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Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5726
BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 (https://dejure.org/1994,5726)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 (https://dejure.org/1994,5726)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 (https://dejure.org/1994,5726)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - NZA 1994, 612, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit spricht nach dem eigenen Vorbringen des Beklagten alles dafür, daß mit dem Team von Erziehern auch immaterielle Betriebsmittel in Form von "know-how" und "good will" auf den Beklagten übergegangen sind, die es ermöglichten, den weitaus überwiegenden Teil der vom M. e.V. betreuten Kinder in der Kindertagesstätte zu halten (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 -, aaO).

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB).

    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - NZA 1994, 612, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Einschränkungen des § 103 BetrVG aus dem Gesichtspunkt des Tendenzschutzes hat die Rechtsprechung nur bei Kündigungen von Tendenzträgern aus den tendenzbedingten Kündigungsgründen erörtert (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1982 - 7 AZR 5/81 - BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969).

    Selbst wenn man aber zugunsten des Beklagten davon ausgeht, dem Kläger sei aus einem tendenzbezogenen Kündigungsgrund gekündigt worden, wäre jedenfalls eine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG erforderlich gewesen (BAG Urteil vom 3. November 1982, aaO;… GK-Fabricius, BetrVG, 4. Aufl., § 118 Rz 662, m.w.N.), die auch nicht erfolgt ist.

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Die von der Revision dagegen vorgebrachten Bedenken überzeugen nicht, das Senatsurteil vom 16. September 1993 (- 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) betraf keinen vergleichbaren Fall, sondern einen Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, nicht des Arbeitgebers.
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 KSchG ist dann unzulässig, wenn die Kündigung - wie im vorliegenden Fall - aufgrund außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes liegender Gründe rechtsunwirksam ist (BAG Urteil vom 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Der Antrag auf Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus enthält, wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt worden ist, keinen selbständigen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO, sondern stellt lediglich ein sog. "unselbständiges Anhängsel" dar (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 48).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) gehören zu einem Betrieb i.S.v. § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer.
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) gehören zu einem Betrieb i.S.v. § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer.
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Der Betriebsinhaberwechsel berührt nicht die Identität des Betriebes; die Betriebsverfassung und das Amt des Betriebsrats bleiben deshalb bestehen (…GK-Wiese, BetrVG, 5. Aufl., § 21 Rz 47, m.w.N.; vgl. BAG Beschluß vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 -).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
    Entscheidend ist schon, daß der Beklagte es bei der zuständigen Senatsverwaltung erreicht hat, daß die für den Betrieb der Kindertagesstätte unbedingt erforderlichen öffentlichen Mittel, die zuvor der M. e.V. erhalten hatte, nunmehr an den Beklagten gezahlt wurden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt EuGH Urteil vom 19. Mai 1992 - RS C 29/91 - Redmond Stichting -, EuGH-Tätigkeiten 1992 Nr. 15, 8 ff.).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …

  • BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76

    Kirchenautonomie - Erzieherische Einrichtungen der Kirche - Karitative …

  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Soll - wie hier - das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - zu III 3 a der Gründe; 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 41, 180).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

    Müller in FS Hilger/Stumpf S. 508; offen gelassen von Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 3. November 1982 - 7 AZA 5/81 - EzA KSchG § 15 Nr. 28; 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; anderer Ansicht unter Hinweis auf die unverzichtbare Schutzfunktion des § 103 BetrVG und den lediglich kurzzeitigen Verzögerungen: LAG Hamm 1. Juli 1992 - 3 TaBV 30/92 - LAGE BetrVG 1972 § 118 Nr. 17; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde BetrVG 8. Aufl. § 118 Rn. 100; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 365 Rn. 31; HK-KSchG/Dorndorf 4. Aufl. § 15 Rn. 23; Fiebig/Gallner/Pfeiffer KSchG § 15 Rn. 15; Ihlefeld RdA 1977, 223, 226).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Bei den Arbeitnehmern in einer Gaststätte handelt es sich nicht um Spezialisten, deren Fachkenntnisse für die Betriebsfortführung von Bedeutung sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - n.v., zu III 1 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1, 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Rn. 15 2. Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (Senat 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - zu V der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; BAG 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 5 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 7;… AnwK-ArbR/Eylert 2. Aufl. Bd. 2 § 9 KSchG Rn. 20;… APS/Biebl 3. Aufl. § 13 KSchG Rn. 24;… KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 410;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 13 Rn. 16).
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (…BAG, Urt. v. 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 -, AP Nr. 66 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14

    Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht - Fristlose Kündigung …

    Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (BAG 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 -, AP Nr. 66 zu § 9 KSchG 1969; BAG 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

    Entfällt die Stilllegung nachträglich insgesamt, wird die Kündigung "gegenstandslos" (BAG 23.04.1980 - 5 AZR 49/78, NJW 1980, 2543; BAG 14.09.1994 - 2 AZR 75/94, EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Zustimmungsersetzungsverfahren; …

    Rn. 46 § 15 Nr. 13; 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 24). Die dadurch entstandene planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes wird dadurch Rechnung getragen, dass entsprechend § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG die Zustimmung unmittelbar durch das Arbeitsgericht zu beantragen ist (…BAG, a.a.O.; 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG § 103 Nr. 36). So kann in einem gerichtlichen Verfahren u.a. auch dem Zweck einer Anhörung nach § 102 BetrVG hinreichend Rechnung getragen werden.
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

    Bei den Arbeitnehmern in einer Gaststätte handelt es sich nicht um Spezialisten, deren Fachkenntnisse für die Betriebsfortführung von Bedeutung sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - n.v., zu III 1 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1, 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die …

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  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
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