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Rechtsprechung
   BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7281
BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85 (https://dejure.org/1986,7281)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 2 AZR 714/85 (https://dejure.org/1986,7281)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 2 AZR 714/85 (https://dejure.org/1986,7281)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Damit ist auch nach diesem Tarifvertrag wie nach der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG der Abgeltungsanspruch das Surrogat für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - EzA 5 7 BUrlG Nr. 39, zu 2 und 3 der Gründe, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 1 der Gründe, ebenso die Urteile vom selben Tag - 6 AZR 62/84 - zu 2 der Gründ sowie - 6 AZR 169/84 - zu 4 der Gründe, EzA § 7 BUrlG Nr. 41 und 43) gehen nach dieser Vorschrift Urlaubsansprüche drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres unter, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

    Da die Gewährung des Teilurlaubs wegen der Beendigung des ArbeitsVerhältnisses nicht mehr möglich war, konnte gemäß § 9 Nr. 3 Abs. 1 MTV als Surrogat des Urlaubsanspruchs ein Abgeltungsanspruch entstanden sein (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 2 und 3 der Gründe).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Bestätigung des Senatsurteils vom 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; Sonderzahlung nach dem TV-Sonderzahlung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers; Erlöschen und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsan sprüchen während des Kündigungsprozesses und Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach dem MTV.

    November 1985 - 2 AZR 98/8M - (NZA 1986, 637 = ZIP 1986, 13M5, auch zur Veröffentli chung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden, komme der Arbeitgeber im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene unwirksame Kündigung in Annahmeverzug, so endet dieser auch dann nicht, wenn er dem Arbeitnehmer vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder - wie das Berufungsgericht angenommen hat - eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung des Vertrages anbietet und der Arbeitnehmer dieses Angebot ab lehnt.

    a) Der Senat hat in dem Urteil vom 14. November 1985 (aaO, zu C II der Gründe) weiter ausgesprochen, die Ablehnung eines Angebots des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer unter den vorstehend genannten Bedingungen weiterzubeschäftigen, könne ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen.

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 1 der Gründe, ebenso die Urteile vom selben Tag - 6 AZR 62/84 - zu 2 der Gründ sowie - 6 AZR 169/84 - zu 4 der Gründe, EzA § 7 BUrlG Nr. 41 und 43) gehen nach dieser Vorschrift Urlaubsansprüche drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres unter, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

    Wie der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - EzA $ 7 BUrlG Nr. 43 zu 5 der Gründe) und ihm folgend der Achte Senat (Urteil vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 1 der Gründe) entschieden haben, muß der Arbeitgeber, der den vom Arbeitnehmer geltend gemachten Urlaubsanspruch nicht erfüllt, ob wohl ihin die Erteilung des Urlaubs möglich war, für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit einstehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, $ 287 Satz 2 BGB).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Ihre maßgeblichen Gesichtspunkte gelten auch für den jetzt noch umstrittenen Zeitraum nach dem 26. Mai 1983 Das Berufungsgericht ist von der neueren Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers kein wörtliches Dienstleistungsangebot des zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB mehr erforderlich ist, sondern der Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer Arbeit zuweisen muß (BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu 5 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - EzA 5 615 BGB Nr. 44).

    Jedoch muß der Arbeitnehmer, wie sich aus § 297 BGB ergibt, weiterhin während des gesamten Verzugszeitraums leistungswillig sein, weil die subjektive Leistungsbereitschaft eine von der Entbehrlichkeit des Leistungsangebots unabhängige Voraussetzung des Annahmeverzugs ist (vgl. BAG 46, 234, 244;… Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe; ferner das eben falls am 6. November 1986 in der Sache - 2 AZR 744/85 - verkündete Senatsurteil, zu II 2 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Ihre maßgeblichen Gesichtspunkte gelten auch für den jetzt noch umstrittenen Zeitraum nach dem 26. Mai 1983 Das Berufungsgericht ist von der neueren Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers kein wörtliches Dienstleistungsangebot des zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB mehr erforderlich ist, sondern der Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer Arbeit zuweisen muß (BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu 5 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - EzA 5 615 BGB Nr. 44).

    Jedoch muß der Arbeitnehmer, wie sich aus § 297 BGB ergibt, weiterhin während des gesamten Verzugszeitraums leistungswillig sein, weil die subjektive Leistungsbereitschaft eine von der Entbehrlichkeit des Leistungsangebots unabhängige Voraussetzung des Annahmeverzugs ist (vgl. BAG 46, 234, 244; Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe; ferner das eben falls am 6. November 1986 in der Sache - 2 AZR 744/85 - verkündete Senatsurteil, zu II 2 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Allein aus einem Aufenthalt im Ausland läßt sich deshalb nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (ähnlich Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu II 3 der Gründe, und vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -).

    Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert (BAG 6, 306 sowie Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit; ferner Senatsurteil vom II. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - n. v., zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Jedoch muß der Arbeitnehmer, wie sich aus § 297 BGB ergibt, weiterhin während des gesamten Verzugszeitraums leistungswillig sein, weil die subjektive Leistungsbereitschaft eine von der Entbehrlichkeit des Leistungsangebots unabhängige Voraussetzung des Annahmeverzugs ist (vgl. BAG 46, 234, 244;… Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe; ferner das eben falls am 6. November 1986 in der Sache - 2 AZR 744/85 - verkündete Senatsurteil, zu II 2 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allein aus einem Aufenthalt im Ausland läßt sich deshalb nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (ähnlich Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu II 3 der Gründe, und vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -).

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Diese Auslegung entspricht auch dem für tarifliche Sonderzahlungen im Bereich des Bauhauptgewerbes vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsatz, daß Zeiten, in denen der arbeitsbereite Arbeitnehmer nicht aus in seiner Person, sondern in der betrieblichen Sphäre liegenden Gründen (Schlecht wettertage, Ausgleichszeitraum am Jahresende) nicht gearbeitet hat, als tatsächlich geleistete Arbeitszeit gewertet werden müßten (Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Wie der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - EzA $ 7 BUrlG Nr. 43 zu 5 der Gründe) und ihm folgend der Achte Senat (Urteil vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 1 der Gründe) entschieden haben, muß der Arbeitgeber, der den vom Arbeitnehmer geltend gemachten Urlaubsanspruch nicht erfüllt, ob wohl ihin die Erteilung des Urlaubs möglich war, für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit einstehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, $ 287 Satz 2 BGB).
  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert (BAG 6, 306 sowie Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit; ferner Senatsurteil vom II. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - n. v., zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58

    Begriff der Böswilligkeit

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit …

  • BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77

    Fristlose Kündigung - Kündigungsschutzprozeß - Verzugszeit - Nachzuzahlendes …

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

    Urlaubsanspruch - Ablauf des Kalenderjahres - Alljährliche Inanspruchnahme des …

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …

  • BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60

    Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des …

  • LAG Hamm, 18.10.1985 - 16 Sa 386/85

    Annahmeverzug des Arbeitgebers; Auslandsaufenthalt der Arbeitnehmers; …

  • LAG Hamm, 24.05.1983 - 6 Sa 151/83

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 439/83
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Die subjektive Leistungsbereitschaft ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung; sie muss während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - RzK I 13a Nr. 20;… 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - aaO; 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - RzK I 13a Nr. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Selbst aus einem Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland lässt sich deshalb allein nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (BAG 06. November 1986 - 2 AZR 714/85 - Rn. 38, juris;… BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - Rn. 53, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 7 Sa 56/21

    Mindestlohn - Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Anrechnungsvorschriften

    Allein aus einem Aufenthalt im Ausland lässt sich vorliegend nicht folgern, er sei gegenüber der Beklagten nicht leistungswillig gewesen, da er unstreitig jederzeit unter der den Beklagten bekannten Kontaktdaten per Telefon und Whatsapp erreichbar und zur Rückkehr in der Lage gewesen war (vgl. BAG 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - Juriszitat, Rn. 38).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines …

    Es hat insbesondere zutreffend dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, daß der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig gewesen ist (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986, aaO, zu II 3 a der Gründe).

    Hatte der Arbeitgeber ihm vor der Abreise keine oder eine zur Beendigung des Annahmeverzugs ungeeignete Beschäftigung angeboten, so kann der Arbeitnehmer davon ausgegangen sein, daß der Arbeitgeber auch für die Dauer der Abwesenheit seine Arbeitsleistung ablehne, und den mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbundenen Verlust des Arbeitslosengeldes (vgl. §§ 3 und 6 der Aufenthalts-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 3. Oktober 1979, ANBA S. 1388) in Kauf genommen habe (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - NZA 1987, 57, zu II 3 der Gründe, sowie die Senatsurteile vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - und - 2 AZR 744/85 -, zu II 3 bzw. II 3 b der Gründe, beide n. v.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Selbst aus einem Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland lässt sich deshalb allein nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (BAG 06. November 1986 - 2 AZR 714/85 - Rn. 38, juris;… BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - Rn. 53, juris).
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 151/86

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung im Anschluss an eine unwirksame …

    Der Senat hat aber auch entschieden, daß der Arbeitnehmer nach dem Zugang der fristlosen Kündigung nicht ständig abrufbereit sein muß, es vielmehr genügt, daß er arbeitsfähig und für den Fall, daß der Arbeitgeber ihn auffordert, die Arbeit aufzunehmen, auch arbeitsbereit ist (Urteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 -, nicht veröffentlicht).
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