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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 20.04.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12   

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https://dejure.org/2014,16274
BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12 (https://dejure.org/2014,16274)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 B 105.12 (https://dejure.org/2014,16274)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 B 105.12 (https://dejure.org/2014,16274)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer Schweigepflichtentbindungserklärung; Untersuchungsumfang eines ärztlichen Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 BBG, § 26 BeamtStG
    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer Schweigepflichtentbindungserklärung; Untersuchungsumfang eines ärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit infolge Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit infolge Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Auch ist die Zurruhesetzungsverfügung Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge (Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 10).

    Hiervon zu unterscheiden ist, ob es für eine im Verfahren zur Überprüfung einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ergehende gerichtliche Anordnung an den Beamten, seine bisher behandelnden und begutachtenden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedarf (…vgl. Beschluss vom 21. Februar 2014 - BVerwG 2 B 24.12 - IÖD 2014, 100 Rn. 7), ob und inwieweit bei einer unberechtigten Nichtbefolgung einer angeordneten ärztlichen Untersuchung oder einer zu Unrecht verweigerten Schweigepflichtentbindung nach den Grundsätzen zur Beweisvereitelung von einer Dienstunfähigkeit ausgegangen werden kann (…vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 12 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 14 …sowie Beschlüsse vom 5. November 2013 - BVerwG 2 B 60.13 - NVwZ 2014, 530 Rn. 5 und vom 26. Mai 2014 - BVerwG 2 B 69.12 - Rn. 14 und ob der Sachverständige vor der Erstellung des Gutachtens den betreffenden Beamten befragen und untersuchen muss (dazu sogleich unter 4.).

    Sollte sich der Kläger einer solchen Untersuchung verweigern, könnten hieraus ggfs. Rückschlüsse für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit gezogen werden (Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 14).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Rn. 42 Ein Sachverständigengutachten kann seine Aufgabe, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln, nicht erfüllen, wenn es - wie bereits ausgeführt (…vgl. Rn. 40) - grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr; vgl. Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 - NVwZ 2014, 372 Rn. 35 …und Beschluss vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - NVwZ-RR 2013, 115 Rn. 34).

    Gleiches gilt, wenn das Gutachten auf einer erkennbar unzureichenden tatsächlichen Grundlage beruht (Urteil vom 30. Oktober 2013 a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (stRspr;… vgl. Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 80.10 - juris Rn. 7, vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - juris Rn. 34 m.w.N. …und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Rn. 42 Ein Sachverständigengutachten kann seine Aufgabe, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln, nicht erfüllen, wenn es - wie bereits ausgeführt (…vgl. Rn. 40) - grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr;… vgl. Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 - NVwZ 2014, 372 Rn. 35 und Beschluss vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - NVwZ-RR 2013, 115 Rn. 34).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).

    Rn. 26 Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (stRspr;… vgl. zuletzt Beschluss vom 11. Februar 2013 - BVerwG 2 B 58.12 - Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 Rn. 12 f. und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 11. Februar 2013 - BVerwG 2 B 58.12 - Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 Rn. 12 f. …und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (stRspr;… vgl. Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 80.10 - juris Rn. 7…, vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - juris Rn. 34 m.w.N. und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12

    Disziplinarverfahren; Ausschluss des Beamtenbeisitzers; Dienststelle des Beamten; …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 11. Februar 2013 - BVerwG 2 B 58.12 - Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 Rn. 12 f. …und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 80.10 - juris Rn. 7…, vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - juris Rn. 34 m.w.N. …und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
    Rn. 7 Erledigt ist ein Verwaltungsakt nur dann, wenn von ihm keinerlei Rechtswirkungen mehr ausgehen; ein Verwaltungsakt verliert seine Rechtswirkungen u.a. dann, wenn er aufgrund einer nachträglichen Änderung der Sach- oder Rechtslage seinen Regelungszweck nicht mehr erreichen kann (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 27. Februar 2014 - BVerwG 2 C 1.13 - ZBR 2014, 195 Rn. 14 ).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung; …

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht; …

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen …

  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung; …

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 B 59.12

    Sachverständigengutachten; Beurteilungsmaßstäbe; Leitung der Tätigkeit des …

  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten; …

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 3.10

    Begehren auf Zurückstellung vom Zivildienst und Aufhebung der Einberufung wegen …

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 1 UE 2558/93

    Erledigung des Verfahrens zur Versetzung in den Ruhestand durch Eintritt in den …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 1163/14

    Prognose zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit bei langfristig bescheinigter …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei eine persönliche Befragung des Beamten im Regelfall insbesondere dann unabdingbar, wenn - wie hier - psychische Erkrankungen im Raum stehen (BVerwG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 B 105.12 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 6 A 277/16

    Dokumentation; Auswahlerwägungen; Befangenheit; Gleichstellungsbeauftragte

    Rn. 26 Vgl. allgemein etwa BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105.12 -, juris, Rn. 26, m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Umfang der Straßenreinigungspflicht; …

    Rn. 32 Erledigt ist ein Verwaltungsakt dann, wenn von ihm keinerlei Rechtswirkungen mehr ausgehen (BVerwG, Beschl. v. 03.06.2014 - BVerwG 2 B 105.12 -, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 3, RdNr. 7 in juris).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12   

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https://dejure.org/2012,5484
OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12 (https://dejure.org/2012,5484)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.04.2012 - 2 B 105/12 (https://dejure.org/2012,5484)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 (https://dejure.org/2012,5484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 626 Abs 2 S 3 BGB, § 30 Abs 5 KomSVwG SL, § 123 Abs 1 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verfahren bei Ausschluss aus Gemeinderatsfraktion; gestörtes Vertrauensverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rückgriff auf die Rechtsgrundsätze des Zivilrechts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Fraktion; Vorliegen eines wichtigen Grundes und seine Qualifizierbarkeit als ultima ratio als Voraussetzung für die Wirksamkeit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Ausschluss

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Das letzte Mittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückgriff auf die Rechtsgrundsätze des Zivilrechts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Fraktion; Vorliegen eines wichtigen Grundes und seine Qualifizierbarkeit als ultima ratio als Voraussetzung für die Wirksamkeit des ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus einer Ratsfraktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 613
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 29.09.1995 - 1 W 12/95

    Fraktionsmitglied; Fraktionsausschluß ; Wichtiger Grund; Partei; Bürgermeister; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Rn. 12 Im Falle eines Fehlens von bei der Bildung der Fraktion (§ 30 Abs. 5 KSVG) getroffener Absprachen in Form einer Geschäftsordnung und in Ermangelung entsprechender gesetzlicher Vorgaben im Saarländischen Kommunalrecht ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses auf Rechtsgrundsätze des Zivilrechts zurückzugreifen, die allgemein auf das persönliche Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegte Dauerrechtsverhältnisse kennzeichnen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19) Wegen der nicht unerheblichen Auswirkungen des Ausschlusses aus der Fraktion für die politische Stellung und für die Arbeit in der Gemeindevertretung ist zunächst ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verfahren im Vorfeld des Ausschlusses einzuhalten.

    Entgegen der vom Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren erneut vertretenen Auffassung bedarf es insoweit keines einstimmigen Beschlusses der übrigen Fraktionsmitglieder.(…vgl. etwa Geis, Kommunalrecht, 2. Auflage 2011, § 11 Rn 98, Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage 2003, Rn 423, Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119, in der Sache ebenso: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19) Die Entscheidung ist im Sitzungsprotokoll dokumentiert und unterliegt auch ansonsten keinen weitergehenden formalen Anforderungen.

    Der in dem Fraktionsausschluss zu erblickende Akt interner Selbstgestaltung unter Wahrnehmung kollektiver politischer Verantwortung unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte.(vgl. dazu etwa Schmidt-Jortzíg/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119/120) Diese muss sich auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und auf eine Beachtung des Willkürverbots beschränken.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.9.2007 - 1 A 37/07 -, juris, Schmidt-Jortzig/Hansen NVwZ 1994, 116, 119) Auch die Verankerung der Fraktionen letztlich im "politischen Raum" verbietet eine uneingeschränkte inhaltliche gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich durch die staatlichen Gerichte.(vgl. auch dazu Erdmann, DÖV 1988, 907, 912, unter Verweis auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle von Vereinsausschlüssen) Das unterliegt auch deshalb keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, weil im Rahmen eines solchen kommunalrechtlichen "Innerorganstreits" nicht wie in Außenrechtsverhältnissen geschützte Individualrechte des Antragstellers als Person in Rede stehen, sondern allein innerorganschaftliche Kompetenzen, die dem Antragsteller als Mitglied des Stadtrats und der in diesem durch Zusammenschluss gebildeten Antragsgegnerin nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Kommune zugewiesen wurden, und die daher weder aus seinen Grundrechten herzuleiten, noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG anzusiedeln sind.(so beispielsweise OVG Münster, Beschluss vom 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - DÖV 1993, 208, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Darüber hinaus stellt der Umstand, dass sich der Antragsteller im Frühjahr 2011 offenbar mit dem Gedanken getragen hat, zumindest parteiintern anstelle oder auch neben dem bisherigen Amtsinhaber, der ebenfalls der CDU angehört, bei der Urwahl des Oberbürgermeisters von E-Stadt zu kandidieren noch keine inhaltliche "Entfernung von Grundwerten der Partei" dar, die bereits seinen Ausschluss aus der Stadtratsfraktion hätte rechtfertigen können.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage 2003 Rn 423) Der Vorwurf in der "Anhörung" vom 24.11.2011 betrifft auch nicht diesen Umstand, sondern stellt zentral auf ein Verhalten gegenüber Fraktionskolleginnen und -kollegen ab, die seinerzeit nicht bereit waren, eine Kandidatur des Antragstellers zu unterstützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92

    Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Der in dem Fraktionsausschluss zu erblickende Akt interner Selbstgestaltung unter Wahrnehmung kollektiver politischer Verantwortung unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte.(vgl. dazu etwa Schmidt-Jortzíg/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119/120) Diese muss sich auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und auf eine Beachtung des Willkürverbots beschränken.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.9.2007 - 1 A 37/07 -, juris, Schmidt-Jortzig/Hansen NVwZ 1994, 116, 119) Auch die Verankerung der Fraktionen letztlich im "politischen Raum" verbietet eine uneingeschränkte inhaltliche gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich durch die staatlichen Gerichte.(vgl. auch dazu Erdmann, DÖV 1988, 907, 912, unter Verweis auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle von Vereinsausschlüssen) Das unterliegt auch deshalb keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, weil im Rahmen eines solchen kommunalrechtlichen "Innerorganstreits" nicht wie in Außenrechtsverhältnissen geschützte Individualrechte des Antragstellers als Person in Rede stehen, sondern allein innerorganschaftliche Kompetenzen, die dem Antragsteller als Mitglied des Stadtrats und der in diesem durch Zusammenschluss gebildeten Antragsgegnerin nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Kommune zugewiesen wurden, und die daher weder aus seinen Grundrechten herzuleiten, noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG anzusiedeln sind.(so beispielsweise OVG Münster, Beschluss vom 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - DÖV 1993, 208, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Sonst hätte es ein von der Ausschließung betroffenes Mitglied der Fraktion in der Hand, den Eintritt der an den Ausschluss geknüpften Folgen allein durch Bestreiten der gegen ihn in substantiierter Form erhobenen Vorwürfe für die Dauer des Hauptsacheverfahrens hinauszuschieben und ihnen so nicht selten sogar ganz zu entgehen.(vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - DÖV 1993, 208) Das erscheint schon mit Blick auf die Aufgabe der Fraktionen im Gemeinderat bei der Vorbereitung sachgerechter Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde nicht hinnehmbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Rn. 17 Dass es sich bei den Vorwürfen um lediglich "vorgeschobene" Verdächtigungen ohne sachlichen Gehalt handelte, denen ein Fraktionsmitglied allgemein nicht schutzlos ausgeliefert werden darf,(vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.11.1988 - 15 B 2380/88 -, NJW 1989, 1105) kann jedenfalls derzeit nicht angenommen werden.
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Der in dem Fraktionsausschluss zu erblickende Akt interner Selbstgestaltung unter Wahrnehmung kollektiver politischer Verantwortung unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte.(vgl. dazu etwa Schmidt-Jortzíg/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119/120) Diese muss sich auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und auf eine Beachtung des Willkürverbots beschränken.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 W 12/95 -, SKZ 1996, 19 = NVwZ-RR 1996, 462, zust. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.9.2007 - 1 A 37/07 -, juris, Schmidt-Jortzig/Hansen NVwZ 1994, 116, 119) Auch die Verankerung der Fraktionen letztlich im "politischen Raum" verbietet eine uneingeschränkte inhaltliche gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich durch die staatlichen Gerichte.(vgl. auch dazu Erdmann, DÖV 1988, 907, 912, unter Verweis auf die Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle von Vereinsausschlüssen) Das unterliegt auch deshalb keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, weil im Rahmen eines solchen kommunalrechtlichen "Innerorganstreits" nicht wie in Außenrechtsverhältnissen geschützte Individualrechte des Antragstellers als Person in Rede stehen, sondern allein innerorganschaftliche Kompetenzen, die dem Antragsteller als Mitglied des Stadtrats und der in diesem durch Zusammenschluss gebildeten Antragsgegnerin nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Kommune zugewiesen wurden, und die daher weder aus seinen Grundrechten herzuleiten, noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG anzusiedeln sind.(so beispielsweise OVG Münster, Beschluss vom 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - DÖV 1993, 208, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 10 M 338/93

    Ausschluß aus einer Ratsfraktion; Ausschluß (Ratsfraktion); Grund, wichtiger; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Hinsichtlich des Gesichtspunktes des Fraktionsausschlusses als des "letzten Mittels",(vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.3.1993 - 10 M 338/93 -, NVwZ 1994, 506, wonach ein Ausschluss erst dann beschlossen werden darf, wenn alle milderen Maßnahmen versagt haben oder wenn sie wegen der Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise nicht in Betracht gezogen werden mussten; Schmidt 2003, 846, 851) lässt sich den Akten entnehmen, dass im Vorfeld des Ausschlusses des Antragstellers am 16.1.2012 eigens ein Mediationsverfahren unter Beteiligung eines Rechtsanwaltes stattgefunden hat, das allerdings nicht zum Erfolg, das heißt der Ausräumung des grundlegenden Konflikts beziehungsweise zur Wiederherstellung des notwendigen tragfähigen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Antragsteller und der Mehrheit der übrigen Fraktionsmitglieder geführt hat.
  • VG Osnabrück, 17.10.2008 - 1 B 27/08

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
    Rn. 14 Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest befremdlich, wenn der Antragsteller nach Erhebung der Klage und Stellung des vorliegenden Anordnungsantrags (§ 123 Abs. 1 VwGO) im Rahmen des zeitgleich eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahrens dann unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Osnabrück(vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 17.10.2008 - 1 B 27/08 -, NVwZ-RR 2009, 260) eine fehlende Bekanntgabe der "tragenden Gründe" reklamiert.
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450

    Mitwirkungsverbote bei Entscheidung über Fraktionsausschluss; keine …

    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (…dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).

    Auf eine solche nachträgliche Begründung kann nur verzichtet werden, wenn die Abstimmung über den Ausschluss unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein zuvor dem Betroffenen übermitteltes Anhörungsschreiben erfolgt ist, das die Sachverhalte, die der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme zugrunde liegen, im Einzelnen erläutert (vgl. SaarlOVG, B.v. 20.04.2012, a.a.O., 614 f.;… OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997, a.a.O.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2020 - VGH O 52/20

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen an den Ausschluss eines …

    Vielmehr erfordert der Charakter der Fraktion als "Arbeitsgemeinschaft" auch ein anhaltendes wechselseitiges Vertrauen der Fraktionsmitglieder zueinander, das die persönliche Zuverlässigkeit und Umgänglichkeit einschließt und einen Schwerpunkt in der persönlichen Verlässlichkeit hat (Morlok, ZParl 35 [2004], 633 [635, 641]; ders., JZ 2019, 790 [791]; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, NVwZ-RR 2012, 613 [615]: "zumindest verträgliches Miteinander").

    Hinzu kommt, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit in einer Fraktion neben Loyalität auch ein Mindestmaß an Diskretion verlangt, das für eine abgestimmte politische Arbeit unerlässlich ist (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, NVwZ-RR 2012, 613 [615]).

  • VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Fraktionsausschluss

    Hierbei wird berücksichtigt, dass die gerichtliche Kontrolldichte beschränkt ist und fraktionsspezifische Wertungen nicht durch Beurteilungen durch das Gericht ersetzt werden dürfen (Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116 (119), OVG Saarl, B.v.20.04.2012 - 2 B 105/12 - juris Rn. 15).
  • VG Stade, 04.07.2017 - 1 B 976/17

    Kommunalrecht - hier: Antrag nach § 123 VwGO

    Dabei kann die Prognose der Fraktion auf Grund der zu Grunde liegenden politischen Dimension nicht durch eine solche des Gerichts ersetzt werden (vgl. jeweils zum Fraktionsausschluss: Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2010 - 10 ME 142/09 -, Nds. Rechtsprechungsdatenbank; OVG Saarland, Beschluss vom 20.4.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613; BerlVerfGH, Urteil vom 22.11.2005 - 53/05 - BbgVerfG, Beschluss vom 16.10.2003 - 4/03 -, juris).

    Für die Fassung von Fraktionsbeschlüssen ist nach dem Demokratieprinzip deshalb im Grundsatz - vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in der Geschäftsordnung - die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zur Beschlussfassung ausreichend (…vgl. Wefelmeier, in: Blum et al., NKomVG, 43. Aktualisierung, Stand: 9/2016, § 57 Rn. 47;… Koch, in: Ipsen, NKomVG, 1. Auflage 2011, § 57 Rn. 24; OVG Saarland, Beschluss vom 20.4.2012 - 2 B 105/12 -, NVwZ-RR 2012, 613).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Bedeutung, welche die Abberufung aus dem Ausschuss für die Ausübung des Abgeordnetenmandats der Beigeladenen hat (…vgl. etwa zum Fraktionsausschluss: Wefelmeier, in: Blum et al., NKomVG, 43. Aktualisierung, Stand: 9/2016, § 57 Rn. 47 m.w.N.;… Koch, in: Ipsen, NKomVG, 1. Auflage 2011, § 57 Rn. 24; OVG Saarland, Beschluss vom 20.4.2012 - 2 B 105/12 -, NVwZ-RR 2012, 613).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2024 - 15 B 590/23

    Verpflichtung der Stadt zur Zulassung des Antragstellers mit allen Rechten und …

    OVG, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, juris, Rn. 13.

    OVG, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, juris, Rn. 13.

  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 1 B 7/24

    Einstweilige Anordnung; hier: Zwischenregelung bei Fraktionsausschluss eines …

    Rn. 9 Wenngleich dieser rechtliche Ansatz vor dem Hintergrund der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des 2. Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012 - 2 B 105/12 -, juris Rn. 12 f.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012 - 2 B 105/12 -, juris Rn. 12 f.] jedenfalls bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht von vornherein von der Hand zu weisen sein mag, bedingt dies nicht, dass auf die Beschwerde gegen die Zwischenentscheidung hin zu klären wäre, ob die seitens des Verwaltungsgerichts bis zum rechtskräftigen Abschluss des einstweiligen Anordnungsverfahrens ausgesprochene Verpflichtung der Antragsgegnerin, den Antragsteller mit allen Rechten und Pflichten zu ihrer Fraktionsarbeit zuzulassen, mit der gegebenen Begründung oder aus anderen Gründen gerechtfertigt erscheint.

    Rn. 15 Die Streitwertfestsetzung entspricht der in Bezug auf Zwischenregelungen entwickelten Streitwertpraxis des Senats (ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz)[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -, juris Ls. 2 m.w.N.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -, juris Ls. 2 m.w.N.] und berücksichtigt, dass der Streitwert in einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses nach der Handhabung des 2. Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012, a.a.O., Rn. 32][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012, a.a.O., Rn. 32] mit dem ungekürzten Auffangwert zu beziffern ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 3 S 3.18

    Ausschluss aus der Gemeinderatsfraktion

    Dieser Ansatz steht im Übrigen in Übereinstimmung mit der insoweit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Fraktionsausschluss (vgl. nur OVG NW…, Beschluss vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88 - juris Rn. 16 ff., 22; HessVGH…, Beschluss vom 13. Dezember 1989 - 6 TG 3175/89 - juris Rn. 5; OVG Berlin…, Beschluss vom 19. August 1997 - 8 SN 295.97 - juris Rn. 23 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 - juris Rn. 15; s.a. VerfGH Bln…, Urteil vom 22. November 2005 - 53/05 - juris Rn. 58; Schumacher, in: Schumacher u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Anm. 9.3.1 f. zu § 32 BbgKVerf;… Lechleitner, in: Muth, Potsdamer Kommentar, Rn. 93 f. zu § 32 BbgKVerf; Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119).

    Auch die weitere Annahme des Verwaltungsgerichts, der Fraktion komme bei der Einschätzung, ob dies der Fall sei, angesichts dessen, dass die Fraktionsmitglieder zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in der Gemeindevertretung auf gegenseitiges Vertrauen, Loyalität, Diskretion und ein zumindest verträgliches Miteinander angewiesen seien, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. VerfG Bbg…, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 4/03 - juris Rn. 31; VerfGH Bln…, Urteil vom 22. November 2005 - 53/05 - juris Rn. 59; OVG Saarland, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 - juris Rn. 15; Schumacher, in: Schumacher u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Anm. 9.6.2 zu § 32 BbgKVerf;… Lechleitner, in: Muth, Potsdamer Kommentar, Rn. 96 zu § 32 BbgKVerf; Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116, 119 f.; Erdmann, DÖV 1988, 907, 913; offengelassen von OVG NW…, Beschluss vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88 - juris Rn. 28; OVG Berlin…, Beschluss vom 19. August 1997 - 8 SN 295.97 - juris Rn. 27;… a.A. Gern, Kommunalrecht, 3. Aufl. 2003, Rn. 423), greift die Beschwerdebegründung nicht an.

  • VG Arnsberg, 15.04.2016 - 12 K 2531/15

    Ausschluss eines Mitglieds aus einer Fraktion im Rat der Stadt Hagen bestätigt

    Rn. 56 Vgl. zu diesem Gesichtspunkt etwa OVG Saarland, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, JURIS.
  • VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18

    Zu den Voraussetzungen eines rechtmäßigen Fraktionsausschlusses eines …

    Eine fraktionsinterne Streitigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit(vgl. Beschluss der Kammer vom 13.03.2012 -3 L 140/12-; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.2012 -2 B 105/12-) eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i. S. von § 40 I 1 VwGO, die keinem anderen Gericht zugewiesen ist und deren Behandlung den Grundsätzen des Kommunalverfassungsstreits folgt, so dass sich der hier begehrte einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO richtet.

    Diese muss sich auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und auf eine Beachtung des Willkürverbots beschränken.(vgl. zu alldem OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.2012 -2 B 105/12-).

  • VG München, 16.07.2026 - M 7 E 26.5068

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion, Vorliegen eines wichtigen Grundes, …

    Da der Zusammenschluss zu einer Fraktion der gemeinsamen Verfolgung kommunalpolitischer Anliegen dient, steht der Fraktion bei der Einschätzung, ob die unabdingbare Vertrauensbasis dauerhaft zerstört worden ist, ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OVG Saarl, B.v. 20.4.2012 - 2 B 105/12 - juris Rn. 15 m.w.N.;… RhPfVerfGH, U.v. 30.10.2020 - VGH O 52/20 - juris Rn. 48 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 20.12.2016 - 3 L 2960/16

    Fraktionsausschluss

  • OVG Bremen, 14.08.2012 - 1 B 98/12

    Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2025 - 12 S 14.25

    Befolgung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch eine öffentliche …

  • VG Schleswig, 11.01.2024 - 6 B 21/23

    Anforderungen an den Ausschluss aus einer Kreistagsfraktion

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