Rechtsprechung
| OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh, Art 3 Abs 2 UAbs 2 EUV 604/2013
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Asylprozess; Zulässigkeit der Rückführung eines in Italien als Schutzberechtigter anerkannten syrischen Staatsangehörigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Feststellung eines Abschiebungsverbotes eines syrischen Staatsangehörigen aufgrund Erkrankung hinsichtlich Italiens; Ernsthafte Gefahr einer erniedrigenden Behandlung bei Rückführung eines Schutzberechtigten
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.12.2021 - 3 K 1046/19
- OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20
Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Er verweist in seiner Antragsschrift zwar auf Entscheidungen des OVG Münster (11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A) zu der Problematik, zitiert im Wesentlichen wörtlich dessen Ausführungen dazu und macht geltend, die in dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen seien durch die zitierten Urteile des OVG Münster zumindest erheblich in Zweifel zu ziehen.In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass der anderslautenden Ansicht des - vorliegend von dem Kläger zitierten - OVG Münster[Urteil vom 20.7.2021 - 11 A 1674/20.A - juris][Urteil vom 20.7.2021 - 11 A 1674/20.A - juris] nicht zu folgen ist, und hierzu im Einzelnen dargelegt, weshalb die erwähnte Entscheidung des OVG Münster dem verschärften Maßstab, der vom EuGH in den Leiturteilen vom 19.3.2019 in den Rechtssachen Jawo (C-163/17) und Ibrahim (C-297/17) zugrunde gelegt wurde und wonach im Dublin-Raum ein Stopp der Rücküberstellung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" des Einzelfalles asylverfahrensrelevante Schwachstellen "eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit" erreichen, nicht entspricht.[vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris][vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris].
- VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 908/16
Sicherer Drittstaat Italien
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Die gegen den Bescheid gerichtete Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.3.2017 - 3 K 908/16 - rechtskräftig abgewiesen.Bereits im Erstverfahren des Klägers seien im Urteil vom 15.3.2017 - 3 K 908/16 - umfangreiche Ausführungen auch zur Glaubhaftmachung einer gesundheitlichen Problematik durch den Kläger und die Situation in Italien gemacht worden.
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21
Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass der anderslautenden Ansicht des - vorliegend von dem Kläger zitierten - OVG Münster[Urteil vom 20.7.2021 - 11 A 1674/20.A - juris][Urteil vom 20.7.2021 - 11 A 1674/20.A - juris] nicht zu folgen ist, und hierzu im Einzelnen dargelegt, weshalb die erwähnte Entscheidung des OVG Münster dem verschärften Maßstab, der vom EuGH in den Leiturteilen vom 19.3.2019 in den Rechtssachen Jawo (C-163/17) und Ibrahim (C-297/17) zugrunde gelegt wurde und wonach im Dublin-Raum ein Stopp der Rücküberstellung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" des Einzelfalles asylverfahrensrelevante Schwachstellen "eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit" erreichen, nicht entspricht.[vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris][vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris].
- OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21
Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Der Senat hat mit Urteil vom 15.2.2022 - 2 A 46/21 -[zitiert nach juris][zitiert nach juris] entschieden, dass Rückkehrer derzeit in Italien grundsätzlich weder im Zeitpunkt der Rücküberstellung noch während des Asylverfahrens und auch nicht nach Zuerkennung von internationalem Schutz unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen durch systemische Schwachstellen gem. Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO oder sonstige Umstände dem "real risk" einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK ausgesetzt werden. - OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18
Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Zwar kann eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit divergierender Rechtsprechung anderer - nicht unter den Katalog der Divergenzzulassung nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG fallender - Gerichte begründet werden.[vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris][vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris] Dies setzt aber u.a. voraus, dass im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht wird, dass in den betreffenden Entscheidungen zur selben Rechts- oder Tatsachenfrage ein abweichender Standpunkt vertreten wird, was die Darlegung einer Vergleichbarkeit der Fallgestaltung oder zumindest der Übertragbarkeit des Standpunktes auf den vorliegenden Fall und die Darstellung der sich gegenüberstehenden unterschiedlichen Rechts- oder Tatsachengrundsätze erfordert.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 - m.w.Nw., juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 - m.w.Nw., juris] Daran mangelt es dem klägerischen Vorbringen bereits angesichts der vom Verwaltungsgericht festgestellten Umstände. - OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
Anforderungen an Zulassungsantrag im Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Rn. 19 Das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt jedoch, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.[Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris][Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris] Diese Voraussetzungen erfüllt der Vortrag des Klägers nicht. - OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Das ist allgemein nur der Fall, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[St. Rspr.,vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 - m.w.Nw., juris][St. Rspr.,vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 - m.w.Nw., juris]. - OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 A 13/22
Sekundärimmigration Bulgarien; Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Rn. 20 Soweit der Kläger des weiteren geltend macht, die in dem angegriffenen Urteil getroffenen Feststellungen seien erheblich in Zweifel zu ziehen, wendet er sich gegen eine aus seiner Sicht unzutreffende Bewertung durch das Verwaltungsgericht und damit gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, was in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz eine Berufungszulassung nicht zu rechtfertigen vermag.[vgl. Beschluss des Senats vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 - juris][vgl. Beschluss des Senats vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 - juris]. - OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98
Bestehen einer politische Verfolgung von Anhängern der Khalistan-Bewegung in …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Zwar kann eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit divergierender Rechtsprechung anderer - nicht unter den Katalog der Divergenzzulassung nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG fallender - Gerichte begründet werden.[vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris][vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris] Dies setzt aber u.a. voraus, dass im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht wird, dass in den betreffenden Entscheidungen zur selben Rechts- oder Tatsachenfrage ein abweichender Standpunkt vertreten wird, was die Darlegung einer Vergleichbarkeit der Fallgestaltung oder zumindest der Übertragbarkeit des Standpunktes auf den vorliegenden Fall und die Darstellung der sich gegenüberstehenden unterschiedlichen Rechts- oder Tatsachengrundsätze erfordert.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 - m.w.Nw., juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 - m.w.Nw., juris] Daran mangelt es dem klägerischen Vorbringen bereits angesichts der vom Verwaltungsgericht festgestellten Umstände.
- OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
Zulassungsantrag - Berufung - Türkei
Das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt dabei, dass eine solche Frage im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 -, Leitsatz Nr. 1 in der Übersicht I/2023 auf der Internetseite des Gerichts, st. Rspr.][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 -, Leitsatz Nr. 1 in der Übersicht I/2023 auf der Internetseite des Gerichts, st. Rspr.] Schon an diesen formalen Anforderungen mangelt es beim Zulassungsantrag des Klägers. - VG Saarlouis, 01.02.2023 - 3 K 1141/22
Personen mit einem Schutzstatus in Italien erhalten in Italien eine medizinische …
Er setzt sich zudem mit dem Klägervorbringen eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse hinsichtlich Italiens bezogen auf die Erkenntnislage und die Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit[Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21- und Beschluss vom 25.01.2023 -2 A 11/22-, jeweils juris][Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21- und Beschluss vom 25.01.2023 -2 A 11/22-, jeweils juris] zutreffend dar, wenn dort ausgeführt wird:.Rn. 116 Abgesehen davon hat das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 25.01.2023 -2 A 11/22-, juris[Auch diese Entscheidung betrifft, wie schon das Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21-, einen Menschen, der seinem eigenen Vortrag nach "eine deutliche klinische Symptomatik mit psychotherapeutischer und psychopharmazeutischer Behandlungsnotwendigkeit" aufweist.][Auch diese Entscheidung betrifft, wie schon das Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21-, einen Menschen, der seinem eigenen Vortrag nach "eine deutliche klinische Symptomatik mit psychotherapeutischer und psychopharmazeutischer Behandlungsnotwendigkeit" aufweist.]) nochmals bestätigt, dass Personen mit einem Schutzstatus in Italien, nachdem sie sich beim italienischen nationalen Gesundheitsdienst registriert haben, in Bezug auf medizinische Versorgung, dies gilt auch für die psychische Gesundheitsversorgung, dieselben Rechte und Pflichten wie italienische Staatsangehörige haben.
- VG Osnabrück, 12.04.2023 - 5 B 70/23
Iran: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für alleinstehende Frau, …
nach Italien rückgeführter dort zuerkannter Schutzberechtigter: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 A 11/22 -, Rn. 19, juris mit Verweis auf Urteil des Senats vom 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Rn. 23-27 m.w.N.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, Rn. 7ff., juris, zuletzt bestätigt mit Urteil vom 7. Juli 2022 - A 4 S 3696/21 - Rn. 29ff., juris; Sächs. OVG, Urteile vom 14. März 2022 - 4 A 1220/19.A - juris, Rn. 23ff., und vom 15. März 2022 - 4 A 154/19.A -, Rn. 37-50, juris).
- VG Berlin, 09.03.2023 - 31 L 47.23
Gambia: Dublin Italien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Eurodac-Treffer; …
Abdr.; VG München, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - M 30 S 21.50040 -, juris Rn. 17 ff., und vom 22. Februar 2021 - M 30 S 21.50033 -, juris Rn. 15 ff.), vermag die Kammer bei Würdigung der maßgeblichen Quellen und vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die Bejahung systemischer Schwachstellen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. März 2019, a.a.O., Rn. 91 ff.: "besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit") nicht zu folgen (ablehnend bzw. abweichend aus der obergerichtlichen Rechtsprechung auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17. November 2022 - A 4 S 2453/22 -, juris…, vom 7. Juli 2022 - A 4 S 3696/21 -, juris Rn. 28 f., …und vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Ls. 1 u. Rn. 8 ff.; s. ferner Sächsisches OVG…, Urteil vom 15. März 2022 - 4 A 506/19.A -, juris Ls. u. Rn. 46 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 A 11/22 -, juris Rn. 19, …und Urteil vom 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Ls. u. Rn. 23 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -, juris Ls. u. Rn. 22 f. ; zur Kritik an der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Übrigen ausdrücklich nur VG Würzburg…, Urteil vom 10. Juni 2022, a.a.O., Rn. 29 ff., …und Beschluss vom 30. November 2 0 2 1 , a.a.O., Rn. 27 ff.; VG Saarland…, Beschluss vom 15. November 2 0 2 1 , a.a.O.;… VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 16. August 2 0 2 1 , a.a.O., Rn. 10). - OVG Saarland, 18.07.2023 - 2 A 28/23
Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag; Neubewertung unveränderter Tatsachen- …
Eine Rechtssache hat nur dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris][st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[vgl. den Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris][vgl. den Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris]. - OVG Saarland, 18.10.2023 - 2 A 111/23
Berufungszulassungsantrag: Kurde (Türkei)
Eine Rechtssache hat nur dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris][st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[vgl. den Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris][vgl. den Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris]. - OVG Saarland, 27.02.2023 - 2 A 232/22
Asylrecht Türkei; Berufungszulassungsantrag - grundsätzliche Bedeutung
Das ist allgemein nur der Fall, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[St. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris][St. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[Vgl. Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris][Vgl. Beschluss des Senats vom 6.5.2022 - 2 A 186/21 -, juris].
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Bauvorbescheid
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2020 - 2 A 691/17
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Gastronomie und Tippannahmestelle in …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Als Ermessenserwägungen kommen nur städtebauliche Gründe in Betracht (…OVG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 132; dass., Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 96).Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme vor, dann erfordern das vom Gesetzgeber mit den Ausnahmeregelungen des § 31 Abs. 1 BauGB (in Verbindung mit den Ausnahmekatalogen der Baunutzungsverordnung) verfolgte Ziel der städtebaulichen Flexibilität und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in aller Regel, dass die Ausnahme gewährt wird (…OVG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 134; dass., Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 100).
Andernfalls ist das Ermessen zu Gunsten des Bauherrn "auf Null" reduziert (…VGH München, Urt. v. 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 - juris Rn. 39; OVG Münster, Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 102).
Das Auswahlermessen stellt keinen Ersatz für unterbliebene differenzierende Festsetzungen dar (OVG Münster, Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 104 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Soweit Ferienwohnungen hingegen - typischerweise - auf eine Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet seien, fehle es am definitorisch für den Beherbergungsbetrieb vorgegebenen Bedarf solcher Dienstleistungsangebote ( OVG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 25 ).Die Fortführung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Veränderungssperre planungsrechtlich rechtmäßig ausgeübten Nutzung bleibt von der Veränderungssperre vielmehr unberührt (zum Ganzen OVG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 21 ).
Vor diesem Hintergrund gelangt § 14 Abs. 3, 4. Variante BauGB auch in der hier maßgeblichen "Genehmigungssituation" zur Anwendung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 12, 21, 28 f., wonach der Annahme einer "offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit" eine Veränderungssperre nicht entgegensteht, wenn die bislang praktizierte Nutzung "unter die Freistellungsvorschrift des § 14 Abs. 3 BauGB" fällt; in diesem Fall bleibe die "materielle Legalität" der Nutzung erhalten;… vgl. auch VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - juris Rn. 20, 32).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12
Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Als Ermessenserwägungen kommen nur städtebauliche Gründe in Betracht (OVG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 132;… dass., Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 96).Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme vor, dann erfordern das vom Gesetzgeber mit den Ausnahmeregelungen des § 31 Abs. 1 BauGB (in Verbindung mit den Ausnahmekatalogen der Baunutzungsverordnung) verfolgte Ziel der städtebaulichen Flexibilität und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in aller Regel, dass die Ausnahme gewährt wird (OVG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 134;… dass., Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 100).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Denn aus der materiell-rechtlich legalen Nutzung über einen gewissen Zeitraum folgt - zumindest nach überwiegender Auffassung (vgl. die Nachweise in VGH Mannheim, Urt. v. 9. November 2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 60) - ein (passiver) Bestandsschutz, der einem bauaufsichtlichen Einschreiten ohnehin entgegengehalten werden kann (a. A. VGH Mannheim, Urt. v. 9. November 2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 61 ff.). - VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419
In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Andernfalls ist das Ermessen zu Gunsten des Bauherrn "auf Null" reduziert (VGH München, Urt. v. 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 - juris Rn. 39;… OVG Münster, Urt. v. 17. August 2020 - 2 A 691/17 - juris Rn. 102). - BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Eine Verzögerung der Entscheidung und erst recht eine (rechtswidrige) Ablehnung des Antrags stellen in der Regel eine Amtspflichtverletzung dar (BGH, Urt. v. 24. Februar 1991 - III ZR 6/93 - juris Rn. 7). - VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Vor diesem Hintergrund gelangt § 14 Abs. 3, 4. Variante BauGB auch in der hier maßgeblichen "Genehmigungssituation" zur Anwendung (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 12, 21, 28 f., wonach der Annahme einer "offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit" eine Veränderungssperre nicht entgegensteht, wenn die bislang praktizierte Nutzung "unter die Freistellungsvorschrift des § 14 Abs. 3 BauGB" fällt; in diesem Fall bleibe die "materielle Legalität" der Nutzung erhalten; vgl. auch VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - juris Rn. 20, 32). - BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13
Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Rn. 30 Die Umstellung des Klageantrags vom Verpflichtungsbegehren auf das Fortsetzungsfeststellungsbegehren ist als Einschränkung des Klageantrags gem. § 173 S. 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO zulässig (BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13- juris Rn. 11). - BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Sie kann allenfalls als Auslegungshilfe Bedeutung erlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 2017 - 4 CN 6.17 - juris Rn. 9). - BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93
Bebauungsplan - Typenzwang - Festsetzungskatalog - Festsetzungskombination - …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Weicht die Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von den Vorgaben des BauGB und der BauNVO ab, so ist die von diesem Fehler betroffene Festsetzung wegen Verstoßes gegen den bauplanungsrechtlichen Typenzwang, durch den die Beachtung des Gesetzesvorbehalts des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet wird, nichtig, und zwar unabhängig von der Frage, ob das mit ihr verfolgte planerische Ziel materiell-rechtlich zulässig ist und möglicherweise sogar auf andere Weise realisiert werden könnte (vgl. nur BVerwG, Beschl. vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 - juris Rn. 19). - BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 6.20
Gebietsverträglichkeit eines Feuerwehrgerätehauses; Anlagen für Verwaltungen
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
- BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16
Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im …
- BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
Abfall; Aflatoxin B1; Ausfuhr; Bereichsausnahme; Beseitigung; Bestimmtheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 2 A 1548/12
Anspruch eines Eigentümers auf Erteilung einer Baugenehmigung bzgl. der Umnutzung …
- VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.448
Berufungszulassung (abgelehnt)
- OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
Verpflichtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit einer …
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