhe der …

    Auch führe ein Verlust von Habitatflächen im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nicht ohne Weiteres zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der geschützten Art. Weiter sei der vom Antragsteller gezogene Schluss, aus einer signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit der (im vorliegenden Fall aufgrund Abschaltung nicht gegebenen) Tötung folge zwingend ein Verstoß gegen die Gebietsverträglichkeit, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (- 14 S 2140/22 -), wonach die sich ausschließlich auf das individuenbezogene Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG beziehende Regelung des § 45b Abs. 3 BNatSchG i. V. m. Anlage 1 Abschnitt 1 der Anlage zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG im Rahmen der habitatbezogenen Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung aus systematischen Gründen nicht zur Anwendung komme, nicht tragfähig.

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210 Rn. 113; siehe zum Ganzen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 [in Bezug auf eine FFH-Vorprüfung]).

    Schutzmaßnahmen, die der fachwissenschaftlichen Anerkennung entbehren oder die in der Art ihrer Ausführung nicht den aus fachwissenschaftlicher Sicht daran zu stellenden Anforderungen genügen, schließen den Eintritt der Verbotsfolge nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Dem Gedanken des § 45b Abs. 7 BNatSchG ist in diesen Fällen etwa im Rahmen der ökologischen Baubegleitung - durch die Herstellung eines möglichst großen Abstands zwischen Nisthilfen und WEA-Standort bei gleichzeitiger Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 72 ff.) - Rechnung zu tragen.

    Vielmehr dient die Vorschrift maßgeblich dazu, dem verfassungsrechtlichen Postulat nach einer untergesetzlichen Maßstabsbildung für den Signifikanzansatz des § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG Rechnung zu tragen (vgl. zu § 45b Abs. 3 BNatSchG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 35 [in Bezug auf eine FFH-Vorprüfung]).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 - 10 S 1455/23

    Anfechtungsklage einer Umweltvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von …

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2023 - 7 C 4.22 - juris Rn. 18 …und vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 43;… Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 30 ;… Senatsbeschluss vom 18.06.2024 - 10 S 1546/23 - juris Rn. 35 ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.12.2023 - 14 S 218/23 - juris Rn. 70 und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 m. w. N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 21.11.2022 - 5 KM 346/22 OVG - juris Rn. 27).

    Schutzmaßnahmen, die der fachwissenschaftlichen Anerkennung entbehren oder die in der Art ihrer Ausführung nicht den aus fachwissenschaftlicher Sicht daran zu stellenden Anforderungen genügen, schließen den Eintritt der Verbotsfolge nicht aus (…Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 27 ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210 Rn. 113; ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 [in Bezug auf eine FFH-Vorprüfung] sowie Senatsurteil vom 11.12.2023 - 10 S 1914/22 - VBlBW 2024, 469 ).

    Vielmehr entspricht die Vorgehensweise sowohl den LUBW-Hinweisen 2014 (S. 13 ff.) und dem Fachgutachten als auch den weiterhin gültigen Vorgaben entsprechender Stellen in anderen Bundesländern (vgl. die umfassende Übersicht zur Lage in den Bundesländern in OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 - juris Rn. 246;… siehe auch Senatsurteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.12.2023 - 14 S 218/23 - juris Rn. 110 und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 47 ; Hessischer VGH…, Urteil vom 23.02.2024 - 11 C 2414/21.T - juris Rn. 207 ff.).

    Dies gilt auch für die der Nebenbestimmung Ziffer III. 10.22 Satz 5 zu Grunde liegende Annahme, dass ein Betriebsalgorithmus hinnehmbar sei, der auf eine Schlagopferzahl von höchstens 1, 99 Fledermäusen pro Jahr abziele (…vgl. Senatsurteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.12.2023 - 14 S 218/23 - juris Rn. 110 und vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 48 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der …

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210 Rn. 113; siehe zum Ganzen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 ).

    Schutzmaßnahmen, die der fachwissenschaftlichen Anerkennung entbehren oder die in der Art ihrer Ausführung nicht den aus fachwissenschaftlicher Sicht daran zu stellenden Anforderungen genügen, schließen den Eintritt der Verbotsfolge nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Denn das Vorhandensein eines Dichtezentrums hat nach den LUBW-Hinweisen vorrangig auf der Ebene der artenschutzrechtlichen Ausnahmen im Sinne des § 45 Abs. 7 BNatSchG Bedeutung (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 61 ).

    Diese kommen in Rotmilan-Dichtezentren - wie der sachkundige Vertreter des Umweltministeriums in der mündlichen Verhandlung überzeugend erläuterte - in der Regel nicht in Betracht (vgl. S. 82 der LUBW-Hinweise 2021; eventuell hinsichtlich des Vorhandenseins von Revierpaaren im Mindestabstand differenzierend S. 135 der LUBW-Hinweise 2021; vgl. zudem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 61 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 10 S 1411/23

    Anfechtungsklage eines Vorhabenträgers gegen belastende Nebenbestimmungen einer …

    Schutzmaßnahmen, die der fachwissenschaftlichen Anerkennung entbehren oder die in der Art ihrer Ausführung nicht den aus fachwissenschaftlicher Sicht daran zu stellenden Anforderungen genügen, schließen den Eintritt der Verbotsfolge nicht aus (…Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 27 ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Den Verwaltungsgerichten obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210 Rn. 113; siehe zum Ganzen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 29 sowie Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 29 ).

    Damit bleiben spätere Änderungen zulasten des Betreibers außer Betracht, nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2023 - 7 C 4.22 - juris Rn. 18 …und vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 43;… Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 30 ;… Senatsbeschluss vom 18.06.2024 - 10 S 1546/23 - juris Rn. 35 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 m. w. N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 21.11.2022 - 5 KM 346/22 OVG - juris Rn. 27).

  • VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21

    Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche …

    Sie richtet sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 6. Dezember 2021 in der Gestalt der Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom 13. Februar 2023 und 19. Dezember 2023, die mit der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 6. Dezember 2021 eine untrennbare Einheit bilden (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG…, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31/07 -, juris Rn. 23 f.; zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für WEA: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2023 - 14 S 2140/22 -, juris Rn. 18; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30. August 2021 - 5 MR 5/21 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 8 D 168/22.AK -, juris Rn. 4).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der Einbeziehung der Änderungs- und Ergänzungsbescheide um eine jedenfalls sachdienliche Klageänderung i.S.d. § 91 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2023 - 14 S 2140/22 -, juris Rn. 18) oder um eine ohne weiteres zulässige Anpassung des Klageantrags aufgrund einer nachträglichen Veränderung nach § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. April 2023 - 8 D 368/21.AK -, juris Rn. 85) handelt.

    Der oben dargelegte Abschaltalgorithmus, der entsprechend einer weit verbreiteten Methode an einer auf Gondelhöhe gemessenen Windgeschwindigkeit < 6 m/s anknüpft, bewegt sich hierbei jedenfalls im Rahmen des fachwissenschaftlich Vertretbaren (vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24. September 2021 - 12 ME 45/21 -, juris Rn. 170 f., VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 10 S 1485/21 -, juris Rn. 74 und Urteil vom 31. August 2023 - 14 S 2140/22 -, juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    Verbandsklage gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen wegen Verletzung des …

    Mit dem Verzicht auf diese Rügen trägt der Kläger neben dem zwischenzeitlichen Vorliegen der beauflagten Bodenanalyse dem Umstand Rechnung, dass es nach dem hier anwendbaren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 43;… Beschluss vom 28.07.2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 12;… Senatsurteil vom 12.10.2022 - 10 S 2903/21 - NuR 2023, 271 = juris Rn. 42 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 21 ; SächsOVG…, Beschluss vom 28.08.2023 - 1 B 47/23 - juris Rn. 39 m. w. N.), am 01.02.2023 in Kraft getretenen § 26 Abs. 3 BNatSchG (Art. 1 Nr. 2 und Art. 3 Abs. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20.07.2022, BGBl. I S. 1362) keiner Ausnahme- bzw. Befreiungsentscheidung mehr bedarf und dass die erneuerbaren Energien gemäß § 2 Satz 2 EEG als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden sollen, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist.

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 9.19 - BVerwGE 170, 210 Rn. 113; siehe zum Ganzen ausführlich m. w. N. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2023 - 14 S 2140/22 - juris Rn. 27 ff. ).

  • VGH Bayern, 03.08.2026 - 22 A 24.40030

    Verbandsklage gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2024 - 14 S 244/23

    Klage einer Flugplatzbetreiberin und eines Piloten gegen die Errichtung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2025 - 14 S 566/25

    Artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot; Unionsrechtskonformität der …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2024 - 10 S 1396/23

    Notwendigkeit des Rückgriffs auf naturschutzfachliche Beiträge zum Artenschutz; …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2025 - 14 S 1896/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 8 S 1738/22

    Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen eines Brückenbauvorhabens; …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2026 - 10 S 2127/25

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - 14 S 103/25

    Windenergieanlage; WEA; Windrad; Windkraftanlage; WKA; Genehmigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2025 - 14 S 125/25

    Genehmigung einer Windkraftanlage; Ertragseinbußen aufgrund bestimmter Standorte …

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