Rechtsprechung
| BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 23 Abs 1a S 2 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG
Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte - keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten - Wolters Kluwer
Organstreitverfahren betreffend die Einforderung von auf verschiedenen Normebenen angesiedelten Minderheiten- und Oppositionsrechten im Deutschen Bundestag; Verfassungsgerichtlich konkretisierter allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsatz effektiver Opposition; ...
- doev.de
Kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Organstreitverfahren betreffend die Einforderung von auf verschiedenen Normebenen angesiedelten Minderheiten- und Oppositionsrechten im Deutschen Bundestag; Verfassungsgerichtlich konkretisierter allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsatz effektiver Opposition; ...
- rechtsportal.de
Organstreitverfahren betreffend die Einforderung von auf verschiedenen Normebenen angesiedelten Minderheiten- und Oppositionsrechten im Deutschen Bundestag; Verfassungsgerichtlich konkretisierter allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsatz effektiver Opposition; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- zeit.de (Pressemeldung, 03.05.2016)
Opposition scheitert mit Klage für mehr Kontrollrechte
- lto.de (Kurzinformation)
Oppositionsrechte: Ausweitung wird als skeptisch angesehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Parlamentarische Oppositionsrechte
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Linke scheitert mit Klage auf Stärkung der Oppositionsrechte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
- spiegel.de (Pressebericht, 03.05.2016)
Linke vor Verfassungsgericht: Gysis krachende Niederlage
- haufe.de (Kurzinformation)
Linke ohne Erfolg - keine spezifischen Oppositionsrechte in das GG
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Minderheiten- und Oppositionsrechte" am Mittwoch, 13. Januar 2016, 10.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteilsverkündung in Sachen "Minderheiten- und Oppositionsrechte" am Dienstag, 3. Mai 2016, 10.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Minderheiten- und Oppositionsrechte" am Mittwoch, 13. Januar 2016, 10.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteilsverkündung in Sachen "Minderheiten- und Oppositionsrechte" am Dienstag, 3. Mai 2016, 10.00 Uhr
Besprechungen u.ä. (8)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Grundsatz (in)effektiver Opposition
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechte parlamentarischer Minderheiten: Keine größeren Rechte für die kleine Opposition
- archive.is (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 03.05.2016)
"Blitzsaubere Begründung der Richter"
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Grenzen der Karlsruher Oppositionsfreundlichkeit - Gebot effektiver Opposition vs. Gleichheit der Abgeordneten - Teil I
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Grenzen der Karlsruher Oppositionsfreundlichkeit - Gebot effektiver Opposition vs. Gleichheit der Abgeordneten - Teil II
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Minderheitenrecht und Opposition: Ein Überblick
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Staatsorganisationsrecht: Minderheitenrechte/Oppositionsrechte im Bundestag
Papierfundstellen
- BVerfGE 142, 25
- NVwZ 2016, 922
- DÖV 2016, 573
- DÖV 2016, 779
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (55)
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Die Zuerkennung der Prozessstandschaftsbefugnis ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; 123, 267 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 7/11 -, juris, Rn. 95, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Die prozessstandschaftliche Geltendmachung der Rechte des Bundestages ist nicht allein dann möglich, wenn dieser die angegriffene Maßnahme oder Unterlassung gebilligt hat (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ), sondern auch dann, wenn es sich beim Bundestag um den Antragsgegner handelt (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 132, 195 ; 134, 366 ).
Daher liegen Sinn und Zweck der Prozessstandschaft darin, der Parlamentsminderheit die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages nicht nur dann zu erhalten, wenn dieser seine Rechte, vor allem im Verhältnis zu der von ihm getragenen Bundesregierung, nicht wahrnehmen will (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ; 121, 135 ), sondern auch dann, wenn die Parlamentsminderheit Rechte des Bundestages gegen die die Bundesregierung politisch stützende Parlamentsmehrheit geltend macht (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
Aus dem Mehrheitsprinzip nach Art. 42 Abs. 2 GG und den - eine punktuelle Durchbrechung des Mehrheitsprinzips darstellenden - parlamentarischen Minderheitenrechten nach Art. 23 Abs. 1a Satz 2, Art. 39 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Art. 45a Abs. 2 Satz 2 und Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG folgen der Respekt vor der Sachentscheidung der parlamentarischen Mehrheit und die Gewährleistung einer realistischen Chance der parlamentarischen Minderheit, zur Mehrheit zu werden (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ).
Dahinter steht die Idee eines - inner- wie außerparlamentarischen - offenen Wettbewerbs der unterschiedlichen politischen Kräfte, welcher namentlich voraussetzt, dass die Opposition nicht behindert wird (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
Demgemäß ist die Bildung und Ausübung einer organisierten politischen Opposition konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 123, 267 ).
Rn. 87 b) Zusätzlich verfassungsrechtlich abgesichert ist das Recht "auf organisierte politische Opposition" (BVerfGE 123, 267 ) im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Streitgegenstand sind somit verfassungsrechtliche Organbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 84, 304 ; 90, 286 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 54, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Alle drei Antragsgegenstände sind dem Deutschen Bundestag zuzurechnen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 61 m.w.N., zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 66 a) Fraktionen sind berechtigt, sowohl eigene Rechte als auch Rechte des Deutschen Bundestages im Wege der Prozessstandschaft, das heißt fremde Rechte im eigenen Namen, geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 67, 100 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 7/11 -, juris, Rn. 95; Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 56, jeweils zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 76 Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 80, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 97 Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Als parlamentarische Opposition stellen sie die natürlichen Gegenspieler von Regierung und regierungstragender Mehrheit dar (sogenannter neuer oder innerparlamentarischer Dualismus; vgl. auch BVerfGE 49, 70 ; 129, 300 ; 135, 259 ).Dies ist namentlich für das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in seiner Ausprägung als Minderheitsenquete anerkannt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; zur Hoheit der Minderheit über den Untersuchungsauftrag eines auf ihren Antrag eingesetzten Untersuchungsausschusses vgl. nunmehr § 2 Abs. 2 und § 3 PUAG; zum Schutz auch der potenziell einsetzungsberechtigten Minderheit vgl. BVerfGE 105, 197 ).
Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staates - nämlich zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane - in die Hand gegeben (vgl. BVerfGE 49, 70 ).
Rn. 93 Dieses Regelungskonzept orientiert sich an den politischen Kräfteverhältnissen im parlamentarischen Regierungssystem, da die parlamentarische Opposition in der Regel die parlamentarische Minderheit verkörpert (vgl. BVerfGE 49, 70 ), in sich aber - ebenso wie die parlamentarische Mehrheit - nicht notwendig eine homogene Einheit darstellt, sondern in eine Mehrzahl oder sogar in eine Vielzahl von Gruppierungen - Fraktionen oder auch Fraktionsstärke nicht erreichende Gruppen und einzelne Abgeordnete - aufgespalten sein kann (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Rn. 100 aa) Von der Möglichkeit eines Opponierens im konkreten Einzelfall parlamentarischer Arbeit wird durch die Abgeordneten, die strukturell die Regierung stützen, wegen der Bindungen innerhalb der Koalitionsfraktionen in der politischen Praxis zwar vergleichsweise selten Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 49, 70 , vgl. oben, Rn. 87).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Dies gilt namentlich für die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 92, 130 ; stRspr).
Rn. 97 Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken, darf nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Rn. 66 a) Fraktionen sind berechtigt, sowohl eigene Rechte als auch Rechte des Deutschen Bundestages im Wege der Prozessstandschaft, das heißt fremde Rechte im eigenen Namen, geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 67, 100 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 7/11 -, juris, Rn. 95;… Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 56, jeweils zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Rn. 76 Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 80, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 90 e) Damit die Opposition ihre parlamentarische Kontrollfunktion erfüllen kann, müssen die im Grundgesetz vorgesehenen Minderheitenrechte auf Wirksamkeit hin ausgelegt werden (vgl. BVerfGE 67, 100 ).
Rn. 109 a) Aufgrund des expliziten Wortlauts der Grundgesetzbestimmungen ist der Weg für eine Auslegung (zum Gebot der Auslegung zugunsten der Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle vgl. BVerfGE 67, 100 ;… vgl. oben, Rn. 90) im Sinne einer teleologischen Reduktion der Quoren verstellt; für Analogieschlüsse fehlt es bereits an einer analogiefähigen Norm.
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Rn. 66 a) Fraktionen sind berechtigt, sowohl eigene Rechte als auch Rechte des Deutschen Bundestages im Wege der Prozessstandschaft, das heißt fremde Rechte im eigenen Namen, geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 67, 100 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 7/11 -, juris, Rn. 95;… Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 56, jeweils zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Zuerkennung der Prozessstandschaftsbefugnis ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; 123, 267 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 7/11 -, juris, Rn. 95, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Die prozessstandschaftliche Geltendmachung der Rechte des Bundestages ist nicht allein dann möglich, wenn dieser die angegriffene Maßnahme oder Unterlassung gebilligt hat (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ), sondern auch dann, wenn es sich beim Bundestag um den Antragsgegner handelt (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 132, 195 ; 134, 366 ).
Daher liegen Sinn und Zweck der Prozessstandschaft darin, der Parlamentsminderheit die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages nicht nur dann zu erhalten, wenn dieser seine Rechte, vor allem im Verhältnis zu der von ihm getragenen Bundesregierung, nicht wahrnehmen will (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ; 121, 135 ), sondern auch dann, wenn die Parlamentsminderheit Rechte des Bundestages gegen die die Bundesregierung politisch stützende Parlamentsmehrheit geltend macht (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Rn. 86 a) Der verfassungsrechtliche Schutz der Opposition wurzelt im Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 44, 308 ; 70, 324 ).Aus dem Mehrheitsprinzip nach Art. 42 Abs. 2 GG und den - eine punktuelle Durchbrechung des Mehrheitsprinzips darstellenden - parlamentarischen Minderheitenrechten nach Art. 23 Abs. 1a Satz 2, Art. 39 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Art. 45a Abs. 2 Satz 2 und Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG folgen der Respekt vor der Sachentscheidung der parlamentarischen Mehrheit und die Gewährleistung einer realistischen Chance der parlamentarischen Minderheit, zur Mehrheit zu werden (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ).
Rn. 93 Dieses Regelungskonzept orientiert sich an den politischen Kräfteverhältnissen im parlamentarischen Regierungssystem, da die parlamentarische Opposition in der Regel die parlamentarische Minderheit verkörpert (vgl. BVerfGE 49, 70 ), in sich aber - ebenso wie die parlamentarische Mehrheit - nicht notwendig eine homogene Einheit darstellt, sondern in eine Mehrzahl oder sogar in eine Vielzahl von Gruppierungen - Fraktionen oder auch Fraktionsstärke nicht erreichende Gruppen und einzelne Abgeordnete - aufgespalten sein kann (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Rn. 97 Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Streitgegenstand sind somit verfassungsrechtliche Organbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 84, 304 ; 90, 286 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 54, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Im Organstreit antragsberechtigt sind - angesichts der im parlamentarischen Regierungssystem bestehenden weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit - gerade auch die Oppositionsfraktionen und damit die organisierte parlamentarische Minderheit als Gegenspieler der Regierungsmehrheit (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).
Vor dem Hintergrund der weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit im parlamentarischen Regierungssystem soll die Öffnung des Organstreits für andere Beteiligte als die obersten Bundesorgane nach der Vorstellung des Parlamentarischen Rates vor allem dazu dienen, Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um somit die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 mit Nachweisen zur Debatte im Parlamentarischen Rat; 117, 359 ).
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Rn. 97 Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Die Anforderungen an einen solchen Grund entsprechen denen, die an Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit zu stellen sind, weil diese auf der zweiten Stufe der Entfaltung demokratischer Willensbildung, das heißt im Status und der Tätigkeit der Abgeordneten, fortwirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 130, 318 ; stRspr).
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Rn. 86 a) Der verfassungsrechtliche Schutz der Opposition wurzelt im Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 44, 308 ; 70, 324 ).Aus dem Mehrheitsprinzip nach Art. 42 Abs. 2 GG und den - eine punktuelle Durchbrechung des Mehrheitsprinzips darstellenden - parlamentarischen Minderheitenrechten nach Art. 23 Abs. 1a Satz 2, Art. 39 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Art. 45a Abs. 2 Satz 2 und Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG folgen der Respekt vor der Sachentscheidung der parlamentarischen Mehrheit und die Gewährleistung einer realistischen Chance der parlamentarischen Minderheit, zur Mehrheit zu werden (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ).
Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Fraktionsmitarbeiter Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvF 2/65
Deutsche Friedensunion
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
"ESM/Euro-Plus-Pakt"
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
- BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03
Luftraumüberwachung Türkei
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
- BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
Tornadoeinsatz Afghanistan
- BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51
Petersberger Abkommen
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
OMT-Beschluss
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
- BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen …
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung …
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Auslagenerstattung Hamburger Organstreit
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvF 2/84
Unzulässigkeit des Betritritts im Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
Parlamentsgruppe Bremen
- BVerfG, 03.06.2011 - 2 BvC 7/11
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zweifel an Zulässigkeit mangels …
- Drs-Bund, 19.12.2013 - BT-Drs 18/212
- Drs-Bund, 29.01.2014 - BT-Drs 18/380
- Drs-Bund, 18.03.2014 - BT-Drs 18/838
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
Rn. 73 a) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. sind nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG in Organstreitigkeiten parteifähig, da sie als Fraktionen des Deutschen Bundestages sowohl von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages als auch von der Verfassung anerkannte Teile des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 58, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; stRspr).War das Untersuchungsrecht im System der konstitutionellen Monarchie noch in erster Linie ein Instrument des gewählten Parlaments gegen die monarchische Exekutive, so hat es sich unter den Bedingungen des parlamentarischen Regierungssystems maßgeblich zu einem Recht der Opposition auf eine Sachverhaltsaufklärung unabhängig von der Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit entwickelt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 105, 197 ; zum sogenannten neuen oder innerparlamentarischen Dualismus vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 87, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rechte, die sich lediglich auf Vorschriften einfachen Gesetzesrechts oder der Geschäftsordnung stützen, reichen für die Begründung der Antragsbefugnis nicht aus (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 131, 152 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 79, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Aufgrund des expliziten Wortlauts der Grundgesetzbestimmung ist der Weg für eine Auslegung (zum Gebot der Auslegung zugunsten der Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle vgl. BVerfGE 67, 100 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 90, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) im Sinne einer teleologischen Reduktion des angeordneten Quorums verstellt; für Analogieschlüsse fehlt es bereits an der notwendigen Lücke.
Er hat auch die Konsequenzen seiner Quorenbestimmungen gesehen und billigend in Kauf genommen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 116, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Eine geschäftsordnungsmäßig verbriefte Rechtsposition ist nicht zwangsläufig von einem (behaupteten) Verfassungsorganstatus, das heißt vom Verfassungsrecht, umfasst (vgl. BVerfGE 27, 44 ; 130, 367 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 79, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
§ 126a GO-BT ist jederzeit änderbar und begründet daher - auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 126a Abs. 2 GO-BT - keine gesicherte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 78, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 92 b) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. können sich aber als Fraktionen grundsätzlich auf Rechte des Deutschen Bundestages berufen, die sie als dessen Organteil im Wege der Prozessstandschaft geltend machen können (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ; 139, 194 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 66, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Rn. 97 Zwar gebietet der Grundsatz effektiver Opposition (hierzu BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 85 ff., zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen), die im Grundgesetz vorgesehenen Minderheitenrechte auf Wirksamkeit hin auszulegen.
Allerdings bildet der Wortlaut des Grundgesetzes - namentlich die dort angeordneten Quoren - die Grenze jeder Auslegung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 109, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Insoweit stellen die in den Verfassungstext aufgenommenen Quoren die vom Verfassungsgeber und vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewollte Konkretisierung des Grundsatzes effektiver Opposition dar (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 114, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …
Dies ist nicht von der Kontrollfunktion des Bundestages zu trennen, die Informations- und Mitwirkungsrechte umfasst und in besonderem Maße von Abgeordneten der Opposition wahrgenommen wird (vgl. BVerfGE 142, 25 m.w.N.;… Morlok, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 38 Rn. 34 ff.). - BVerfG, 18.09.2024 - 2 BvE 1/20
Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und …
Rn. 83 a) Dem Grundgesetz ist - als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgehend von dem Demokratieprinzip und der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Gewaltenteilung - der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition zu entnehmen (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ; 142, 25 ).Es geht von einem offenen Wettbewerb unterschiedlicher politischer Kräfte aus (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 25 ).
Die Minderheit muss in diesem Wettbewerb die effektive Chance haben, zur Mehrheit zu werden (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 25 ).
Da die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer Regierung und die Garantie ihrer Handlungsfähigkeit fortdauernd erforderlich ist (vgl. BVerfGE 135, 259 ), wird die Aufgabe der Regierungskontrolle in der Regel vor allem von der parlamentarischen Minderheit wahrgenommen (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 142, 25 ).
Zu ihrem Schutz und zur Effektivierung dieser Kontrolle stehen von Quoren abhängige Minderheitenrechte zur Verfügung (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Dieser besteht in erster Linie im Interesse des demokratischen Staates, der nur bei effektiver Kontrolle der Regierung und der parlamentarischen Mehrheit als solcher bestehen kann (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Die Opposition wurde im Grundgesetz aber nicht als eigenständige Institution ausgestaltet (vgl. BVerfGE 142, 25 ;… Kuhn, Der Verfassungsgrundsatz effektiver parlamentarischer Opposition, 2019, S. 35;… Cancik, NVwZ 2014, S. 18 ff. ;… Ingold, ZRP 2016, S. 143 ff. ).
Aus dem Grundgesetz lassen sich weder spezifische Oppositionsfraktionsrechte noch ein Gebot zur Schaffung solcher Rechte ableiten (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Ein subjektives Recht, zu opponieren, folgt daher aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als Recht der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 165, 270 ).
Allein in der Geschäftsordnung gewährleistete Rechte können für sich genommen im Organstreit nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt damit diejenigen Gehalte, an denen sich auch der verfassungsändernde Gesetzgeber messen lassen muss (vgl. BVerfGE 142, 25 ). - BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
Verfassungsrechtlich ist aber gegen dieses Quorum nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 142, 25 ).Rn. 59 (1) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Opposition im Demokratieprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 und 2 sowie Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG wurzelt (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 142, 25 ).
Die Bildung und Ausübung einer organisierten politischen Opposition ist konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 123, 267 ) und auch durch das Rechtsstaatsprinzip abgesichert (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Hinsichtlich der Rechte parlamentarischer Minderheiten kommt dabei Art. 23 Abs. 1a Satz 2, Art. 39 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Art. 45a Abs. 2 Satz 2 oder Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG zentrale Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Das individuelle Recht zum - sowohl strukturellen als auch situativen - parlamentarischen Opponieren gründet jedoch in der in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten, die als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Dies gilt auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung sich aus der Rechtsstellung der Abgeordneten ableitet und daher ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ihre verfassungsrechtliche Grundlage findet (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Rn. 61 Demgemäß beinhaltet das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1 und 2 GG zwar das Gebot des Schutzes parlamentarischer Minderheiten und den Grundsatz effektiver Opposition (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Zwar ist der hierdurch garantierte Status der Freiheit und Gleichheit der Fraktionen unter Berücksichtigung des im Demokratieprinzip gründenden Grundsatzes effektiver Opposition auszulegen (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
Rn. 75 Dem Grundgesetz ist zwar der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition zu entnehmen (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ; 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).So wird die Aufgabe der Regierungskontrolle in der Regel vor allem von der parlamentarischen Minderheit wahrgenommen (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 142, 25 ), wofür von Quoren abhängige Minderheitenrechte zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 170, 1 ).
Die Verfassung begründet jedoch weder explizit spezifische Oppositionsfraktionsrechte noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Überdies erkennt die Verfassung Oppositionsfraktionen nicht als spezifische Rechtsträger an (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Ein subjektives Recht zu opponieren folgt daher aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als Recht der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 165, 270 ; 170, 1 ).
- BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvE 4/23
Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz - Hauptsache - Organklage gegen Ausgestaltung …
Rn. 92 Abgeordnete der parlamentarischen Minderheit nehmen Einfluss auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung regelmäßig durch ihre Äußerung von Kritik und die Formulierung von Alternativen (vgl. BVerfGE 52, 63 ; 142, 25 ).Gibt sich der Deutsche Bundestag eine - gegebenenfalls neugefasste - Geschäftsordnung, ist es den Abgeordneten unbenommen, Geschäftsordnungsbestimmungen, die sie wegen einer damit einhergehenden Beschränkung ihrer Rechte für verfassungswidrig halten, innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG im Wege der Organklage anzugreifen (vgl. etwa BVerfGE 1, 144; 84, 304; 142, 25 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
Rn. 28 a) Mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung der Fraktionen (vgl. BVerfGE 135, 317 ) und der fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ) sowie mit dem Recht auf effektive Opposition (vgl. BVerfGE 142, 25 ) benennt die Antragstellerin rügefähige Positionen, deren Verletzung im Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 BVerfGG festgestellt werden kann.Rn. 30 c) Nicht eindeutig ist auch die Rechtslage hinsichtlich des von der Antragstellerin als verletzt gerügten Grundsatzes der effektiven Opposition, welcher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist (vgl. BVerfGE 142, 25 ff.).
Demgemäß ist die Bildung und Ausübung einer organisierten politischen Opposition konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Der Senat hat den Grundsatz effektiver Opposition darüber hinaus aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem verfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystem und aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitet (BVerfGE 142, 25 ) und dabei die Kontrollfunktion der parlamentarischen Opposition betont.
Der Grundsatz der Gewaltenteilung im parlamentarischen Regierungssystem gewährleistet daher die praktische Ausübbarkeit der parlamentarischen Kontrolle gerade auch durch die parlamentarische Opposition (BVerfGE 142, 25 ).
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
Allein in der Geschäftsordnung gewährleistete Rechte können für sich genommen im Organstreit nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 142, 25 ).Da im Status der Gleichheit der Abgeordneten der Grundsatz der Wahlgleichheit fortwirkt und beide besonderen Gleichheitssätze im Hinblick auf das durch sie konkretisierte Prinzip der repräsentativen Demokratie in einem unauflösbaren, sich wechselseitig bedingenden Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 130, 318 ), gelten für eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gleichheit der Abgeordneten die gleichen Anforderungen, die an Differenzierungen der Wahlrechtsgleichheit (vgl. dazu BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 95, 408 ; 129, 300 ) zu stellen sind (vgl. BVerfGE 142, 25 ).
Als zweite Stufe der Entfaltung demokratischer Willensbildung (vgl. BVerfGE 130, 318 ; 142, 25 ) setzt das freie Mandat die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten voraus (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25
Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …
Rn. 154 Allerdings darf das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Parlaments mitzuwirken und seine besonderen Erfahrungen und Kenntnisse darin einzubringen, dabei nicht infrage gestellt werden; die Rechte des einzelnen Abgeordneten dürfen zwar im Einzelnen ausgestaltet und insofern auch eingeschränkt, ihm jedoch grundsätzlich nicht entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1977 - 2 BvR 705/75 -, BVerfGE 44, 308 [316]; Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 [219, 222]; Urteil vom 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [321 f.]; Urteil vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, BVerfGE 142, 125 [61 Rn. 98]) oder in ihrer Substanz entleert werden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [372]; BVerfG…, Urteil vom 22. März 2022 - 2 BvE 2/20 -, BVerfGE 160, 368 [387 Rn. 55]).Deren etwaige Rechtfertigung ist an den gleichen Anforderungen zu messen, die gegenüber einzelnen Abgeordneten zur Anwendung zu bringen sind, wenn deren Mandatsfreiheit beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, BVerfGE 142, 125 [61 Rn. 97]; VerfGH BW…, Urteil vom 4. April 2022 - 1 GR 69/21 -, juris Rn. 97; Grzeszick, NVwZ 2017, 985 [989];… Gärditz, Parlamentssicherheitsrecht zur Extremismusabwehr, 2025, S. 43).
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16
Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18
Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
- BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines …
- VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22
VerfGH Stuttgart: Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren …
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- BVerfG, 03.11.2020 - 2 BvF 2/18
Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges …
- VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14
Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig
- BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 14/25
Otto-Wels-Saal - Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des …
- VerfG Hamburg, 13.10.2016 - HVerfG 2/16
Volksgesetzgebung in Hamburg
- VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15
Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - VGH O 18/18
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses eines Landtagsabgeordneten aus der …
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
- BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18
Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20
Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 1 GR 4/22
VerfGH Stuttgart: Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit …
- StGH Bremen, 15.06.2026 - St 2/24
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2024 - 15 A 1404/23
Landschaftsversammlung Rheinland durfte Nachbesetzung von Ausschusssitzen der …
- VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der …
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 6/25
Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
- VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 36-IVa-22
Unangemessene Benachteiligung, Rechtsmißbrauch, Rechtsschutzinteresse, …
- VerfG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - LVerfG 4/21
Notausschuss gem Art 22a LV (RIS: Verf SH) verfassungsgemäß - Antrag im …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22
Parlamentarisches Kontrollgremium
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 37/21
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Zweiten …
- StGH Niedersachsen, 10.02.2017 - StGH 1/16
Organstreitverfahren wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die …
- VerfGH Thüringen, 21.08.2024 - VerfGH 32/24
Mangels Antragsbefugnis erfolgloser Eilantrag bzgl Konstituierung der …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …
- VerfGH Saarland, 05.08.2024 - Lv 1/23
Organstreitverfahren, Parlamentsvorbehalt, Begründung eines Gesetzes, Fraktionen, …
- VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 41-IVa-22
Rechtsschutzinteresse, Haupt- und Hilfsanträge, Prozeßstandschaft, …
- VerfGH Saarland, 04.07.2023 - Lv 7/22
Wahlprüfungsbeschwerde; Normenkontrolle; Wahlrechtsgleichheit; …
- VerfGH Thüringen, 28.06.2023 - VerfGH 21/22
Unzulässige Organklage bzgl des Quorums von 250 Unterstützungsunterschriften für …
- VerfGH Saarland, 05.08.2024 - Lv 8/23
Untersuchungsausschuss, Spiegelbildlichkeit, Grundmandat, Organstreitverfahren, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2023 - 1 S 65.23
Behördenprivileg für Juristische Person des Parlamentsrechts mit originärem …
- OVG Bremen, 07.09.2022 - 1 B 227/22
Überlassung von Räumlichkeiten an eine Fraktion zur Abhaltung einer …
- VerfGH Saarland, 21.01.2026 - Lv 2/25
Organstreitverfahren, gesetzgeberisches Unterlassen, Statusrechte, Gleichheit der …
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