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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3532
BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98 (https://dejure.org/1999,3532)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 2 BvR 371/98 (https://dejure.org/1999,3532)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98 (https://dejure.org/1999,3532)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in stndiger Rechtsprechung, da der Betroffene gegen rechtskrftige Beschlsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehrs zunchst nach 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ;… BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlu vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 -, NStZ-RR 1998, S. 73f.).

    Dabei ist die Vorschrift so auszulegen, da sie jeden Versto gegen den Anspruch auf rechtliches Gehr erfat (vgl. BVerfGE 42, 243 ).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in stndiger Rechtsprechung, da der Betroffene gegen rechtskrftige Beschlsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehrs zunchst nach 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ;… BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlu vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 -, NStZ-RR 1998, S. 73f.).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; …

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98
    Der Beschwerdefhrer konnte - und kann - aber wegen der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehr nach Art. 103 Abs. 1 GG im Hinblick auf seinen Vortrag zur Unwirksamkeit der Zustellung des Bugeldbescheids (…vgl. BGH, NJW 1981, S. 874f.; BGH, NJW 1990, S. 176 ) eine berprfung des Beschlusses durch das Amtsgericht selbst gem 33a StPO verlangen.
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97

    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in stndiger Rechtsprechung, da der Betroffene gegen rechtskrftige Beschlsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehrs zunchst nach 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlu vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 -, NStZ-RR 1998, S. 73f.).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 621/80

    Zustellung - Zustellungsurkunde - Unterschrift - Fehlende Unterschrift - …

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98
    Der Beschwerdefhrer konnte - und kann - aber wegen der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehr nach Art. 103 Abs. 1 GG im Hinblick auf seinen Vortrag zur Unwirksamkeit der Zustellung des Bugeldbescheids (vgl. BGH, NJW 1981, S. 874f.;… BGH, NJW 1990, S. 176 ) eine berprfung des Beschlusses durch das Amtsgericht selbst gem 33a StPO verlangen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs …

    Rn. 22 Gegen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die gemäß § 62 Abs. 2 Satz 3 OWiG unanfechtbare Entscheidung des Amtsgerichts ist der Antrag nach § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33a Satz 1 StPO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs statthaft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98, juris, Rn. 2, und v. 25. Januar 2008 - 2 BvR 325/06, BVerfGK 13, 218 = juris, Rn. 26;… Euler, in: Graf, BeckOK OWiG, Stand: 1. Juli 2022, § 62 Rn. 32;… Kurz, in: Mitsch, KK-OWiG, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 30).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 43-IV-07

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung …

    Im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG finden vielmehr die Vorschriften der § 46 Abs. 1 OWiG und § 33a StPO entsprechende Anwendung (vgl. BVerfG NJW 1995, 1419 [1419]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90; Beschluss vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 71-IV-07

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Der Beschwerdeführer hat zwar gegen den angegriffenen Beschluss am 27. April 2007 eine gemäß § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 33a StPO statthafte Anhörungsrüge (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 43-VI-07; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98) erhoben.
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 116-IV-10
    aa) Soweit sich der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht, hat er es unterlassen, gegen den angegriffenen Beschluss eine Anhörungsrüge gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33a StPO zu erheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 371/98 - juris Rn. 2; zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09).
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