Rechtsprechung
| BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- DFR
Filmförderungsgesetz
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (juris: FFG 1979) - Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gem Art 74 Abs 1 Nr 11 GG - Filmabgabe als zulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion - insb zur Eingrenzung des Kreises der Abgabepflichtigen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 2 GG, Art 72 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 104 GG
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (juris: FFG 1979) - Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gem Art 74 Abs 1 Nr 11 GG - Filmabgabe als zulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion - insb zur Eingrenzung des Kreises der Abgabepflichtigen ... - R&W Online
Filmabgabe für Kinobetreiber verfassungsgemäß
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer Sonderabgabe für Filmtheater auf Grundlage des Filmfördergesetztes (FFG); Verfolgung von kulterellen Zwecken mit wirtschaftsbezogenen Regelungen durch den Gesetzgeber
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Sonderabgabe für Filmtheater auf Grundlage des Filmfördergesetztes ( FFG ); Verfolgung von kulterellen Zwecken mit wirtschaftsbezogenen Regelungen durch den Gesetzgeber
- datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (juris: FFG 1979) - Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gem Art 74 Abs 1 Nr 11 GG - Filmabgabe als zulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion - insb zur Eingrenzung des Kreises der Abgabepflichtigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
- zeit.de (Pressemeldung, 28.01.2014)
Kinobetreiber müssen weiter für Filmförderung zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Filmförderung und die Filmabgabe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- beck.de (Kurzinformation)
Filmabgabe nach FFG verfassungskonform
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Die deutsche Filmwirtschaft kann sich freuen
- juve.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß - Regelungen zur Filmabgabe genügen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Filmförderung"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Filmförderung"
- urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
BVerfG verhandelt am 8. Oktober zum Filmförderungsgesetz
- urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Richter deuten Beibehaltung der deutschen Filmförderung an
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.10.2013)
Klage eines Kinobetreibers: Ist die deutsche Filmförderung verfassungswidrig?
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.10.2013)
Kultursubventionen: Verfassungsrichter loben deutsche Filmförderung
- tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.10.2013)
Klage gegen Filmförderung: Die Sorge um den deutschen Film
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3, 20 Abs. 3, 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 GG; §§ 66, 66a, 67 FFG
Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schwerpunkttheorie - "Filmförderung des Bundes"
- lto.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.10.2013)
Filmförderung: "Subventionen machen bequem"
Sonstiges (2)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschriften
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 483.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 517.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 522.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 523.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 524.04
- BVerwG, 03.03.2008 - 6 C 47.07
- BVerwG, 14.04.2008 - 6 C 5.08
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10
- BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
- BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 16.11
- BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
- BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 18.11
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12
- BVerfG - 1 BvL 5/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BVerfGE 135, 155
- NJW 2014, 764
- NVwZ 2014, 646
- K&R 2014, 189
- DÖV 2014, 350
- ZUM 2014, 302
Wird zitiert von ... (221) Zitiert selbst (123)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Zum Recht der Wirtschaft gehören die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, insbesondere diejenigen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen (vgl. BVerfGE 8, 143 ; 116, 202 ; stRspr; zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Grundlage für die Regelung wirtschaftsbezogener Sonderabgaben vgl. BVerfGE 82, 159 ; 124, 348 ).Die Gruppenhomogenität muss von einer Art sein, die geeignet ist, einen rechtfertigenden Zusammenhang mit einer spezifischen Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen für die Wahrnehmung der Aufgabe herzustellen (vgl. BVerfGE 122, 316 ; s. auch bereits BVerfGE 82, 159 ).
Rn. 124 Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 124, 348 ; für eine diesbezügliche Evidenzanforderung BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).
Darüber hinaus steht dem Gesetzgeber auch bei der sonderabgabenrechtlichen Gruppenbildung die Befugnis zu, begrenzte Ungleichbehandlungen typisierend in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 108, 186 ).
Die Homogenität einer Gruppe wird durch Konkurrenz oder sonstige Interessengegensätze zwischen Gruppenangehörigen nicht in Frage gestellt, sofern, wie hier, zugleich ein gemeinsames Interesse im Hinblick auf den Abgabenzweck besteht (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 82, 159 ).
Vielmehr kann die Zugriffsebene hier nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bestimmt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Belastung lediglich der auf der marktengsten Verwertungsstufe angesiedelten "Flaschenhalsbetriebe" mit einer Absatzförderungsabgabe BVerfGE 82, 159 ; die Abgabe wurde später aus anderen Gründen aufgrund veränderter Umstände als verfassungswidrig qualifiziert, vgl. BVerfGE 122, 316 ).
Rn. 172 4. Ob das Filmförderungsgesetz in der hier maßgeblichen Fassung mit den Beihilfevorschriften des für die streitgegenständliche Gesetzesfassung maßgeblichen Art. 87 Abs. 3 Buchstabe d EG (jetzt Art. 107 Abs. 3 Buchstabe d AEUV) vereinbar war, hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der Verfassungsbeschwerde nicht zu klären (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ; 115, 276 ).
Rn. 177 a) aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; stRspr).
Rn. 178 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ff., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 179 bb) Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Normen, die die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, jedoch nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
Vielmehr ist das Bundesverfassungsgericht gehalten, seinerseits die Kompetenzregeln zu beachten, die den Fachgerichten die Kontrolle über die Befolgung der Zuständigkeitsordnung übertragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
Rn. 181 (1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 182 (2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 183 (3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).
Rn. 185 Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; zum Vorliegen eines solchen Falles, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht zugrunde gelegten Meinung eindeutig vorzuziehen sind, vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Zum Recht der Wirtschaft gehören die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, insbesondere diejenigen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen (vgl. BVerfGE 8, 143 ; 116, 202 ; stRspr; zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Grundlage für die Regelung wirtschaftsbezogener Sonderabgaben vgl. BVerfGE 82, 159 ; 124, 348 ).Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).
Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Rn. 124 Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 124, 348 ; für eine diesbezügliche Evidenzanforderung BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).
Dies wird mit dem Erfordernis einer "spezifischen" Sachnähe und einer damit zusammenhängenden "besonderen", "spezifischen" Finanzierungsverantwortung der abgabebelasteten Gruppe (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) zum Ausdruck gebracht.
Dies gilt auch für die Frage, was hinsichtlich der Nähe zum Sachzweck als gleich oder ungleich anzusehen ist (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bildet zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichert so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Sind Sachnähe zum Zweck der Abgabe und Finanzierungsverantwortung der belasteten Gruppe der Abgabepflichtigen gegeben, so wirkt die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Dem Gesetzgeber steht es auch frei, innerhalb einer homogenen Gruppe Untergruppen zu bilden, um Unterschieden Rechnung zu tragen, die innerhalb einer im Hinblick auf gemeinsame Nähe zum Sachzweck homogenen Gruppe ungeachtet der homogenitäts- und sachnähebegründenden Gemeinsamkeit bestehen können (vgl. BVerfGE 124, 348 ; für entsprechend differenzierte Sonderabgaben s. auch BVerfGE 37, 1 ; 124, 235 ).
Rn. 143 Auf einem Markt, auf dem nicht zuletzt aufgrund technischer Neuerungen sowohl die Verwertungsformen als auch die Bedingungen ihrer administrativen Erfassbarkeit ständigen Veränderungen unterliegen, ist der Gesetzgeber im Übrigen gehalten, im Rahmen der gebotenen regelmäßigen Überprüfung der Abgabenregelung (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) besonders auch die Abgrenzung der abgabebelasteten Gruppe zu überprüfen und in angemessenen Abständen die unter den Gesichtspunkten der Homogenität, spezifischen Sachnähe und Finanzierungsverantwortung sich als notwendig erweisenden Anpassungen vorzunehmen.
Rn. 155 ee) Der für Sonderabgabenregelungen geltenden Pflicht zur Überprüfung in angemessenen Abständen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) ist genügt (s. C.I.2.b)cc)(4)).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Rn. 121 a) Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben auf der Grundlage der Sachkompetenzen aus Art. 70 ff. GG bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 124, 235 ; 132, 334 ; stRspr).Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).
Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Die homogenitätsstiftende Gemeinsamkeit muss zudem eine vorgegebene, darf also keine erst durch die Abgabenregelung selbst begründete sein (vgl. BVerfGE 55, 274 ; s. zur Bedeutung einer Vorstrukturierung der Gruppe durch andere als die prüfungsgegenständlichen abgabenrechtlichen Normen BVerfGE 124, 235 ).
Dies wird mit dem Erfordernis einer "spezifischen" Sachnähe und einer damit zusammenhängenden "besonderen", "spezifischen" Finanzierungsverantwortung der abgabebelasteten Gruppe (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) zum Ausdruck gebracht.
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bildet zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichert so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Sind Sachnähe zum Zweck der Abgabe und Finanzierungsverantwortung der belasteten Gruppe der Abgabepflichtigen gegeben, so wirkt die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Dem Gesetzgeber steht es auch frei, innerhalb einer homogenen Gruppe Untergruppen zu bilden, um Unterschieden Rechnung zu tragen, die innerhalb einer im Hinblick auf gemeinsame Nähe zum Sachzweck homogenen Gruppe ungeachtet der homogenitäts- und sachnähebegründenden Gemeinsamkeit bestehen können (vgl. BVerfGE 124, 348 ; für entsprechend differenzierte Sonderabgaben s. auch BVerfGE 37, 1 ; 124, 235 ).
Je nach Art der bestehenden Unterschiede zwischen den Teilgruppen kann dies zur Wahrung der Belastungsgleichheit, auf die die Anforderungen an Sonderabgaben unter anderem abzielen (vgl. BVerfGE 123, 132 ; 124, 235 , m.w.N.), sogar geboten sein (…vgl. BVerwGE 133, 165 , Rn. 42).
Rn. 143 Auf einem Markt, auf dem nicht zuletzt aufgrund technischer Neuerungen sowohl die Verwertungsformen als auch die Bedingungen ihrer administrativen Erfassbarkeit ständigen Veränderungen unterliegen, ist der Gesetzgeber im Übrigen gehalten, im Rahmen der gebotenen regelmäßigen Überprüfung der Abgabenregelung (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) besonders auch die Abgrenzung der abgabebelasteten Gruppe zu überprüfen und in angemessenen Abständen die unter den Gesichtspunkten der Homogenität, spezifischen Sachnähe und Finanzierungsverantwortung sich als notwendig erweisenden Anpassungen vorzunehmen.
Rn. 155 ee) Der für Sonderabgabenregelungen geltenden Pflicht zur Überprüfung in angemessenen Abständen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) ist genügt (s. C.I.2.b)cc)(4)).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Rn. 123 Gruppenhomogenität setzt voraus, dass die Abgabepflichtigen hinsichtlich gemeinsamer oder annähernd gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägter Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ).
Rn. 125 Der Gesetzgeber ist grundsätzlich gehalten, von der Belastung mit einer Sonderabgabe nicht Gruppen auszuschließen, obwohl diese zum Sachzweck der Abgabe in gleicher oder gar noch größerer Nähe stehen als die Abgabebelasteten (vgl. BVerfGE 108, 186 ).
Darüber hinaus steht dem Gesetzgeber auch bei der sonderabgabenrechtlichen Gruppenbildung die Befugnis zu, begrenzte Ungleichbehandlungen typisierend in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 108, 186 ).
Schwierigkeiten der Abgrenzung und Erfassung erweitern diese Spielräume (vgl. BVerfGE 108, 186 ).
Schließlich ist auch der Spielraum zu respektieren, über den der Abgabengesetzgeber, erst recht angesichts der komplexen Struktur der Filmwirtschaft mit ihren unterschiedlichen Organisations-, Verwertungs- und Erlöserzielungsformen und ihren variablen Marktverhältnissen (vgl. BVerfGE 108, 186 ), bei der Ausgestaltung seiner Belastungsentscheidungen verfügt.
Angesichts fließender Übergänge zwischen den Formen wirtschaftlicher Nutzenziehung aus den Erfolgen deutscher Filme - bis hin etwa zu Umsatzsteigerungen bei Gaststätten in Kinonähe -, die nicht sämtlich in praktikabler Weise in die Abgabebelastung einbezogen werden können, hat der Gesetzgeber mit der Beschränkung der Abgabebelastung auf die einbezogenen Kerngruppen seinen Abgrenzungsspielraum (vgl. BVerfGE 108, 186 ) nicht überschritten.
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
Die haushaltsrechtlichen Informationspflichten waren erst mit den nach dem 31. Dezember 2003 aufzustellenden Haushaltsplänen zu erfüllen (vgl. BVerfGE 108, 186 ).
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Gegenüber den Steuern müssen Sonderabgaben die seltene Ausnahme bleiben (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 123, 132 ; stRspr).
Dies wird mit dem Erfordernis einer "spezifischen" Sachnähe und einer damit zusammenhängenden "besonderen", "spezifischen" Finanzierungsverantwortung der abgabebelasteten Gruppe (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) zum Ausdruck gebracht.
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bildet zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichert so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Sind Sachnähe zum Zweck der Abgabe und Finanzierungsverantwortung der belasteten Gruppe der Abgabepflichtigen gegeben, so wirkt die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Erforderliche Sachnähe und Finanzierungsverantwortung lassen sich hier praktisch ausschließlich mit Blick auf Zweck und Wirkung staatlicher Förderungsmaßnahmen zugunsten der belasteten Gruppe - das heißt: mit der Gruppennützigkeit der Mittelverwendung - begründen (vgl. BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ).
Der die Abgabe rechtfertigende Gruppennutzen muss hier evident sein (vgl. BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ).
Je nach Art der bestehenden Unterschiede zwischen den Teilgruppen kann dies zur Wahrung der Belastungsgleichheit, auf die die Anforderungen an Sonderabgaben unter anderem abzielen (vgl. BVerfGE 123, 132 ; 124, 235 , m.w.N.), sogar geboten sein (…vgl. BVerwGE 133, 165 , Rn. 42).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Rn. 177 a) aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht gegeben ist (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 -, NJW 2013, S. 1499 , Rn. 91), kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 126, 286 ).
Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 m.w.N.).
Ein "oberstes Vorlagenkontrollgericht" ist es nicht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; BVerfGK 13, 506 ; 14, 230 , 16, 328 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 ).
Rn. 181 (1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 182 (2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 183 (3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Rn. 185 Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; zum Vorliegen eines solchen Falles, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht zugrunde gelegten Meinung eindeutig vorzuziehen sind, vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Es muss sich auf den Willen des Volkes - der Gesamtheit der Bürger - zurückführen lassen und, sofern nicht das Volk selbst entscheidet, ihm gegenüber verantwortet werden (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ).Sachlich-inhaltliche Legitimation wird durch die Bindung an das Gesetz sowie durch Aufsicht und Weisung übergeordneter staatlicher Stellen vermittelt (vgl. BVerfGE 93, 37 ; 107, 59 ).
Entscheidend ist nicht die Form der demokratischen Legitimation staatlichen Handelns, sondern deren Effektivität; notwendig ist ein bestimmtes Legitimationsniveau (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ).
Für die Beurteilung, ob ein hinreichendes Niveau an demokratischer Legitimation erreicht wird, haben die verschiedenen Formen der Legitimation nicht je für sich Bedeutung, sondern nur in ihrem Zusammenwirken (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ).
Rn. 158 Außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung und der in ihrem sachlich-gegenständlichen Aufgabenbereich nicht beschränkten gemeindlichen Selbstverwaltung ist das Demokratiegebot offen für Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt, die insbesondere vom Erfordernis lückenloser personeller, durch Wahl- und Bestellungsakte vermittelter demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichen (vgl. BVerfGE 107, 59 ).
Dementsprechend sind für den Bereich der funktionalen Selbstverwaltung von diesem Erfordernis abweichende Formen der Beteiligung von Betroffenen an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Hinblick darauf gebilligt worden, dass die gelockerte Einbindung in den zentralen, auf das Gesamtvolk zurückgehenden Legitimationszusammenhang ausgeglichen wurde durch ein stärkeres Zurgeltungbringen der gleichfalls im Gedanken der Selbstbestimmung und damit im demokratischen Prinzip wurzelnden Grundsätze der Selbstverwaltung und der Autonomie (vgl. BVerfGE 107, 59 ).
Ob und inwieweit Lockerungen der Einbindung in den Zusammenhang einer durch Wahlen und Bestellungsakte vermittelten, auf das Gesamtvolk zurückgehenden personellen Legitimation mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind, hängt auch davon ab, ob die institutionellen Vorkehrungen eine nicht Einzelinteressen gleichheitswidrig begünstigende, sondern gemeinwohlorientierte und von Gleichachtung der Betroffenen geprägte Aufgabenwahrnehmung ermöglichen und gewährleisten (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ).
Rn. 163 bb) Obwohl die Entscheidungsträger der Filmförderungsanstalt danach nicht sämtlich in vollem Umfang personell demokratisch legitimiert sind, ist das insgesamt notwendige Maß an demokratischer Legitimation (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ) gewahrt.
Der Vorstand, in dessen Geschäftsbereich diese Entscheidungen fallen (§ 4 Abs. 2 FFG), wird vom Verwaltungsrat ernannt, dessen Mitglieder ihrerseits sämtlich uneingeschränkt personell legitimiert sind (vgl. BVerfGE 93, 37 ; 107, 59 ).
Soweit die personelle demokratische Legitimation des Vorstandes und derer, die in Vertretung des Vorstandes entscheiden, dadurch eingeschränkt sein mag, dass in der Kette der sie vermittelnden Wahl- und Bestellungsakte Akteure eine Rolle spielen, deren Status von dem des typischen "Amtsträgers" (vgl. BVerfGE 93, 37 ; 107, 59 ) abweicht, handelt es sich um eine jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang unschädliche Abweichung.
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Die Gruppenhomogenität muss von einer Art sein, die geeignet ist, einen rechtfertigenden Zusammenhang mit einer spezifischen Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen für die Wahrnehmung der Aufgabe herzustellen (vgl. BVerfGE 122, 316 ; s. auch bereits BVerfGE 82, 159 ).
Dies wird mit dem Erfordernis einer "spezifischen" Sachnähe und einer damit zusammenhängenden "besonderen", "spezifischen" Finanzierungsverantwortung der abgabebelasteten Gruppe (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) zum Ausdruck gebracht.
Erforderliche Sachnähe und Finanzierungsverantwortung lassen sich hier praktisch ausschließlich mit Blick auf Zweck und Wirkung staatlicher Förderungsmaßnahmen zugunsten der belasteten Gruppe - das heißt: mit der Gruppennützigkeit der Mittelverwendung - begründen (vgl. BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ).
Der die Abgabe rechtfertigende Gruppennutzen muss hier evident sein (vgl. BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ).
Vielmehr kann die Zugriffsebene hier nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bestimmt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Belastung lediglich der auf der marktengsten Verwertungsstufe angesiedelten "Flaschenhalsbetriebe" mit einer Absatzförderungsabgabe BVerfGE 82, 159 ; die Abgabe wurde später aus anderen Gründen aufgrund veränderter Umstände als verfassungswidrig qualifiziert, vgl. BVerfGE 122, 316 ).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Klärschlamm
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Da die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der bei Inkrafttreten (vgl. BVerfGE 110, 370 ) der genannten Gesetze geltenden Fassung vorliegen, sind erst recht die weniger strengen und weniger justiziablen Voraussetzungen der älteren Fassung (vgl. BVerfGE 106, 62 ) erfüllt.Dies betrifft die Abgabenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 110, 370 ; 132, 334 ).
Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).
Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Rn. 122 Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Rn. 123 Gruppenhomogenität setzt voraus, dass die Abgabepflichtigen hinsichtlich gemeinsamer oder annähernd gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägter Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ).
Rn. 143 Auf einem Markt, auf dem nicht zuletzt aufgrund technischer Neuerungen sowohl die Verwertungsformen als auch die Bedingungen ihrer administrativen Erfassbarkeit ständigen Veränderungen unterliegen, ist der Gesetzgeber im Übrigen gehalten, im Rahmen der gebotenen regelmäßigen Überprüfung der Abgabenregelung (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) besonders auch die Abgrenzung der abgabebelasteten Gruppe zu überprüfen und in angemessenen Abständen die unter den Gesichtspunkten der Homogenität, spezifischen Sachnähe und Finanzierungsverantwortung sich als notwendig erweisenden Anpassungen vorzunehmen.
Rn. 155 ee) Der für Sonderabgabenregelungen geltenden Pflicht zur Überprüfung in angemessenen Abständen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) ist genügt (s. C.I.2.b)cc)(4)).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Es muss sich auf den Willen des Volkes - der Gesamtheit der Bürger - zurückführen lassen und, sofern nicht das Volk selbst entscheidet, ihm gegenüber verantwortet werden (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ).Der notwendige Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft wird vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab der vollziehenden Gewalt, durch den parlamentarischen Einfluss auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 130, 76 ; stRspr).
Entscheidend ist nicht die Form der demokratischen Legitimation staatlichen Handelns, sondern deren Effektivität; notwendig ist ein bestimmtes Legitimationsniveau (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ).
Für die Beurteilung, ob ein hinreichendes Niveau an demokratischer Legitimation erreicht wird, haben die verschiedenen Formen der Legitimation nicht je für sich Bedeutung, sondern nur in ihrem Zusammenwirken (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ).
Je intensiver die in Betracht kommenden Entscheidungen Grundrechte berühren, desto höher muss das Legitimationsniveau sein (vgl. BVerfGE 93, 37 ; 130, 76 ).
Auch außerhalb der funktionalen Selbstverwaltung können im Interesse sachgerechter, effektiver Aufgabenwahrnehmung begrenzte Abweichungen von der Regelanforderung uneingeschränkter personeller Legitimation zulässig sein (vgl. für den Fall der Beleihung BVerfGE 130, 76 ).
Ob und inwieweit Lockerungen der Einbindung in den Zusammenhang einer durch Wahlen und Bestellungsakte vermittelten, auf das Gesamtvolk zurückgehenden personellen Legitimation mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind, hängt auch davon ab, ob die institutionellen Vorkehrungen eine nicht Einzelinteressen gleichheitswidrig begünstigende, sondern gemeinwohlorientierte und von Gleichachtung der Betroffenen geprägte Aufgabenwahrnehmung ermöglichen und gewährleisten (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ).
Wo der Gesetzgeber solche Lockerungen vorsieht, müssen zudem die Möglichkeiten parlamentarischer Beobachtung und Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung unbeeinträchtigt bleiben (vgl. BVerfGE 130, 76 ).
Rn. 163 bb) Obwohl die Entscheidungsträger der Filmförderungsanstalt danach nicht sämtlich in vollem Umfang personell demokratisch legitimiert sind, ist das insgesamt notwendige Maß an demokratischer Legitimation (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ) gewahrt.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Tariftreueerklärung
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58
Preußischer Kulturbesitz
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BVerfG - 1 BvL 5/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die §§ 66, 66a und der § …
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 517.04
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von …
- BVerfG - 2 BvR 1562/12 (anhängig)
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
EG-Fernsehrichtlinie
- BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
- BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10
Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Vergünstigte Einkommensteuer
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56
Beschußgesetz
- BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Konkretisierung durch EG-Normen
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
Verfassungsmäßigkeit der Nichtherbeiführung einer Vorabentscheidung des …
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64
Auslieferung I
- BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66
Ingenieur
- BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53
Apothekenerrichtung
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
- BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82
Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 17.12.2013 - 2 BvE 6/12
Abtrennung von Verfahren in Verfassungbeschwerde- sowie Organstreitverfahren über …
- BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08
Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.
- BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71
Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2150/07
Vorlagepflicht des Bundesfinanzhofs betreffend Gültigkeit und Auslegung der …
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 5/12
Einstellung zweier Organstreitverfahren nach Verzicht des Antragstellers auf sein …
- BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
- BVerwG, 08.02.1974 - VII C 40.72
Filmförderungsgesetz
- BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
Hessisches Pressegesetz
- BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73
Hamburgisches Pressegesetz
- OVG Berlin, 17.01.1995 - 8 B 65.91
- BVerfG - 2 BvE 4/07
Antragsschrift u.a.
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
Intendanturweinauflagen
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2010 - 10 S 8.10
Filmabgabe der Filmtheater; Zeitraum Mai und Juni 2009; Beiträge der …
- BVerfG - 1 BvR 2162/10 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvF 3/12 (anhängig)
- Drs-Bund, 30.12.2010 - BT-Drs 17/4350
- Drs-Bund, 04.10.2010 - BT-Drs 17/3149
- Drs-Bund, 11.11.2010 - BT-Drs 17/3757
- Drs-Bund, 11.11.2010 - BT-Drs 17/3740
- Drs-Bund, 11.11.2010 - BT-Drs 17/3766
- Drs-Bund, 16.05.2011 - BT-Drs 17/5847
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der …
- OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12
Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für …
- BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 522.04
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von …
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 523.04
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von …
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 524.04
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von …
- BVerfG - 2 BvR 410/12 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 2440/12 (anhängig)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 126, 286 ; 135, 155 ).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, C.I.L.F.I.T., C-283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21; vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Normen, die die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, allerdings nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Vielmehr ist es gehalten, seinerseits die Kompetenzregeln zu beachten, die den Fachgerichten die Kontrolle über die Befolgung der Zuständigkeitsordnung übertragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).
Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ).
Ein "oberstes Vorlagenkontrollgericht" ist es nicht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ).
Demnach wird die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Fachgericht das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejaht (vgl. BVerfGE 135, 155 ).
Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 135, 155 ).
Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 135, 155 ) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig ("acte clair") oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; vgl. BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ).
Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ).
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Das verlangt - unabhängig von dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, der bei der fachgerichtlichen Handhabung der Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zu beachten ist (dazu BVerfGE 82, 159 ; 129, 78 ; 135, 155 ) - das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes, insbesondere Grundrechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem jeweils anwendbaren Grundrecht des Grundgesetzes; vgl. BVerfGE 118, 79 ; 129, 78 ). - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Im Rahmen der danach eröffneten verfassungsgerichtlichen Kontrolle steht dem Gesetzgeber im Hinblick auf die allein zulässigen Zwecke einer bundesgesetzlichen Regelung und deren Erforderlichkeit im gesamtstaatlichen Interesse im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG jedoch eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 111, 226 ; 125, 141 ; 128, 1 ; BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, juris, Rn. 115).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Rn. 93 d) Die Erstreckung des verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs auf die Unionsgrundrechte begründet auch keine Abweichung von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 zur Filmförderabgabe (vgl. BVerfGE 135, 155 ), in der dieser die Prüfung eines deutschen Gesetzes am Maßstab der unionsrechtlichen Beihilfevorschriften ablehnte und dafür unter anderem auf eine allgemein formulierte Aussage des Ersten Senats vom 28. März 2006 verwies, nach der gemeinschaftsrechtlich begründete Rechte nicht mit der Verfassungsbeschwerde verteidigt werden könnten (vgl. BVerfGE 115, 276 ;… siehe auch oben Rn. 67). - BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …
Rn. 52 a) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).
Rn. 53 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).
Rn. 54 bb) Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzt aber voraus, dass die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; stRspr).
Rn. 55 Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird unter anderem in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Rn. 98 a) Eine Vorlagepflicht des Senats als national letztinstanzlichem Gericht besteht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wenn sich in dem Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, diese entscheidungserheblich ist und nicht bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH war (acte éclairé) und wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (acte clair) (…EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151; vgl. zur Vorlagepflicht unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 1562/12, 1563/12, 1564/12 - Rn. 178 ff., BVerfGE 135, 155). - OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik
Die vom Kläger hierzu angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs richtet sich ausschließlich an letztinstanzliche Gerichte (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.05.2018 - 2 BvR 37/18, zitiert nach juris, Rz. 28, 178 - letztinstanzlich entscheidendes Oberlandesgericht; BVerfGE 126, 286 = Beschluss vom 06.07.2010, 2 BvR 2661/06, Zf. 88 ff. -Entscheidung des BAG; BVerfGE 128, 157ff. = Beschluss vom 25.01.2011, 1 BvR 1741/09, zitiert nach juris, Rzn. 102, 104 - Entscheidung des BAG;… BVerfGE 129, 78ff. = Beschluss vom19.07.2011, 1 BvR 1916/09, zitiert nach juris Rz. 100 - Entscheidung des BGH; BVerfGE 135, 155 = Beschluss vom 28.01.2014, 2 BvR 1561/12, zitiert nach juris, Rz. 186 - Entscheidung des BVerwG). - BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Rn. 81 a) Eine Vorlagepflicht des Senats als national letztinstanzlichem Gericht besteht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wenn sich in dem Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, diese entscheidungserheblich ist und nicht bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH war (acte éclairé) und wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (acte clair) (…EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151; vgl. zur Vorlagepflicht unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 1562/12, 1563/12, 1564/12 - Rn. 178 ff., BVerfGE 135, 155). - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Rn. 120 Bei der Auslegung von Kompetenztiteln ist zudem zu beachten, dass nach der Systematik der grundgesetzlichen Kompetenzordnung die Reichweite der Bundeskompetenzen den Kompetenzbereich der Länder bestimmt und nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 135, 155 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 u.a. -, Rn. 82). - BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19
EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO …
Rn. 9 a) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).Es kann einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellen, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).
Ein "oberstes Vorlagenkontrollgericht" ist es nicht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ; BVerfGK 13, 506 ; 14, 230 ; 16, 328 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 [1457]).
Rn. 12 Die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV zur Klärung der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften wird in verfassungswidriger Weise gehandhabt, wenn ein letztinstanzliches Gericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hat (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Rn. 13 Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Gericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Rn. 14 Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vor oder hat er die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
Jedenfalls bei willkürlicher Annahme eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" durch die Fachgerichte ist der Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
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Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
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Unzulässige Verfassungsbeschwerde hinsichtlich unterbliebener Vorlage an den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
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Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage …
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei der …
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 …
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf …
- BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 557/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …
- BVerfG, 05.01.2021 - 1 BvR 1771/20
Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage zur Frage der Auslegung des …
- VG Schleswig, 20.09.2023 - 4 A 99/21
Charakter und Verfassungsmäßigkeit der schleswig-holsteinischen Fischereiabgabe
- BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von …
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 929/14
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- BVerfG, 03.03.2025 - 1 BvR 1491/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Festlegung des generellen …
- BVerfG, 28.11.2024 - 1 BvR 460/23
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- BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 85/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 1546/13
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss einer niederländischen Versandapotheke von …
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 1305/10
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss einer niederländischen Versandapotheke von …
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss einer niederländischen Versandapotheke von …
- BVerfG, 25.06.2026 - 1 BvR 574/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur …
- VerfGH Thüringen, 16.12.2020 - VerfGH 14/18
Abstrakte Normenkontrolle der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verordnung über …
- BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14
Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BSG, 19.12.2024 - B 1 KR 16/23 R
Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen …
- BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …
- BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 137/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
- BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
- BSG, 19.12.2024 - B 1 KR 19/23 R
Krankenversicherung - Personalausstattung Psychiatrie und …
- BSG, 19.12.2024 - B 1 KR 17/23 R
Verstößt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/PPP-RL …
- BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvQ 4/14
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
- BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 2796/13
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 GG an Bestimmung der …
- BSG, 19.12.2024 - B 1 KR 26/23 R
Krankenversicherung - Personalausstattung Psychiatrie und …
- BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz - …
- BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …
- BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 3509/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
- OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14
Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer: …
- BSG, 24.02.2016 - B 13 R 25/15 R
Rentenversicherung
- BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16
Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung der Preisbindung für Arzneimittel auf im …
- BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung
- BGH, 21.04.2020 - 6 StR 41/20
Vorlage zur Vorabentscheidung (Spezialitätsgrundsatz; Europäischer Haftbefehl)
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Unbegründeter Normenkontrollantrag betr Regelungen des Thüringer …
- BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 63/15
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch …
- VerfG Brandenburg, 21.02.2025 - VfGBbg 12/23
- BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17
Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …
- OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
Verfassungsmäßigkeit der Duldungspflichten der Eigentümer und der Regelungen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von …
- BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13
Strombelieferungsvertrag für ein Textilunternehmen: Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Köln, 13.08.2015 - 8 K 969/15
Jagdabgabe verfassungsgemäß
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BVerfG, 22.07.2019 - 2 BvR 1702/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterlassene Vorlage an den …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10578/16
Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig
- VerfGH Berlin, 25.06.2025 - VerfGH 43/22
Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch Regierungsbehörde Gesetzgebungsverfahren Leitungsvorlagen …
- BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem …
- BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 444/17
Nichtannahmebeschluss: Richtlinie 1999/70/EG (juris: EGRL 70/1999) nicht auf …
- BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …
- BVerfG, 13.06.2016 - 2 BvR 2894/14
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Rüge …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19
Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …
- VG Bremen, 22.06.2026 - 2 K 1191/26
Abgabenrecht (Ausbildungsabgabe), Urteil vom 22.06.2026 - Ausbildungsabgabe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 861/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung von wegen Überschreitung der …
- BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23
Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer; …
- OLG Bremen, 12.09.2016 - 1 AuslA 3/15
Erneute Vorlage an den EuGH bezüglich der gerichtlichen Aufklärungspflicht über …
- BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 15.13
Feststellender Verwaltungsakt; Filmförderungsgesetz; Filmabgabe der …
- VerfGH Thüringen, 07.08.2024 - VerfGH 24/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betr Rückzahlung von Beiträgen zu …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Voraussetzungen für …
- VG Berlin, 23.06.2015 - 21 K 137.14
Filmabgabe fällt auch für DVDs als Zeitschriftenbeilage an
- LSG Hessen, 17.03.2022 - L 4 KA 3/22
Vertragsarztrecht (SGB V)
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22
Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Auslieferung nach Ungarn trotz …
- BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 1313/14
Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. …
- OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17
Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerfG, 28.06.2021 - 1 BvR 1727/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des …
- BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem …
- VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
- BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 14.13
Filmabgabe der Videowirtschaft; Mindestlaufzeit
- BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen die Versagung von …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung durch Einlegung der …
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- BSG, 29.03.2022 - B 11 AL 4/21 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung in der Schweiz - …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 38/22
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14
Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2180/13
Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 16/22
Vertragsarztrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 36/21
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 05.06.2018 - 5 K 17/16
Zulässigkeit der Erhebung einer Glückspielabgabe nach dem Glückspielgesetz …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 68/13
OVG entscheidet über die Rechtmäßigkeit der getrennten Erhebung von Gebühren für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 3.13
Filmförderung; Filmabspielförderung; (Erst-) Digitalisierung; Förderungshilfen; …
- BVerfG - 2 BvR 1438/12 (anhängig)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2022 - L 4 KR 2463/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2146/10
- OLG Celle, 03.11.2022 - 5 U 31/22
Schadensersatzanspruch wegen Nichtlöschens von persönlichen Daten unverzüglich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- BVerfG - 2 BvR 1439/12 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 1440/12 (anhängig)
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- LSG Hessen, 25.01.2023 - L 4 KA 17/22
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen …
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 20/22
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen …
- SG Marburg, 28.01.2022 - S 11 KA 465/20
Krankenversicherungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VGH Hessen, 30.07.2014 - 6 A 1079/13
Beitrag zum Restrukturierungsfonds - Bankenabgabe
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X... AG gegen …
- BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 2.16
Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich …
- SG Marburg, 28.01.2022 - S 18 KA 266/20
Krankenversicherungsrecht
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 12 A 502/14
Festsetzung eines Ausgleichsbetrags zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in …
- VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15
Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- SG Marburg, 28.01.2022 - S 18 KA 464/20
Krankenversicherungsrecht
- VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 555.13
Beurteilung eines Jahresbeitragsbescheids nach EAEG
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 12 A 1932/13
Festsetzung eines Ausgleichsbetrages zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in …
- OVG Bremen, 07.10.2019 - 1 LA 213/19
Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage; Europäischer Gerichtshof; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 6 N 114.15
Filmabgabe; Vertrieb von Presseerzeugnissen mit beigefügter DVD
- VG Hannover, 07.03.2016 - 1 B 6428/15
Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; Subjektive Rechte; Wiederaufnahmegesuch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 12 A 1968/14
Verfassungsmäßigkeit von Sonderabgaben im Altenpflegebereich und Festlegung einer …
- VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
Verzicht auf mündliche Verhandlung Widerruf Widerruf des Verzichts auf mündliche …
- VG Kassel, 01.12.2015 - 1 K 618/13
Klage gegen die Vergabe von Drittsendezeiten
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2014 - 6 N 39.13
Filmförderungsabgabe im Zusammenhang mit auf DVD herausgegebenen Mitschnitten von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 6 B 11.13
Begriff des Film im Sinne des FFG 1979 § 66a; Maßgeblichkeit der Laufzeit des …
- VG Berlin, 16.12.2014 - 21 K 54.14
Heranziehung zu einer filmförderungsrechtlichen Abgabe; Auslegung des Begriffs …
- VG Berlin, 14.03.2014 - 4 K 294.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- VG Berlin, 29.08.2023 - 21 K 461.22
Heranziehung zu Filmabgaben in den Jahren 2010 bis 2015
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