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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12   

Zitiervorschläge
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OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,38304)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,38304)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,38304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I

    § 99 GWB, § 101b Abs 1 Nr 2 GWB, § 101b Abs 2 S 2 GWB, § 104 Abs 2 Nr 2 GWB, § 108 Abs 2 Nr 2 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bei nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung einer Mehrheit von Auftraggebern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auftraggeber im Vergabenachprüfungsantrag; Zulässigkeit einer Änderung des Rubrums; Wirksamkeit einer subjektiven Erweiterung des Vergabenachprüfungsantrags

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 108 Abs. 2 Nr. 2; GWB § 101b Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Bezeichnung der Auftraggeber im Vergabenachprüfungsantrag; Zulässigkeit einer Änderung des Rubrums; Wirksamkeit einer subjektiven Erweiterung des Vergabenachprüfungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber falsch bezeichnet: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auftrgasvergabe ohne Ausschreibung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrsvertrag - Nachprüfungsantrag bei Auftraggebermehrheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Nachprüfung einer Vergabe mit mehreren Auftraggebern müssen alle im Antrag angegeben werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1008
  • VergabeR 2013, 438
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Am 08.02.2011 verkündete der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Entscheidung in der Rechtssache X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I", wonach die Erbringung von SPNV-Leistungen dem nationalen Vergaberecht unterfalle und eine Direktvergabe nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bzw. nach § 15 Abs. 2 AEG nicht zulässig sei.

    Letztgenanntes Interesse ist maßgeblich (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.07.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II", JurBüro 2012, 28).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    c) Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV dem Mitgliedsstaat die "Durchführung" eines Vertrages untersagt, über dessen beihilferechtliche Zulässigkeit ein Prüfungsverfahren der EU-Kommission schwebt; hieraus ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin kein Verbot des Abschlusses eines solchen Vertrages i.S. eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB (ebenso wohl OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.03.2012, VII-Verg 37/11 - NZBau 2012, 518, hier zitiert nach juris ; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 16.12.2010, 3 C 344/09, BVerwGE 138, 322 keine Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes, mit dem eine vermeintlich rechtswidrige Beihilfe gewährt wird ).

    Das Tatbestandsmerkmal wird nicht nur erfüllt durch eine sog. "de facto-Vergabe" bzw. Direktvergabe, d.h. durch die Auftragserteilung an ein Unternehmen durch bloßen Vertragsschluss ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens, sondern auch durch ein Verhandlungsverfahren bzw. - wie hier - durch eine freihändige Vergabe, an der nur der spätere Vertragspartner beteiligt wird (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2010, 9 Verg 5/10, VergabeR 2011, 510; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.03.2012, VII-Verg 37/11, NZBau 2012, 518; Fett in: Willenbruch/Wieddekind, a.a.O., 8. Los, § 101b GWB Rn. 8; a.A.: Zeiss in: jurisPK VergabeR, a.a.O., § 101b GWB Rn. 23).

  • OLG Jena, 19.10.2010 - 9 Verg 5/10

    Vergaberecht, Antragsbefugnis, de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Regelmäßig genügt bei einem Fehlen einer nachvollziehbaren Eignungsprüfung, dass der Antragsteller darlegt, dass sein Tätigkeitsfeld Aufträge der betreffenden Art umfasst bzw. zu Beginn der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen umfassen soll (vgl. Thüringer OLG; Beschluss v. 19.10.2010, 9 Verg 5/10 - VergabeR 2011, 510).

    Das Tatbestandsmerkmal wird nicht nur erfüllt durch eine sog. "de facto-Vergabe" bzw. Direktvergabe, d.h. durch die Auftragserteilung an ein Unternehmen durch bloßen Vertragsschluss ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens, sondern auch durch ein Verhandlungsverfahren bzw. - wie hier - durch eine freihändige Vergabe, an der nur der spätere Vertragspartner beteiligt wird (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2010, 9 Verg 5/10, VergabeR 2011, 510; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.03.2012, VII-Verg 37/11, NZBau 2012, 518; Fett in: Willenbruch/Wieddekind, a.a.O., 8. Los, § 101b GWB Rn. 8; a.A.: Zeiss in: jurisPK VergabeR, a.a.O., § 101b GWB Rn. 23).

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    (1) Das Erfordernis der richtigen Angabe des Prozessgegners stellt danach keine Verletzung des - aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden - Verbots der unzumutbaren Erschwerung des Rechtswegs (vgl. BVerfG, Beschluss v. 02.02.1996, 1 BvR 2211/94, NJW 1996, 1272 zu § 253 Abs. 2 ZPO ; Beschluss v. 08.05.1991, 2 BvR 170/85, NVwZ 1992, 259 zu § 82 VwGO ) bzw. des - aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden - Anspruchs des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz dar, weil es sachlich gerechtfertigt ist.

    Sie legitimiert die Vergabekammer aber nicht, die Grenzen der Auslegung zu überschreiten (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 08.05.1991, a.a.O. m.w.N. zu § 88 VwGO ).

  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Dieser Umstand unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Konstellationen in den von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (wie vorzitiert) und des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss v. 02.08.2011, WVerg 0004/11, VergabeR 2012, 119), weshalb die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind.
  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Letztgenanntes Interesse ist maßgeblich (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.07.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II", JurBüro 2012, 28).
  • OLG Schleswig, 30.10.2012 - 1 Verg 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Dies wäre insbesondere dann in Betracht gekommen, wenn sich aus dem Nachprüfungsantrag und dessen Begründung ergeben hätte, dass Antragsgegner der oder die (ggf. unbekannten) Auftraggeber des angegriffenen Verkehrsvertrages als sog. "Inhaltsadressaten" der begehrten Entscheidung anzusehen seien (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 30.10.2012, 1 Verg 5/12 "Postdienste"; so i.E. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 17.05.2011, Verg W 16/10, VergabeR 2012, 124).
  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 01.04.2010, 1 Verg 5/09, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2009 - Verg 7/09

    Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Es ist in der Kommentarliteratur und in der vergaberechtlichen Rechtsprechung aber, soweit ersichtlich, einheitliche Auffassung, dass ein Wechsel des Antragsgegners bzw. eine Erweiterung auf mehrere Antragsgegner erst ab dem Zeitpunkt der Vornahme Wirksamkeit entfaltet und nicht zurückwirkt (vgl. BayObLG, Beschluss v. 01.07.2003, Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; Summa, a.a.O., § 108 Rn. 24 f.; Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar VergabeR, 2. Aufl. 2011, 11.
  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
    Dies wäre insbesondere dann in Betracht gekommen, wenn sich aus dem Nachprüfungsantrag und dessen Begründung ergeben hätte, dass Antragsgegner der oder die (ggf. unbekannten) Auftraggeber des angegriffenen Verkehrsvertrages als sog. "Inhaltsadressaten" der begehrten Entscheidung anzusehen seien (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 30.10.2012, 1 Verg 5/12 "Postdienste"; so i.E. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 17.05.2011, Verg W 16/10, VergabeR 2012, 124).
  • BayObLG, 01.07.2003 - Verg 3/03

    Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB

  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 B 98.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klagefrist für eine durch

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

  • BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 213/08

    Klagen gegen Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck wegen Beihilfen an Ryanair

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

  • OLG Naumburg, 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

    Nebenangebot III - Vergabeverfahren: Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung

  • OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

    Vergaberecht: Geltung der Vorabinformationspflicht des § 13 VgV auch in

  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09

    Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des

  • OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eines städtischen Reinigungsbetriebes;

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83

    Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

    Das ist - worauf die Antragstellerin zutreffend hinweist - etwa in Fällen angenommen worden, in denen der Auftraggeber einen Auftrag fehlerhaft als Dienstleistungskonzession vergeben und deswegen die Beschränkungen des Vergaberechts überhaupt nicht beachtet hat (BGH v. 18.06.2012 - X ZB 9/11), er einen Auftrag freihändig unter alleiniger Beteiligung des späteren Vertragspartners vergeben hat (OLG Naumburg v. 06.12.2012 - 2 Verg 5/12) oder er zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt, jedoch die vergaberechtlich erforderliche Bekanntmachung unterlassen hat (OLG Düsseldorf v. 28.03.2012 - Verg 37/11).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

    Vergaberecht: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages wegen Versäumung der

    Es handelt sich um Ausschlussfristen, deren Ablauf zum Rechtsverlust der Bieter führt [Dreher/Motzke, aaO., § 101 b GWB Rn. 40; Zeiss/jurisPK-VergR, 4. Aufl, § 101 b GWB - Rn. 40; OLG Schleswig Beschl. v. 1.4.2010 1 Verg 5/09 - Rn. 17; OLG Naumburg Beschl. v. 6.12.2012 - 2 Verg 5/12 - Rn. 101].

    46 Insbesondere ist aufgrund von Art. 2 f Abs. 1 lit. a Richtlinie 2007/66/EG richtlinienkonform eine einschränkende Auslegung des § 101 b Abs. 2 Satz 1 GWB dahin geboten, dass in der Bekanntmachung die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, zu begründen ist [OLG Schleswig Beschl. v. 6.12.2012, 2 Verg 5/12 - Rn. 98].

    Vor diesem Hintergrund ist die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Naumburg vom 6.12.2012 - 2 Verg 5/12 hier nicht einschlägig.

  • VK Westfalen, 03.04.2019 - VK 1-9/19

    Zeitvorgaben sind einzuhalten!

    Der Antragsgegner zu 1) hat den Nachprüfungsantrag unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12 zunächst für unzulässig gehalten.

    c) Die Entscheidung des OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12 ist hingegen nicht maßgeblich, weil dort keine versehentliche Falschbezeichnung des Antragsgegners vorlag und auch im Wege der Auslegung die richtigen Antragsgegner nicht ermittelt werden konnten.

  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Die 30-Tages-Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (OLG Naumburg, B. v. 6.12.2012 - 2 Verg 5/12; OLG Düsseldorf, B. v. 1.8.2012 - Verg 15/12; VK Bund B. v. 2.9.- -VK 2-74/13 sowie Fett in Willenbruch/ Wieddekind, VergabeR Kompaktkommentar, 3. Aufl. 2014, § 101b Rn. 15 ff.).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Im Nachprüfungsverfahren seien die Grundsätze der notwendigen Streitgenossenschaft entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, B. v. 06.12.2012 - 2 Verg 5/12).
  • VK Baden-Württemberg, 10.05.2013 - 1 VK 10/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer Rubrumsberichtigung; Aufhebung

    Dies alles spricht für eine zulässige Rubrumsberichtigung (s. zu diesem Thema auch: OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011, WVerg 0004/11; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12; OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012, 13 Verg 7/12 sowie OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013, 1 Verg 6/12).
  • VK Niedersachsen, 02.04.2013 - VgK-04/13

    Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bei Identität der Landesbehörde für die

    Überdies halten das OLG Brandenburg ( Beschluss vom 17.05.2011 Verg W 16/10 ) und das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, VII - Verg 27 / 09) eine formal zum Parteiwechsel Bundesrepublik/Land führende Rubrumsberichtigung im Nachprüfungsverfahren durchaus für zulässig, so dass auch ein gegen den falschen Antragsgegner gerichteter Nachprüfungsantrag inhaltlich zu prüfen sei, während die OLG Celle und Naumburg (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012, 13 Verg 7/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12 ) dies strikt ablehnen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

    In derartigen Fällen einer versehentlich fehlerhaften Bezeichnung eines Antragsgegners kommt eine Rubrumsberichtigung jedenfalls dann in Betracht, wenn ohne weiteres erkennbar ist, welcher Adressat eigentlich gemeint ist und der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer dahingehend ausgelegt werden kann (vgl. Weyand in: ibronline- Kommentar Vergaberecht, Stand: 26.11.2012, § 108 GWB, Rdnr. 14; OLG Naumburg, Beschl. v. 06.12.2012, 2 Verg 5/12.
  • VK Sachsen, 22.02.2022 - 1/SVK/038-21

    Auftraggeber kann eigene Fehler auch nach der Angebotsabgabe korrigieren!

    Danach kommt es darauf an, wer z. Zt. der angegriffenen Handlung, hier Erklärung der Teilaufhebung des Vergabeverfahrens, als öffentlicher Auftraggeber anzusehen war (OLG Naumburg, B. v. 06.12.2012 - 2 Verg 5/12).
  • VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15

    Preisanpassung ist kein Neuabschluss!

    Diese Frist ist eine starre Ausschlussfrist (OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12), bei der eine Wiedereinsetzung nicht infrage kommt.
  • VK Thüringen, 12.07.2013 - 250-4002-5318/2013-E-016-J

    Uni oder Uniklinik: Wer ist richtige Partei im Nachprüfungsverfahren?

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12   

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https://dejure.org/2013,19614
OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2013,19614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.06.2013 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2013,19614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2013,19614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2072
  • VergabeR 2013, 949
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in diesen Entscheidungen jeweils ausgeführt, dass in einer vergleichbaren Konstellation, wie sie hier vorliegt, die rechtlichen Vorgaben für die Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV heranzuziehen seien, jedoch mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass dies nur gelte, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (Beschluss v. 19.07.2011, X ZB 4/10 - in juris Tz. 4).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZB 10/03

    Anfechtung der Streitwertfestsetzung im gerichtlichen Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12
    Es widerspräche auch dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz, dass ein Instanzenzug wegen einer Nebenentscheidung nicht weiter reicht als der Instanzenzug in der Hauptsache (vgl. auch BGH, Beschluss v. 21.10.2003, X ZB 10/03 - zu § 25 GKG a.F. ).
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12
    Das wirtschaftliche Interesse eines Antragstellers wird gerade durch die - mehr oder wenige lange - Laufzeit des befristeten Vertrages geprägt; bei lang laufenden Verträgen resultiert die wirtschaftliche Attraktivität des ausgeschriebenen Auftrags nicht zuletzt aus der Vertragsdauer, der Planungssicherheit für alle Beteiligten und damit der beachtlichen Amortisationsmöglichkeiten von Anfangsinvestitionen (vgl. Beschluss v. 09.02.2012, 2 Verg 14/11 "Zehn-Jahres-Vertrag" m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im

    b) Nach Ansicht des vorlegenden Senats ist dagegen die Bruttoangebotssumme Grundlage für die Streitwertbemessung, ohne dass durchlaufende Posten herausgerechnet werden dürften (ebenso OLG Naumburg, VergabeR 2013, 949, 950 [juris Rn. 7]).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Die von der Grundregel in § 3 I VgV abweichende Beschränkung auf einen maximalen Zeitraum von 48 Monaten zielt vor allem darauf ab, Kleinaufträge auch bei längeren Laufzeiten von den hier nicht angemessen erscheinenden Vorgaben des Kartellvergaberechts auszunehmen (OLG Naumburg, Beschluss vom 10.6.2013, 2 Verg 5/12, Rn 18 bei juris; Radu in: Müller-Wrede (Hrsg.) VgV/UgV - Kommentar, Rn 78 zu § 3 VgV).
  • OLG Jena, 09.11.2016 - 2 Verg 4/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rüge der Nichtausschreibung eines Fachloses für die

    Diese Erwägungen waren auch für das Oberlandesgericht Naumburg maßgeblich, das in seinem Beschluss vom10. Juni 2013 - 2 Verg 5/12 -, juris Rn. 8, ebenfalls nicht auf den Bruttowert des Gesamtauftrags abgestellt hat, sondern lediglich auf den Bruttoauftragswert desjenigen (Teil-)Auftrags, auf den der Interessent im Fall einer Neuausschreibung geboten hätte.
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 7/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Diese Erwägungen waren auch für das Oberlandesgericht Naumburg maßgeblich, das in seinem Beschluss vom10. Juni 2013 - 2 Verg 5/12 -, juris Rn. 8, ebenfalls nicht auf den Bruttowert des Gesamtauftrags abgestellt hat, sondern lediglich auf den Bruttoauftragswert desjenigen (Teil-)Auftrags, auf den der Interessent im Fall einer Neuausschreibung geboten hätte.
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 6/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Diese Erwägungen waren auch für das Oberlandesgericht Naumburg maßgeblich, das in seinem Beschluss vom10. Juni 2013 - 2 Verg 5/12 -, juris Rn. 8, ebenfalls nicht auf den Bruttowert des Gesamtauftrags abgestellt hat, sondern lediglich auf den Bruttoauftragswert desjenigen (Teil-)Auftrags, auf den der Interessent im Fall einer Neuausschreibung geboten hätte.
  • OLG Jena, 19.08.2016 - 2 Verg 5/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Diese Erwägungen waren auch für das Oberlandesgericht Naumburg maßgeblich, das in seinem Beschluss vom10. Juni 2013 - 2 Verg 5/12 -, juris Rn. 8, ebenfalls nicht auf den Bruttowert des Gesamtauftrags abgestellt hat, sondern lediglich auf den Bruttoauftragswert desjenigen (Teil-)Auftrags, auf den der Interessent im Fall einer Neuausschreibung geboten hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18036
OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2014,18036)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2014,18036)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. April 2014 - 2 Verg 5/12 (https://dejure.org/2014,18036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 39/11

    Mehrvertretungsgebühr für Rechtsanwalt bei Beschlussanfechtung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12
    Die Mehrvertretungsgebühr soll dem typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und -weitergabe durch den Rechtsanwalt und dessen höherem Haftungsrisiko in genereller Weise Rechnung tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 19.01.2010, VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377; Beschluss v. 15.09.2011, V ZB 39/11, NJW 2011, 3723).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12
    Die Mehrvertretungsgebühr soll dem typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und -weitergabe durch den Rechtsanwalt und dessen höherem Haftungsrisiko in genereller Weise Rechnung tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 19.01.2010, VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377; Beschluss v. 15.09.2011, V ZB 39/11, NJW 2011, 3723).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04

    Keine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12
    Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2006, VII-Verg 79/04, sowie Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, jeweils m.w.N. - für die Auftraggebergemeinschaft ; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.03.2002, 1 Verg 7/01; Beschluss v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 m.w.N. - für eine Bietergemeinschaft ).
  • OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12
    Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2006, VII-Verg 79/04, sowie Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, jeweils m.w.N. - für die Auftraggebergemeinschaft ; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.03.2002, 1 Verg 7/01; Beschluss v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 m.w.N. - für eine Bietergemeinschaft ).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12
    Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2006, VII-Verg 79/04, sowie Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, jeweils m.w.N. - für die Auftraggebergemeinschaft ; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.03.2002, 1 Verg 7/01; Beschluss v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 m.w.N. - für eine Bietergemeinschaft ).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
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