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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23271
BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02 (https://dejure.org/2002,23271)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02 (https://dejure.org/2002,23271)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 (https://dejure.org/2002,23271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02
    Dieser Rechtsbehelf gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung - …

    Auszug aus BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02
    Rn. 3 Werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs noch weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet das Änderungsverfahren zugleich Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848).
  • BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89
    Auszug aus BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02
    Gegen Gehörsverletzungen in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz steht gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 33 a StPO der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 - Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 9. Auflage, § 115 Rn. 7, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erhebung einer Gehörsrüge

    Rn. 10 Das Unterlassen der Einlegung des statthaften Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, deren Heilung § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG), unzulässig ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 - Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 - BVerfG , Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 -).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Möglichkeit einer …

    Rn. 14 bb) Das Unterlassen der Einlegung der Anhörungsrüge gemäß § 29 Abs. 2 EGGVG, § 29a FGG kann zur Folge haben, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 - JURIS).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen …

    c) Damit ist die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf Art. 38 Satz 1 SächsVerf unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98; Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02; Beschluss vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07

    Zulässigkeit einer Landesverfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl i.R.e. …

    Dabei bietet das wieder eröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, selbst wenn diese mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02).
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