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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3914
BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07 (https://dejure.org/2007,3914)
BVerfG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07 (https://dejure.org/2007,3914)
BVerfG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 2 BvR 1609/07 (https://dejure.org/2007,3914)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 112 StPO; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Angabe der nach dem Verfahrensstand gebotenen Maßnahme); keine tatsächliche Würdigung des Sachverhaltes durch das BVerfG (Fehlen von Fluchtgefahr); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Dies ist im Hinblick auf die nunmehr schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen, zumal sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ; vgl. zudem EGMR…, Urteil vom 5. Juli 2001 - 38321/97 -, EuGRZ 2001, S. 391 ).

    Rn. 4 Sofern das Landgericht daher an seiner Terminsplanung ohne triftige Gründe - die Belastung mit anderen Haftsachen über einen langen Zeitraum ist angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann kein wichtiger, den weiteren Haftvollzug rechtfertigender Grund, wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischer Mittel und Möglichkeiten nicht mehr innerhalb angemessener Frist bewältigen lässt (vgl. BVerfGE 36, 264 ) - festhält, kann die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr aufrechterhalten werden.

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Dies ist im Hinblick auf die nunmehr schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen, zumal sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ; vgl. zudem EGMR…, Urteil vom 5. Juli 2001 - 38321/97 -, EuGRZ 2001, S. 391 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Rn. 1 Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass weder ein dringender Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Fachgerichte vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, aber schon jetzt eindeutig absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, StV 2006, S. 87 ; vgl. auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. September 1987 - 3 Ws 437/87 -, StV 1988, S. 390 f.; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 30. September 1974 - Ws 307/74 -, NJW 1975, S. 941 f.; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Dies ist im Hinblick auf die nunmehr schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen, zumal sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ; vgl. zudem EGMR…, Urteil vom 5. Juli 2001 - 38321/97 -, EuGRZ 2001, S. 391 ).
  • EGMR, 05.07.2001 - 38321/97

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Dies ist im Hinblick auf die nunmehr schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen, zumal sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ; vgl. zudem EGMR, Urteil vom 5. Juli 2001 - 38321/97 -, EuGRZ 2001, S. 391 ).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Rn. 1 Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass weder ein dringender Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Fachgerichte vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1987 - 3 Ws 437/87

    Sechsmonatsfrist; Hauptverhandlungsbeginn; Überlastung des Gerichts; …

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, aber schon jetzt eindeutig absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, StV 2006, S. 87 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 1987 - 3 Ws 437/87 -, StV 1988, S. 390 f.; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 30. September 1974 - Ws 307/74 -, NJW 1975, S. 941 f.; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
  • BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62

    Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Rn. 1 Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass weder ein dringender Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Fachgerichte vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Verlängerung einer …

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, aber schon jetzt eindeutig absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, StV 2006, S. 87 ; vgl. auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. September 1987 - 3 Ws 437/87 -, StV 1988, S. 390 f.; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. September 1974 - Ws 307/74 -, NJW 1975, S. 941 f.; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 2 Ws 325/84
  • LG Hamburg, 04.09.1984 - 12/84
  • LG Frankfurt/Main, 24.04.1989 - 27 Qs 34/88
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …

    Wenn die Strafkammer nach angemessener Zeit zur Vorbereitung des Verfahrens (vgl. dazu unten) wegen genereller Überlastung nicht alsbald verhandeln konnte, ist dies der Justiz zuzurechen (vgl. BVerfG - KammerBeschlüsse vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07 - und vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 -).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei …

    Es ist nicht ersichtlich, dass die hierzu bereits im Beschluss vom 7. Februar 2020 niedergelegten Erwägungen, die im Nichtabhilfebeschluss vom 26. Februar 2020 und in der berücksichtigungsfähigen Stellungnahme der Strafkammer vom 18. März 2020 weiter vertieft und näher erläutert wurden, die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes des Beschwerdeführers verkannt haben oder willkürlich getroffen worden sein könnten (vgl. zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07 - juris;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    a) Soweit das Oberlandesgericht das Bestehen eines dringenden Tatverdachts bejaht, wird diese tatsächliche Würdigung des Sachverhalts vom Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. Vf. 5-IV-12 (HS)/Vf. 6-IV-12 (e.A.); BVerfG, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07).
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