Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) |
| Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30) |
1Ein Beteiligter ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat der Behörde auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen. 2Unterlässt er dies, gilt ein an ihn gerichtetes Schriftstück am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am vierten Tage nach Absendung als zugegangen. 3Dies gilt nicht, wenn feststeht, dass das Dokument den Empfänger nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erreicht hat. 4Auf die Rechtsfolgen der Unterlassung ist der Beteiligte hinzuweisen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes vom 28.01.2025 (GBl. S. 8), in Kraft getreten am 07.02.2025.
bevollmächtigten § 16Bestellung eines Vertreters von Amts wegen § 17Vertreter bei gleichförmigen Eingaben § 18Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse § 19Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse § 20Ausgeschlossene Personen § 21Besorgnis der Befangenheit § 22Beginn des Verfahrens § 23Amtssprache § 24Untersuchungs-
grundsatz § 25Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeits-
beteiligung § 26Beweismittel § 27Versicherung an Eides Statt § 27aÖffentliche Bekanntmachung im Internet § 28Anhörung Beteiligter § 29Akteneinsicht durch Beteiligte § 30(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 15 LVwVfG
10 Entscheidungen zu § 15 LVwVfG in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 227/18
Zwangsvollstreckung aus Rundfunkbeitragsbescheiden
- LG Stuttgart, 06.09.2018 - 19 T 264/18
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge
- LG Stuttgart, 22.03.2018 - 19 T 26/18
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge: Rechtsbehelf gegen die ...
- VG Karlsruhe, 09.05.2008 - 3 K 1342/08
Nutzung eines Gebäudes als Hotel Garni aufgrund einer früher erteilten ...
- LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 477/17
Zwangsvollstreckung von Rundfunkgebühren in Baden-Württemberg: Inhaltliche ...
- LG Stuttgart, 07.12.2017 - 19 T 382/17
Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Verwaltungsvollstreckung in ...
- VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 3 K 11231/18
Eilrechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung; Pfändungsschutz; Existenzminimum
- LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung ...
- LG Ravensburg, 18.09.1986 - 3 T 181/86
- OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 3 Ss 141/92
Baden-Württemberg; Ordnungswidrigkeit; Gericht; Zuständigkeit; Kontrolle
Querverweise
Auf § 15 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Besondere Verfahrensarten
- Verfahren über eine einheitliche Stelle
- § 71b (Verfahren)