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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2516
BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 (https://dejure.org/2006,2516)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 (https://dejure.org/2006,2516)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 (https://dejure.org/2006,2516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100h Abs. 2 Satz 2 StPO; § 258 StGB
    Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim Missbrauch des Mediums zur Begehung von Straftaten); Strafvereitelung (Mitteilung einer bevorstehenden Verhaftung; verteidigungsfremdes Verhalten; Täuschung mittels ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 2; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; StPO § 100

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Subsumtion eines nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenen verteidigungsfremden Verhaltens als Strafvereitelung; Beurteilung von strafverhindernden oder strafverzögernden Handlungen im Rahmen der Strafverteidigung; Übermittlung einer bevorstehenden Verhaftung; ...

  • Wolters Kluwer

    Subsumtion eines nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenen verteidigungsfremden Verhaltens als Strafvereitelung; Beurteilung von strafverhindernden oder strafverzögernden Handlungen im Rahmen der Strafverteidigung; Übermittlung einer bevorstehenden Verhaftung; ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Telekommunikationsverbindungsdaten eines Strafverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 10 Abs. 1, 2; StGB § 258
    Zulässigkeit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs eines Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Strafvereitelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunft über TK-Verbindungsdaten eines Strafverteidigers

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Telekommunikationsverbindungsdaten - Verteidigungsfremdes Verhalten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafvereitelung - Verteidiger darf Kenntnis von bevorstehender Verhaftung nicht an Mandanten weitergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 219
  • NJW 2006, 3197
  • NVwZ 2007, 445 (Ls.)
  • StV 2006, 522
  • MMR 2007, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • KG, 05.07.1982 - 1 AR 460/82
    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Jedenfalls für den Fall der unzulässigen, beispielsweise - wie hier - täuschungsbedingten Kenntniserlangung kann von Verfassungs wegen - auch unter besonderer Berücksichtigung der durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesicherten Institution der Strafverteidigung (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - von einem tatbestandstauglichen Verhalten des Verteidigers ausgegangen werden (…zur Differenzierung nach Art der Kenntniserlangung vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).

    Rn. 15 (2) Zwar ist nicht ohne weiteres ausgeschlossen, dass mit der Kenntniserlangung auch andere, prozessual zulässige Zwecke verfolgt werden sollten (…vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).

    Wegen der täuschungsbedingten Art und Weise der Kenntniserlangung ist die (Verdacht-)Annahme der Strafvereitelungsabsicht (so auch KG, NStZ 1983, S. 556 f.) von Verfassungs wegen aber noch vertretbar.

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Jedenfalls für den Fall der unzulässigen, beispielsweise - wie hier - täuschungsbedingten Kenntniserlangung kann von Verfassungs wegen - auch unter besonderer Berücksichtigung der durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesicherten Institution der Strafverteidigung (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - von einem tatbestandstauglichen Verhalten des Verteidigers ausgegangen werden (…zur Differenzierung nach Art der Kenntniserlangung vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ;… Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).

    Rn. 14 (b) Soweit der Beschwerdeführer zu 1. im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar darauf abstellt, es hätte der Darlegung greifbarer Anhaltspunkte dafür bedurft, dass der Beschwerdeführer beabsichtigt habe, seinen Mandanten einer Strafverfolgung zu entziehen (vgl. zur qualifizierten Beweiswürdigung wegen der Gefahrenlage für die Berufsausübung eines Strafverteidigers BVerfGE 110, 226 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, StV 2005, S. 195 ), setzt er sich nicht damit auseinander, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung die qualifizierte richterliche Beweiswürdigung der äußeren Indikatoren wegen der besonderen Umstände der behandelten Fallgestaltung gefordert war.

    Die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der inneren Tatseite beruhten darauf, dass die Verwirklichung des objektiven Tatbestands wegen der Pönalisierung eines sozial unauffälligen Handelns nur wenig Aussagekraft hatte (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Die Verdachtannahme darf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).

    Eine einfachrechtliche Rechtmäßigkeitskontrolle oder gar die Überprüfung von Zweckmäßigkeitserwägungen findet nicht statt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Sie bedürfen aber, wie jede Grundrechtsbeschränkung, einer gesetzlichen Regelung, die einen legitimen Gemeinwohlzweck verfolgt und im Übrigen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Rn. 10 (1) Während prozessual zulässige Handlungen dem Verteidiger nicht als tatbestandsmäßig zugerechnet werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 8a;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20), kann ein nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenes verteidigungsfremdes Verhalten (…vgl. Ruß, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl. , § 258 Rn. 20), sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen, eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung begründen.

    Die auf einen inneren Vorbehalt des Verteidigers als Organ der Rechtspflege abzielende Beweiswürdigung, strafbare Verhaltensweisen nicht zu billigen, bezieht sich auf andere Fallgestaltungen (vgl. BGHSt 46, 53 ; 38, 345 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichem Zusammenhang Eingriffe in den Schutzbereich von Art. 10 Abs. 1 GG durch die Installation so genannter Fangschaltungen mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG der Betroffenen zur Unterbindung belästigender Anrufe und damit auch zur Verhütung anderer Straftaten als solcher von erheblicher Bedeutung für zulässig gehalten (vgl. BVerfGE 85, 386 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Rn. 6 Zwangsmaßnahmen, die einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Betroffenen enthalten, stehen von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Die Verdachtannahme darf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
    Weitgehende Einigkeit besteht indes darin, dass der Verteidiger als verteidigungsfremdes Verhalten nicht von den Ermittlungsbehörden geheim gehaltene Maßnahmen, insbesondere - wie hier - einer bevorstehenden Verhaftung, an seinen Mandanten übermitteln darf (vgl. BGHSt 29, 99 ;… Ruß, a.a.O., § 258 Rn. 20;… Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. , § 147 Rn. 12;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 12).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale …

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

  • OLG Hamburg, 17.02.1987 - 86 Ns 51 Js 85/84
  • BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24

    StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon …

    Denn wenn der Beschuldigte bewusst ein Medium als Tatmittel seiner strafbaren Handlung einsetzt, muss er es eher hinnehmen, dass sich die Strafverfolgungsbehörden des darauf befindlichen Datenbestandes bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05, NJW 2006, 3197, 3198 Rn. 17; vgl. auch Bäumerich, NJW 2017, 2718, 2722).

    Denn wenn der Beschuldigte bewusst ein Medium als Tatmittel seiner strafbaren Handlung einsetzt, muss er es eher hinnehmen, dass sich die Strafverfolgungsbehörden des darauf befindlichen Datenbestandes bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05, NJW 2006, 3197, 3198 Rn. 17; vgl. auch Bäumerich, NJW 2017, 2718, 2722).

    Denn wenn der Beschuldigte bewusst ein Medium als Tatmittel seiner strafbaren Handlung einsetzt, muss er es eher hinnehmen, dass sich die Strafverfolgungsbehörden des darauf befindlichen Datenbestandes bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05, NJW 2006, 3197, 3198 Rn. 17; vgl. auch Bäumerich, NJW 2017, 2718, 2722).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (BVerfGE 100, 313 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 -).
  • LG Hildesheim, 12.03.2008 - 12 Qs 12/08

    Einfacher Diebstahl als Straftat von erheblicher Bedeutung i.S.d. § 100g Abs. 1 …

    Rn. 13 Eine Maßnahme nach § 100 g StPO greift in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis ein, welches nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern auch die Kommunikationsumstände, also auch die hier betroffenen Verbindungsdaten, und somit die gesamte Nutzung des Kommunikationsmediums schützt (vgl. BverfG NJW 2006, 3197).
  • OLG Jena, 14.08.2013 - 1 Ws 217/13

    Kosten der Telekommunikationsüberwachung: Erstattung der Leitungskosten bei …

    Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (BVerfGE 100, 313 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 -).
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