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Rechtsprechung
   BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7108
BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24 (https://dejure.org/2025,7108)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2025 - 2 AZR 72/24 (https://dejure.org/2025,7108)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2025 - 2 AZR 72/24 (https://dejure.org/2025,7108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität - Zugang zur deutschen Gerichtsbarkeit - hoheitliche Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 1 KSchG, § 2 Abs 3 SGB 9 2018, § 168 SGB 9 2018, § 30 Abs 1 SGB 1
    Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität - Zugang zur deutschen Gerichtsbarkeit - hoheitliche Tätigkeit

  • IWW

    § 134 BGB, § ... 168 SGB IX, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 151 Abs. 1, Abs. 3 SGB IX, § 208 SGB IX, § 30 Abs. 1 SGB I, Art. 48 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, Art. 28 Rom I-VO, Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 20 Abs. 2 GVG, Art. 20 f. VO (EU) 1215/2012 (sog. Brüssel Ia, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Ausländische konsularische Vertretung - Entziehung des Sicherheitsstatus einer Mitarbeiterin - Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Staatenimmunität - Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländische konsularische Vertretung; Entziehung des Sicherheitsstatus einer Mitarbeiterin; Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Staatenimmunität; Zuständigkeit deutscher Gerichte; Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin; Internationale Gerichtszuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausländische konsularische Vertretung; Entziehung des Sicherheitsstatus einer Mitarbeiterin; Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Staatenimmunität; Zuständigkeit deutscher Gerichte; Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin; Internationale Gerichtszuständigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage einer Konsulatsmitarbeiterin - und die Grenzen der Staatenimmunität

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin: Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer US-Konsulatsmitarbeiterin: Klage trotz Staatenimmunität zulässig

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    ArbGG § 73; BGB § ... 134; EGBGB Art. 30; EuGVVO 1215/2012 Art. 20 f.; GG Art. 25; GVG § 20; Rom I-VO 593/2008 Art. 8; Rom I-VO 593/2008 Art. 28; SGB I § 30; SGB IX § 2; SGB IX § 85; SGB IX § 151; SGB IX § 168 ff.; SGB IX § 208; WKÜ Art. 48; ZPO § 561; ZPO § 562; ZPO § 563
    Zuständigkeit ---> Gerichtsbarkeit; Arbeitsrecht ---> Individualarbeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2054
  • NZA 2025, 777
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17

    Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Rn. 16 a) Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, die die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat ausschlösse, in denen seine nicht-hoheitliche Betätigung zur Beurteilung steht (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 12, BAGE 161, 212;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 759/16 - Rn. 11).

    Rn. 20 1. Einerseits kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vom Senat nicht wegen hoheitlicher Tätigkeit der Klägerin ausgeschlossen werden (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 12 ff., BAGE 161, 212).

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (…st. Rspr., vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20;… BAG 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 17, BAGE 168, 38; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 12, BAGE 161, 212).

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 13, BAGE 161, 212).

    Vielmehr kommt es auf den Inhalt der ausgeübten Tätigkeit und deren funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen und konsularischen Aufgaben an (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 22, BAGE 161, 212).

    Relevant ist insoweit, ob der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der hoheitlichen Tätigkeit in einer solchen Weise mitwirkt, dass die diesbezügliche Organisationsfreiheit des Staates durch eine Entscheidung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über die das Arbeitsverhältnis betreffende Streitigkeit beeinträchtigt wäre (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 27, aaO).

    Ferner bedeutet die Vereinbarung der Anwendung deutschen Rechts auf das Arbeitsverhältnis für sich genommen keinen Verzicht auf die Staatenimmunität (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 38, BAGE 161, 212).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Dazu bedürfte es in einem ersten Schritt der Feststellung, ob die Klägerin schon vor Zugang der Kündigung einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt war und seit wann der beklagte Staat davon wusste (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 22).
  • BAG, 20.06.2024 - 2 AZR 134/23

    Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge - Entziehung der Zusatzbescheinigungen

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Sollte sich ergeben, dass für die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit - nach den insoweit grundsätzlich hinzunehmenden Vorgaben des beklagten Staates - eine "Security Certification" erforderlich ist und diese der Klägerin tatsächlich vor Zugang der streitbefangenen Kündigung entzogen worden war, käme es für die soziale Rechtfertigung der Kündigung aus Gründen in der Person der Klägerin insbesondere darauf an, ob der Befähigungsmangel nach einer vorzunehmenden Prognose nicht in einem vertretbaren Zeitraum behoben werden konnte (vgl. BAG 20. Juni 2024 - 2 AZR 134/23 - Rn. 22 ff.).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit; …

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Ist nach § 20 Abs. 2 GVG iVm. den allgemeinen Regeln des Völkerrechts bereits die Gerichtsbarkeit eines Staates nicht gegeben, findet das internationale Zuständigkeitsrecht der Brüssel Ia-VO keine Anwendung (vgl. zur EuGVVO BGH 26. November 2015 - III ZR 26/15 - Rn. 3).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Dazu zählen die Kündigungsschutzbestimmungen in Kapitel 4 (§§ 168 bis 175 SGB IX; vgl. auch BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 18, BAGE 171, 66).
  • BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16

    CAS-Schiedsklausel nichtig - Claudia Pechstein kann vor deutschen staatlichen …

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Selbst wenn eine Prüfung der Entziehung der "Security Certification" mit Blick auf die Staatenimmunität Einschränkungen unterläge (…vgl. zum inländischen Entzug einer Verschlusssachenermächtigung: BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 29, BAGE 132, 299), kann unter dem Gesichtspunkt des Justizgewährleistungsanspruchs (…vgl. BVerfG 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 - Rn. 15; 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 - Rn. 38) nicht - wie vom Landesarbeitsgericht angenommen - mangels Kontrollmöglichkeit des Kündigungsgrundes bereits die Zulässigkeit der Klage wegen fehlender deutscher Gerichtsbarkeit verneint werden.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Rn. 14 b) Zwar findet § 168 SGB IX nur Anwendung, wenn der betreffende Arbeitnehmer eine der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 iVm. Abs. 3 SGB IX erfüllt und das Arbeitsverhältnis deutschem Vertragsstatut unterliegt (zu § 85 SGB IX in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 - Rn. 61 ff., BAGE 153, 138).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Selbst wenn eine Prüfung der Entziehung der "Security Certification" mit Blick auf die Staatenimmunität Einschränkungen unterläge (vgl. zum inländischen Entzug einer Verschlusssachenermächtigung: BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 29, BAGE 132, 299), kann unter dem Gesichtspunkt des Justizgewährleistungsanspruchs (…vgl. BVerfG 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 - Rn. 15;… 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 - Rn. 38) nicht - wie vom Landesarbeitsgericht angenommen - mangels Kontrollmöglichkeit des Kündigungsgrundes bereits die Zulässigkeit der Klage wegen fehlender deutscher Gerichtsbarkeit verneint werden.
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (st. Rspr., vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20;… BAG 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 17, BAGE 168, 38;… 14. Dezember 2017 - 2 AZR 216/17 - Rn. 12, BAGE 161, 212).
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Auszug aus BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
    Der beklagte Staat beruft sich ferner zur Rechtfertigung der Kündigung nicht auf einen unmittelbar gegenüber der Klägerin wirkenden Hoheitsakt (vgl. BAG 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 20, BAGE 160, 364), sondern nur darauf, dass aufgrund eines (möglichen) Hoheitsaktes ein Grund für die Kündigung gegeben sei.
  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 759/16

    Internationale Zuständigkeit - Staatenimmunität - Verzicht bei hoheitlichem …

  • LAG Hessen, 12.12.2023 - 8 Sa 1277/22

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der …

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 70/84

    Angehöriger des türkischen Generalkonsulats - Wohnsitz im Geltungsbereich der RVO …

  • LAG Hessen, 16.12.2025 - 4 SLa 476/25

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der …

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (BAG im Revisionsurteil vom 03. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Bl. 26 d.e-A., Rn. 21).

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG im Revisionsurteil vom 03. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Bl. 26 d.e-A., Rn. 22) .

    Relevant ist insoweit, ob der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der hoheitlichen Tätigkeit in einer solchen Weise mitwirkt, dass die diesbezügliche Organisationsfreiheit des Staates durch eine Entscheidung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über die das Arbeitsverhältnis betreffende Streitigkeit beeinträchtigt wäre (BAG im Revisionsurteil vom 03. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Bl. 26 f. d.e-A., Rn. 23).

    dd) Da es für die Einordnung der Tätigkeit der Klägerin als hoheitlich oder nicht-hoheitlich ausschließlich auf die von ihr ausgeübte Tätigkeit ankommt (vgl. BAG im Revisionsurteil vom 03.04.2025 - 2 AZR 72/24 - Bl. 27 d.e-A., Rn. 26) und hierbei darauf, dass ihre Tätigkeit im funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben steht, ist es für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich, dass die Social Security Administration Untermieterin des Generalkonsulats war, Mietzahlungen an das Generalkonsulat entrichtete und die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, wie Büroreinigung, Sicherheitspersonal und Sicherheitsüberprüfungen anteilig zwischen der Social Security Administration und dem US States Department verrechnet wurden.

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnis, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (…BAG, Urt. v. 26.04.2017 - 5 AZR 962/13 - juris, Rn. 17; BAG, Urt. v. 03.04.2025 - 2 AZR 72/24 - Bl. 26 f. d.A.).

  • LAG Hessen, 18.07.2025 - 10 SLa 209/25
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (…BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19, NJW 2014, 1723; BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 21, NJW 2025, 2054).

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 22, NJW 2025, 2054).

    Relevant ist insoweit, ob der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der hoheitlichen Tätigkeit in einer solchen Weise mitwirkt, dass die diesbezügliche Organisationsfreiheit des Staates durch eine Entscheidung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über die das Arbeitsverhältnis betreffende Streitigkeit beeinträchtigt wäre (BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 23, NJW 2025, 2054).

  • LAG Hessen, 01.08.2025 - 10 SLa 86/25

    Staatenimmunität vor deutschen Gerichten: Einlassung bedeutet Verzicht

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (…BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19, NJW 2014, 1723; BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 21, NJW 2025, 2054).

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 22, NJW 2025, 2054).

    Relevant ist insoweit, ob der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der hoheitlichen Tätigkeit in einer solchen Weise mitwirkt, dass die diesbezügliche Organisationsfreiheit des Staates durch eine Entscheidung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über die das Arbeitsverhältnis betreffende Streitigkeit beeinträchtigt wäre (BAG 3. April 2025 - 2 AZR 72/24 - Rn. 23, NJW 2025, 2054).

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