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   BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03   

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https://dejure.org/2004,520
BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 (https://dejure.org/2004,520)
BAG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 (https://dejure.org/2004,520)
BAG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 (https://dejure.org/2004,520)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen kirchlichen Arbeitgeber; Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit; Zulässigkeit einer Kündigung wegen einer bekannt gewordenen Wiederverheiratung; Anwendbarkeit des Grundsatzes von ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 623; ; KAVO § 45; ; KSchG § 1; ; GG Art. 2 Nr. 1; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 3; ; GVG § 13; ; GVG § 17a Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Treuwidrige Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers wegen Wiederverheiratung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Treuwidrige Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers wegen Wiederverheiratung?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber braucht auch eine Kündigung während der Probezeit nicht zu begründen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber braucht auch eine Kündigung während der Probezeit nicht zu begründen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kirchenmusiker wegen zweiter Ehe hinausgeworfen Die Kirche darf so manches, was andere Arbeitgeber nicht dürfen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.9.2004)

    Kündigung durch Kirche wegen Wiederheirat // Gericht sieht keinen Verstoß gegen Treu und Glauben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    1085 § 2 CIC vor (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 48, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

    Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77; 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 43, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14

    Wartezeitkündigung - verlängerte Kündigungsfrist - Umgehung des

    Der Arbeitnehmer ist während dieses Zeitraums lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3-6; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22; HaKo/Mayer 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Darüber hinaus obliegt es dem Revisionskläger, die Kausalität zwischen dem behaupteten Verfahrensmangel und dem Ergebnis des Berufungsurteils aufzuzeigen (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - zu B V 1 b bb der Gründe mwN) .

    Voraussetzung für eine Schätzung ist demnach lediglich, dass die klagende Partei dem Gericht eine tatsächliche Grundlage für die Schätzung geliefert und sich in einem den Umständen nach zumutbaren Maß um eine Substanziierung bemüht hat (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - zu B V 2 b aa der Gründe) .

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kann der gekündigte Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich nicht seine Wiedereinstellung verlangen (vgl. etwa BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 32, BAGE 153, 62; 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - aaO; 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Diese Norm bestimmt nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen Gerichtsbarkeiten untereinander (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 64, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

    Deshalb ist bei Streitigkeiten in innerkirchlichen Angelegenheiten infolge des den Kirchen verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 65, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09

    Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

    Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Kirchendienst; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128).

    2.2.1 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, das grundgesetzlich verbürgt ist, kollidiert danach mit dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Recht der Kirchen, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis selbst zu regeln und diese spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis verbindlich machen zu können (Bundesverfassungsgericht 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG; BAG 16.09.2004, a. a. O., mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Nur in den Fällen, in denen sich das private Verhalten auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt, kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung ausnahmsweise vorliegen (vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5; KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 450 ff.; APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 327a ff.).

    Berührt hingegen das außerdienstliche Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - aaO).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Andernfalls würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und damit die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr., vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5 mwN).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5 mwN).

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

    Andernfalls würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und damit die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr., vgl. Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rn. 30, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5, zu B I 4 a der Gründe mwN).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5, zu B I 4 b der Gründe).

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Aus der negativen Vertragsfreiheit des Arbeitgebers folgt vielmehr, dass er grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er dem bisherigen Arbeitnehmer ein neues Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrages macht oder dessen Angebot annimmt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5).
  • ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09

    Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

  • LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20

    Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion,

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09

    Kündigung, treuwidrig, Wartezeit, Treu und Glauben, Arbeitsunfall, Darlegungslast

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 15 A 3047/19

    Journalistin hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns bei der Gewährung einer Zuwendung für den

  • ArbG Hagen, 14.08.2018 - 4 Ca 1055/18

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines schwerwiegenden

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 847/15

    Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb - betriebsbedingte Kündigung -

  • LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08

    außerdienstliches Verhalten; außerordentliche Kündigung; Rechtsextremismus

  • ArbG Dortmund, 09.01.2020 - 4 Ca 3024/19
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11

    Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit,

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 606/05

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 16 Sa 35/11

    Kündigung seitens einer BGB-Gesellschaft - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage

  • ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14

    Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 16 Sa 36/11

    Kündigung seitens einer BGB-Gesellschaft - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - 2 Ta 241/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Kündigung , Treuwidrigkeit, Darlegungs- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12

    Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08

    Unterlassungspflichten eines Angestellten einer Polizeibehörde im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2021 - 5 Sa 387/20

    Wartezeitkündigung - Vertragsauslegung - Bruttoabsicherungsgehalt

  • ArbG Hamburg, 28.08.2007 - 21 Ca 125/07

    Kündigung am Weltfrauentag stelle keine geschlechtsspezifische Diskriminierung

  • VG Minden, 27.09.2013 - 2 L 595/13

    Keine Überprüfung von innerkirchlichen Angelegenheiten durch die staatlichen

  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 3 K 1507/20

    Innerkirchliches Recht; Hausverbot und Betretensverbot religiöser Veranstaltungen

  • ArbG Göttingen, 27.04.2010 - 2 Ca 577/09

    Uni-Zahnmediziner zu Recht gekündigt

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