Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18 |
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 2 Abs 1 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 1 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 1 S 1 Nr 7 BauGB
Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen in einer Kiesgrube zum Vorhalten von Schüttgütern - Wolters Kluwer
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 18 Boxen in der Kiesgrube zum Vorhalten von verschiedenen Schüttgütern hinsichtlich Ge...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 7, Abs. 4, § 36; VwGO §§ 80a, 80 Abs. 5.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 18 Boxen in der Kiesgrube zum Vorhalten von verschiedenen Schüttgütern hinsichtlich Gefährdung des Grundwassers; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16
- OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 763
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01
Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
So führt nach der ständigen Rechtsprechung auch der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits die Errichtung einer dem Außenbereich in dem Sinne "wesensfremden" Bebauung in einer Außenbereichslandschaft, die ihre Empfindlichkeit gegenüber hinzutretender Bebauung nicht bereits generell und endgültig verloren hat, gegebenenfalls auch nur einer landwirtschaftlich benutzten Fläche,(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.4.2002 - 4 C 4.01 -, BRS 65, 207, unter Verweis auf eine insoweit vorliegende "naturgegebene Bodennutzung") in aller Regel zu einer Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB), weil der Außenbereich gerade vor dem "Eindringen" einer solchen Bebauung geschützt werden soll.(vgl. dazu grundlegend schon BVerwG, Beschluss vom 29.4.1968 - IV B 77.67 -, DVBl. 1969, 261, wonach eine Verletzung der natürlichen Eigenart der Landschaft nicht nur bei einer der jeweiligen Landschaft wesensfremden Bebauung vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Vorhaben einem schutzwürdigen Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht "grob unangemessen" ist) Allerdings zeigt die Existenz des § 35 Abs. 2 BauGB, dass der Gesetzgeber - wegen des Bezugs des Bauplanungsrechts zu Art. 14 GG - nicht gewissermaßen apodiktisch davon ausgeht, dass ein sogenanntes "sonstiges" Vorhaben ganz generell im Außenbereich nie genehmigungsfähig ist.Ein reiner Baustofflagerplatz erfüllt jedenfalls dann nicht den Begriff der "Siedlung", wenn er - wie hier - in keinem funktionalen Zusammenhang mit einer zum Aufenthalt von Menschen bestimmten baulichen Anlage steht.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.4.2002 - 4 C 4.01 -, BRS 65, 207, dort konkret zu einem Schrottlagerplatz im Außenbereich) Eine Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs ist daher zumindest fernliegend.
- OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Rn. 18 Streitgegenstand ist in diesen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) nicht der materielle Abwehranspruch des gegenüber baurechtlichen Genehmigungsentscheidungen Rechtsschutz suchenden Dritten, hier der Antragstellerin als Standortgemeinde, sondern dessen vorläufiges Sicherungsbedürfnis bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens.(vgl. hierzu speziell für Rechtsbehelfe von Standortgemeinden gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris) Für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist auch bei sich gegen eine Baugenehmigung wendenden Standortgemeinden nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf ihre Rechtsposition ergibt.Rn. 32 Die Streitwertfestsetzung folgt aus den §§ 47, 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an der Nr. 9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…Fassung 2013, abgedruckt bei Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, Anhang), der für die Klage einer Gemeinde einen Wertansatz von 30.000,- EUR vorsieht.(vgl. zur Maßgeblichkeit auch bei Rechtsbehelfen von Standortgemeinden gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und - zuletzt - vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris) Dieser Betrag ist nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren.
- OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall.Rn. 32 Die Streitwertfestsetzung folgt aus den §§ 47, 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an der Nr. 9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…Fassung 2013, abgedruckt bei Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, Anhang), der für die Klage einer Gemeinde einen Wertansatz von 30.000,- EUR vorsieht.(vgl. zur Maßgeblichkeit auch bei Rechtsbehelfen von Standortgemeinden gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und - zuletzt - vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris) Dieser Betrag ist nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren.
- BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74
Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Ortsgebunden ist ein solcher gewerblicher Betrieb allgemein nur, wenn das konkret in Rede stehende Gewerbe nach seinem Wesen und nach seinem Gegenstand und nicht nur aus Gründen der Rentabilität auf die geographische oder geologische Eigenart an dem vorgesehenen Standort angewiesen ist.(…Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, § 35 Rdnr. 53 (Stand 1.8.2018); BVerwG, Urteil vom 7.5.1976 - IV C 43.74 -, BauR 1976, 257) Das Vorhaben muss daher gerade aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten auf den entsprechenden Außenbereichsstandort angewiesen sein.Rn. 20 Entgegen der Auffassung des Antragsgegners dürfte die temporäre Lagerung bis zum Verkauf der Materialien zudem keine im Verhältnis zur privilegierten Abbautätigkeit der Beigeladenen in der Sand- und Kiesgrube lediglich untergeordnete oder dienende Betätigung und insoweit von der Privilegierung für den Abbaubetrieb insgesamt mit umfasste gewerbliche Betätigung darstellen.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7.5.1976 - IV C 43.74 -, BauR 1976, 257, wonach ein Unternehmen mit einem im engsten Sinne des Wortes ortsgebundenen Betriebszweig dann insgesamt ein ortsgebundener Betrieb ist, wenn und soweit es als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebes dieser Art entspricht und wenn - zweitens - der ortsgebundene Betriebszweig den gesamten Betrieb prägt;… vgl. dazu auch Söfker, in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 35 Rn 55) Der Verkauf von Materialien oder Stoffen, die andernorts gewonnen beziehungsweise erst außerhalb des hiesigen Betriebsgeländes aufbereitet werden, ist weder eine technisch bedingte Konsequenz des Kiesabbaubetriebs der Beigeladenen noch gehören diese Vorgänge zu den typischen Betriebsabläufen eines solchen Betriebs.
- VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16
Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Antrag der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.7.2018 - 5 L 2652/16 - zurückgewiesen.Rn. 16 Die gemäß § 146 VwGO statthaften Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 31.7.2018 - 5 L 2652/16 -, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10.10.2016 zur "Errichtung von 18 Schüttgutboxen in der Kiesgrube G zum Vorhalten von verschiedenen Schüttgütern mit einem Bürocontainer und einer Waage" angeordnet wurde, sind auch ansonsten zulässig und in der Sache begründet.
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Allein die allgemeine Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" ist daher regelmäßig nur unter besonderen Voraussetzungen als konkrete standortbezogene Aussage des Flächennutzungsplans mit dem Gewicht eines öffentlichen Belangs anzusehen.(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, BRS 47 Nr. 5;… dazu auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 35 Rn 79) Ob sich aus der Begründung des Flächennutzungsplans an dieser Stelle ausnahmsweise die Absicht zu einer positiven Aussage mit Gehalt entnehmen lässt, kann nicht abschließend beantwortet werden. - BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73
Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollen - ganz allgemein - Darstellungen in vorbereitenden Bauleitplänen nur als "einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet sein, zum Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belangs beizutragen".(…vgl. Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 35 Rn 111 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.2.1975 - IV C 30.73 -, BauR 1975, 404, und vom 8.2.1991 - 4 C 10.91 -, wonach nicht angenommen werden kann, dass die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben nichts anderes bedeute als die entsprechende Festsetzung eines Bebauungsplans) Allerdings können Darstellungen eines Flächennutzungsplans eine Sperrwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nur dann nicht erzeugen, wenn die Entwicklung des Baugeschehens ihnen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichem Maße zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31.10.1997 - 4 B 185.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333) Nach den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Betriebsgrundstück der Beigeladenen erscheint von daher sehr zweifelhaft, ob diese Darstellung die Annahme eines "Widersprechens" im Verständnis des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB rechtfertigt. - BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
So führt nach der ständigen Rechtsprechung auch der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits die Errichtung einer dem Außenbereich in dem Sinne "wesensfremden" Bebauung in einer Außenbereichslandschaft, die ihre Empfindlichkeit gegenüber hinzutretender Bebauung nicht bereits generell und endgültig verloren hat, gegebenenfalls auch nur einer landwirtschaftlich benutzten Fläche,(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.4.2002 - 4 C 4.01 -, BRS 65, 207, unter Verweis auf eine insoweit vorliegende "naturgegebene Bodennutzung") in aller Regel zu einer Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB), weil der Außenbereich gerade vor dem "Eindringen" einer solchen Bebauung geschützt werden soll.(vgl. dazu grundlegend schon BVerwG, Beschluss vom 29.4.1968 - IV B 77.67 -, DVBl. 1969, 261, wonach eine Verletzung der natürlichen Eigenart der Landschaft nicht nur bei einer der jeweiligen Landschaft wesensfremden Bebauung vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Vorhaben einem schutzwürdigen Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht "grob unangemessen" ist) Allerdings zeigt die Existenz des § 35 Abs. 2 BauGB, dass der Gesetzgeber - wegen des Bezugs des Bauplanungsrechts zu Art. 14 GG - nicht gewissermaßen apodiktisch davon ausgeht, dass ein sogenanntes "sonstiges" Vorhaben ganz generell im Außenbereich nie genehmigungsfähig ist. - OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall. - OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens
Auszug aus OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18
Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall. - OVG Saarland, 18.04.2017 - 2 A 225/16
Windkraftanlagen (artenschutzrechtliche Hindernisse)
- BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs - …
- BVerwG, 11.06.1991 - 4 C 10.91
Folgen der Rücknahme einer Revision
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21
Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder …
Eine "qualifizierte Standortzuweisung" im Flächennutzungsplan ist - anders als bei einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB - für die Annahme der Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs bei einem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich (a. A. - allerdings ohne Auseinandersetzung mit BVerwG…, Urteil vom 17.02.1984 a. a. O. und ohne Differenzierung zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Vorhaben - möglicherweise: OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 19.02.2015 - 1 LB 8/13 - juris Rn. 56; OVG Saarland, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 B 251/18 - juris Rn. 24;… ausdrücklich für eine nur eingeschränkte Bedeutung der Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, § 35 BauGB Rn. 80 und ders. in Spannowsky/Uechtritz, BeckOK, BauGB § 35 Rn. 69). - OVG Saarland, 23.06.2025 - 2 A 101/24
Zulässigkeit einer Schwimmbadanlage im Außenbereich
Die hiergegen von den Klägern formulierte Argumentation, ein Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans setze logisch voraus, dass dem Flächennutzungsplan überhaupt positive Aussagen der planenden Gemeinde hinsichtlich ihrer Vorstellungen von einer künftigen geordneten städtebaulichen Entwicklung entnommen werde können, was in Bezug auf die allgemeine Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" nur unter besonderen Voraussetzungen angenommen werden könne, ist zwar grundsätzlich zutreffend [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2019, 2 B 251/18, juris, Rn. 24][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2019, 2 B 251/18, juris, Rn. 24], trägt aber fallbezogen nicht.Rn. 35 Der Regelungszweck des § 35 BauGB hat für sonstige Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB in der Regel zur Folge, dass schon eine mit einem nur geringen Grad an Wahrscheinlichkeit feststellbare Beeinträchtigung eines der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange einen Genehmigungsanspruch ausschließt, weil gewichtige Belange für ein nicht privilegiertes bzw. nicht begünstigtes Vorhaben regelmäßig nicht streiten[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2019, 2 B 251/18, juris, Rn. 22][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2019, 2 B 251/18, juris, Rn. 22].
Rn. 36 Aus dem von den Klägern hiergegen angeführten Beschluss des Senats vom 13.2.2019 - 2 B 251/18 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und …
Die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" sei daher regelmäßig nur unter besonderen Voraussetzungen als konkrete standortbezogene Aussage des Flächennutzungsplans mit dem Gewicht eines öffentlichen Belangs anzusehen (vgl. OVG SH…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 LB 8/13 - juris Rn. 56; SaarlOVG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 B 251/18 - juris Rn. 24;… Söfker, a.a.O. § 35 BauGB Rn. 80).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2024 - 8 A 10535/24
Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines mobilen Transportbetonwerks auf …
Es reicht demgegenüber nicht aus, dass der Betrieb an der fraglichen Stelle, insbesondere aus Gründen der Rentabilität, besonders gut zu betreiben oder zweckmäßig unterzubringen ist (BVerwG…, Urteil vom 19. April 2012, a.a.O. Rn. 16 …und vom 5. Juli 1974, a.a.O. Rn. 19; so auch OVG NRW…, Urteil vom 26. Februar 1980 - 7 A 130/78 -, juris Rn. 19 …und Beschluss vom 3. August 2021 a.a.O. Rn. 6; SaarlOVG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 B 251/18 -, juris Rn. 20 und VG Köln, a.a.O. Rn. 44).In Bezug auf die Privilegierung von Betrieben im Zusammenhang mit Steinbrüchen folgen auch zahlreiche Obergerichte dem strengen Maßstäben des BVerwG (ablehnend zur Privilegierung einer Betonsteinfertigung in einer Kiesgrube OVG NRW…, Urteil vom 26. Februar 1980, a.a.O. Rn. 19, zur Privilegierung einer Asphaltmischanlage ebenfalls ablehnend BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2008, a.a.O. Rn. 3 und gegen die Privilegierung von Schüttgutboxen zur Lagerung und zum Verkauf von Baustoffen durch den Betreiber einer Sand- und Kiesgrube SaarlOVG, Beschluss vom 13. Februar 2019, a.a.O. Rn. 19).
- VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20 Einem sonstigen Vorhaben im Außenbereich i. S. v. § 35 Abs. 2 BauGB können die Darstellungen des Flächennutzungsplans hingegen grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen entgegengehalten werden (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2016 - 2 A 1170/15 - BauR 2016, 1447; vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 29. April 1964 - 1 C 30.62 - BVerwGE 18, 247; vom 15. März 1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287, …und vom 17. Februar 1984 - 4 C 57.79 -, BRS 42 Nr. 80 = juris Rn. 14;… Mitschang/ Reidt, in: Battis/Krautzberger/ Löhr, BauGB-Kommentar, 14. Aufl. 2019, § 35 Rn. 75; a.A. wohl Saarländisches OVG, Beschluss vom13. Februar 2019 - 2 B 251/18 - juris Rn. 24).
- VG Karlsruhe, 30.04.2025 - 2 K 6709/24
Einordnung einer Bebauung als Ortsteil in Form eines faktischen …
Eine "qualifizierte Standortzuweisung" im Flächennutzungsplan ist - anders als bei einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB - für die Annahme der Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs bei einem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich (…a. A. - allerdings ohne Auseinandersetzung mit BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 und ohne Differenzierung zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Vorhaben - möglicherweise: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.02.2015 - 1 LB 8/13 -, juris Rn. 57; OVG Saarland, Beschl. v. 13.02.2019 - 2 B 251/18 -, NVwZ-RR 2019, 763 = juris Rn. 24;… ausdrücklich für eine nur eingeschränkte Bedeutung der Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" Söfker/Kment, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 157. EL November 2024, § 35 Rn. 80). - VGH Bayern, 15.11.2019 - 8 ZB 18.1565
Wasserrechtlicher Erlaubnis zur Auffüllung einer ehemaligen Kiesabbaufläche
- VG Köln, 12.03.2020 - 8 K 1407/17 Rn. 52 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.11.2019 - 8 ZB 18.1565 -, juris, Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 B 251/18 -, juris, Rn. 19; VG Aachen, Urteil vom 12.09.2007 - 6 K 1110/06 -, juris, Rn. 58 ff.
- VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 215/19
Zur Frage der Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen …
Gleichwohl ist in der Regel von einer hinsichtlich der Zulässigkeitsbeurteilung für die Versagung eines Genehmigungsanspruchs entscheidenden, weil höher zu gewichtenden, Beeinträchtigung öffentlicher Belange auszugehen.[vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 B 251/18 -, juris, Rz. 22, m.w.N.][vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 B 251/18 -, juris, Rz. 22, m.w.N.]. - VG Köln, 24.09.2025 - 23 K 6414/23 Rn. 71 vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2023 - 7 D 423/21.AK -, juris Rn. 65 sowie OVG Saarland, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 B 251/18 -, juris Rn. Rn 24.
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