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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22908
BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22 (https://dejure.org/2023,22908)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2023 - 2 B 25.22 (https://dejure.org/2023,22908)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2023 - 2 B 25.22 (https://dejure.org/2023,22908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie; Bemessen der Disziplinarmaßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens; Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 6…, vom 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 - juris Rn. 13…, vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 22…, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 15 …und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 12).

    Darüber hinaus entfällt die Bindungswirkung des § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG, wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.;… Beschlüsse vom 24. Juli 2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11 und vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5).

  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 4).

    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 6…, vom 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 - juris Rn. 13…, vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 22…, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 15 und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlusts am gesetzlichen Strafrahmen gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlichen Straftaten und verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene (sei es strengere, sei es mildere) Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Dass das Strafgericht keines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als erfüllt angesehen hat, ist eine tatsächliche Feststellung eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren i. S. v. § 41 DiszG BE und § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG und nimmt deshalb an der Bindungswirkung teil (BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 6…, vom 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 - juris Rn. 13…, vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 22, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 15 …und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 6…, vom 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 - juris Rn. 13, vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 22…, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 15 …und vom 30. April 2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22
    Darüber hinaus entfällt die Bindungswirkung des § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG, wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.;… Beschlüsse vom 24. Juli 2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11 …und vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG …

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …

  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte …

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung …

    Das in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Gedankenspiel "Hätte ich die Aufnahmen vor 2004 bzw. 2015 gemacht, wäre ich besser davongekommen." verbietet sich, weil es hinsichtlich Strafbarkeit und Strafrahmen stets auf die zum Tatzeitpunkt geltende Fassung der Strafnorm ankommt (BVerwG, B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 5.4.2017 - 16b D 14.2336 - juris Rn. 72).
  • VGH Bayern, 22.07.2026 - 16a D 24.755

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Realschuldirektor (BesGr A 15 mit …

    Die insoweit getroffene tatsächliche Feststellung des rechtskräftigen Strafurteils nimmt an der Bindungswirkung teil (…BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff.; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12;… BayVGH, U.v. 18.12.2024 - 16a D 23.525 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 18.12.2024 - 16a D 23.525

    Disziplinarrechtliche Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen …

    Wegen dieser Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme insbesondere mittels der Einholung eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nicht gestattet (BVerwG, B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen Beihilfe zum unerlaubten …

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff. zu § 57 Abs. 1 Satz 1 BBG; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12) ist nunmehr geklärt, dass wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms beim Fehlen von Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Täters davon auszugehen ist, dass das Strafgericht das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2026 - 5 NC 3.26

    Hochschulzulassung; Bachelor; Psychologie; Wintersemester 2025/2026; Bewerbung …

    Rn. 20 Zwar ist allgemein anerkannt, dass mangels Nachfrage freigebliebene Plätze in einem Studiengang zum Zwecke der Kapazitätserschöpfung den um Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerberinnen und -bewerbern in einem anderen Studiengang zugutekommen können, weil insoweit die Auslastung der gesamten Lehreinheit in den Blick zu nehmen und für Berechnungszwecke davon auszugehen ist, dass die Lehrangebote von Lehrpersonen innerhalb einer Lehreinheit grundsätzlich untereinander austauschbar sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, juris Rn. 11; VGH München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 CE 25.10006 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25.22.NC -, juris Rn. 6 ff.;… OVG Hamburg, Beschlüsse vom 5. April 2018 - 3 Nc 102/17 -, juris Rn. 67 ff. …und vom 18. Juli 2016 - 3 Nc 259/15 -, juris Rn. 48 f.).

    Selbst wenn sich nach dem Beschwerdevorbringen eine Vielzahl unbesetzter außerkapazitärer Plätze im streitgegenständlichen Bachelorstudiengang ergeben würde, wofür die Darlegungen der Antragstellerin freilich keinerlei Anhaltspunkte bieten, würden diese durch die kapazitätsdeckenden Überbuchungen in diesem Studiengang aufgezehrt (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - OVG 5 NC 15/15 -, juris Rn. 7…, vom 3. November 2014 - OVG 5 NC 1/14 -, juris Rn. 6 f. …und vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174/08 -, juris Rn. 42; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13/01 -, juris Rn. 3 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25.22.NC -, juris Rn. 13).

  • VG München, 24.09.2024 - M 13L DK 21.3142

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Versuchter gefährlicher …

    Wegen des Fehlens von Ausführungen zur Schuldunfähigkeit des Täters ist wegen des vorgegebenen Prüfprogramms für das Strafgericht folglich davon auszugehen, dass das Strafgericht das Vorliegen der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat (BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - beck-online Rn 37 ff.; BVerwG, B.v. 24.6.2023 - 2 B 25.22 - beck-online Rn. 12).

    Rn. 83 Hierbei handelt es sich nach der zitierten Rechtsprechung des BVerwG um eine tatsächliche Feststellung, die an der Bindungswirkung nach Art. 55 i.V.m. Art. 25 BayDG teilnimmt, mit der Folge, dass dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Anhörung eines sachverständigen Zeugen nicht gestattet sei (BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - beck-online Rn 41; BVerwG, B.v. 24.6.2023 - 2 B 25.22 - beck-online Rn. 12).

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572

    Höchstmaßnahme bei außerdienstlicher Untreue

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff. zu § 57 Abs. 1 Satz 1 BBG; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12) ist nunmehr geklärt, dass wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms beim Fehlen von Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Täters davon auszugehen ist, dass das Strafgericht das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2023 - 3 LD 7/21

    Berufung eines Lehrers gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: …

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.7.2023 - BVerwG 2 B 25.22 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 - , juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2025 - 16a D 23.166

    Aberkennung des Ruhegehalts, Innerdienstliche Steuerhinterziehungen eines …

    Diese tatsächliche Feststellung eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren nimmt an der Bindungswirkung teil (…BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff.; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12;… BayVGH, U.v. 18.12.2024 - 16a D 23.525 - juris Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.05.2022 - 2 B 25/22.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15287
OVG Sachsen, 09.05.2022 - 2 B 25/22.NC (https://dejure.org/2022,15287)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2022 - 2 B 25/22.NC (https://dejure.org/2022,15287)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC (https://dejure.org/2022,15287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    HKapVO
    Hochschulzulassung; Psychologie Bachelor; Horizontale Substitutierbarkeit; Juniorprofessuren; Debutationsminderung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2021/2022 außerhalb der festgesetzten Kapazität an der Universität Leipzig; Kapazitätsberechnung aus dem bereinigten Lehrangebot und dem gewichteten ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2021/2022 außerhalb der festgesetzten Kapazität an der Universität Leipzig; Kapazitätsberechnung aus dem bereinigten Lehrangebot und dem gewichteten ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - 13 B 1537/11

    Enstehen von zusätzlicher Ausbildungskapazität in Form zusätzlicher Stellen und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2022 - 2 B 25/22
    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rn. 13 ff., vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris Rn. 11 f. und vom 31. Januar 2012 - 13 B 1537/11 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris Rn. 28; VG Minden, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 10 Nc 3/18 -, juris Rn. 17, vom 12. Dezember 2018 - 10 L 1038/18 -, juris Rn. 17 und vom 19. Dezember 2017 - 10 Nc 8/17 -, juris Rn. 17; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 Nc 214/11 -, juris Rn. 22 und VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 30 L 919.10 -, juris Rn. 8.

    Offen gelassen in OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 13 B 1537/11 -, juris Rn. 8; der insoweit teilweise von Antragstellerseite angeführte Beschluss des VG Berlin vom 6. Juni 2011 - 30 L 919.10 - bestätigt die gegenteilige Argumentation im Übrigen gerade nicht, vgl. juris Rn. 8.

  • VG Minden, 13.12.2018 - 10 Nc 3/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2022 - 2 B 25/22
    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rn. 13 ff., vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris Rn. 11 f. und vom 31. Januar 2012 - 13 B 1537/11 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris Rn. 28; VG Minden, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 10 Nc 3/18 -, juris Rn. 17, vom 12. Dezember 2018 - 10 L 1038/18 -, juris Rn. 17 und vom 19. Dezember 2017 - 10 Nc 8/17 -, juris Rn. 17; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 Nc 214/11 -, juris Rn. 22 und VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 30 L 919.10 -, juris Rn. 8.

    zu diesem Gesichtspunkt VG Minden, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 10 Nc 3/18 -, juris Rn. 19, vom 12. Dezember 2018 - 10 L 1038/18 -, juris Rn. 19 und vom 19. Dezember 2017 - 10 Nc 8/17 -, juris Rn. 19 sowie VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 Nc 214/11 -, juris Rn. 22. Die Kammer sieht auch keinen Anlass zu ermitteln, ob die wissenschaftlichen Angestellten bereits länger als drei Jahre bei der Antragsgegnerin beschäftigt sind.

  • VG Minden, 19.12.2017 - 10 Nc 8/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2022 - 2 B 25/22
    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rn. 13 ff., vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris Rn. 11 f. und vom 31. Januar 2012 - 13 B 1537/11 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris Rn. 28; VG Minden, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 10 Nc 3/18 -, juris Rn. 17, vom 12. Dezember 2018 - 10 L 1038/18 -, juris Rn. 17 und vom 19. Dezember 2017 - 10 Nc 8/17 -, juris Rn. 17; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 Nc 214/11 -, juris Rn. 22 und VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 30 L 919.10 -, juris Rn. 8.

    zu diesem Gesichtspunkt VG Minden, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 10 Nc 3/18 -, juris Rn. 19, vom 12. Dezember 2018 - 10 L 1038/18 -, juris Rn. 19 und vom 19. Dezember 2017 - 10 Nc 8/17 -, juris Rn. 19 sowie VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 Nc 214/11 -, juris Rn. 22. Die Kammer sieht auch keinen Anlass zu ermitteln, ob die wissenschaftlichen Angestellten bereits länger als drei Jahre bei der Antragsgegnerin beschäftigt sind.

  • VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …

    Eine fiktive Positiv-Evaluation kann angesichts der erheblichen prognostischen Unsicherheiten und insbesondere angesichts des abstrakten Stellenprinzips nicht zugrunde gelegt werden (Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.05.2022 - 2 B 25/22.NC -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2025 - 3 NB 11/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester, hier: Berechnung des …

    Das demnach anzuwendende sogenannte abstrakte Stellenprinzip beinhaltet, dass grundsätzlich unerheblich ist, ob die Stelle besetzt ist, welche Qualifikation die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber aufweist oder welche arbeitsvertraglichen Individualabreden bestehen (…grundlegend etwa BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, juris Rn. 10;… Urt. v. 20.04.1990 - 7 C 74.87 -, juris Rn. 5;… vgl. darüber hinaus etwa OVG Münster, Beschl. v. 24.06.2022 - 13 B 98/22 u. a. -, juris Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 09.05.2022 - 2 B 25/22.NC -, juris Rn. 14;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 07.07.2016 - 1 B 75/16.NC u. a. -, juris Rn. 5 f.;… Hofmann-Hoeppel, in: Eiding/Hofmann-Hoeppel, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2022, § 57 Rn. 28;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, Rn. 273 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2026 - 5 NC 6.25

    Hochschulzulassung; Wintersemster 2025/26; Masterstudiengang Psychologie; …

    Eine horizontale Substituierung dergestalt, dass freigebliebene Plätze in einem Studiengang zum Zwecke der Kapazitätserschöpfung den um Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerberinnen und -bewerbern in einem anderen Studiengang zugutekommen können, greift nur ein, wenn es sich um mangels Nachfrage freigebliebene Plätze handelt, die andernfalls entgegen dem Kapazitätserschöpfungsgebot ungenutzt blieben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, juris Rn. 11; VGH München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 CE 25.10006 -, juris Rn. 9 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris Rn. 7 f.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 Nc 259/15 -, juris Rn. 49; VG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 7 V 2858/25 -, juris Rn. 126; VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2017 - VG 30 L 227/16 -, BA S. 20 ff.).
  • VG Aachen, 22.01.2025 - 9 L 745/24

    Anteilquote; CW; Dienstleistungsexport; Juniorprofessur; Kapazitätsberechnung; …

    Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris, 11 f.; SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris, Rn. 15 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris, Rn. 28.
  • VG Aachen, 16.03.2026 - 9 L 774/25

    Zahnmedizin; 1. Fachsemester; Wintersemester 2025/2026; RWTH; Deputatstunden; …

    Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris, Rn. 13 ff.; und vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris, Rn. 11 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris, Rn. 15; und OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris, Rn. 28; VG Aachen, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 9 L 848/24 -, juris, Rn. 17 f.
  • VG Aachen, 11.12.2024 - 9 Nc 6/24

    Dienstleistungsexport; Juniorprofessur; Kapazitätsberechnung; Studienplatz; …

    Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris, Rn. 11 f.; SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris, Rn. 15, und OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris, Rn. 28.
  • VG Aachen, 11.12.2024 - 9 L 848/24

    Dienstleistungsexport; Juniorprofessur; Kapazitätsberechnung; Studienplatz; …

    Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 13 A 1421/13 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 -, juris, Rn. 11 f.; SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris, Rn. 15, und OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Nc 158/12 -, juris, Rn. 28.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22   

Zitiervorschläge
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OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22 (https://dejure.org/2022,3085)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.01.2022 - 2 B 25/22 (https://dejure.org/2022,3085)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Januar 2022 - 2 B 25/22 (https://dejure.org/2022,3085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 2 Nr 1 CoronaVHygV SL 2022 vom 18.02.2022
    Corona-Krise; Friseurbetrieb; Einhaltung der 2G-Plus-Nachweispflicht; Folgenabwägung; Saarland

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen mittels der Vorlage eines 2G-plus-Nachweises

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge eines Friseurs gegen 2G-Plus-Regelung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Friseur scheitert mit Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung - Friseur scheitert mit Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Saarland: OVG weist Eilanträge eines Saarbrücker Friseurs gegen 2G-Plus-Regelung zurück - Corona-Verordnung ist bis zum 4. März 2022 befristet - Einschränkungen sind bis dahin hinnehmbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen diese sich nicht verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    Dass die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Interessen des Antragstellers die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen und deshalb die nur in Ausnahmefällen in Betracht kommende "vorläufige" Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO rechtfertigen, kann nicht angenommen werden.[vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190][vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190].

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei dem Ansatz der stufenweisen Lockerung eine strikt am Gedanken der Gleichbehandlung aller betroffenen Lebensbereiche orientierte Regelung nicht leistbar ist.[vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2021 - 3 MR 15/21 -, juris][vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2021 - 3 MR 15/21 -, juris] Bei der Entscheidung, welche konkreten Bereiche des öffentlichen Lebens wieder eine Öffnung erfahren, die infektionsschutzrechtlich vertretbar ist, hat der Verordnungsgeber in ex-ante-Perspektive unter Abwägung der verschiedenen Belange des Grundrechtsschutzes und weiterer, auch volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte zu entscheiden.
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde jedoch in seiner Wirkung reduziert,[vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris][vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris] und dies in einem Zeitpunkt eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen diese sich nicht verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Rn. 13 2. Bei demnach offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären haben die Interessen des Antragstellers, von den in § 6 Abs. 2 Nr. 1 VO-CP bestimmten Einschränkungen sofort verschont zu bleiben, hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems zurückzutreten.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Daher kann das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 VwGO sich nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen konkret des jeweiligen Antragstellers ergeben, hingegen nicht aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder Interessen Dritter mit Blick auf deren mögliche Betroffenheit in ihren Grundrechten durch die Rechtsverordnung hergeleitet werden.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris].
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen diese sich nicht verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Rn. 13 2. Bei demnach offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären haben die Interessen des Antragstellers, von den in § 6 Abs. 2 Nr. 1 VO-CP bestimmten Einschränkungen sofort verschont zu bleiben, hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems zurückzutreten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 3 MR 15/21

    Corona-Krise;Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten als …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2022 - 2 B 25/22
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei dem Ansatz der stufenweisen Lockerung eine strikt am Gedanken der Gleichbehandlung aller betroffenen Lebensbereiche orientierte Regelung nicht leistbar ist.[vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2021 - 3 MR 15/21 -, juris][vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2021 - 3 MR 15/21 -, juris] Bei der Entscheidung, welche konkreten Bereiche des öffentlichen Lebens wieder eine Öffnung erfahren, die infektionsschutzrechtlich vertretbar ist, hat der Verordnungsgeber in ex-ante-Perspektive unter Abwägung der verschiedenen Belange des Grundrechtsschutzes und weiterer, auch volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte zu entscheiden.
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