Rechtsprechung
| BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera, 24.11.2008 - 730 Js 23848/06
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 457
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Rn. 74 aa) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird und beinhaltet damit ein Instrumentalisierungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352;… Rogall, NStZ 2006, S. 41).
Handelt es sich dagegen um Auskünfte zur Erfüllung eines berechtigten Informationsbedürfnisses, ist der Gesetzgeber befugt, die Belange der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
Rn. 77 Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich gehalten, seine steuerlichen Erklärungspflichten zu erfüllen, ohne Rücksicht darauf, ob er hierdurch eigene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufdeckt (vgl. zu Grenzen BVerfGE 56, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352).
Ergänzt wird der Schutz in § 393 Abs. 2 AO hinsichtlich anderer Straftaten durch ein begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, NJW 2005, S. 763 ).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Rn. 82 aa) Nach Art. 103 Abs. 2 GG ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 47, 109 ; 55, 144 ).Es geht einerseits um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Dieser muss prinzipiell schon anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist; in Grenzfällen geht er dann, für ihn erkennbar, das Risiko einer Bestrafung ein (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 55, 144 ).
Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung festzulegen (vgl. BVerfGE 47, 109 ).
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird und beinhaltet damit ein Instrumentalisierungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352; Rogall, NStZ 2006, S. 41).Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (…vgl. BVerfG, wistra 1988, S. 302; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, NJW 2005, S. 763 ).
Ergänzt wird der Schutz in § 393 Abs. 2 AO hinsichtlich anderer Straftaten durch ein begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, NJW 2005, S. 763 ).
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird und beinhaltet damit ein Instrumentalisierungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352;… Rogall, NStZ 2006, S. 41).Rn. 77 Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich gehalten, seine steuerlichen Erklärungspflichten zu erfüllen, ohne Rücksicht darauf, ob er hierdurch eigene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufdeckt (vgl. zu Grenzen BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht vor einer Bestrafung strafbaren Verhaltens, sondern lediglich vor einem rechtlichen Zwang zur Selbstbelastung und einer darauf beruhenden strafrechtlichen Verurteilung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352 ).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Weder diese noch sonst zur Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 14 Abs. 1 GG ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 70, 278 ; 110, 1 ) überträgt das vorlegende Gericht auf den hiesigen Fall und auf die Gesamtkonzeption der Tabaksteuer als Verbrauchsteuer.Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 110, 1 ).
Um einen solchen zu ermitteln, wäre das vorlegende Gericht gehalten gewesen, anhand einer am Wortlaut, der Systematik und Entstehungsgeschichte der Normen orientierten Auslegung deren Zwecksetzung herauszuarbeiten (vgl. BVerfGE 110, 1 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Rn. 51 Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab dabei nicht nur benennen, sondern auch die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
- BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Rn. 82 aa) Nach Art. 103 Abs. 2 GG ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 47, 109 ; 55, 144 ).Es geht einerseits um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Dieser muss prinzipiell schon anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist; in Grenzfällen geht er dann, für ihn erkennbar, das Risiko einer Bestrafung ein (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 55, 144 ).
- FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06
Tabaksteuer:
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Durch § 19 TabStG wird dabei das Ziel verfolgt, den Handel mit Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu unterbinden (…vgl. BTDrucks 12/3432, S. 72; FG Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 K 68/06 -, juris, Absatz-Nr. 23;… Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1996, S. 218).Daran anknüpfend wird vertreten, dass der Sinn des § 19 TabStG nicht primär in der Schaffung eines Steuerentstehungstatbestands liege, sondern in der Normierung eines Verbringungsverbots von Tabakwaren aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet, sofern die deutsche Tabaksteuer nicht durch Verwenden von Steuerzeichen entrichtet worden ist (…vgl. Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 218;… Weidemann, ZfZ 2008, S. 97 ; auch FG Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 K 68/06 -, juris, Absatz-Nr. 23).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Eine Entscheidungserheblichkeit ist dann gegeben, wenn die Entscheidung bei Gültigkeit des formellen Gesetzes anders ausfallen würde, als bei dessen Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 91, 118 ; 98, 169 ; 105, 61 ).Dabei ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 99, 300 ; 105, 61 ).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Die Selbstbelastungsfreiheit aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, die zugleich Ausprägung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes ist, schützt den Einzelnen davor, in einem Strafverfahren, mithin in einem Verfahren, in welchem der Staat mit der schärfsten ihm zur Verfügung stehenden Sanktion droht (vgl. BVerfGE 90, 145 ), dem Zwang zur Selbstbelastung ausgesetzt zu sein. - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …
- BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Einfacher Bankrott
- BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger …
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
- BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88
Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung
- EuGH, 13.12.2007 - C-374/06
BATIG - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerliche Vorschriften - Harmonisierung …
- BGH, 28.08.2008 - 1 StR 443/08
Konkurrenzen bei Hinterziehung unterschiedlicher Abgaben
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die …
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83
Ausschlußfrist Steuerausgleich
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
- BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
Verfassungsmäßigkeit von § 127 Abs. 3 ZPO
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 554/88
Einziehung von Elfeenbeinerzeugnissen nach dem BNatschG
- BVerfG, 23.07.1970 - 1 BvR 200/69
- BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16
Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …
Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt die Würde des Menschen, dessen Aussage gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30).
Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 19).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13
Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im …
Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, bei denen es sich um keine bloße Obliegenheit, sondern eine Rechtspflicht handelt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, JR 2005, 300 [301]; Lesch, JR 2005, 302 [304]), sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 56, 37 [41 ff.]; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08 -, juris). - BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf …
Rn. 53 Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ; 17, 253 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2016 - 2 BvR 890/16 -, Rn. 35).
- OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12
Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …
Wegen dieser Folge greift die durch den Erlass einer vollziehbaren Ordnungsverfügung erzwingbare Berichts- und Auskunftspflicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Berichts- und Auskunftspflichtigen ein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.2009 - 2 BvL 19/08 -, juris Rn. 74). - BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des VerfGH …
Dies gilt auch für beanstandete Vorschriften des Landesrechts (vgl. BVerfGE 1, 283 ; 17, 208 ; 114, 303 ; 121, 233 ; 149, 1 ; BVerfGK 15, 457 ). - BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21
Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …
Mitnichten beziehen die Steuerschuldner im Nachhinein Steuerzeichen; die "illegalen" Tabakwaren können in diesem Sinne nicht in "legale" überführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08, BVerfGK 15, 457 Rn. 66;… Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 AO, Rn. 390).Das dem § 23 TabStG zu entnehmende Verbringungsverbot (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08, BVerfGK 15, 457 Rn. 84 f.; BT-Drucks. 6/1982 S. 167;… Jäger in Joecks/Jäger/Randt, aaO Rn. 389 mwN; Middendorp, ZfZ 2011, 197, 198, 202, 205; Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, S. 218) entspricht dem Herstellungsverbot des § 15 TabStG.
- FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
Tabaksteuerrecht: Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei …
Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich gehalten, seine steuerlichen Erklärungspflichten zu erfüllen, ohne Rücksicht darauf, ob er hierdurch eigene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufdeckt (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2009, 2 BvL 19/08 juris, Rn. 77). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
Gerät der Betroffene in Wahrnehmung dieses Rechtes in Konflikt zu gesetzlichen Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten, kann dem durch ein strafrechtliches Verwertungsverbot begegnet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2 f., Beschl. v. 13.05.2009 - 2 BvL 19/08 -, juris Rn. 74 ff. m.w.N.). - VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen …
Rn. 33 Nach allgemeiner Ansicht wird zwar aus dem Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entspringenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Grundsatz hergeleitet, dass niemand gezwungen werden darf, aktiv die Voraussetzung für die eigene Bestrafung zu liefern ("nemo tenetur se ipsum accusare"; BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2010, 2 BvL 13/07, Rn. 2, m.w.N., zit. n. Juris; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvL 19/08, Rn. 74f., m.w.N., zit. n. Juris). - OLG Düsseldorf, 12.03.2013 - 1 RBs 46/13 Insbesondere verstoßen die angewendeten Vorschriften des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) nicht gegen den Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (verfassungsrechtliche Selbstbelastungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 467/08 vom 31. März 2008; 2 BvL 19/08 vom 13. Mai 2009; 2 BvR 504/08 vom 21. April 2010, jeweils mwN ).
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an …
- OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht …
- VG Köln, 12.09.2017 - 5 K 10269/16
Ausweisung Besonders schwere Bleibeinteressen
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