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Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) |
| Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/__paste_norm__.html)
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§ 9Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 10Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 11Beteiligungsfähigkeit
§ 12Handlungsfähigkeit
§ 13Beteiligte
§ 14Bevollmächtigte und Beistände
§ 15Bestellung eines Empfangs-
bevollmächtigten § 16Bestellung eines Vertreters von Amts wegen § 17Vertreter bei gleichförmigen Eingaben § 18Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse § 19Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse § 20Ausgeschlossene Personen § 21Besorgnis der Befangenheit § 22Beginn des Verfahrens § 23Amtssprache § 24Untersuchungs-
grundsatz § 25Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeits-
beteiligung § 26Beweismittel § 27Versicherung an Eides Statt § 27aÖffentliche Bekanntmachung im Internet § 28Anhörung Beteiligter § 29Akteneinsicht durch Beteiligte § 30(weggefallen)
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bevollmächtigten § 16Bestellung eines Vertreters von Amts wegen § 17Vertreter bei gleichförmigen Eingaben § 18Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse § 19Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse § 20Ausgeschlossene Personen § 21Besorgnis der Befangenheit § 22Beginn des Verfahrens § 23Amtssprache § 24Untersuchungs-
grundsatz § 25Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeits-
beteiligung § 26Beweismittel § 27Versicherung an Eides Statt § 27aÖffentliche Bekanntmachung im Internet § 28Anhörung Beteiligter § 29Akteneinsicht durch Beteiligte § 30(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 11 LVwVfG
4 Entscheidungen zu § 11 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2026 - 3 S 1191/26
Fristsetzung; Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; aufschiebende Wirkung; ...
- VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 2742/00
Festsetzung eines Sondergebiets für vorhandenen großflächigen ...
- VG Sigmaringen, 15.07.2015 - 8 K 2004/14
Vollstreckung von Forderungen durch die Landesoberkasse
- VG Stuttgart, 17.01.2003 - 10 K 3744/02
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Verwaltungsakt gegen nicht Beteiligungsfähigen und ...
Querverweise
Auf § 11 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
- Verfahrensgrundsätze
- § 12 (Handlungsfähigkeit)