Rechtsprechung
| BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- openjur.de
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; Meinungsfreiheit; Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit - Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes
- rechtsinformationen.bund.de
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit - Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit - Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes - IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, § 264 StGB, § 320 Abs. 1 ZPO, Art. 10 Abs. 1 EMRK, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung eines Vorgesetzten im Wahlkampf
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung wegen Beleidigung im Wahlkampf
- hensche.de
Beleidigung, Kündigung: Beleidigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Außerordentlich
- bag-urteil.com
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung wegen Beleidigung im Wahlkampf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung eines Vorgesetzten im Wahlkampf
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arbeitsrecht: Zur Kündigung wegen Beleidigung im Wahlkampf
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung vs. Meinungsfreiheit
- faz.net (Kurzinformation)
Droht mir die Kündigung, wenn ich meine Meinung sage?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fristlose Kündigung des Arbeitgebers - und die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei übler Nachrede gerechtfertigt
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung eines Vorgesetzten im Wahlkampf ist unwirksam
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung wegen übler Nachrede
- zeitschrift-jse.de
, S. 40 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Außerordentliche Kündigung - Äußerungen über einen Repräsentanten des Arbeitgebers im Wahlkampf
Verfahrensgang
- ArbG Jena, 20.09.2012 - 2 Ca 128/12
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Papierfundstellen
- NZA 2015, 797
Wird zitiert von ... (79) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Gilt für Meinungsäußerungen, insbesondere im öffentlichen Meinungskampf, bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Rechtsgut, in dessen Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zu Gunsten der freien Rede, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18 mwN).Ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, beurteilt sich nach dem Gesamtkontext, in dem sie steht (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO).
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO).
Auch eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ist nur zulässig, wenn dadurch ihr Sinn nicht verfälscht wird (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO).
Anderenfalls drohte eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtschutzes (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO mwN).
In einem nicht juristischen Kontext wie hier liegt erst recht ein wertender Gebrauch nahe (vgl. zu den Begriffen "absichtlich" und "bewusst" BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 19).
Vielmehr schützt Art. 5 Abs. 1 GG die freie Meinungsäußerung "in Wort, Schrift und Bild" (…vgl. BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] aaO: ua. schriftlicher Boykottaufruf; 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -: Veröffentlichung eines "Denkzettels" im Internet).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39;… 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16).Rn. 15 2. Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 40;… 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - aaO;… 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - aaO mwN).
Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, insbesondere dann, wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 41;… 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - aaO).
Mit der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wäre es unvereinbar, wenn es in der betrieblichen Arbeitswelt nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42;… 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 24 mwN).
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 7, 198; BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42;… 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35).
Rn. 24 aa) Ob der Sinn einer Meinungsäußerung vom Berufungsgericht zutreffend erfasst worden ist, ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 47;… 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 15, BAGE 138, 312).
Mehrdeutige Äußerungen dürfen wegen eines möglichen Inhalts nicht zu nachteiligen Folgen führen, ohne dass eine Deutung, die zu einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Ergebnis führen würde, mit schlüssigen, überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist (…BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - aaO mwN; BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 46).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 7, 198;… BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42;… 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35).Die Reichweite der Pflicht zur vertraglichen Rücksichtnahme muss ihrerseits unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts bestimmt, der Meinungsfreiheit muss dabei also die ihr gebührende Beachtung geschenkt werden - und umgekehrt (…vgl. BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - aaO; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] aaO).
Handelt es sich bei einem Werturteil um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 - zu B II 1 a der Gründe, BVerfGE 61, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 4 der Gründe, BVerfGE 7, 198).
Handelt es sich stattdessen um ein Werturteil - hier über die Amtsausübung des Landrats - und bei diesem um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 - zu B II 1 a der Gründe, BVerfGE 61, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 4 der Gründe, BVerfGE 7, 198).
Vielmehr schützt Art. 5 Abs. 1 GG die freie Meinungsäußerung "in Wort, Schrift und Bild" (vgl. BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] aaO: ua. schriftlicher Boykottaufruf; 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -: Veröffentlichung eines "Denkzettels" im Internet).
- EGMR, 17.04.2014 - 5709/09
Die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Rn. 30 (1) Der Vorwurf, nicht genug zur Aufklärung - vermeintlicher - Betrügereien im öffentlichen Bereich getan zu haben, umschreibt kein spezifisches, einem objektiven Wahrheitsbeweis zugängliches Verhalten (für den Begriff "decken" als Teil der Passage: "Besonders gefährlich sind die …, die [Herr] F.G. deckt" ebenso EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 50).Die Grenzen zulässiger Kritik sind gegenüber einem Politiker weiter gefasst als gegenüber einer Privatperson (zu Art. 10 Abs. 1 EMRK vgl. EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 41).
Durch ihre Kandidatur und ihre öffentlichen Äußerungen setzte sich die Klägerin gleichermaßen selbst der kritischen Überprüfung aus (vgl. zu diesem Kriterium EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 39).
Es ging - entgegen der Auffassung des Beklagten - um eine politische Frage von öffentlichem Interesse (vgl. zu diesem Kriterium EGMR 17. April 2014 - 5709/09 - Rn. 42), hier das Erfordernis transparenten Verwaltungshandelns.
- BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05
Schmähkritik und Zitate
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (…BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).Rn. 20 bb) Erweist sich das in einer Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik, muss die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 23; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 93, 266).
Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich dem Beweis zugänglich (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21; 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGE 90, 241).
Dabei kommt es auch hier entscheidend auf den Zusammenhang an, in dem der Rechtsbegriff verwendet wird (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 28; BGH 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - zu II 2 a der Gründe; 22. Juni 1982 - VI ZR 255/80 - zu 2 b der Gründe).
- BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Solche Behauptungen sind vom Schutzbereich des Grundrechts nicht umfasst (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19).Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18;… 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).
Rn. 19 aa) Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1).
Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von ihr Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 20;… 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - Rn. 31).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Rn. 16 3. Eine in diesem Sinne erhebliche Pflichtverletzung stellen ua. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar (…BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312).Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO;… BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, BAGE 138, 312; BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 4 a der Gründe).
Rn. 24 aa) Ob der Sinn einer Meinungsäußerung vom Berufungsgericht zutreffend erfasst worden ist, ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 47; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 15, BAGE 138, 312).
Vielmehr sind der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 15, BAGE 138, 312; vgl. auch BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 3 der Gründe).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 7, 198;… BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42; 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35).Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36;… 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, BAGE 138, 312; BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 4 a der Gründe).
Rn. 26 (2) Während für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, werden Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16).Rn. 15 2. Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 40; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - aaO; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - aaO mwN).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 7, 198;… BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42;… 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35).Die Reichweite der Pflicht zur vertraglichen Rücksichtnahme muss ihrerseits unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts bestimmt, der Meinungsfreiheit muss dabei also die ihr gebührende Beachtung geschenkt werden - und umgekehrt (vgl. BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - aaO;… 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] aaO).
Rn. 19 aa) Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (…BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1).
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80
Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des …
- BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von …
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung
Rn. 26 a) Dafür kommt neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten in Betracht (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 15). - LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
Außerordentliche Kündigung - üble Nachrede per WhatsApp an Kollegin
Das Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BAG, 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14;… Rn. 18), sondern wird durch das Recht der persönlichen Ehre gem. Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss mit diesem in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden.Insoweit ist eine Güter- und Interessenabwägung durchzuführen (vgl. BAG, 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14;… Rn. 18).
- LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20
Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO; …
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 15, mwN;… vgl. auch BAG 24. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44, mwN).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Die Reichweite der Pflicht zur vertraglichen Rücksichtnahme muss ihrerseits unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts bestimmt, der Meinungsfreiheit muss dabei also die ihr gebührende Beachtung geschenkt werden - und umgekehrt (…vgl. BVerfG 8. September 2010 - 1 BvR 1890/08 - Rn. 20; 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 18;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 43, aaO). - LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, insbesondere dann, wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 16, NZA 2015, 797). Zwar können Arbeitnehmer unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern.Vom Grundrecht der Meinungsfreiheit umfasste Äußerungen verlieren den sich daraus ergebenden Schutz selbst dann nicht, wenn sie scharf oder überzogen geäußert werden (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 17, NZA 2015, 797)..
Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…vgl. BVerfG 30. Mai 2018 - 1 BvR 1149/17 - Rn. 7, NZA 2018, 924; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 20, NZA 2015, 797)..
- ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
Kündigungsschutzverfahren bei der Thomas Cook AG wegen des Vorwurfs einer …
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18.12.2014- 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797). - ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15
Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (st. Rspr., statt vieler: BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 15 m.w.N., NZA 2015, 797). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2022 - 7 Sa 181/21
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - beleidigende Äußerung - …
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14 mwN.).Rn. 90 b) Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 15 mwN.).
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 15 mwN.).
Rn. 91 Eine in diesem Sinn erhebliche Pflichtverletzung stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 77; 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 16, jeweils mwN.).
Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen aufstellt, insbesondere dann, wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 16 mwN.).
Auf das Recht auf freie Meinungsäußerung kann sich auch ein Arbeitnehmer berufen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 17 mwN.).
Mehrdeutige Äußerungen dürfen wegen eines möglichen Inhalts nicht zu nachteiligen Folgen führen, ohne dass eine Deutung, die zu einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Ergebnis führen würde, mit schlüssigen, überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 25 mwN.).
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (…BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - Rn. 33, juris; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 18 mwN.).
Die Reichweite der Pflicht zur vertraglichen Rücksichtnahme muss ihrerseits unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts bestimmt, der Meinungsfreiheit muss dabei also die ihr gebührende Beachtung geschenkt werden - und umgekehrt (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 18 mwN.).
Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 87; 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 20, jeweils mwN.).
- ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook - Pflichtverletzung - …
Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797 mwN).Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern zum Beispiel die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797 mwN).
- LAG Düsseldorf, 05.04.2022 - 3 Sa 364/21
Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung; …
Rn. 103 b) Eine in diesem Sinne erhebliche Pflichtverletzung stellen ua. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar (BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - juris RN 16; BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - juris RN 22; BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - juris RN 14).Rn. 105 Bei der insoweit notwendigen Ermittlung des Aussagegehalts der Geste des ausgestreckten Mittelfingers sind ihr Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (vgl. BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - juris RN 25 zu schriftlichen Äußerungen; ferner BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - juris RN 15).
Maßgeblich für die Deutung einer in der Geste liegenden, ehrabschneidenden Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis potentiell von ihr Betroffener, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG 25.10.2012 - 1 BvR 901/11 - juris RN 20; BVerfG 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 - juris RN 31; BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - juris RN 25).
Mehrdeutige Äußerungen dürfen wegen eines möglichen Inhalts nicht zu nachteiligen Folgen führen, ohne dass eine Deutung, die zu einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Ergebnis führen würde, mit schlüssigen, überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist (BVerfG 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 - juris RN 31; BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - juris RN 25; BAG 31.07.2014 - 2 2 AZR 505/13 - juris RN 46).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …
- ArbG Nordhausen, 18.01.2024 - 3 Ca 918/22
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers und seiner Repräsentanten …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 4 Sa 933/21
Außerordentliche und ordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; …
- LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19
Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit …
- BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
- ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- LAG Düsseldorf, 08.10.2024 - 3 SLa 313/24
Außerordentliche Kündigung wegen Facebook-Äußerungen anlässlich des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2020 - 3 Sa 134/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast für das …
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung
- LAG Hamburg, 10.11.2025 - 4 Sa 14/22
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2021 - 12 Sa 23/21
Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Kündigungsverbot
- LAG Hamm, 10.05.2024 - 12 TaBV 115/23
Keine Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
- OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18
Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 251/16
Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - Meinungsfreiheit
- LAG Nürnberg, 06.07.2015 - 7 Sa 124/15
Drogenkonsum - außerordentliche Kündigung - Kraftfahrer
- ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2026 - 2 SLa 3/26
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Bedrohung - Beleidigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 275/16
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Drohung
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - respektloses Verhalten - …
- ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen
- LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23
Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten
- LAG Bremen, 09.12.2025 - 1 SLa 7/25
Fristlose Kündigung, Beleidigung von Kollegen, ausländerfeindliche Äußerung im …
- LAG Düsseldorf, 23.02.2024 - 7 TaBV 67/23
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Grund einer außerordentlichen Kündigung; …
- LAG Köln, 06.12.2021 - 2 Sa 10/21
Ehrverletzende Äußerungen als fristloser Kündigungsgrund; Rechtmäßigkeit einer …
- LAG Thüringen, 20.06.2017 - 1 Sa 22/17
Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 2 Sa 175/16
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
Verhaltensbedingte Kündigung; Einsatz nachgeordneter Mitarbeiter für private …
- LAG Köln, 21.03.2024 - 7 Sa 509/23
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Nachstellens; Vortäuschen von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17
Zustimmungsersetzung - außerordentliche Tat-/Verdachtskündigung wegen privaten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15
Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot - …
- LG Düsseldorf, 17.08.2022 - 41 O 61/21
- LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18
Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2018 - 1 Sa 197/17
Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falschaussage oder falscher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2016 - 6 Sa 522/15
Außerordentliche Kündigung - Tätlicher Angriff auf eine Arbeitskollegin - …
- ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2024 - 2 Sa 246/22
Außerordentliche Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung in sozialen Medien …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20
Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung - …
- LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22
Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der …
- LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 …
- ArbG Paderborn, 27.09.2023 - 2 Ca 448/23
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen …
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
- ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
Freie Meinungsäußerung - Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik - …
- LAG Hamm, 05.11.2025 - 11 SLa 422/25
Tat- und Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges …
- LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15
Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses …
- ArbG Wuppertal, 04.06.2024 - 2 Ca 851/23
Krankheitsbedingte Kündigung, negative Gesundheitsprognose
- ArbG Bonn, 27.02.2019 - 4 Ca 1556/18
Abmahnung wegen Äußerungen einer Gleichstellungsbeauftragten
- ArbG Düsseldorf, 21.05.2026 - 12 Ca 906/26
- ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24
- ArbG Köln, 11.12.2019 - 7 Ca 2478/19
- ArbG Bonn, 19.09.2018 - 5 BV 11/18
- ArbG Essen, 13.03.2023 - 6 Ca 37/23
- ArbG Düsseldorf, 09.09.2020 - 3 BV 45/20
Arbeitnehmer berechtigt gekündigt nach eigenmächtiger Urlaubnahme unter Berufung …
- ArbG Köln, 05.02.2020 - 3 Ca 4785/19
- LAG Köln, 07.05.2025 - 4 SLa 366/24
Beleidigung, Tätlichkeit, Abmahnungserfordernis
- ArbG Dortmund, 11.10.2021 - 8 Ca 4028/20
- ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen …
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