Rechtsprechung
| OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hervorhebung durch Fettdruck: Nachweis mit Angebot einzureichen?
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Vergaberecht in der Schule oder law about the books
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fettdruck: Nachweis schon beim Angebot ? (VPR 2023, 23)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hervorhebung durch Fettdruck: Nachweis mit Angebot einzureichen? (IBR 2023, 202)
Verfahrensgang
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2022 - 3 VK 8/22
- OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Papierfundstellen
- afp 2023, 69
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2022 - 3 VK 8/22
Keine Chance auf den Zuschlag: Nachprüfungsantrag erfolglos!
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 05.08.2022, Az.: 3 VK 8/22, wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.Rn. 46 1. den Beschluss der 3. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 05.08.2022 (3 VK 8/22) aufzuheben,.
Rn. 53 gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 05.08.2022 (3 VK 8/22) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern.
- OLG München, 19.12.2007 - Verg 12/07
Gemeinsame Vergabe der Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Bücher
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Vorschriften des BuchPrG zählen nicht unmittelbar zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 6 GWB; im Nachprüfungsverfahren kommt jedoch ihre inzidente Berücksichtigung im Hinblick auf vorgelagerte Rechtsfragen über vergaberechtliche Anknüpfungs- oder Brückennormen in Betracht (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Verg 12/07, - zitiert nach juris -, Rn. 36).Diese Grundsätze sind bei der Beurteilung der betreffenden Rüge der Antragstellerin zu beachten (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.12.2007, Az.: Verg 12/07, - zitiert nach juris -, Rn. 36).
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21
LUCA-App III - Berufung auf Vergaberechtswidrigkeit bei Notwendigkeit …
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Der durch ein Vergabenachprüfungs- und anschließendes Beschwerdeverfahren an sich üblicherweise eintretende Zeitverlust rechtfertigt dann regelmäßig kein besonderes Eilbedürfnis für den Abschluss der Beschaffung (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2021, Az.: 17 Verg 6/21, Rn. 15 ff., …und Beschluss vom 01.11.2021, Az.: 17 Verg 8/21 , Rn. 6 , jeweils zitiert nach juris, zu §§ 169 Abs. 1 Satz 6, 176 Abs. 1 Satz 1 GWB).
- OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 3/17
Munitionsbergung - Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für einen …
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Rn. 85 Über die Kosten des vorliegenden Eilverfahrens ist erst mit der Hauptsacheentscheidung zu erkennen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017, Az.: 17 Verg 3/17 , - zitiert nach juris -, Rn. 10). - OLG Rostock, 01.11.2021 - 17 Verg 8/21
Fischereiaufsichtsboot - Rechtfertigung vorzeitiger Zuschlagserteilung durch …
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Der durch ein Vergabenachprüfungs- und anschließendes Beschwerdeverfahren an sich üblicherweise eintretende Zeitverlust rechtfertigt dann regelmäßig kein besonderes Eilbedürfnis für den Abschluss der Beschaffung (vgl. auch OLG Rostock…, Beschluss vom 16.09.2021, Az.: 17 Verg 6/21, Rn. 15 ff., und Beschluss vom 01.11.2021, Az.: 17 Verg 8/21 , Rn. 6 , jeweils zitiert nach juris, zu §§ 169 Abs. 1 Satz 6, 176 Abs. 1 Satz 1 GWB). - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Allein eine Kenntnis der Antragstellerin davon, dass mehrere Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern explizit geregelt hätten, dass Arbeitshefte ohne Verwendung von Kostenbeiträgen allein aus eigenen Mitteln finanziert würden, sagt insofern noch nichts darüber aus, dass ihr eine zutreffende rechtliche Beurteilung eines abweichenden Modells möglich gewesen wäre (vgl. im Übrigen auch BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06, - zitiert nach juris -, Rn. 35 ff., zu § 107 Abs. 3 GWB a. F.). - BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
Straßenausbau
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Rn. 77 (a) Sowohl ein Ausschluss der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote an Hand der Zuschlagskriterien betreffen, gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV (…vgl. Heiermann/Zeiss/Summa-Wagner, jurisPK Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, § 56 VgV Rn. 49 m. w. N.) als auch der Ausschluss eines unvollständigen Angebotes, das geforderte oder nachgeforderte Unterlagen nicht enthält, nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012, Az.: X ZR 130/10, - zitiert nach juris -, Rn. 9 ff. m. w. N.) setzen voraus, dass aus den Vergabeunterlagen für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgeht, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden; die Vergabestellen trifft insoweit die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden. - BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Zwar zählen dessen Regelungen nicht unmittelbar selbst zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 6 GWB; im Vergabenachprüfungsverfahren kommt jedoch ihre inzidente Berücksichtigung im Hinblick auf vorgelagerte Rechtsfragen über vergaberechtliche Anknüpfungs- oder Brückennormen in Betracht (vgl. etwa auch BGH, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: X ZB 9/11, - zitiert nach juris -, Rn. 14). - OLG Schleswig, 04.02.2022 - 54 Verg 9/21
Anforderungen an die Rüge eines Bieters in einem Vergabeverfahren mit gefordertem …
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Hat die sofortige Beschwerde bei summarischer Prüfung hohe Erfolgsaussichten, wird dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in der Regel stattzugeben sein; hat sie dagegen nur geringe Erfolgsaussichten, ist ein schutzwürdiges Interesse an der Verlängerung in der Regel nicht anzunehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2022, Az.: 54 Verg 9/21, - zitiert nach juris -, Rn. 33 f. m. w. N.). - LG Dresden, 02.10.2012 - 42 HKO 218/12
Auszug aus OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Ein bloßer Zwischenerwerb des Eigentums an den Arbeitsheften mit dem Ziel der kurzfristigen Weiterveräußerung fiele daher nicht unter § 7 Abs. 3 BuchPrG (vgl. LG Dresden, Urteil vom 02.10.2012, Az.: 42 HK O 218/12 EV, - zitiert nach juris -, Rn. 25).
- OLG Rostock, 01.02.2023 - 17 Verg 3/22
Angebotsschreiben - Angebotsausschluss bei Nichtverwendung eines in den …
- OLG Rostock, 14.12.2022 - 17 Verg 3/22
Vergabeverfahren: Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der …
Hat die sofortige Beschwerde bei summarischer Prüfung hohe Erfolgsaussichten, wird dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in der Regel stattzugeben sein; hat sie dagegen nur geringe Erfolgsaussichten, ist ein schutzwürdiges Interesse an der Verlängerung in der Regel nicht anzunehmen (…Senat, Beschlüsse vom 21.01.2019, Az.: 17 Verg 8/18 , Rn. 15 , und vom 01.09.2022, Az.: 17 Verg 2/22 , Rn. 58 ; OLG Schleswig…, Beschluss vom 04.02.2022, Az.: 54 Verg 9/21, Rn. 33 - jeweils zitiert nach juris).Die Vorgaben, das Angebotsschreiben nach Kapitel V zu verwenden (so in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und in Kapitel I Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen) und "mit dem Angebot" einzureichen (so auch Kapitel I Ziffern 5 und 7 der Bewerbungsbedingungen) und eine Unterschrift zu leisten, besagen mit hinreichender Deutlichkeit lediglich, dass diese Teil der einzureichenden Angebotsunterlagen sind (zur Auslegung von Vergabeunterlagen siehe nur Senat, Beschluss vom 01.09.2022, Az.: 17 Verg 2/22 ).
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