Rechtsprechung
| OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 Abs 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG
Nachholung des Visumverfahrens im Heimatland; Wahrung der Familieneinheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Nachholung des Verfahrens zur Visumserteilung in Ghana
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zumutbarkeit einer Nachholung des Visumverfahrens im Herkunftsland
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 21.04.2024 - 6 K 233/23
- OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (35)
- VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12
Nachholung des Visumverfahrens
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein "Anspruch" auf Erteilung eines Aufenthaltstitels i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG einen strikten Rechtsanspruch voraussetzt und ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung nicht ausreichend sind.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52, Urteil vom 12.7.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27 (m.w.N.) sowie Beschlüsse des Senats vom 9.5.2023 - 2 B 31/23 -, juris, Rn. 20 sowie vom 25.10.2019 - 2 B 281/19 -, juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52, Urteil vom 12.7.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27 (m.w.N.) sowie Beschlüsse des Senats vom 9.5.2023 - 2 B 31/23 -, juris, Rn. 20 sowie vom 25.10.2019 - 2 B 281/19 -, juris, Rn. 7] Abgesehen davon müssen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm auf einen Aufenthaltstitel einschließlich der anwendbaren allgemeinen Vorschriften erfüllt sein.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52 sowie BVerwG, Beschluss vom 16.2.2012 - 1 B 22/11 -, juris, Rn. 4][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52 sowie BVerwG, Beschluss vom 16.2.2012 - 1 B 22/11 -, juris, Rn. 4] Ein strikter Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, liegt nicht vor, wenn von der Erteilungsvoraussetzung "der Einreise mit dem erforderlichen Visum" nach § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur nach Ermessensausübung abgesehen werden kann.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 13][vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 13].Rn. 20 Im Übrigen kann vorliegend offenbleiben, ob - wie durch das Verwaltungsgericht auf Seite 8 des Urteils ausgeführt - § 25 Abs. 5 AufenthG im Falle einer Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 AufenthG als Anspruchsgrundlage bereits ausscheiden muss, weil andernfalls die speziellere Rechtsgrundlage aus dem 6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes - der nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht zur Anwendung kommen darf - und damit die gesetzliche Wertung umgangen werden würde,5[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 17 (m.w.N.); in dieser Entscheidung wurde offengelassen, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen (hier: zum Familiennachzug, §§ 27 ff AufenthG) nicht erfüllt sind][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 17 (m.w.N.); in dieser Entscheidung wurde offengelassen, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen (hier: zum Familiennachzug, §§ 27 ff AufenthG) nicht erfüllt sind] denn das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen auf die Feststellung gestützt, dass die Durchführung des Visumverfahrens dem Kläger jedenfalls nicht unzumutbar im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG ist.
§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wirkt dem Anreiz entgegen, nach illegaler Einreise Bleibegründe zu schaffen mit der Folge, dieses Verhalten mit einem Verzicht auf das vom Ausland durchzuführende Visumverfahren zu honorieren.9[vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 33 (m.w.N.)][vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 33 (m.w.N.)] Somit besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse daran, eine Besserstellung desjenigen Ausländers zu vermeiden, der unerlaubt eingereist ist und sich nunmehr unter Verweis auf die familiäre Lebensgemeinschaft mit seinen hier lebenden Angehörigen in Deutschland aufhält, gegenüber demjenigen Ausländer, der die familiäre Einheit mit seinen Angehörigen im Bundesgebiet herstellen will und sich hierzu dem regulären Visumverfahren unterzieht.10[vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 18.4.2024 - 11 S 236/24 -, juris, Rn. 59][vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 18.4.2024 - 11 S 236/24 -, juris, Rn. 59] Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind daher prinzipiell eng auszulegen.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 15/14 -, juris, Rn. 20][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 15/14 -, juris, Rn. 20].
Soweit ein Ausreisehindernis in der Trennung von Familienangehörigen begründet sein soll, umfasst dies alle Maßnahmen, um die Dauer des Visumverfahrens möglichst kurz zu halten.24[vgl. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 42 (m.w.N.)][vgl. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 42 (m.w.N.)] Überdies ginge eine zu Tage tretende fehlende Bereitschaft zur Mitwirkung in einem Visumverfahren und dadurch bedingte längere Wartezeiten bei der deutschen Auslandsvertretung in Ghana, die zwangsläufig auch eine längere Trennungszeit zwischen Vater und Kind bedeuten würden, angesichts des klaren und eindeutigen gesetzlichen Ausschlussgrunds gemäß § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG zulasten des Klägers.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 19][vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 19].
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 11.7.2002 - C-60/00 - und vom 25.7.2002 - C-459/99 - komme eine Trennung von Vater und Kind zur Nachholung des Visumverfahrens schon grundsätzlich nicht in Betracht, erweise sich doch schon die Verpflichtung zur Nachholung des Visumverfahrens für Ehegatten als unverhältnismäßiger Eingriff in den Anspruch auf Achtung des Familienlebens.Rn. 26 Nichts anderes folgt aus den durch den Kläger benannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 11.7.2002 - C-60/00 - und vom 25.7.2002 - C-459/99 -.
Ebenso verhält es sich bezüglich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25.7.2002 - C-459/99 -.
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Denn sein jüngstes Kind sei gerade zweieinhalb Jahre alt, so dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - zur Anwendung komme, wonach die Folgen auch einer vorübergehenden Trennung bei kleinen Kindern ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht hätten.Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren eines Ausländers dessen familiäre Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen, wobei die Belange der Bundesrepublik Deutschland die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützten familiären Bindungen nicht ohne weiteres schon deshalb überwiegen, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der familiären Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 19 sowie BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021, - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 45][vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 19 sowie BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021, - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 45] Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es zudem grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines für den begehrten Aufenthaltstitel erforderlichen Visums zu verweisen, wobei der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris sowie BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47][vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris sowie BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47] Von Verfassungs wegen ist es allerdings erforderlich, eine gültige Prognose darüber anzustellen, ob die Verweisung des Betroffenen auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung für diesen und seine Kinder zur Folge hat, wobei insoweit eine belastbare Prognose zu der Frage erforderlich ist, ob der Ausländer das Visumverfahren mit Erfolg durchlaufen wird.[gl.
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 48][vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 48].
- EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 11.7.2002 - C-60/00 - und vom 25.7.2002 - C-459/99 - komme eine Trennung von Vater und Kind zur Nachholung des Visumverfahrens schon grundsätzlich nicht in Betracht, erweise sich doch schon die Verpflichtung zur Nachholung des Visumverfahrens für Ehegatten als unverhältnismäßiger Eingriff in den Anspruch auf Achtung des Familienlebens.Rn. 26 Nichts anderes folgt aus den durch den Kläger benannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 11.7.2002 - C-60/00 - und vom 25.7.2002 - C-459/99 -.
Im Übrigen ist festzustellen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.7.2002 - C-60/00 - die Frage nach der Auslegung von Artikel 49 EG und der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs und damit offensichtlich keine vergleichbare Fallkonstellation betrifft.
- BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren eines Ausländers dessen familiäre Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigen, wobei die Belange der Bundesrepublik Deutschland die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützten familiären Bindungen nicht ohne weiteres schon deshalb überwiegen, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der familiären Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 19 sowie BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021, - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 45][vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 19 sowie BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021, - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 45] Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es zudem grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines für den begehrten Aufenthaltstitel erforderlichen Visums zu verweisen, wobei der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris sowie BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47][vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris sowie BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47] Von Verfassungs wegen ist es allerdings erforderlich, eine gültige Prognose darüber anzustellen, ob die Verweisung des Betroffenen auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung für diesen und seine Kinder zur Folge hat, wobei insoweit eine belastbare Prognose zu der Frage erforderlich ist, ob der Ausländer das Visumverfahren mit Erfolg durchlaufen wird.[gl.BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 25 sowie BVerfG, Beschluss vom 22.12.2021, - 2 BvR 1432/21 -, juris, Rn. 49 ff.][gl.
BVerfG, Beschluss vom 2.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris, Rn. 25 sowie BVerfG, Beschluss vom 22.12.2021, - 2 BvR 1432/21 -, juris, Rn. 49 ff.].
- OVG Saarland, 20.04.2021 - 2 A 14/20
Erteilung einer Duldung; Visumerfordernis; Familiennachzug; Schutz der familiären …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Wie auch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, ist das Visumverfahren von elementarer Bedeutung als Steuerungsinstrument für die Zuwanderung in das Bundesgebiet;[vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.9.2022 - 2 A 173/21 - und vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris sowie BayVGH, Beschluss vom 23.9.2016 - 10 C 16.818 -, juris, Rn. 11][vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.9.2022 - 2 A 173/21 - und vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris sowie BayVGH, Beschluss vom 23.9.2016 - 10 C 16.818 -, juris, Rn. 11] entgegen dem Vortrag des Klägers liegt in dieser - seitens des Gesetzgebers gewollten - Zweckrichtung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen kein Verstoß gegen die Gewaltenteilung.1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19][vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - vom.
1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19].
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Dabei werde verkannt, dass bereits nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.7.2018 - 1 C 16.17 - das Fehlen eines solchen Anspruchs die Abschiebung des Betroffenen keineswegs ohne weiteres rechtfertige.Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein "Anspruch" auf Erteilung eines Aufenthaltstitels i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG einen strikten Rechtsanspruch voraussetzt und ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung nicht ausreichend sind.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52, Urteil vom 12.7.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27 (m.w.N.) sowie Beschlüsse des Senats vom 9.5.2023 - 2 B 31/23 -, juris, Rn. 20 sowie vom 25.10.2019 - 2 B 281/19 -, juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52, Urteil vom 12.7.2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 27 (m.w.N.) sowie Beschlüsse des Senats vom 9.5.2023 - 2 B 31/23 -, juris, Rn. 20 sowie vom 25.10.2019 - 2 B 281/19 -, juris, Rn. 7] Abgesehen davon müssen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm auf einen Aufenthaltstitel einschließlich der anwendbaren allgemeinen Vorschriften erfüllt sein.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52 sowie BVerwG, Beschluss vom 16.2.2012 - 1 B 22/11 -, juris, Rn. 4][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2020 - 1 C 12/19 -, juris, Rn. 52 sowie BVerwG, Beschluss vom 16.2.2012 - 1 B 22/11 -, juris, Rn. 4] Ein strikter Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, liegt nicht vor, wenn von der Erteilungsvoraussetzung "der Einreise mit dem erforderlichen Visum" nach § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur nach Ermessensausübung abgesehen werden kann.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 13][vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 13].
Rn. 40 2. Soweit der Kläger betreffend die Abschiebungsandrohung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.7.2018 - 1 C 16/17 - vorträgt, diese erweise sich als rechtswidrig, weil einzig das Fehlen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Rechtfertigung nicht ausreichend sei, kann er hiermit nicht durchdringen.
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19][vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - vom.1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19].
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19][vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - vom.1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, jeweils juris sowie hierzu Beschluss des Senats vom 20.4.2021 - 2 A 14/20 -, juris, Rn. 19].
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im …
Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 66/24
Es ist angesichts des Alters der Kinder - die leiblichen Kinder des Klägers sind 3 und 4 Jahre - nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht davon ausgegangen ist, die räumliche Trennung könne mithilfe moderner Fernkommunikationsmittel - wie etwa Videotelefonie - abgemildert und der Kontakt in der Zeit aufrechterhalten werden, sodass den Kindern das Gefühl gegeben werden kann, dass der Kläger trotz körperlicher Abwesenheit als Vater weiterhin präsent ist.[vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 43][vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 43] Auch im Fall von Elternteilen, die sich etwa beruflich bedingt für einige Wochen im Ausland befinden, kann nicht ohne Weiteres - gleich einem Automatismus - auf eine Schädigung des seelischen Gleichgewichts und der emotionalen Entwicklung der Kinder in Folge der vorrübergehenden räumlichen Trennung geschlossen werden.Soweit ein Ausreisehindernis in der Trennung von Familienangehörigen begründet sein soll, umfasst dies alle Maßnahmen, um die Dauer des Visumverfahrens möglichst kurz zu halten.24[vgl. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 42 (m.w.N.)][vgl. BayVGH, Urteil vom 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 -, juris, Rn. 42 (m.w.N.)] Überdies ginge eine zu Tage tretende fehlende Bereitschaft zur Mitwirkung in einem Visumverfahren und dadurch bedingte längere Wartezeiten bei der deutschen Auslandsvertretung in Ghana, die zwangsläufig auch eine längere Trennungszeit zwischen Vater und Kind bedeuten würden, angesichts des klaren und eindeutigen gesetzlichen Ausschlussgrunds gemäß § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG zulasten des Klägers.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 19][vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.2.2022 - 19 CE 22.12 -, juris, Rn. 19].
- EuGH, 11.03.2021 - C-112/20
Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Ausweisung …
- BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2024 - 11 S 236/24
Auswirkung der behördlichen Änderung eines Bescheides nach gerichtlicher …
- EuGH, 05.05.2022 - C-451/19
Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem …
- EuGH, 15.02.2023 - C-484/22
Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
- BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark; …
- BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12
Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …
- BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 8.21
Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2023 - 11 S 985/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; familiäre …
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21
Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23
Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV; …
- VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22
Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden …
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21
Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2024 - 11 S 1722/23
Abschiebung eines drittstaatsangehörigen Ausländers und erfolglosen Asylbewerbers …
- OVG Saarland, 21.09.2022 - 2 B 205/22
Nachträgliche Einholung des erforderlichen Visums zum Familiennachzug; …
- VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen
- BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19
Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen …
- BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11
Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines …
- OVG Saarland, 09.05.2023 - 2 B 31/23
Nachholung des Visumverfahrens im Heimatland (hier: Serbien); …
- OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 B 281/19
Kein eheabhängiger Aufenthaltstitel vor der Ausreise bei Identitätstäuschung im …
- OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23
Verlust des Freizügigkeitsrechts
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.2025 - 11 S 1037/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; vorübergehende …
Ein Ausschlussverhältnis zwischen diesen Vorschriften besteht nicht (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.10.2022 - 11 S 2848/21 - juris Rn. 34 ; ferner BayVGH…, Beschluss vom 07.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 28; offen lassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.09.2024 - 2 A 66/24 - juris Rn. 20; BayVGH…, Beschluss vom 24.02.2022 - 19 CE 22.12 - juris Rn. 17). - OVG Saarland, 05.11.2024 - 2 A 83/23
Zulassung der Berufung bei Mehrfachbegründung; Nachholung des Visumverfahrens im …
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 48; siehe zum Ganzen bereits Beschluss des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 66/24 -, zitiert nach juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 48; siehe zum Ganzen bereits Beschluss des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 66/24 -, zitiert nach juris].So könnte die räumliche Trennung mittels moderner Fernkommunikationsmittel abgemildert und dem Kind auf diese Weise das Gefühl gegeben werden, dass der Kläger trotz körperlicher Abwesenheit als Vater weiterhin präsent ist.[vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 66/24 -, zitiert nach juris][vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 66/24 -, zitiert nach juris] Auch ein Besuch des Klägers in Vietnam durch Ehefrau und Kind ist denkbar.
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