Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31 BGB, § 218 Abs 1 S 1 BGB, § 241 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 438 Abs 1 Nr 3 BGB
Rechte des Käufers eines vom so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Eine Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sogenannten Dieselfall aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG FGV oder i.V.m. Vorschriften der VO (EG) Nr. 715/2007 oder der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008 kommt nicht in Betracht, da diese Normen keine Schutzgesetze ...
- rechtsportal.de
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen §§ 6, 27 EG FGV oder i. V. m. Vorschriften der VO (EG) Nr. 715/2007
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.10.2019 - 29 O 366/18
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
- BGH, 17.03.2026 - VIa ZR 110/23
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (34)
- OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Die letztgenannte Zielrichtung ergibt sich weder aus dem Wortlaut der nationalen Normen noch aus sonstigen Umständen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 92 ).Die in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 02.06.2022 (…dort Rn. 58) wiedergegebene Auffassung des vorlegenden Gerichts, Hersteller hätten "nach derzeitigem Rechtsstand keine Inanspruchnahme zu befürchten", trifft nach alledem erkennbar nicht zu ( OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 98 ; ähnlich OLG München…, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 35 f.).
Rn. 108 Für einen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten deliktischen Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers gegen einen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller, der bereits bei einem auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verstoß gegen sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebende Verpflichtungen entstehen und noch viele Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs bzw. Motors geltend gemacht werden könnte, besteht angesichts des vorhandenen abgestuften und interessengerechten Haftungssystems kein Bedarf (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 96 ; OLG München…, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 37; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.08.2022 - 11 U 144/29, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22, juris Rn. 45; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 30; Oberlandesgericht Thüringen…, Urteil vom 23.08.2022 - 7 U 771/21, juris Rn. 68).
Ebenso wenig ist nachvollziehbar, weshalb - durch den Hersteller gegebenenfalls auch nur unter fahrlässiger Verkennung der sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebenden Verpflichtungen implementierte - unzulässige Abschalteinrichtungen anders als alle anderen Konstruktionsfehler von Fahrzeugen behandelt werden sollten (z.B. vorzeitig alternde Bremsschläuche), die im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht auffallen, die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge aber gleichwohl gefährden, so dass der weitere Betrieb des Fahrzeuges untersagt werden müsste, falls sich der Erwerber der Nachrüstung widersetzt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 101 ; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 55).
Rn. 111 Nach alledem ist nicht ersichtlich - und auch aufgrund der weiteren Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen vom 02.06.2022 nicht anzunehmen -, dass die Richtlinie bezogen auf das genannte Interesse des Fahrzeugerwerbers ein bestimmtes Rechtsschutzniveau vorgäbe, das in Deutschland unterschritten wäre, falls die §§ 6, 27 EG-FGV, die Vorschriften der VO (EG) Nr. 715/2007 oder die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008nicht als Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB eingeordnet würden ( OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 103 ).
Vor dem Hintergrund der Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 in der dortigen Rechtssache C-100/21 ist jedoch die Frage der Schutzgesetzqualität der dort als drittschützend referierten Normen - wieder (…hierzu Musielak/Voit/Ball, ZPO, 19. Aufl., § 543 Rn. 5a) - klärungsbedürftig im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rn. 52 Nach diesen Grundsätzen kann das Verhalten eines Fahrzeugherstellers eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründen, wenn dieser aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch in großer Stückzahl Fahrzeuge in Verkehr gebracht hat, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16), mithin diese manipulativ ausgestaltet wurde.Außerdem muss die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, wobei in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, zu prüfen ist, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Haftungs- und Beweiserleichterungen zu knüpfen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 73 m. w. N.).
Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (grundlegend zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 74 ff.).
- BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Bei einer - unterstellten - Abschalteinrichtung, die im Grundsatz auf dem Prüfstand und im realen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, juris Rn. 30;… Beschluss vom 13.10.2021, VII ZR 99/21, juris Rn. 19 m. w. N.).Rn. 56 Mit dem Bundesgerichtshof (siehe etwa Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, juris) geht der Senat davon aus, dass die Abgasrückführung auf dem Rollenprüfstand des NEFZ wie auf der Straße im Grundsatz in gleicher Weise funktioniert.
Selbst wenn die Beklagte - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, juris Rn. 26;… Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 99/21, juris Rn. 17;… Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZR 424/21, juris Rn. 28, st. Rspr.).
- BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20
Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rn. 86 Dies wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 23;… Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21, juris Rn. 30; Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, juris Rn. 15), der wie der Senat davon ausgeht, dass die Bezugnahme auf Diskrepanzen zwischen bei Realbetriebsfahrten gemessenen Stickoxidwerten einerseits und den bei der für die Erlangung der Typgenehmigung allein maßgeblichen Prüfstandsfahrt erhobenen Daten andererseits nicht ausreicht, um einen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung annehmen zu können.Eine freiwillige Kundendienstmaßnahme eines Herstellers im Zusammenhang mit einem "Diesel-Software-Update" kann viele Gründe haben (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, juris Rn. 15).
- OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Die in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 02.06.2022 (…dort Rn. 58) wiedergegebene Auffassung des vorlegenden Gerichts, Hersteller hätten "nach derzeitigem Rechtsstand keine Inanspruchnahme zu befürchten", trifft nach alledem erkennbar nicht zu ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 98 ; ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 35 f.).Rn. 108 Für einen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten deliktischen Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers gegen einen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller, der bereits bei einem auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verstoß gegen sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebende Verpflichtungen entstehen und noch viele Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs bzw. Motors geltend gemacht werden könnte, besteht angesichts des vorhandenen abgestuften und interessengerechten Haftungssystems kein Bedarf (…so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 96 ; OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 37; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.08.2022 - 11 U 144/29, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22, juris Rn. 45; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 30; Oberlandesgericht Thüringen…, Urteil vom 23.08.2022 - 7 U 771/21, juris Rn. 68).
- BGH, 13.10.2021 - VII ZR 99/21
Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Bei einer - unterstellten - Abschalteinrichtung, die im Grundsatz auf dem Prüfstand und im realen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (BGH…, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, juris Rn. 30; Beschluss vom 13.10.2021, VII ZR 99/21, juris Rn. 19 m. w. N.).Selbst wenn die Beklagte - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (BGH…, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 99/21, juris Rn. 17;… Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZR 424/21, juris Rn. 28, st. Rspr.).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Daher ist die Temperatursteuerung der AGR nicht für sich gesehen, sondern allenfalls bei Hinzutreten besonderer Umstände geeignet, das Sittenwidrigkeitsverdikt zu tragen, an das § 826 BGB die Haftung knüpft (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rn. 66 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 7ff.) ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. - BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rn. 92 Entgegen der Ansicht des Klägers kann ein vorsätzliches Handeln von Repräsentanten der Beklagten auch nicht mit der vom Bundesgerichtshof in der sogenannten Hühnerpest-Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1968 - VI ZR 212/66, BGHZ 51, 91 - 198, juris Rn. 28) zur Produkthaftung entwickelten Beweislastumkehr begründet werden. - BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rn. 86 Dies wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 23;… Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21, juris Rn. 30;… Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, juris Rn. 15), der wie der Senat davon ausgeht, dass die Bezugnahme auf Diskrepanzen zwischen bei Realbetriebsfahrten gemessenen Stickoxidwerten einerseits und den bei der für die Erlangung der Typgenehmigung allein maßgeblichen Prüfstandsfahrt erhobenen Daten andererseits nicht ausreicht, um einen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung annehmen zu können. - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
- BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 78/20
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf: …
- BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07
Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
- OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19
Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des …
- BGH, 04.05.2022 - VII ZR 733/21
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung …
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …
- BGH, 23.02.2022 - VII ZR 252/20
Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im sog. Dieselabgasskandal: Pflicht …
- BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21
Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- EuGH, 10.12.2020 - C-735/19
Euromin Holdings (Cyprus) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - …
- BGH, 12.01.2022 - VII ZR 424/21
Haftung des Herstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den …
- OLG Koblenz, 18.10.2022 - 3 U 758/22
Diesel-Abgasverfahren: Anforderungen an die gerichtliche Prozessleitung in …
- EuGH, 07.03.1996 - C-192/94
El Corte Inglés / Blázquez Rivero
- BGH, 21.09.2022 - VII ZR 471/21
Gehörsverletzung im Dieselabgasskandal: Substanziierungsanforderungen im Hinblick …
- BGH, 11.08.2022 - VII ZR 499/21
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung …
- OLG Schleswig, 27.06.2022 - 7 U 44/22
Haftung der Mercedes-Benz Group AG für Dieselmotor OM 651(Euro 6) bei fehlendem …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
- OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 138/19
Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen
- OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 158/19
Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen
- OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes …
- OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Kauf eines …
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 318/19
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Rn. 68 Aus sich heraus ist die Implementierung einer KSR mit Abschaltbedatung - mit ähnlichen Erwägungen wie beim Thermofenster - nicht geeignet, das Verhalten der Herstellerin als sittenwidrig zu qualifizieren (so auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 -), wenn und weil weder die Funktion selbst noch die Abschaltparametrierung an den Prüfstandsbetrieb anknüpft und auch sonst nicht ersichtlich ist, dass sie - bspw. wegen evidenter Unzulässigkeit o. ä. - über einen (hier nur unterstellten) typgenehmigungsrechtlichen Gesetzesverstoß hinaus nur zu dem Zweck eingesetzt worden sein kann, die Typgenehmigung zu erschleichen (ebenfalls st. Rspr. des Senats, etwa Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris).Rn. 69 Das Privatgutachten des Sachverständigen Dr. H. vom 25.06.2021 (vorgelegt als Anlage BB 10) begründet schon deswegen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass die KSR in Abhängigkeit einer Erkennung des NEFZ-Prüfstandes gesteuert wird, weil sich aus der bloßen Bezugnahme auf auffällige Stellen im Softwarecode der Motorsteuerung - also ohne Emissionsmessungen - kein brauchbarer Aufschluss auf das tatsächliche Emissionsverhalten des Fahrzeugs gewinnen lässt (st. Rspr. des Senats, bspw. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris Rn. 75 ).
Rn. 95 Nach allem ist nicht ersichtlich - und auch aufgrund der weiteren Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen vom 02.06.2022 nicht anzunehmen -, dass die Richtlinie bezogen auf das genannte Interesse des Fahrzeugerwerbers ein bestimmtes Rechtsschutzniveau vorgäbe, das in Deutschland unterschritten wäre, falls die §§ 6, 27 EG-FGV, die Vorschriften der VO (EG) Nr. 715/2007 oder die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 692/2008 nicht als Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB qualifiziert würden (Senat, Urteil vom 20.21.2022 - 16a U 300/19 -, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 -, juris Rn. 103 ).
- OLG Nürnberg, 16.03.2023 - 8 U 3296/22
Voraussetzungen der Bindungswirkung eines Stichentscheids bei Deckungsverlangen …
Weder die genannten Vorschriften des Unionsrechts noch das nationale Deliktsrecht erfordern die Schaffung eines darüber hinausgehenden, mit § 826 BGB konkurrierenden Tatbestandes (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19, juris Rn. 101 ff.). - OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 62/20
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines Pkw …
Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei einem Mechanismus, den das KBA - wie dem Senat aus zahlreichen Parallelverfahren bekannt ist - nur in Einzelfällen beanstandet, der erforderliche Schädigungsvorsatz der für die Beklagte handelnden Personen nicht vorlag (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2022 - 16a U 300/19 -, juris Rn. 72 ).
- OLG Stuttgart, 18.04.2023 - 16a U 147/19 - über einen (hier nur unterstellten) bloßen Gesetzesverstoß hinaus nur zu dem Zweck eingesetzt worden sein kann, die Typgenehmigung zu erschleichen (st. Rspr. des Senats, zuletzt etwa Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris).
Rn. 59 (1) Das Gutachten des Sachverständigen Dr. H. vom 12.11.2020 (Anlage BK 1) begründet schon deswegen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass die KSR in Abhängigkeit einer Erkennung des NEFZ-Prüfstandes gesteuert wird, weil sich aus der bloßen Bezugnahme auf auffällige Stellen im Softwarecode der Motorsteuerung - also ohne Emissionsmessungen - kein brauchbarer Aufschluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs gewinnen lässt (st. Rspr. des Senats, siehe bspw. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris Rn. 75 ).
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 225/19
Anhaltspunkte für Schädigungsvorsatz bei KBA-Bescheid wegen unzulässiger …
- über einen (hier nur unterstellten) bloßen Gesetzesverstoß hinaus nur zu dem Zweck eingesetzt worden sein kann, die Typgenehmigung zu erschleichen (st. Rspr. des Senats, zuletzt etwa Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris).Rn. 55 bb) Das Gutachten des Sachverständigen Dr. H. vom 12.11.2020 (Anlage BK4) begründet schon deswegen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass die KSR in Abhängigkeit einer Erkennung des NEFZ-Prüfstandes gesteuert wird, weil sich aus der bloßen Bezugnahme auf auffällige Stellen im Softwarecode der Motorsteuerung - also ohne Emissionsmessungen - kein brauchbarer Aufschluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs gewinnen lässt (st. Rspr. des Senats, siehe bspw. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris Rn. 75 ).
- OLG Stuttgart, 24.04.2023 - 16a U 49/19 - über einen (hier nur unterstellten) bloßen Gesetzesverstoß hinaus nur zu dem Zweck eingesetzt worden sein kann, die Typgenehmigung zu erschleichen (st. Rspr. des Senats, zuletzt etwa Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris).
Rn. 41 Die Gutachten des Sachverständigen Dr. H. vom 12.11.2020 (Anlage BK4) und 12.05.2021 (Anlage BK5) begründen schon deswegen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass die KSR in Abhängigkeit einer Erkennung des NEFZ-Prüfstandes gesteuert wird, weil sich aus der bloßen Bezugnahme auf auffällige Stellen im Softwarecode der Motorsteuerung - also ohne Emissionsmessungen - kein brauchbarer Aufschluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs gewinnen lässt (st. Rspr. des Senats, siehe bspw. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 -, juris Rn. 75 ).
- OLG Nürnberg, 26.10.2022 - 8 U 3296/22
Abgasklage-Rechtsschutz: Thermofenster ohne Erfolgsaussicht
Weder die genannten Vorschriften des Unionsrechts noch das nationale Deliktsrecht erfordern die Schaffung eines darüber hinausgehenden, mit § 826 BGB konkurrierenden Tatbestandes (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19, juris Rn. 101 ff.). - OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 516/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 , Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".