Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) |
| Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30) |
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsaktes oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrages ein.
bevollmächtigten § 16Bestellung eines Vertreters von Amts wegen § 17Vertreter bei gleichförmigen Eingaben § 18Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse § 19Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse § 20Ausgeschlossene Personen § 21Besorgnis der Befangenheit § 22Beginn des Verfahrens § 23Amtssprache § 24Untersuchungs-
grundsatz § 25Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeits-
beteiligung § 26Beweismittel § 27Versicherung an Eides Statt § 27aÖffentliche Bekanntmachung im Internet § 28Anhörung Beteiligter § 29Akteneinsicht durch Beteiligte § 30(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 9 LVwVfG
56 Entscheidungen zu § 9 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2026 - 9 S 2077/24
Abwahl des Rektors einer Hochschule
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 K 4527/22
Abwahl des Rektors einer Hochschule
- VG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 K 4527/22
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 3252/20
Beendigung seines ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes; Anhörung; Heilung eines ...
- VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 - 10 S 1455/23
Anfechtungsklage einer Umweltvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von ...
- VG Karlsruhe, 19.10.2023 - 7 K 2578/22
Übergabe der Fragen des Tests für Medizinische Studiengänge
- VG Karlsruhe, 24.08.2023 - 12 K 678/23
Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten ...
- VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20
Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der ...
- VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19
Anwendung von § 40 LFGB
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 10 S 320/20
Informationsrechtlicher Zugang zu einer für eine Gemeinde von einem Rechtsanwalt ...
Querverweise
Auf § 9 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)