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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24607
LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18 (https://dejure.org/2018,24607)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2018 - 19 T 227/18 (https://dejure.org/2018,24607)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2018 - 19 T 227/18 (https://dejure.org/2018,24607)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Grundlage der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahme gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 LVwVG BW ist nicht der Gebühren- oder Beitragsbescheid, sondern das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde (vgl. BGH, AfP 2016, 48).

    Rn. 24 Für die Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher auf Ersuchen der Vollstreckungsbehörden gelten die in § 15 Abs. 3 LVwVfG BW geregelten Vollstreckungsvoraussetzungen (BGH Beschluss vom 11.06.2015, I ZB 64/14; Beschluss vom 08.10.2015, VII ZB 11/15; Beschluss vom 21.10.2015, I ZB 6/15).

    Für die Festsetzung rückständigen Rundfunkbeiträge des Schuldners ist mithin kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung die zuständige Landesrundfunkanstalt - vorliegend der Südwestrundfunk - als Vollstreckungsbehörde anzusehen (vgl. BGH, AfP 2016, 48 Rn. 32;… NJW-RR 2016, 378 Rn. 20).

  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16

    Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg wegen rückständiger Rundfunkbeiträge: …

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 18 Zunächst ist festzustellen, dass die Überprüfung eines Rundfunkgebührenbescheids auf seine formale und inhaltliche Wirksamkeit dem Verwaltungsverfahren bzw. dem Verwaltungsrechtsweg vorbehalten ist und nicht Gegenstand der Erinnerung oder sofortigen Beschwerde im Vollstreckungsverfahren sein kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.01.2008, 1 BvR 829/06; BGH Beschluss vom 27.04.2017, I ZB 91/16; BVerwG Urteil vom 18.03.2016, 6 C 7/15).

    Bescheide sind erst für die zwangsweise Beitreibung rückständiger Gebühren und Beiträge erforderlich (BGH Beschluss vom 27.04.2017, I ZB 91/16).

    Für den Einwand, die Zwangsvollstreckung aus Rundfunkbeitragsbescheiden sei unzulässig, weil die Bescheide rechtswidrig oder unwirksam seien, steht dem Beitragsschuldner daher allein der Verwaltungsrechtsweg offen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 2016, 2 S 1203/16; BGH Urteil vom 27.04.2017, I ZB 91/16).

  • LG Stuttgart, 31.08.2016 - 10 T 348/16

    Zwangsvollstreckung: Rechtsweg zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Einwendungen gegen die titulierte Forderung an sich müssen daher im Verwaltungsrechtsweg mittels einer verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungsgegenklage gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. u.a. Landgericht Stuttgart Beschluss vom 31.08.2016, 10 T 348/16 ).

    Wie bereits ausgeführt sind Einwendungen gegen die titulierte Forderung an sich ausschließlich im Verwaltungsrechtsweg mittels einer verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungsgegenklage (§ 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO) geltend zu machen (vgl. u.a. Landgericht Stuttgart Beschluss vom 31.08.2016, 10 T 348/16 ).

  • AG Bonn, 16.04.2014 - 24 M 579/14

    Eintragungsanordnung, Löschung

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 36 Ein Eintragungshindernis liegt etwa darin, dass es in der Zwischenzeit zu einer Ratenzahlungsvereinbarung gekommen ist (BT-Drs. 16/10069, 39) oder der Schuldner binnen der Zwei-Wochenfrist des § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO den Nachweis der Zahlung erbracht hat (AG Bonn BeckRS 2014, 13653).
  • KG, 06.06.1966 - 1 W 17/66
    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 46 An einem unentschuldigten Nichterscheinen fehlt es bspw., wenn der Schuldner schwer krank ist (vgl. OLG Jena Rpfleger 1997, 446; OLG Frankfurt a. M. NJW 1968, 1194; MDR 1956, 686; KG OLGZ 1967, 47; MDR 1965, 53; LG Göttingen MDR 1956, 176).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 28 Dabei ist trotz der Formstrenge, die in der Zwangsvollstreckung herrscht, eine kleinliche Handhabung nicht angebracht, es genügt, wenn durch eine Auslegung anhand des Vollstreckungsersuchens ohne weiteres festgestellt werden kann, wer Partei des Vollstreckungsverfahrens ist (vgl. BGH NJW 2004, 506 zu § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 18 Zunächst ist festzustellen, dass die Überprüfung eines Rundfunkgebührenbescheids auf seine formale und inhaltliche Wirksamkeit dem Verwaltungsverfahren bzw. dem Verwaltungsrechtsweg vorbehalten ist und nicht Gegenstand der Erinnerung oder sofortigen Beschwerde im Vollstreckungsverfahren sein kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.01.2008, 1 BvR 829/06; BGH Beschluss vom 27.04.2017, I ZB 91/16; BVerwG Urteil vom 18.03.2016, 6 C 7/15).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZB 6/15

    Rundfunkbeitragsrechtliches Vollstreckungsverfahren in Baden-Württemberg: Partei …

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 24 Für die Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher auf Ersuchen der Vollstreckungsbehörden gelten die in § 15 Abs. 3 LVwVfG BW geregelten Vollstreckungsvoraussetzungen (BGH Beschluss vom 11.06.2015, I ZB 64/14; Beschluss vom 08.10.2015, VII ZB 11/15; Beschluss vom 21.10.2015, I ZB 6/15).
  • BGH, 08.10.2015 - VII ZB 11/15

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg: …

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 24 Für die Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher auf Ersuchen der Vollstreckungsbehörden gelten die in § 15 Abs. 3 LVwVfG BW geregelten Vollstreckungsvoraussetzungen (BGH Beschluss vom 11.06.2015, I ZB 64/14; Beschluss vom 08.10.2015, VII ZB 11/15; Beschluss vom 21.10.2015, I ZB 6/15).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 829/06

    Rundfunkgebührenpflichtigkeit von Computern

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
    Rn. 18 Zunächst ist festzustellen, dass die Überprüfung eines Rundfunkgebührenbescheids auf seine formale und inhaltliche Wirksamkeit dem Verwaltungsverfahren bzw. dem Verwaltungsrechtsweg vorbehalten ist und nicht Gegenstand der Erinnerung oder sofortigen Beschwerde im Vollstreckungsverfahren sein kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.01.2008, 1 BvR 829/06; BGH Beschluss vom 27.04.2017, I ZB 91/16; BVerwG Urteil vom 18.03.2016, 6 C 7/15).
  • VG Freiburg, 11.09.2024 - 9 K 2585/24

    Heranziehung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags

    Rn. 104 Insoweit aber ist gesetzlich geregelt und anerkannt, dass der Beklagte als Rundfunkanstalt nicht nur als Behörde handeln und den Beitragsfestsetzungsbescheid erlassen, sondern auch als Vollstreckungsbehörde ( § 10 Abs. 5 und Abs. 6 RBStV ) agieren und die Vollstreckung aus diesem Bescheid im Wege der Verwaltungsvollstreckung etwa dadurch betreiben darf, dass er als solche einen Gerichtsvollzieher um die Vollstreckung ersucht (vgl. ausführlich zur rechtlichen Grundlage des § 15a Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LVwVG BW und mit zahlr. RSpr.Nw. zur Vollstreckung aus einem Rundfunkbeitragsbescheid LG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2018 - 19 T 227/18 -, juris, Rn. 19 - 24, wonach eine förmliche Zustellung des Beitragsbescheids keine Vollstreckungsvoraussetzung ist (Rn. 19), sondern eine Zustellungsfiktion [§ 4 Abs. 2 VwZG] genügt, und an die Stelle des Schuldtitels das schriftliche Vollstreckungsersuchen tritt, dessen Zustellung es ebenfalls nicht bedarf (Rn. 24); siehe zur Vollstreckung aus Rundfunkbeitragsbescheiden in Bad.-Württ. auch BGH, Beschluss vom 08.10.2015 - VII ZB 11/15 -, juris = NJW-RR 2016, 378; zur wirksamen Bekanntgabe der Rundfunkbeitragsbescheide als Vollstreckungsvoraussetzung siehe auch VG Leipzig…, Beschluss vom 28.05.2021 - 1 L 141/21 -, juris, Rn. 26 - 28; dazu, dass die Zustellungsfiktion nach dem VwZG genügt auch VG Bayreuth…, Urteil vom 14.01.2021 - B 3 K 20.283 -, juris, Rn. 34 -37).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2019 - L 11 KR 1393/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gegen …

    Für den Einwand, die Zwangsvollstreckung von Beitragsbescheiden sei unzulässig, weil die Bescheide rechtswidrig oder unwirksam seien, steht dem Beitragsschuldner nach dieser Auffassung daher allein der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Sozialgerichten offen (vgl BGH 27.04.2017, I ZB 91/16, MDR 2017, 822 = juris Rn 22; ebenso LG Stuttgart 09.08.2018, 19 T 227/18 , juris Rn 21 ).
  • VG Sigmaringen, 04.02.2025 - 5 K 3594/24
    Unabhängig davon, dass hier allein die Festsetzung eines Rundfunkbeitrags - und nicht dessen Vollstreckung - streitgegenständlich ist, kann der Beklagte als Rundfunkanstalt auch als Vollstreckungsbehörde ( § 10 Abs. 5 und 6 RBStV ) agieren und darf die Vollstreckung aus einem Beitragsbescheid im Wege der Zwangsvollstreckung etwa dadurch betreiben, dass er als solche einen Gerichtsvollzieher um die Vollstreckung ersucht (vgl. ausführlich zur rechtlichen Grundlage des § 15a Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LVwVG und mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen zur Vollstreckung aus einem Rundfunkbeitragsbescheid: LG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2018 - 19 T 227/18 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2024 - L 5 KA 782/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vertragsärztliche …

    Für den Einwand, die Zwangsvollstreckung von Beitragsbescheiden sei unzulässig, weil die Bescheide rechtswidrig oder unwirksam seien, steht dem Beitragsschuldner nach dieser Auffassung daher allein der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Sozialgerichten offen (vgl. BGH…, Beschluss vom 27.04.2017 - I ZB 91/16 -, in juris Rn. 22; ebenso LG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2018 - 19 T 227/18 -, in juris Rn. 21 ).
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