Rechtsprechung
| BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GG; Art. 104 GG; § 120 StPO; § 112 StPO
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei einem Strafgefangenen; siebenjährige Verfahrensverzögerung; Berücksichtigung der wertsetzenden Bedeutung des Freiheitsanspruches bei der Abwägung) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Spannungsfeld zwischen den legitimen und unabweisbaren staatlichen Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung und dem gewährleisteten Freiheitsrecht der Person; Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft durch das verfassungsrechtliche Erfordernis der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
Verfassungsmäßigkeit des Erlasses eines Haftbefehls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 07.11.2007 - 61 KLs 24/00
- OLG Köln, 22.02.2008 - 2 Ws 81/08
- BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 157
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass zur Auflösung dieses Spannungsfeldes der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsentziehung als Korrektiv ständig entgegenzuhalten ist (BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Das bedeutet, dass der Eingriff in die Freiheit nur verhältnismäßig und damit hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ).
Rn. 21 Darüber hinaus setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 53, 152 ; BVerfGK 7, 421 ).
Diese kann nicht mehr als notwendig zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur späteren Strafvollstreckung angesehen werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht wurde (vgl. grundlegend BVerfGE 20, 45 , sowie BVerfGE 20, 144 ; 36, 264 ; BVerfGK 7, 421 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Dies ergibt sich auch aus der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung (BVerfGE 19, 342 ).Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass zur Auflösung dieses Spannungsfeldes der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsentziehung als Korrektiv ständig entgegenzuhalten ist (BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Das bedeutet, dass der Eingriff in die Freiheit nur verhältnismäßig und damit hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass zur Auflösung dieses Spannungsfeldes der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsentziehung als Korrektiv ständig entgegenzuhalten ist (BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Rn. 21 Darüber hinaus setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 53, 152 ; BVerfGK 7, 421 ).
Das Beschleunigungsgebot findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn der Vollzug eines Haftbefehls nach § 116 StPO ausgesetzt wurde (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfGK 6, 384 ) oder wenn ein Haftbefehl wegen Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft vermerkt ist.
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Rn. 21 Darüber hinaus setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 53, 152 ; BVerfGK 7, 421 ).Diese kann nicht mehr als notwendig zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur späteren Strafvollstreckung angesehen werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht wurde (vgl. grundlegend BVerfGE 20, 45 , sowie BVerfGE 20, 144 ; 36, 264 ; BVerfGK 7, 421 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass zur Auflösung dieses Spannungsfeldes der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsentziehung als Korrektiv ständig entgegenzuhalten ist (BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Diese kann nicht mehr als notwendig zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur späteren Strafvollstreckung angesehen werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht wurde (vgl. grundlegend BVerfGE 20, 45 , sowie BVerfGE 20, 144 ; 36, 264 ; BVerfGK 7, 421 ).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Rn. 22 b) Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ). - BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Damit hat er ein sich aus der Verfahrensverzögerung ergebendes Verfahrenshindernis, welches dem Haftbefehlserlass entgegenstehen könnte, lediglich behauptet, nicht jedoch nachvollziehbar dargelegt, sodass auch der vom Beschwerdeführer mit dem Bestehen eines Verfahrenshindernisses begründete Verstoß gegen sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in hinreichend substantiierter Weise begründet ist (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, S. 656 f.). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Zur Begründung eines Verfahrenshindernisses bezieht er sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der ausgeführt wird, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung könne "in außergewöhnlichen Einzelfällen" zu einem Verfahrenshindernis führen, wenn eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr in Betracht komme (vgl. BGHSt 46, 159 ff.). - BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Das Beschleunigungsgebot findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn der Vollzug eines Haftbefehls nach § 116 StPO ausgesetzt wurde (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfGK 6, 384 ) oder wenn ein Haftbefehl wegen Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft vermerkt ist. - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Rn. 22 b) Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ). - BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01
Fortdauer der Untersuchungshaft
- BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
- BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
- BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
- OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 2 Ws 191/91
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 32, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 18, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 15, BVerfGK 9, 306;… Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 23, BVerfGK 10, 294;… Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 489/07, juris Rn. 11, BVerfGK 10, 544;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 33, StV 2008, 421; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 23, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 45, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42, StV 2013, 640;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 25, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 47, PStR 2017, 15 (Ls.);… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 43, NJW 2019, 915;… vgl. auch Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238).Gleiches gilt, wenn die Abwägung erkennbar unvollständig ist oder einzelne Belange fehlgewichtet werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 33, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 22, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 17, BVerfGK 9, 306; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157).
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73, juris Rn. 16, BVerfGE 36, 264;… Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 26, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 60, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05, juris Rn. 55, BVerfGK 7, 140;… Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 21, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 40, StV 2008, 198; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 20, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 19, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 40, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39, StV 2013, 640;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 32;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 19, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 41, FA 2016, 360;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 15;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 27, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.);… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 54, NJW 2019, 915; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 09.12.2014 - Ws 121/14;… Beschluss vom 11.01.2016 - 1 HEs 3/15, juris Rn. 3, StV 2016, 508;… Beschluss vom 20.05.2016 - 1 HEs 2/16 und 3/16, juris Rn. 20, StV 2016, 824; Beschluss vom 22.03.2017 - 1 Ws 30/17; Beschluss vom 18.05.2017 - 1 HEs 2/17 und 1 HEs 3/17; Beschluss vom 20.11.2017 - 1 Ws 124/17 und 1 Ws 132/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 26 ff., OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
Dabei findet das Beschleunigungsgebot grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl wegen Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft vermerkt ist, da auch die Überhaft wegen der sich aus Gründen des Haftrechts ergebenden Einschränkungen als Grundrechtseingriff auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 20, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 36).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung entgegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 41 f., StV 2008, 198;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 32, StV 2008, 421; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 21, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 21, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 21, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10, juris Rn. 13, StRR 2011, 246;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 42, StV 2014, 35;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43, FA 2016, 360;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 58, NJW 2019, 915;… so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
Insgesamt ist hinsichtlich der Frage der Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 44, StV 2008, 198; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 27, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 43, StV 2015, 39;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 56, NJW 2019, 915).
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
Dieser setzt der Dauer der Untersuchungshaft und damit auch dem durch Überhaftnotierung zum Vollzug vorgemerkten Haftbefehl unabhängig von der zu erwartenden Strafe zeitliche Grenzen und erfordert, dass der Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3, 104 GG des noch nicht verurteilten Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung (Artikel 6 MRK) dem staatlichen Interesse an der Strafverfolgung ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 04. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, zitiert nach juris Rn. 20; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - ständige Rechtsprechung, zitiert nach juris Rnrn.Vor allem im Falle eines in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Betroffenen verhindert ein nicht vollzogener Haftbefehl die Gewährung vollzuglicher Lockerungen im Rahmen der Verbüßung von Strafhaft (§ 122 StVollzG), die dem Zweck der Untersuchungshaft zuwider liefen, und unterwirft den Betroffenen mit dem Zweck der Untersuchungshaft einhergehenden Maßnahmen, zum Beispiel der Briefkontrolle (vergleiche: BVerfG; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 -, zitiert nach juris Rn. 21, Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999, 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 10).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen vor diesem Hintergrund sachlich nicht zu rechtfertigende und vermeidbare Verfahrensverzögerungen der Aufrechterhaltung eines Haftbefehls regelmäßig entgegen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, weil die Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um das Strafverfahren mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 -, zitiert nach juris Rn. 21 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Fehlen die entsprechenden Feststellungen und darauf aufbauenden Bewertungen, ist eine sachgerechte Abwägung nicht gewährleistet, sondern es liegt ein Abwägungsausfall vor, der regelmäßig eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG zur Folge hat (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, zitiert nach juris Rnrn. 22, 25; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - zitiert nach juris Rn. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auch die Überhaft ist auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken; sie stellt einen Grundrechtseingriff für den Betroffenen dar, weil sich für diesen aus Gründen des Haftrechts Einschränkungen ergeben, wenn neben Strafhaft Untersuchungshaft angeordnet wird (vgl. BVerfGK 14, 157 ).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22). - OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 32, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 18, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 15, BVerfGK 9, 306;… Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 23, BVerfGK 10, 294;… Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 489/07, juris Rn. 11, BVerfGK 10, 544;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 33, StV 2008, 421; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 23, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 45, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42, StV 2013, 640;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 25, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 47, PStR 2017, 15 (Ls.);… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19;… vgl. auch Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238).Gleiches gilt, wenn die Abwägung erkennbar unvollständig ist oder einzelne Belange fehlgewichtet werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 33, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 22, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 17, BVerfGK 9, 306; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung entgegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 32, StV 2008, 421; Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 21, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 21, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 21, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10, juris Rn. 13, StRR 2011, 246;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 42, StV 2014, 35;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43, FA 2016, 360;… so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15 Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
Da sich der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum noch nicht in Untersuchungshaft befand, unterlag die damalige Verfahrensbehandlung der Ermittlungsbehörden auch nicht dem besonderen freiheitsgrundrechtlichen Beschleunigungsgebot, dessen Wahrung in der Haftentscheidung zu begründen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [166]).
- VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 141-IV-17 Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss auch das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
Dies erfordert aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen der Voraussetzungen der Untersuchungshaft, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (SächsVerfGH…, Beschluss vom 30. September 2016, a.a.O.; BVerfG Beschluss vom 30. August 2008, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11 Es kann offenbleiben, ob aus Art. 16 Abs. 1 Sächs- Verf folgt, dass weitere Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten, die nicht Gegenstand des vollzogenen Haftbefehls sind, ebenfalls unter Beachtung des für Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots bearbeitet werden müssen, wenn sie zur Begründung eines späteren Haftbefehls dienen sollen (vgl. ab dem Zeitpunkt der Überhaftnotierung: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]).
d) Dass es im Zeitraum der Überhaftnotierung oder seit Vollzug des Haftbefehls vom 14. April 2011 zu nennenswerten Verzögerungen gekommen wäre, die einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot darstellen könnten, hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist dies ersichtlich (zum Beschleunigungsgebot während der Überhaft: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss auch das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).Dies erfordert aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen der Voraussetzungen der Untersuchungshaft, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (SächsVerfGH…, Beschluss vom 30. September 2016, a.a.O.; BVerfG Beschluss vom 30. August 2008, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei …
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss auch das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV- 19 [HS]). - BGH, 26.05.2026 - StB 27/26
Generalbundesanwalt ermittelt gegen Reichsbürger: Selbsternannter "König von …
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 98-IV-11
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 58-IV-18
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus …
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15
Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen
- VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12
Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für …
- VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12
Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21
Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem …
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Haftentlasssung wegen Verfahrensverzögerung infolge unzureichender personeller …
- VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
- VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
- VerfGH Sachsen, 05.11.2014 - 92-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BGH, 26.05.2026 - StB 28/26
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
- BGH, 26.05.2026 - StB 34/26
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem …
- BGH, 26.05.2026 - StB 33/26
- LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BGH, 26.05.2026 - StB 31/26
- BGH, 26.05.2026 - StB 32/26
- BGH, 26.05.2026 - StB 30/26
- BGH, 26.05.2026 - StB 29/26
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 11-IV-15
- VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 166-IV-17
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 129-IV-16
- VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 14.11.2014 - 95-IV-14
- VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 87-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft
- OLG Koblenz, 09.12.2010 - 1 Ws 569/10
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Außervollzugsetzung eines Haftbefehls …
- VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 111-IV-16
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
- KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach …
- OLG Karlsruhe, 11.12.2018 - 1 Ws 341/18
Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen bei Notierung von Überhaft: Hinderung …
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