Rechtsprechung
| BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - Herabgruppierung
- rechtsinformationen.bund.de
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - Herabgruppierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 106 S 1 GewO, § 1 TVG, § 238 Abs 3 ZPO
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - Herabgruppierung - IWW
§ 238 Abs. 3, § ... 525 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 1 Abs. 2, § 2 Satz 1 KSchG, § 106 Satz 1 GewO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 2 KSchG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, §§ 99 ff. BetrVG, § 148 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - Herabgruppierung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitgebers wegen krankheitsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung bei krankheitsbedingter Leistungsminderung
- bag-urteil.com
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zulässigkeit einer Änderungskündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung des Arbeitnehmers
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitgebers wegen krankheitsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ordentliche Änderungskündigung - wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2016, 912
- BB 2016, 883
- DB 2016, 1141
- NZA-RR 2016, 243
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (28)
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betrieblichen Ursachen beruhen, ferner ist auf das Alter des Arbeitnehmers und darauf Bedacht zu nehmen, wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 13, 52;… 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - aaO).Sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (…vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40; 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 28).
Zwar steht die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn jedenfalls in den auf die Kündigung folgenden 24 Monaten mit einer Genesung nicht gerechnet werden konnte (…BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 18; 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14 mwN).
Aus der bloßen Ungewissheit einer Genesung folgt nicht, dass für eine Dauer von 24 Monaten nach Kündigungszugang das Ausbleiben einer Gesundung nach medizinischen Erkenntnissen gewiss gewesen wäre (…BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 20; 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14).
Bei dieser Sachlage sind die betrieblichen Interessen regelmäßig schon dann erheblich beeinträchtigt, wenn der Arbeitgeber - prognostisch - zumindest für die nächsten 24 Monate gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben und Arbeitsleistungen abzurufen; näherer Darlegungen von seiner Seite bedarf es dazu nicht (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14;… 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11 mwN, BAGE 135, 361).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Rn. 20 1. Die Änderungskündigung zielte nicht nur auf die Zuweisung einer anderen Arbeitsaufgabe im Rahmen der durch die bisherigen Vertragsregelungen eröffneten Einsatzmöglichkeiten eines Croupiers der Stufe I. Mit dem unterbreiteten Angebot wollte die Beklagte vielmehr eine dauerhafte Zuweisung einer der Croupierstufe III entsprechenden Tätigkeit mit entsprechend geringerer Vergütung erreichen (für eine auf das gleiche Ziel gerichtete außerordentliche Änderungskündigung vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 15).Damit war der Beklagten eine Rückstufung des Klägers verbunden mit der Herabsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts, sondern nur unter Änderung der vertraglichen Vereinbarungen möglich (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 15;… 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - Rn. 26, BAGE 127, 342).
Liegen diese im wirtschaftlichen Bereich, kommt es darauf an, ob die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen in einem Maße unterschreitet, dass ihm das Festhalten am bisherigen Arbeitsvertrag unzumutbar wird; eine lediglich geringfügige - qualitative oder quantitative - Minderleistung reicht dafür nicht aus (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 20;… 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - aaO).
Rn. 46 (b) Eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen folgt nicht daraus, dass die Einsatzbeschränkung des Klägers womöglich einen verstärkten Einsatz der übrigen Mitarbeiter beim American Roulette zur Folge hatte (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 22).
Der Umstand, dass sie mit Blick auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers in der Ausübung ihres Direktionsrechts entsprechend einschränkt ist, stellt für sich allein keine Beeinträchtigung der betrieblichen Belange dar, die im Rahmen von § 1 Abs. 2 KSchG erheblich wäre (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 22).
- BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Innerhalb der einzelnen Prüfungsschritte können sich mit Blick auf die Eigenart des Kündigungsgrundes gewisse Unterschiede ergeben (BAG 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - zu 4 b der Gründe; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - zu III 3 c der Gründe;… KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 379).Liegen diese im wirtschaftlichen Bereich, kommt es darauf an, ob die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen in einem Maße unterschreitet, dass ihm das Festhalten am bisherigen Arbeitsvertrag unzumutbar wird; eine lediglich geringfügige - qualitative oder quantitative - Minderleistung reicht dafür nicht aus (…vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 20; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - aaO).
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betrieblichen Ursachen beruhen, ferner ist auf das Alter des Arbeitnehmers und darauf Bedacht zu nehmen, wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist (…BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 13, 52; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - aaO).
Ist ein Arbeitnehmer mit seinem Restleistungsvermögen voraussichtlich auf Dauer oder doch für zumindest 24 Monate nach der Kündigung nicht mehr in der Lage, überhaupt eine der charakteristischen Tätigkeiten der betreffenden tariflichen Stellenbeschreibung ohne Einschränkung zu verrichten, spricht viel dafür, dass wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers dadurch erheblich beeinträchtigt sind (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 109, 87; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - zu III 3 c cc der Gründe;… KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 386;… Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 131 Rn. 45; Greiner RdA 2007, 22, 30 ff.).
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Zwar steht die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn jedenfalls in den auf die Kündigung folgenden 24 Monaten mit einer Genesung nicht gerechnet werden konnte (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 18;… 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14 mwN).Aus der bloßen Ungewissheit einer Genesung folgt nicht, dass für eine Dauer von 24 Monaten nach Kündigungszugang das Ausbleiben einer Gesundung nach medizinischen Erkenntnissen gewiss gewesen wäre (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 20;… 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14).
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06
Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur …
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Damit war der Beklagten eine Rückstufung des Klägers verbunden mit der Herabsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts, sondern nur unter Änderung der vertraglichen Vereinbarungen möglich (…vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 15; 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - Rn. 26, BAGE 127, 342).Ohnehin ist die Zustimmung des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, die die vertraglichen Voraussetzungen für die fraglichen personellen Maßnahmen schaffen will (…zur Versetzung vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 104/09 - Rn. 30;… 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 15 ff., BAGE 134, 154;… zur Umgruppierung vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 24; 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - Rn. 33, BAGE 127, 342).
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Rn. 23 1. Eine Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und das Änderungsangebot des Arbeitgebers sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (…BAG 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - Rn. 22, BAGE 148, 227; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24 mwN).Keine von ihnen darf sich weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - aaO;… 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 35).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Ist ein Arbeitnehmer mit seinem Restleistungsvermögen voraussichtlich auf Dauer oder doch für zumindest 24 Monate nach der Kündigung nicht mehr in der Lage, überhaupt eine der charakteristischen Tätigkeiten der betreffenden tariflichen Stellenbeschreibung ohne Einschränkung zu verrichten, spricht viel dafür, dass wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers dadurch erheblich beeinträchtigt sind (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 109, 87; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - zu III 3 c cc der Gründe;… KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 386;… Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 131 Rn. 45; Greiner RdA 2007, 22, 30 ff.). - BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Bei dieser Sachlage sind die betrieblichen Interessen regelmäßig schon dann erheblich beeinträchtigt, wenn der Arbeitgeber - prognostisch - zumindest für die nächsten 24 Monate gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben und Arbeitsleistungen abzurufen; näherer Darlegungen von seiner Seite bedarf es dazu nicht (…vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11 mwN, BAGE 135, 361). - BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 22;… 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 44 mwN, BAGE 145, 142). - BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
Änderungskündigung - Versetzung
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Ohnehin ist die Zustimmung des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, die die vertraglichen Voraussetzungen für die fraglichen personellen Maßnahmen schaffen will (…zur Versetzung vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 104/09 - Rn. 30; 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 15 ff., BAGE 134, 154;… zur Umgruppierung vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 24;… 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - Rn. 33, BAGE 127, 342). - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10
Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des …
- BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09
Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung
- BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11
Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer …
- BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung
- BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11
Änderungskündigung
- BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 440/10
AVR - Anspruch auf Altersteilzeit
- LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
Änderungskündigung - Bestimmtheit
Ein solcher Sachverhalt ist nicht mit dem einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vergleichbar, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 29;… 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24, BAGE 148, 16). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 7 Sa 1588/17
Personenbedingte Änderungskündigung - Reduzierung der Arbeitszeit - …
Zu einer krankheitsbedingten Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer einzelne Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann (im Anschluss an BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14) (Rn.22).Rn. 23 2.2.1 Eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und das Änderungsangebot des Arbeitgebers sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - EzA § 2 KSchG Nr. 95;… BAG 05.06.2014 - 2 AZR 615/13 - Rnr. 22 - BAGE 148, 227). Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (…BAG 24.05.2012 - 2 AZR 163/11 - Rnr. 13 - EzA § 2 KSchG Nr. 87). Ob der Arbeitnehmer eine ihn vorgeschlagene Änderung billigerweise akzeptieren muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen.
Keine von ihnen darf sich weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rz. 23 m.w.N.)..
Rn. 24 Eine Änderung der Vertragsbedingungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rnr. 24;… 20.03.2014 - 2 AZR 825/12 - EzA § 626 BGB 2002 Krankheit Nr. 4 Rz. 20) auch durch eine krankheitsbedingte Leistungsminderung bedingt sein.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betrieblichen Ursachen beruhen, ferner ist das Alter des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und weiter darauf abzustellen, wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rz. 24)..
Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass sich eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen daraus ergeben könnte, dass das Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung mehr als nur geringfügig gestört wäre (vgl. BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rnr. 24). Dies steht aber bereits grundsätzlich angesichts der obigen Ausführungen zur Stufe eins in Frage.
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 289/24
Personenbedingte Änderungskündigung eines Rettungsassistenten nach Einführung des …
Damit war der Beklagten ein dauerhafter Einsatz des Klägers als Rettungssanitäter verbunden mit der Herabsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts, sondern nur unter Änderung der vertraglichen Vereinbarungen möglich (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 21 mwN.).Rn. 98 Eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinn von § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe im Sinn des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23 mwN.).
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie vorliegend - unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23 mwN.).
Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23 mwN.).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18
Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung
Rn. 89 Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG…, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 44, juris = NZA 2018, 440; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2016, 243). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23
Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten …
Die materiell-rechtliche Überprüfung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in drei Stufen (…vgl. BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11;… 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 13;… 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 12; 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 24, juris): Auf der ersten Stufe bedarf es einer negativen Gesundheitsprognose. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2017 - 5 Sa 245/16
Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung - Änderung Arbeitsort und …
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG…, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24, juris = NZA 2014, 653; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2016, 243).Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG…, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2016, 243).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 2 Sa 360/20
Ordentliche Änderungskündigung - Zeitpunkt des Vorliegens der Kündigungsgründe - …
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 -, Rn. 23, juris; BAG…, Urteil vom 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 -, Rn. 24, juris).Keine von ihnen darf sich weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG…, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16 -, Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 -, Rn. 23, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
Personenbedingte Änderungskündigung - Beschäftigungsanspruch - eingeschränkte …
Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise akzeptieren muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (BAG v. 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - AP Nr. 167 zu § 2 KSchG 1969).Im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die erheblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG v. 22.10.2015, a. a. O., m. w. N.).
- LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 163/11 - AP Nr. 157 zu § 2 KSchG 1969; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - EZA § 2 KSchG Nr. 95). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2017 - 5 Sa 87/17
Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnung
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2016, 243; BAG…, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24, juris = NZA 2014, 653).Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG…, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2016, 243).
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