Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15475
VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023 (https://dejure.org/2025,15475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2025 - 16a D 23.1023 (https://dejure.org/2025,15475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 (https://dejure.org/2025,15475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,15475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 14; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3
    Polizeibeamter (BesGr. A 9), Vertraulichkeit der Kommunikation, Verfassungstreue, Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeibeamter (BesGr. A 9); Vertraulichkeit der Kommunikation; Verfassungstreue; Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

  • rechtsportal.de

    Polizeibeamter (BesGr. A 9); Vertraulichkeit der Kommunikation; Verfassungstreue; Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Fahrziel Auschwitz": Polizist behält Job trotz menschenverachtender Chat-Nachrichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2935
  • NZA-RR 2025, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der inkriminierten Äußerung zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, B.v. 23.11.2006 - 1 BvR 285/06 - juris Rn. 13 ff.; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 48 ff.).

    Im Falle eines Verstoßes (auch) gegen die politische Treuepflicht, die dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als unverzichtbarer verfassungsrechtlicher Grundlagedient und deren Erfüllung durch die Beamten für die Funktionsfähigkeit des Staates unerlässlich ist, ist dieses Abwägungsergebnis nicht in gleicher Weise vorgezeichnet (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 55 f.;… BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 35, 41;… OVG Bremen, B.v. 10.5.2023 - 2 B 298/22 - juris Rn. 73 ff., insb. Rn. 75).

    Darüber hinaus erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (…vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1.13 - juris Rn. 535 ff.;… BVerwG, B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 23; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 42).

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (…vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 - juris Rn. 15; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 39 ff., 44 m.w.N.;… U.v. 4.11.2021 - 2 WD 25.20 - juris Rn. 30;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39, jeweils zu § 8 SG;… NdsOVG, U.v. 27.11.2024 - 3 LD 1/23 - DÖD 2025, 54 - juris Rn. 43).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln (…HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 96; vgl. auch BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43;… B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 25 f.) und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Äußerung sind ausgehend vom objektiven Erklärungsgehalt alle Begleitumstände, einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 34 m.w.N;… HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 72).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (…vgl. BVerfG, B.v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 - juris Rn. 17;… B.v. 24.1.2018 - 1 BvR 2465/13 - juris Rn. 19;… BVerwG, U.v. 26.4.2023 - 6 C 8.21 - juris Rn. 29 f.; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 34).

    Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (…BVerwG, B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, 798; BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43).

    Gegen die Annahme einer verfassungsfeindlichen Gesinnung spricht es, wenn in einem Chat ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen stattfand und es deswegen nicht auszuschließen ist, dass der Betreffende den Gehalt seiner Postings nicht ernst gemeint hat und er sich durch das Bedürfnis nach Anerkennung durch seine Freunde zu besonders schlechten vermeintlichen Witzen hinreißen lässt (…vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2019 - 2 WDB 2, 19 - juris Rn. 27; U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43).

    Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).

    Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Mit der Treuepflicht ist insbesondere ein Verhalten unvereinbar, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des verbrecherischen NS-Regimes zu verharmlosen sowie Kennzeichen, Symbole oder sonstige Bestandteile der NS-Ideologie (wieder) gesellschaftsfähig zu machen und gleichsam im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 38;… U.v. 22.10.2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 54;… HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 69).

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (…vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 - juris Rn. 15;… U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 39 ff., 44 m.w.N.;… U.v. 4.11.2021 - 2 WD 25.20 - juris Rn. 30; U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39, jeweils zu § 8 SG;… NdsOVG, U.v. 27.11.2024 - 3 LD 1/23 - DÖD 2025, 54 - juris Rn. 43).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44; U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beamten sind sogar offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 25 f.;… BVerfG, B.v. 22.6.2018 - 1 BvR 2083/15 - juris Rn. 29;… HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 72).

    Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.; U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).

    Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44; U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Lassen die in Rede stehenden vertraulichen Äußerungen einen Rückschluss auf eine ernsthafte verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten zu, gebietet das öffentliche (Sicherheits-)Interesse auch in Ansehung der Vertraulichkeit der Kommunikation die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis, da Art. 33 Abs. 4 GG es nicht erlaubt, Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen und es die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie nicht zulässt, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen (BVerwG, U.v. 17.11.2017 -2 C 25.17 - juris Rn. 18 m.w.N.;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 44 ff., insb.

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.; U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln (HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 96;… vgl. auch BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43;… B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 25 f.) und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.; U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).

    Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.; U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Lassen die in Rede stehenden vertraulichen Äußerungen einen Rückschluss auf eine ernsthafte verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten zu, gebietet das öffentliche (Sicherheits-)Interesse auch in Ansehung der Vertraulichkeit der Kommunikation die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis, da Art. 33 Abs. 4 GG es nicht erlaubt, Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen und es die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie nicht zulässt, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen (…BVerwG, U.v. 17.11.2017 -2 C 25.17 - juris Rn. 18 m.w.N.; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 44 ff., insb.

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln (HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 96;… vgl. auch BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 43;… B.v. 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 - juris Rn. 25 f.) und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).

    Wenngleich die Äußerung außerhalb einer Vertrauensbeziehung stattfand, erfolgte sie in einem rein bilateralen, per se für niemanden einsehbaren Chat, so dass ein Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen "nach außen hin" (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103) noch nicht angenommen werden kann.

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Rn. 54 Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte mit einer Weiterverbreitung und Verwendung der von ihm geposteten Bilder zu verfassungsfeindlichen Zwecken rechnete oder rechnen musste, so dass sich sein Verhalten auch nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44; BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28 m.w.N.;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103).

    Rn. 58 Auch die Tatsache, dass der Beklagte der Aussage des A., man brauche ein Konzentrationslager, nicht entgegengetreten ist, sondern hierauf durch eine zumindest zweideutige Äußerung reagiert hat, ist nicht von derart erheblichem Gewicht, dass bereits von einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG auszugehen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28;… BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 46 bis 48).

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden, polemischen oder verletzenden Gehalts einer Äußerung (BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist, dass ein Verhältnis besteht, welches für den Betroffenen in seiner Funktion, ihm einen Raum zu bieten, in dem er ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann, dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu Eheleuten, Eltern oder auch anderen Familienangehörigen besteht (BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 -juris Rn. 34 m.w.N.).

    Im Falle eines Verstoßes (auch) gegen die politische Treuepflicht, die dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als unverzichtbarer verfassungsrechtlicher Grundlagedient und deren Erfüllung durch die Beamten für die Funktionsfähigkeit des Staates unerlässlich ist, ist dieses Abwägungsergebnis nicht in gleicher Weise vorgezeichnet (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 55 f.; BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - juris Rn. 35, 41;… OVG Bremen, B.v. 10.5.2023 - 2 B 298/22 - juris Rn. 73 ff., insb. Rn. 75).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Rn. 30 § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG fordert ein Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und ein Eintreten für deren Erhaltung, wobei die Verpflichtung zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nach § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG weiter geht als die Pflicht, sich zu ihr gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 1. Alt. BeamtStG zu bekennen: Die Pflicht zum Eintreten verlangt, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334/348).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen gerichtetes Verhalten des Beamten (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 44;… U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 39 f.;… U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 83;… HessVGH, B.v. 30.6.2023 - 28 E 803/23.D - juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28).

    Rn. 58 Auch die Tatsache, dass der Beklagte der Aussage des A., man brauche ein Konzentrationslager, nicht entgegengetreten ist, sondern hierauf durch eine zumindest zweideutige Äußerung reagiert hat, ist nicht von derart erheblichem Gewicht, dass bereits von einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG auszugehen wäre (…vgl. BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 28; BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45;… B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31).

  • VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 271/23

    Charakterliche Eignung eines Polizeibewerbers bei mehrdeutigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Mit der Treuepflicht ist insbesondere ein Verhalten unvereinbar, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des verbrecherischen NS-Regimes zu verharmlosen sowie Kennzeichen, Symbole oder sonstige Bestandteile der NS-Ideologie (wieder) gesellschaftsfähig zu machen und gleichsam im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (…vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 38;… U.v. 22.10.2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 54; HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 69).

    Vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beamten sind sogar offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt (…vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 2 WD 17.19 - juris Rn. 25 f.;… BVerfG, B.v. 22.6.2018 - 1 BvR 2083/15 - juris Rn. 29; HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 72).

    Bei der Auslegung der Äußerung sind ausgehend vom objektiven Erklärungsgehalt alle Begleitumstände, einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - juris Rn. 34 m.w.N; HessVGH, U.v. 2.5.2024 - 1 A 271/23 - juris Rn. 72).

  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Dem Beklagten kann nicht nachgewiesen werden, dass er durch das Unterlassen einer entschiedenen, ablehnenden Reaktion auf das Plädoyer des A., Dachau bzw. ein anderes Konzentrationslager wieder zu eröffnen, sowie mit seinen eigenen Äußerungen eine politische Überzeugung im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie oder einer generell ausländerfeindlichen Einstellung kundgetan bzw. dokumentiert hat (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 31).

    Pflichtwidrig handelt also auch der, der zwar kein Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, durch konkretes Handeln aber diesen Rechtsschein hervorruft (BVerwG, B.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - hier sind es bis zu fünf Jahre - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 22).

    Rn. 80 3.4.3 Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der langen Verfahrensdauer und der mehr als viereinhalb Jahre andauernden vorläufigen Dienstenthebung, die den Beklagten psychisch stark belastet haben und derentwegen er sich nach eigenen Angaben in psychologische Behandlung begeben musste, spricht der Senat eine Zurückstufung in das nächst niedrigere Amt aus (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Beleidigung durch Werturteile in vertraulicher Kommunikation unter …

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

  • BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts …

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 3d A 3489/18

    Klage gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Wesentlicher Mangel des …

  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des …

  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 B 12.21

    Disziplinare Ahndung des Besitzes und des Zugänglichmachens von …

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch …

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit; …

  • VGH Hessen, 30.10.2024 - 28 B 1679/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2024 - 3 LD 1/23

    Bandidos; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verfassungstreuepflicht; …

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer Durchsuchungsanordnung

  • BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 12.25

    Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt …

    Der Ausdehnung der für einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht objektiv in Betracht kommenden Anknüpfungshandlungen muss auf subjektiver Seite Rechnung getragen werden, wenn nicht bereits die in Chatgruppen weitverbreitete Kommunikationsform eines enthemmten und provokativen, gleichsam als Ventil fungierenden "Dampfablassens" zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. November 2024 - OVG 80 D 4/24 - NVwZ-RR 2025, 295 Rn. 44; VGH München, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 - NJW 2025, 2935 Rn. 45).

    Zwar liegt auch darin eine Dienstpflichtverletzung, weil ein Beamter - unabhängig von seiner tatsächlichen inneren Einstellung - nicht aus Solidarität zu Freunden oder Kollegen, aus Übermut, Provokationslust oder sonstigen Gründen nach außen hin der Verfassungstreuepflicht widersprechende Bestrebungen oder Auffassungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten darf (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 - NJW 2025, 2935 Rn. 30 m. w. N.; VGH Kassel…, Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 28 A 369/22.D - juris Rn. 59 m. w. N.).

    Diese Erwägungen zum Zurücktreten des Ehrschutzes in der vertraulichen Kommunikation ohne begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe können auf Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht indes nicht übertragen werden - auch in der vertraulichen Kommunikation besteht keine "verfassungstreuepflichtfreie Sphäre" für Beamte (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 - NJW 2025, 2935 Rn. 28 ff. m. w. N.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 19. Februar 2026 - 11 B 10034/26.OVG - NVwZ 2026, 858 Rn. 15).

  • VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Rn. 56 Der Begriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung", auf den sich die Schutzpflichten in § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG beziehen, ist identisch mit dem gleichlautenden Begriff, wie er bezogen auf Art. 21 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht konturiert worden ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23;… Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 43 ; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 74; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 29).

    Die Pflicht zum "Bekenntnis" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist demnach verletzt, wenn einem äußerlichen verfassungsfeindlichen Verhalten des Beamten zugleich eine innere Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugrunde liegt, also tatsächlich eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43;… Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 45 ; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; Nds. OVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30).

    Ein Beamter darf auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. August 2023 - 2 WDB 5, 23 -, juris Rn. 48; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; Nds. OVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30).

    Die Annahme einer Pflichtverletzung setzt dabei aber immer voraus, dass dem nach außen gerichteten Verhalten des Beamten auch ein Minimum an Gewicht zukommt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31 …und vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31).

    Aus der Bedeutung einer solchen Rückzugsmöglichkeit für die Persönlichkeitsentfaltung folgt, dass der Schutz des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG auch die Privatsphäre umfasst (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rn. 32; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 49; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 26).

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rn. 32; BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 50;… Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 46 ; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 26).

    Zur Beurteilung, ob im Einzelfall zwischen den an einer Kommunikation Beteiligten ein derartiges Vertrauensverhältnis besteht, sind neben dem Charakter der Vertrauensbeziehung die Art und der Kontext der inkriminierten Äußerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 52 m. w. N.;… Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 47 ; Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 27).

    Die Nutzung digitaler Kommunikation über geschlossene Chats ist daher von großer Bedeutung für die grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsentfaltung und die Ausübung der Meinungsfreiheit frei von staatlicher Beobachtung und Sanktionen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 32; a. A. wohl: OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 142; Nds. OVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120).

    Das Verhalten des Beamten stellt sich in diesen Fällen nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG dar (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25

    Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …

    Gefordert ist dabei mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung, sondern vielmehr, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30;… siehe auch Meier, a.a.O., Art. 126 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2026 - 11 B 10034/26

    Disziplinarmaßnahme bei Verwendung verfassungsfeindlicher Inhalte in sozialen …

    Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (im Anschluss an BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 16a D 23.1023 , juris Rn. 31).

    Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in diesem Sinne ist identisch mit dem gleichlautenden Begriff, wie er bezogen auf Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz - GG - konturiert worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 38;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 28;… Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 42 [jeweils zu § 8 Soldatengesetz - SG -]; HessVGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 69; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 29 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG -]; siehe zur Einheitlichkeit des Konzepts der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf den verschiedenen normativen Ebenen Barczak, JuS 2025, 97 [102]).

    Mit der Verfassungstreuepflicht ebenso unvereinbar ist ein Verhalten, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des verbrecherischen NS-Regimes zu verharmlosen sowie Kennzeichen, Symbole oder sonstige Bestandteile der nationalsozialistischen Ideologie (wieder) gesellschaftsfähig zu machen und damit im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 -, BVerwGE 132, 179 und juris Rn. 54;… Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 38;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 29;… Beschluss vom 14. März 2024 - 2 WDB 12.23 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, BVerwGE 182, 333 und juris Rn. 50; HessVGH…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 69; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 29).

    Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG setzt mithin - insoweit entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (vgl. BA S. 12 f.) - nicht zwingend das Vorliegen einer verfassungsfeindlichen Gesinnung beziehungsweise einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung voraus (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 30. April 2025 - 16a D 24.1397 -, juris Rn. 49; NdsOVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79 f.;… OVG NRW Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BeamtStG, das NdsOVG ausdrücklich auch zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Oktober 2025 - 1 B 926/25 -, juris Rn. 71 [zu § 8 Var. 2 SG];… Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, J 700 Rn. 60 und Rn. 83 f. [Januar 2022; zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; Heun, ZBR 2024, 397 [401]; offengelassen von OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 27. November 2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 49; a.A. HessVGH…, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 54;… Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 73;… Beschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 45 [indes jeweils ohne die insoweit notwendige Differenzierung zwischen den beiden Tatbestandsvarianten - dort - des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG];… Krebs/Nitschke/Noak/Steinhorst/.

    Rn. 14 Im Schutzbereich vertraulicher Kommunikation, in dem inkriminierte Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und der Beamte aufgrund der besonderen Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden beziehungsweise einer Weitergabe seiner Äußerungen rechnen muss, erreichen diese regelmäßig nicht das für die Annahme eines Verstoßes gegen die Pflicht aus § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG erforderliche Gewicht; insoweit muss das öffentliche Interesse an der disziplinarischen Ahndung ausnahmsweise zurücktreten (vgl. entsprechend BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48 [zu ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte]; für eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen auch im Fall eines in Rede stehenden Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht HessVGH…, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 44 ff.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31;… Werres, in: Brinktrine/Schollendorf [Hrsg.], BeckOK Beamtenrecht Bund, § 60 BBG Rn. 13.6 [Oktober 2025];… tendenziell auch Krebs/Nitschke/Noak/Steinhorst/Zenger, Chatgruppen und öffentlicher Dienst, 2024, S. 224 f.; Nitschke, NJW 2025, 2945;… Schürmann, Verfassungstreue, 2025, S. 196 Fn. 211; dagegen OVG MV…, Beschluss vom 13. August 2024 - 10 M 179/24 OVG -, juris Rn. 27; dies offenlassend OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 75;… Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 99; VGH BW…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - DL 16 S 1550/24 -, juris Rn. 23).

    Das Verhalten des Beamten stellt sich in diesen Fällen regelmäßig nicht als ein Unterstützen verfassungswidriger Bestrebungen "nach außen hin" mit der Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG dar (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31; a.A. wohl OVG MV…, Beschluss vom 13. August 2024 - 10 M 179/24 OVG -, juris Rn. 27, das aufgrund der in Rede stehenden Verletzung der Verfassungstreuepflicht ein "besonders hohes Interesse des Dienstherrn an der Feststellung des Sachverhalts" sieht und deshalb einen rechtlichen Schutz von Kommunikation in einem besonderen Vertrauensverhältnis insoweit grundsätzlich ablehnt).

    Rn. 15 Im Schutzbereich der Vertraulichkeit der Kommunikation überwiegt das öffentliche Bedürfnis nach disziplinarer Ahndung die Grundrechte des Beamten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) allerdings dann, wenn Äußerungen mit objektiv verfassungsfeindlichem Inhalt oder die widerspruchslose Hinnahme verfassungsfeindlicher Äußerungen auch eine entsprechende ernsthafte Gesinnung im Sinne einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspiegeln und wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31; tendenziell auch schon OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 75).

    Denn ein berechtigte Vertraulichkeitserwartungen verletzender und daher schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre und das Recht auf Meinungsfreiheit durch Verwertung vertraulicher Kommunikation zum Zwecke ihrer disziplinarrechtlichen Ahndung bedarf - wie bereits ausgeführt - der Rechtfertigung durch ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit, das im Fall eines sehr schwerwiegenden Dienstvergehens gegeben ist, welches eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret befürchten lässt (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 21.09.2026 - 2 B 264/26

    Lehramt; Vorbereitungsdienst; Verfassungstreue

    Für die Zurechnung einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Tätigkeit komme es gerade auf eine solche nach außen gerichtete Wirkung an, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -) entschieden habe.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2025 (- 16a D 23.1023 -, juris) nichts anderes: Unabhängig davon, dass diese den Nachweis möglicher Pflichtverletzungen eines Beamten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens betraf, ging es dort um außerdienstliche Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nach außen nur im engsten Familien- und Freundeskreis.

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 16a D 24.1166

    Polizeibeamter (BesGr. A 12), Verletzung der Anzeigepflicht einer bevorstehenden …

    Rn. 75 3. Hinsichtlich der Nachrichten des Beklagten an seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau (Sachverhalte zu Nr. 3 und 4) und der Weiterleitung der Nachricht zu Sachverhalt Nr. 5 an seinen besten Freund … unterbleibt ausnahmsweise wegen der besonderen Vertraulichkeit der Kommunikation unter sich nahestehenden Personen im Lichte der Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) eine disziplinare Ahndung als Verletzung der Wohlverhaltenspflicht (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 - juris Rn. 50 ff.;… BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, U.v. 19.2.2025 - 16a D 23.1023 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.04.2025 - 16a D 24.1397

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Polizeivollzugsbeamten wegen …

    Rn. 42 3.1 Hinsichtlich der Weitergabe der beiden vorbeschriebenen Bilder an den Vater des Beklagten unterbleibt ausnahmsweise wegen der besonderen Vertraulichkeit der Kommunikation unter sich nahestehenden Personen im Lichte der Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) eine disziplinare Ahndung als Verletzung der Wohlverhaltenspflicht (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 13.1.2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 - juris Rn. 50 ff.;… BVerfG, B.v. 17.3.2021 - 2 BvR 194/20 - NStZ 2021, 439 Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, U.v. 19.2.2025 - 16a D 23.1023 - juris Rn. 28 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht