Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 212a Abs 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 63 Abs 3 S 4 BauO SL 2004, § 68 Abs 3 BauO SL 2004, § 123 Abs 1 VwGO
Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im Genehmigungsfreistellungsfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz gegen den von der Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan befreienden Bescheid der Gemeinde; Ausschluss des Suspensiveffekts für die Rechtsbehelfe Dritter gegen die "bauaufsichtliche Zulassung" eines Bauvorhabens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarschutz bei positiver Befreiungsentscheidung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im Genehmigungsfreistellungsfall
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sperrwirkung einer Befreiungsentscheidung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im Genehmigungsfreistellungsfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarschutz gegen den von der Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan befreienden Bescheid der Gemeinde; Ausschluss des Suspensiveffekts für die Rechtsbehelfe Dritter gegen die "bauaufsichtliche Zulassung" eines Bauvorhabens
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.08.2015 - 5 L 987/15
- OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 B 154/15
- VG Saarlouis, 10.11.2015 - 5 L 987/15
- OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Papierfundstellen
- BauR 2016, 1054
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13
Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Diese beiden Grundstücke werden gegenwärtig von Norden her durch eine von dem Weg "…", einer Privatstraße,(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, BRS 81 Nr. 188) abzweigende befestigte Zufahrt entlang der Westgrenze der Parzelle Nr. 159/4 erschlossen. - VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06
Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines …
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Die insoweit erforderlichen isolierten Entscheidungen bildeten die einzige formelle Schranke für die Bauausführung(vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 MB 13/06 -, NordÖR 2006, 361) und stellten inhaltlich einen Restbestand der ansonsten im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 LBO 2004 nicht mehr erforderlichen Baugenehmigung dar.(ebenso für das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW: VGH Mannheim, Beschlüsse vom 9.5.2006 - 3 S 906/06 -, BauR 2006, 1862, und vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 -) Insofern erfüllten die seit der Neufassung der Saarländischen Landesbauordnung (im Jahre 2004) erstmals mit diesen Entscheidungen betrauten Gemeinden - wie etwa die die Aufgaben der Bauaufsicht wahrnehmenden sechs größeren Städte im Saarland(vgl. dazu § 58 LBO 2004 i.V.m. der 5. Verordnung zur Bauordnung für das Saarland (Zuständigkeitsverordnung - ZustVO) vom 31.3.1989, Amtsbl. - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05
Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger …
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Die insoweit erforderlichen isolierten Entscheidungen bildeten die einzige formelle Schranke für die Bauausführung(vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 MB 13/06 -, NordÖR 2006, 361) und stellten inhaltlich einen Restbestand der ansonsten im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 LBO 2004 nicht mehr erforderlichen Baugenehmigung dar.(ebenso für das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW: VGH Mannheim, Beschlüsse vom 9.5.2006 - 3 S 906/06 -, BauR 2006, 1862, und vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 -) Insofern erfüllten die seit der Neufassung der Saarländischen Landesbauordnung (im Jahre 2004) erstmals mit diesen Entscheidungen betrauten Gemeinden - wie etwa die die Aufgaben der Bauaufsicht wahrnehmenden sechs größeren Städte im Saarland(vgl. dazu § 58 LBO 2004 i.V.m. der 5. Verordnung zur Bauordnung für das Saarland (Zuständigkeitsverordnung - ZustVO) vom 31.3.1989, Amtsbl.
- OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Rn. 15 Der vollziehbare Befreiungsbescheid vom 25.6.2015 entfaltet, soweit es um seinen Regelungsgehalt geht, eine Sperrwirkung für das von den Antragstellern begehrte bauaufsichtsrechtliche Einschreiten des Antragsgegners.(vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.5.212 - 2 B 49/12 - (juris), wonach ein ausschließlich bauplanungsrechtliche Fragen betreffender vollziehbarer Befreiungsbescheid keine Sperrwirkung hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Anforderungen für das Vorhaben entfaltet) Den Antragstellern bleibt es unbenommen, gegen den Befreiungsbescheid Widerspruch einzulegen, was bisher soweit ersichtlich noch nicht geschehen ist, und einen Aussetzungsantrag nach §§ 80a, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu stellen. - OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05
Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Seite 512) - materiell herkömmlich "bauaufsichtliche" Aufgaben im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 5.7.2007 - 2 B 144/07 -) Hat die Gemeinde - wie hier - eine ihr im Genehmigungsfreistellungsbereich (selbst) obliegende Entscheidung im Sinne des § 68 Abs. 3 LBO 2004 über die Befreiung positiv getroffen, steht dies einem Tätigwerden des Antragsgegners nach § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO und dementsprechend einem darauf gerichteten Einschreitensanspruch der Antragsteller zumindest solange entgegen wie der Befreiungsbescheid nicht nach seinem Ergehen und Bekanntwerden von den Antragstellern angefochten(vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -) und seine Vollziehbarkeit nicht beseitigt worden ist, ohne dass hier der Frage nachgegangen werden müsste, ob für die Erteilung einer isolierten Befreiung nach §§ 31 BauGB, 68 Abs. 3 LBO 2004 wegen der Nichtbeachtung einer in einem vom Gemeinderat als Satzung beschlossenen Bebauungsplan enthaltenen Festsetzung, ähnlich wie bei der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens (§§ 36 Abs. 1 Satz 1, 31 Abs. 2 BauGB), gemeindeintern der Rat oder aber die Gemeindeverwaltung (Bauamt) zuständig war. - OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 B 154/15
Zwischenregelung im baurechtlichen Nachbarstreit
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Auf die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 26.8.2015 - 2 B 154/15 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts abgeändert und den Antragsgegner verpflichtet, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Anordnungsantrag der Antragsteller die Arbeiten zur Herstellung eines Weges der Beigeladenen vorübergehend unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit sowie unter Androhung von Zwangsmitteln vorläufig einzustellen. - OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2006 - 1 MB 13/06
Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15
Die insoweit erforderlichen isolierten Entscheidungen bildeten die einzige formelle Schranke für die Bauausführung(vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 MB 13/06 -, NordÖR 2006, 361) und stellten inhaltlich einen Restbestand der ansonsten im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 LBO 2004 nicht mehr erforderlichen Baugenehmigung dar.(ebenso für das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW: VGH Mannheim, Beschlüsse vom 9.5.2006 - 3 S 906/06 -, BauR 2006, 1862, und vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 -) Insofern erfüllten die seit der Neufassung der Saarländischen Landesbauordnung (im Jahre 2004) erstmals mit diesen Entscheidungen betrauten Gemeinden - wie etwa die die Aufgaben der Bauaufsicht wahrnehmenden sechs größeren Städte im Saarland(vgl. dazu § 58 LBO 2004 i.V.m. der 5. Verordnung zur Bauordnung für das Saarland (Zuständigkeitsverordnung - ZustVO) vom 31.3.1989, Amtsbl.
- OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18
Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist sind - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall, wie sie in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368, BRS 65 Nr. 143, unter Verweis auf die Maßgeblichkeit der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls) bezogen auf den dortigen Fall angenommen wurden - keine nachbarlichen Abwehransprüche.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25;… weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31) Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.(vgl. auch dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung nur eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von vier Stellplätzen an einer Stelle zulässt. - OVG Saarland, 26.06.2017 - 2 A 151/17
Nachbarschutz gegen Stellplätze In einem Wohngebiet; Kindertagesstätte
Bei dieser Bewertung ist zu berücksichtigen, dass - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten nach ständiger Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte von den Bewohnern hinzunehmen sind und - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche begründen.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zur ebenfalls im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen, wonach auch die davon ausgehenden Beeinträchtigungen von den Nachbarn auch im reinen Wohngebiet wegen des entsprechend "überschaubaren" Zu- und Abgangsverkehrs grundsätzlich hinzunehmen sind;… weitere Nachweise etwa bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von zehn Stellplätzen an einer Stelle zulässt, an der laut Plan ohnehin Stellplätze vorgesehen waren, nur ganze drei - wie die anderen insgesamt - in der individuellen Nutzbarkeit stark eingeschränkte Stellplätze direkt an der Straße hinzukommen, welche die Funktionalität der Grünanlage offenbar nicht ernsthaft in Frage stellen. - OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …
Rn. 12 Die entsprechende, mit dem Hinweis auf die grundsätzliche ("regelmäßige") Hinnehmbarkeit der durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufenen Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten verbundene Beschreibung des (besonderen) Ausnahmefalls ("nur dann") für ein Bestehen nachbarlicher Abwehrrechte entspricht der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte.(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zur Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen, wonach die davon ausgehenden Beeinträchtigungen von den Nachbarn auch im reinen Wohngebiet wegen des entsprechend "überschaubaren" Zu- und Abgangsverkehrs grundsätzlich hinzunehmen sind;… weitere Nachweise etwa bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) Dass das Verwaltungsgericht das im konkreten Fall anders gesehen hätte, lässt sich der erstinstanzlichen Entscheidung nicht entnehmen.
- OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze
Insoweit ist allerdings davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden "überschaubaren" Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen sind.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 - zur Herstellung einer 100 bis 120 m langen befestigten PKW-Zufahrt zu zwei Wohngrundstücken, entlang der Grenze zu den Gärten/Ruhezonen zweier bisher insoweit nicht vorbelasteter Nachbargrundstücke) Durch die Benutzung in diesen Fällen "bedarfsgerechter" Pkw-Stellplätze verursachte Beeinträchtigungen gehören inzwischen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" und rechtfertigen daher im Regelfall nicht die Annahme einer Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme. - OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
Lärm durch Nutzung von Stellplätzen in ruhigen Wohngebieten; im Rahmen eines …
Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind]. - VG Saarlouis, 03.08.2018 - 5 L 808/18
Baurechtliche Nachbarstreitigkeit gegen die Umnutzung einer Einlieger- zur …
Rn. 23 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 - und vom 28.01.2016 - 2 B 236/15 -, jew. juris.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.07.2015 - 5 L 547/15
- OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002;… Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431). - BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002; Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431). - BVerwG, 09.09.2005 - 2 B 44.05
Bestimmung der Anforderungen an das Verschulden einer Behörde hinsichtlich einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002;… Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431).
- BVerwG, 18.04.1994 - 5 B 18.94
Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Vielmehr ist auch bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Verfahrensbeteiligten für die Fristberechnung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. April 1994 - 5 B 18.94 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2013 - 1 B 365/13 -, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Beschl. v. 20. September 1995 - Bs IV 143/95 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 376/13
Anspruch der Eltern auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Der Senat folgt der zutreffenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2013 - 2 B 376/13 -, juris Rn. 17). - OVG Sachsen, 14.08.2013 - 1 B 365/13
Beginn der Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO durch Übermittlung einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Vielmehr ist auch bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Verfahrensbeteiligten für die Fristberechnung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. April 1994 - 5 B 18.94 -, juris Rn. 2 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2013 - 1 B 365/13 -, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Beschl. v. 20. September 1995 - Bs IV 143/95 -, juris Rn. 7).
- OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 A 463/15
Wiedereinsetzung (abgelehnt); Behörden-/Gerichtskurier; Übermittlung per Telefax
Das in dieser Vorschrift eingeräumte "Behördenprivileg" besteht ausschließlich darin, dass für die Behörde auch bestimmte eigene Bedienstete vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht vertretungsberechtigt sind, bezweckt dagegen keine Besserstellung der Behörde hinsichtlich der von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (Senatsbeschl. v. 18. August 2015 - 2 B 236/15 -). - OVG Sachsen, 17.08.2016 - 1 A 199/16
Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Ausgangskontrolle; Wiedereinsetzung in den …
Auch in einer Behörde ist der Verwaltungsablauf bei fristwahrenden Schriftsätzen so zu organisieren, dass eine wirksame Postausgangskontrolle durchgeführt werden, insbesondere der Abgang fristwahrender Schriftsätze nachgewiesen werden kann (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 5 C 47.01 - juris Rn. 2 und 3, m. w. N.;… OVG NRW, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 3 A 967/08 -, juris Rn. 14 ff., m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2015 - 2 B 236/15 -, juris Rn. 10).
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