Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 CovidMaßnG SL, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 28 IfSG
Coronabedingte Beschränkungen im Einzelhandel - saarland.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verhältnismäßigkeit der Untersagung des Betriebs eines Einzelhandelsunternehmens für IT Technik durch Schließung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus; Möglichkeit des Einkaufens nach Terminbuchung durch sog. Click and Meet i.R.d. Flächenbegrenzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Beschränkungen des Einzelhandels im Saarland teilweise außer Vollzug - Beschränkungen des Einzelhandels im Saarland teilweise außer Vollzug
- deutschlandfunk.de (Pressemeldung, 10.03.2021)
Kunden-Beschränkung für Einzelhandel außer Vollzug gesetzt
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Click & Meet kassiert
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (12)
- OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
In einem Eilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist jedenfalls - anders als in dem Hauptsacheverfahren - für eine weitere Sachaufklärung und für die entsprechende Vorwegnahme einer Beweiserhebung, hier bei fehlender anderweitiger Beantwortbarkeit durch Einholung von Sachverständigengutachten kein Raum.[vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, dort zum vorläufigen Rechtschutz insbesondere mit Blick auf Art. 19.Abs. 4 GG][vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, dort zum vorläufigen Rechtschutz insbesondere mit Blick auf Art. 19.
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21
Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Dazu nimmt der Antragsgegner auf zwei Entscheidungen anderer Obergerichte Bezug.[vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, und VGH Mannheim, Beschluss vom 18.2.2021 - 1 S 398/21 -, bei Juris][vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, und VGH Mannheim, Beschluss vom 18.2.2021 - 1 S 398/21 -, bei Juris] Der Vortrag der Antragstellerin zeige jedenfalls nicht auf, dass der beabsichtigte Verordnungszweck offensichtlich außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriff stehe.Der VGH Mannheim, der bereits in mehreren Entscheidungen vom November 2020[vgl. Beschlüsse vom 5.11.2020 - 1 S 3405/20 - und vom 6.11.2020 - 1 S 3430/20 -][vgl. Beschlüsse vom 5.11.2020 - 1 S 3405/20 - und vom 6.11.2020 - 1 S 3430/20 -] grundlegende Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Parlamentsvorbehalts bei länger dauernden Grundrechtseingriffen erhoben hat, hat die Differenzierung nach einer dort damals geltenden Regelung hingegen als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen und auf einen "voraussichtlichen erheblichen Anstieg" von Infektionsquellen verwiesen.[vgl. VGH Mannheim vom 10.2.2021 - 1 S 398/21 -, Juris Rn 108][vgl. VGH Mannheim vom 10.2.2021 - 1 S 398/21 -, Juris Rn 108] Auch dort wurden aber die Erfolgsaussichten für das Hauptsacheverfahren letztlich insgesamt als "offen" bezeichnet und eine Folgenabwägung angestellt.
- OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus …
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Dazu nimmt der Antragsgegner auf zwei Entscheidungen anderer Obergerichte Bezug.[vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, und VGH Mannheim, Beschluss vom 18.2.2021 - 1 S 398/21 -, bei Juris][vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, und VGH Mannheim, Beschluss vom 18.2.2021 - 1 S 398/21 -, bei Juris] Der Vortrag der Antragstellerin zeige jedenfalls nicht auf, dass der beabsichtigte Verordnungszweck offensichtlich außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriff stehe.Das OVG Weimar hat in der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung[vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, dort Seite 29][vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25.2.2021 - 3 EN 88/21 -, dort Seite 29] im Übrigen eine solche Regelung (dort: § 8 Abs. 2 Satz 2 der 3. ThürSARS-CoV-2 SonderEindMaßnVO) ebenfalls als am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bedenklich angesehen, die Klärung der Frage der Legitimität der Ungleichbehandlung indes ausdrücklich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte < dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben >][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte < dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben >] Letzteres ist indes - wie dargelegt - beim § 7 Abs. 3 VO-CP bei der gebotenen Orientierung nur an den infektionsschutzrechtlichen Zielen des Verordnungsgebers zumindest in Teilen der Fall. - OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Das betrifft auch die mit Blick auf den "Parlamentsvorbehalt" begründeten Bedenken,[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] die mit zunehmender Dauer der Zwangsschließungen einzelner Geschäfte an Gewicht gewinnen. - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Rn. 15 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Das Vorbringen der Antragstellerin rechtfertigt nach diesem Maßstab die vorläufige Aussetzung der Vollziehung des § 7 Abs. 3 VO-CP. - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3405/20
Grundsätzliches Beherbergungsverbot für private Reisende während der …
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Der VGH Mannheim, der bereits in mehreren Entscheidungen vom November 2020[vgl. Beschlüsse vom 5.11.2020 - 1 S 3405/20 - und vom 6.11.2020 - 1 S 3430/20 -][vgl. Beschlüsse vom 5.11.2020 - 1 S 3405/20 - und vom 6.11.2020 - 1 S 3430/20 -] grundlegende Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Parlamentsvorbehalts bei länger dauernden Grundrechtseingriffen erhoben hat, hat die Differenzierung nach einer dort damals geltenden Regelung hingegen als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen und auf einen "voraussichtlichen erheblichen Anstieg" von Infektionsquellen verwiesen.[vgl. VGH Mannheim vom 10.2.2021 - 1 S 398/21 -, Juris Rn 108][vgl. VGH Mannheim vom 10.2.2021 - 1 S 398/21 -, Juris Rn 108] Auch dort wurden aber die Erfolgsaussichten für das Hauptsacheverfahren letztlich insgesamt als "offen" bezeichnet und eine Folgenabwägung angestellt. - OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20
Schließung von Tattoo-Studio
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Auch bei der Ermittlung der Gleichheits- oder Ungleichheitskriterien im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG kommt es hier nur auf seuchenrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte am Maßstab des Ziels an, mit den streitgegenständlichen - befristeten - Öffnungsverboten eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verhindern.[vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] Die im Grundgesetz gewährleisteten allgemeinen und besonderen Gleichheitsrechte, die in besonderer Weise mit dem "Gerechtigkeitsgefühl" der von einschränkenden staatlichen Maßnahmen betroffenen Menschen in Verbindung stehen, dienen dabei nicht primär dem Ziel, den von der Anwendung von Rechtsnormen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen "Freiraum" gegenüber staatlichen Maßnahmen zu gewährleisten. - OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20
Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes ganz sicher um sehr gewichtige Belange handelt,[vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris][vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund der bei Beachtung aller Hygienestandards, von der in ihrem Fall ausgegangen werden muss, eingeschränkten Infektionsrisiken zumindest zweifelhaft, ob sich die zur Verhinderung der Weitergabe des SARS-CoV-2 Virus angeordnete Betriebsbeschränkung (§ 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP) bei Berücksichtigung der damit verbundenen und mit fortlaufender Dauer gewichtiger zu bewertenden Grundrechtseinschränkungen als ein insgesamt noch verhältnismäßiger Eingriff darstellt. - OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20
Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes ganz sicher um sehr gewichtige Belange handelt,[vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris][vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund der bei Beachtung aller Hygienestandards, von der in ihrem Fall ausgegangen werden muss, eingeschränkten Infektionsrisiken zumindest zweifelhaft, ob sich die zur Verhinderung der Weitergabe des SARS-CoV-2 Virus angeordnete Betriebsbeschränkung (§ 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP) bei Berücksichtigung der damit verbundenen und mit fortlaufender Dauer gewichtiger zu bewertenden Grundrechtseinschränkungen als ein insgesamt noch verhältnismäßiger Eingriff darstellt. - VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
Untersagung des Betriebs von Kosmetik- und Nagelstudios während der …
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
Corona-Krise; Geschäftsschließungen; Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21
Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt
OVG, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 26 ff.OVG, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, Rn. 22.
OVG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 EN 88/21 -, juris, Rn. 144 ff.; hinsichtlich der unterschiedlichen Beschränkungen zweifelnd: OVG Saarl., Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 22.
Rn. 133 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris, Rn. 16 ff., OVG NRW, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 10 D 30/08.NE -, juris, Rn. 61; OVG Saarl., Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 14.
- VerfG Brandenburg, 21.11.2025 - VfGBbg 12/21 Die Antragsteller verweisen hierzu auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris).
Rn. 23 Ergänzend haben die Antragsteller auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes zu Art. 12 und Art. 14 GG in dessen Entscheidung vom 9. März 2021 (2 B 58/21 -, Rn. 26 ff., juris) verwiesen.
Rn. 77 Der Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. März 2021 (2 B 58/21) ist nicht geeignet, den Begründungsmangel zu beheben.
In der angeführten Entscheidung sah das Saarländische Oberverwaltungsgericht einen Gleichheitsverstoß durch die in § 7 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 27. März 2020 in der Fassung vom 6. März 2021 (Amtsblatt des Saarlandes I/2021, S 558 ff.) enthaltene Regelung zur Zulässigkeit des Verkaufs von Mischsortimenten begründet; dabei ging es davon aus, dass sich sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung nicht privilegierter Verkaufsstellen gegenüber solchen mit Mischsortimenten nur aus seuchenrechtlich relevanten Gesichtspunkten ergeben könnten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, Rn. 20, juris).
Rn. 86 2.6.2 Soweit die Antragsteller zur weiteren Begründung auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes zu Art. 12 GG und Art. 14 GG verweisen und erneut umfangreiche Passagen aus dem Beschluss vom 9. März 2021 (2 B 58/21, Rn. 26 bis 31, juris) unter Hinzufügung von Hervorhebungen in die Antragsschrift einkopieren, ohne diese unter die streitbefangene Vorschrift zu subsumieren, genügt dies nicht den Anforderungen an die hinreichende Substantiierung eines Verfassungsverstoßes.
- OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)
Gerade in dem Punkt unterliegt indes die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels im § 6 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 VO-CP (juris: CoronaVV SL 2021ah) nach wie vor erheblichen Bedenken am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots (vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -).Mit dieser Frage hat sich der Senat im Zusammenhang mit den sogenannten Grundbedarfskatalogen[vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561][vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561] bereits im März 2021 aus Anlass der Eilanträge mehrerer Gewerbetreibender, unter anderem der Antragstellerin, befasst und deren Begehren auch entsprochen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -] Auf den entsprechenden Vortrag in der Antragsbegründung geht der Antragsgegner in der Antragserwiderung nicht ein.
Rn. 35 Bei der Ermittlung der Gleichheits- oder Ungleichheitskriterien im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG kommt es nach der Rechtsprechung des Senats[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris] zudem primär auf seuchenrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte am Maßstab des Ziels an, mit den streitgegenständlichen - befristeten - Zutrittsbeschränkungen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verhindern.[vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 -, beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 -, beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] Insbesondere beim allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG soll verhindert werden, dass einzelne oder auch ganze Gruppen von Grundrechteinhabern im Vergleich zu anderen ohne inhaltliche Rechtfertigung anders - also "ungleich" - behandelt werden, sodass im Ergebnis der Normgeber selbst den Beurteilungsrahmen vorgibt.
- OVG Thüringen, 23.03.2021 - 3 EN 119/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels; Mischsortiment; …
Desweiteren nehmen die Antragstellerinnen Bezug auf die Entscheidung des OVG Saarland vom 10. März 2021 (Az. 2 B 58/21).Ob sich möglicherweise die Lage im Saarland anders darstellt (OVG Saarland, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 - juris Rn. 30), ist für das vorliegende Verfahren nicht entscheidungserheblich.
Soweit das OVG Saarland dies für die dortige Regelung der Ausnahmen von der allgemeinen Ladenschließung anders beurteilt, ist erkennbar dies auf die Sach- und Rechtslage in Thüringen nicht übertragbar (OVG Saarland, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 - juris Rn. 20 ff.).
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 L 623/21
Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Einzelhandel aus § 3a Abs.1 Satz 2 Nr. …
Ergänzend wird zur Begründung auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 - verwiesen, durch den die Antragstellerin sich bestätigt sieht.Berücksichtigungsfähig sind dabei allein infektionsschutzrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte am Maßstab des Ziels, mit den streitgegenständlichen - befristeten - Öffnungsverboten eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verhindern (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris Rn. 20 = BeckRS 2021, 4001 Rn. 12).
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 62/21
Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern während der …
Auch diese Regelung wurde jedoch vom Senat - unter anderem mit Blick darauf, dass der Verordnungsgeber in allen anderen Fällen nach dem § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP eine Flächenuntergrenze von 15 qm Verkaufsfläche als infektionsschutzrechtlich unbedenklich angesehen hatte - beanstandet.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris] Auch aus heutiger Sicht lag ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerinnen darin, dass überhaupt kein Kunde (Fassung vom 18.2.2021), nur ein Kunde mit einem Haushaltsangehörigen (Fassung vom 26.2.2021) bzw. ein Kunde pro 40 Quadratmeter (Fassung vom 6.3.2021) in den - sehr großen - Geschäften der Antragstellerinnen zugelassen wurde.Inwiefern es in den sehr großen Geschäften der Antragstellerinnen, in denen sich die Kunden, wie bereits erwähnt, problemlos aus dem Weg gehen können und in denen, anders übrigens als bei manchen der nach § 7 Abs. 4 VO-CP ohne Flächenvorgaben zulässigen körpernahen Dienstleistungen, keine sportlich-körperlichen Aktivitäten der Kundschaft zu erwarten sind, bei Einhaltung der einschlägigen Hygienevorgaben im Verhältnis zu dem privilegierten Einzelhandel zu einer vergleichsweise höheren Anreicherung der Raumluft mit virenbelasteten Aerosolen und damit zu einem vergleichsweise höheren Infektionsrisiko kommen sollte, der nicht wirksam durch einen regelmäßigen Luftaustausch begegnet werden könnte, erschließt sich nicht.[Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris][Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris].
- OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 13 MN 70/21
Corona; Eilverkündung; Folgenabwägung; Inzidenz; Normenkontrolleilantrag; …
Auch das vom RKI entwickelte Konzept "ControlCOVID - Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021" (dort insbesondere das Intensitätsstufenkonzept und die Toolbox zum Stufenkonzept, veröffentlicht unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Stufenplan.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 18.2.2021) schätzt die Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel nicht als derart gering ein, dass ungeachtet der gebildeten Leitindikatoren (7-Tage-Inzidenz und Inanspruchnahme der IST-Kapazitäten) eine Öffnung vorgeschlagen wird (a.A. offenbar OVG Saarland, Beschl. v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, zitiert nach der Pressemitteilung v. 10.3.2021, dort letzter Absatz).Eine relevante Ungleichbehandlung im Hinblick auf die Verkaufsflächenbegrenzung einerseits in § 10 Abs. 1b Sätze 3 und 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (40 Quadratmeter je Kunde mit jeweils einer Begleitperson, siehe hierzu oben B.I.1.c.) und andererseits in § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Niedersächsischen Corona-Verordnung (20 Quadratmeter je Kunde bei großflächigen Verkaufsstellen) dürfte bei den hier zu beurteilenden Baumärkten von vorneherein nicht gegeben sein (a.A. offenbar OVG Saarland, Beschl. v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, zitiert nach der Pressemitteilung v. 10.3.2021, dort zweiter Absatz, wonach sich die saarländische Flächenbegrenzungsregelung allerdings von der hier zu beurteilenden niedersächsischen Verordnungsregelung deutlich unterscheidet).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21
Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt
Rn. 55 Ausgehend davon darf der Verordnungsgeber in der gegebenen Situation umfassend angelegte Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, d. h. auch in Bereichen, die für sich allein betrachtet eher nur ein niedriges Infektionsrisiko aufweisen, weiterhin für erforderlich halten (anders SaarlOVG, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 - juris Rn. 26 ff.).Dass ihnen im Ergebnis der durchzuführenden Abwägung ein unbedingter Vorrang gegenüber dem vom Verordnungsgeber bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gebührt, solange - wie bereits dargestellt - weiterhin eine pandemische Lage mit hohen Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung und nicht ohne Weiteres vorhersehbaren Auswirkungen der sich rasch verbreitenden mutierten ansteckenderen Virusvarianten auf die Gefährdungslage besteht, ist nicht festzustellen (ebenso BayVGH…, Beschluss vom 23. Februar 2021, a.a.O. Rn. 23; ThürOVG…, Beschluss vom 25. Februar 2021, a.a.O. Rn. 133; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O. Rn. 41;… zweifelnd NdsOVG, Beschlüsse vom 15. Februar 2021, a.a.O. Rn. 44 …und vom 11. März 2021, a.a.O. Rn. 62; SaarlOVG, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O. Rn. 31).
SaarlOVG, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O. Rn. 20 ff.).
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
Corona-Krise; Geschäftsschließungen; Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens …
Rn. 6 Mit Beschluss vom 9.3.2021- 2 B 58/21 - hat der Senat auf den Eilantrag der Antragstellerin die im Wesentlichen gleichlautende Nachfolgeregelung des § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 27.3.2020 in der Fassung vom 6.3.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt.Daraufhin sei die streitgegenständliche Regelung durch Beschluss des Senats vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 - außer Vollzug gesetzt worden.
Soweit § 7 Abs. 3 VO-CP in der Fassung vom 6.3.2021 durch Beschluss des Senats vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 - außer Vollzug gesetzt worden sei, sei das Gericht nach summarischer Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulässigkeit des Verkaufs von Mischsortimenten voraussichtlich einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet und die Vorschrift des § 7 Abs. 3 VO-CP aller Voraussicht nach eine seuchenrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung für die in der Regel kleineren, spezialisierten Einzelhändler enthalten habe.
Rn. 13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 58/21 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 1 S 677/21
Schließung von Möbelhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie
Die im Beschluss vom 03.03.2021 vorgenommene "Zurechnung" des Buchhandels zum "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" - auf deren Wiedergabe sich insoweit die Verordnungsbegründung des Antragsgegners beschränkt - entbindet nicht von der Einhaltung des Art. 3 Abs. 1 GG (ebenso SaarlOVG, Beschl. v. 09.03.2021 - 2 B 58/21 - juris;… OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021, a.a.O.;… ähnlich bereits Senat, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 S 1101/20 - juris Rn. 59 , zur damaligen 800m²-Grenze). - OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21
Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen
- OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21
Corona-Krise; eingeschränkte Öffnung von Baumärkten; Thüringen
- OVG Niedersachsen, 15.03.2021 - 13 MN 103/21
Corona; Eilverkündung; Einzelhandel; klick und meet; Normenkontrolleilverfahren; …
- OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21
Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb
- OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22
Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment; …
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 968/21
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20
Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …
- VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868
Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem …
- VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.579
Keine Außervollzugsetzung der inzidenzabhängigen Schließung von …
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712
Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605
Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen …
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.624
Betriebsuntersagung für Tattoo-Studio wegen Corona
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.714
Verbot der Ausübung des Tätowierens wegen Corona
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus
- VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806
Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 42.21
Beschränkung des Verkaufsbetriebs gem. § 8 Abs. 1, 2 7. SARS-CoV-2-EindV
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22
Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den …
- OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
Abstrakte Gefahr; Anhörung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrtenbuch; konkrete …
- OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und …
- VerfG Brandenburg, 26.03.2021 - VfGBbg 5/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (nicht erfolgreich); Aussetzung …
- OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 64/21
Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021d § 7 Abs 3
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - 13 B 1047/21
Verhältnismäßigkeit der Maskentragepflicht eines Grundschülers im Schulgebäude …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2021 - 1 KM 181/21
Vorläufige Außervollzugsetzung einer Coronaschutzverordnung; Verkaufsstellen des …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2021 - 13 MN 121/21
Corona; Einzelhandelsbetrieb; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren; …
- OVG Saarland, 26.05.2021 - 2 B 136/21
Corona-Eilverfahren: Testpflicht im Einzelhandel (Sportgeschäft)
- OVG Thüringen, 07.04.2021 - 3 EN 209/21
Corona-Pandemie, sog. dritte Welle; Schließung von Fitnessstudios
- OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21
Corona-Pandemie; sog. dritte Welle; Untersagung touristischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 13 B 271/21
Abhängen des Betretens des Einzelhandels von der Vorlage eines negativen Tests …
- VGH Bayern, 16.04.2021 - 20 NE 21.925
Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung von Verkaufsstellen für "Grills und …
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche …
- VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen
- VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21
- LG München I, 22.01.2025 - 15 O 16736/23
Entschädigungsansprüche aus Enteignung, Richterliche Rechtsfortbildung, …
- VG Frankfurt/Main, 13.04.2021 - 5 L 902/21
Einschränkungen im Einzelhandel bezüglich Waren, die nicht der Grundversorgung …
- VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der …
- VG Hamburg, 17.08.2021 - 11 E 3477/21
Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der …
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916
Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen
- VG Schleswig, 18.03.2021 - 1 B 25/21
Infektionsschutzrecht
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